12.08.2008
Verbraucherzentrale mahnt Warmfutter in Schuhen ab 
Eine Verbraucherzentrale mahnt derzeit Versandhändler wegen Verstoßes gegen das Textilkennzeichnungsgesetz ab. Vorwurf ist die Nichtangabe des Rohstoffgehalts wärmender Futter in Schuhen. Mitglieder des BVOH finden weiterführende Informationen hier.
Dresden, 12.08.2008, 16:00 Uhr
Rechtsanwalt Wentzel
Für den BVOH