01.10.2008
Versandkostenerstattung
Presseerklärung des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. zum Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 2008 - VIII ZR 268/07 an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)
Der Bundesgerichtshof (BGH) sollte diese Tage entscheiden, ob der Verkäufer dem Verbraucher im Falle eines Rücktritts des Verbrauchers die Versandkosten (des Verkäufers für den erstmaligen Versand zum Verbraucher) erstatten muss.
Dafür spricht, dass § 346 BGB, die Norm über die Rückabwicklung von Verträgen z.B. nach ihrem Widerruf, von beiderseitiger Rückgewähr der jeweils empfangenen Leistungen spricht. Danach würde der Verbraucherkäufer Kaufpreis und Versandkosten einerseits und der Verkäufer die Kaufsache sowie seine Investitionen in den Versand (z.B. Kosten des Verkäufers für einen Rahmenvertrag mit einem Versender) andererseits zurückerhalten. Das liefe in der Praxis darauf hinaus, dass sich die Rückzahlungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Versandkosten und die Erstattungspflicht des Käufers an den Verkäufer hinsichtlich der Investitionen des Verkäufers in den Versand im Prinzip aufheben würden. Folglich bekäme der Verbraucher im Ergebnis seine Versandkosten dann nicht zurück erstattet. Händler sprechen in diesem Zusammenhang deshalb zu Recht davon, dass die Versandkosten "verbraucht" seien.
Der BGH ist nun - wie auch die Vorinstanz - ebenso davon ausgegangen, dass ein Anspruch des Verbraucherkäufers auf Erstattung der Versandkosten nach einem Rücktritt gemäß den Bestimmungen des deutschen Rechts nicht gegeben ist. Allerdings hat der BGH diese Frage nicht wirklich entscheiden, sondern dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Auch wenn also der BGH in seiner Entscheidung die Rechte der deutschen Versandhändler stärkt, was der Bundesverband Onlinehandel begrüßt, ist das letzte Wort des Europäischen Gerichtshofs über diese Frage noch nicht gesprochen.
Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt
Für den Bundesverband Onlinehandel e.V.
Dresden, 01.10.2008