12.08.2008

Verbraucherzentrale mahnt Warmfutter in Schuhen ab

Eine Verbraucherzentrale mahnt derzeit Versandhändler wegen Verstoßes gegen das Textilkennzeichnungsgesetz ab. Vorwurf ist die Nichtangabe des Rohstoffgehalts wärmender Futter in Schuhen. Mitglieder des BVOH finden weiterführende Informationen hier.

Dresden, 12.08.2008, 16:00 Uhr

Rechtsanwalt Wentzel

Für den BVOH