Gefälschte Abmahnung "Hamm-Bellendorf"

Rücksendekosten, fehlende Regelung - Gefälschte Abmahnung der Wettbewerbszentrale "Zweigstelle Hamm-Bellendorf"

Pressemitteilung vom 09.06.2009, 13:30 Uhr

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Onlinehändler werden derzeit - berechtigt oder unberechtigt - mit einer Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Zweigstelle Hamm-Bellendorf", überzogen. Geltend gemacht wird ein vermeintlicher Unterlassungsanspruch wegen des Unterlassens der Anbringung einer Rückversandkostenregelung. Dafür wird eine Pauschale von 189 Euro erhoben. Auf die Abgabe der Unterlassungserklärung werde verzichtet, wenn die Gebührenpauschale bezahlt werden würde. Dieser Umstand ist bereits ein deutliches Kriterium für die Unechtheit der Abmahnung, so Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel (www.onlinehandelsrecht.de), der den Bundesverband Onlinehandel e.V. beratende Rechtsanwalt.

Während die als Inhaber des zu bedienenden Treuhandkontos angegebene Rechtsanwaltskanzlei wie auch das benannte Konto selbst tatsächlich existieren, wie eine Rückfrage dort ergab, ist die Abmahnung gefälscht.

Wie die Rücksprache von BVOH-Präsident Rudolf Braunsdorf bei der Wettbewerbszentrale ergab, unterhält die WBZ keine Zweigstelle in Hamm. Der WBZ seien bereits zahlreiche Abgemahnte bekannt. Die Wettbewerbszentrale geht der auf ihren Namen gefälschten Abmahnung auch selbst nach.

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. rät im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben:

1.) Zahlen Sie nicht!

2.) Unterschreiben Sie nicht!

3.) Sie können dem BVOH e.V. Ihre Abmahnung zu statistischen Zwecken zur Verfügung stellen an gs@bvoh.de oder per Fax an 0351/20250846.

4.) Lassen Sie Ihren Internetauftritt durch einen Rechtsanwalt überprüfen, insbesondere auf das Vorhandensein der von der Rechtsprechung geforderten Regelung über die Rückversandkosten.

5.) Mitglieder des BVOH erhalten entsprechende Hilfestellungen im internen Mitgliederforum.

Rudolf Braunsdorf, Präsident des BVOH

Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt, Für den BVOH