Versandkostenfrei = abmahngefährdet?

Versandkostenfrei = abmahngefährdet?

Zur Abmahngefahr durch "kostenlosen Versand" bei eBay

XING-Diskussion

Es gibt eine Reihe potenzieller Abmahngefahren: 

1.) Der Versand ist nicht kostenlos. Er wirft Kosten auf. Fraglich ist, wer die trägt. Sicher nicht der Verkäufer. Schlussendlich werden sie auf den Käufer umgelegt. Damit wird der Preisbestandteil "Versandkosten" innerhalb des Gesamtpreises verschleiert, m.E. nach ein klarer und abmahnfähiger Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Die Parallele liegt bei: "eBay Kosten wir". Auch hier wird der Verbraucherkäufer in die Irre geführt. Natürlich trägt nicht der Verkäufer diese Kosten, sondern der Käufer.

2.) Darin, dass der "kostenlose Versand" noch zusätzlich beworben wird, könnte eine verbotene Werbung mit Selbstverständlichkeiten liegen, nachdem die Einstellung "kostenloser Versand" gewählt werden musste. Der "kostenlose Versand" ist zwar falsch, eine verbotene Werbung mit Selbstverständlichkeiten könnte darin innerhalb dieses Bereichs aber trotzdem liegen, besonders, wenn die Werbung noch prominent herausgesellt wird.

3.) In dem unter Ziffer 1 beschriebenen liegen genau betrachtet mehrere Abmahngefahren. 

- Der Versand ist nicht kostenlos, denn er wirft Kosten auf. Verstoß gegen die Preistransparenz.
- "Kostenloser Versand" erweckt den - falschen! - Eindruck, der Käufer zahle keine Versandkosten, Irreführung
- Die Formulierung suggeriert, der Verbraucher erwirbt einen Vorteil, dadurch, dass er eine Versandleistung in Anspruch nimmt, ohne dafür bezahlen zu müssen. Auch das dürfte wettbewerbswidrig sein
- Die Preisbestandteile sind nicht richtig dargestellt. Der eigenen Werbung entsprechend, müsste der Versandkostenanteil Null sein. Das wäre aber sachlich falsch. Demnach "fehlt" die Versandkostenangabe nicht nur, sie ist auch falsch.
- Es dürfte aber auch ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz vorliegen, weil diese Konstellation nicht nur gegen die eBay AGB (Versandkosten müssen angegeben werden!) verstößt - was nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig sein muss -, sondern vom Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht, nach der der, auf dessen Weisung versendet wird, auch die Kosten dafür zu tragen hat (§ 448 Abs. 1 BGB).

Richtigerweise entstehen durch den Versand Kosten. Diese trägt gem. § 448 Abs. 1 BGB der Käufer. Es gibt keinen kostenlosen Versand. Wer damit wirbt, handelt allerhöchstwahrscheinlich wettbewerbswidrig. Es besteht Abmahngefahr.

Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt, Für den BVOH