Presseerklärung vom 18.12.2006
Presseerklärung vom 18.12.2006 des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. 
Abmahnen gerichtlich verboten - Ehrlich (?) währte am längsten! 
In Ausführung seiner satzungsmäßigen Aufgaben gibt der Bundesverband Onlinehandel e.V. folgendes bekannt:
Auf Antrag des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. vom 11.12.2006 hat das Landgericht Oldenburg am 14.12.2006 im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Verein Ehrlich währt am längsten zu Az. 12 O 3410/06 einen am 18.12.2006, 13:50 Uhr, in die JVA zugestellten Beschluss erlassen, nach dem der Verein Ehrlich währt am längsten verurteilt wird, es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu unterlassen, deutsche Onlinehändler unter der Behauptung, nach deutschem Wettbewerbsrecht abmahnberechtigt zu sein, in Massenverfahren wegen verschiedener - angeblicher - Mängel vorrangig aus dem Bereich der Verbraucherbelehrungen unter Anforderung einer Abmahnpauschale abzumahnen.
Der Verein Ehrlich währt am längsten ist nicht abmahnberechtigt, vgl. § 8 Abs. 3 UWG.
Seine Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich, vgl. § 8 Abs. 4 UWG.
Für Rückfragen: Stabsstelle "Ehrlich währte am längsten" über gs(at)bvoh.de oder 0174/3176283.
Wir danken allen Betroffenen für Ihre Zuarbeit und für Ihr Vertrauen!
Wolfgang Wentzel
Rechtsanwalt
Für den Bundesverband Onlinehandel
post(at)rawentzel.de
Johann Haslberger
Vizepräsident für Öffentlichkeitsarbeit
In Vertretung für den Präsidenten
j.haslberger(at)bvoh.de