09.05.2008

Aufruf!

In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben bittet der Bundesverband Onlinehandel e.V. Sie um Ihre Unterstützung:

Haben Sie in der letzten Zeit eine Abmahnung der Kanzlei ESPEY aus B.-W. im Auftrag für Herrn Z. T. aus C.-R. erhalten?

Wir bitten Sie, uns diese zur Verfügung zu stellen.

Bitte scannen Sie die vollständige Abmahnung nebst Vollmacht und Unterlassungserklärung und schicken Sie uns diese mit dem Betreff "Aufruf" an gs@bvoh.de.

Besonders werden Sie gebeten, uns Ihre Abmahnung zur Verfügung zu stellen, wenn das Aktenzeichen Ihrer Abmahnung zwischen den Aktenzeichen 54/08 T/Cz und 114/08 T/Cz liegt.

Mit der Übersendung der Abmahnung unterstützen Sie den BVOH bei der Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Der Verband geht Ihnen gegenüber keine Verbindlichkeit ein.

Dresden 09.05.2008

Der Vorstand des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

Johann Haslberger, Vizepräsident, In Vertretung für den Präsidenten

Rudolf Braunsdorf, Mitglied des Vorstandes