Presseerklärung vom 27.10.2006

Presseerklärung vom 27.10.2006 des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. zur Abmahntätigkeit des Schweizer Vereines "Ehrlich währt am längsten"

Durch Abmahnschreiben vom 19.10.2006 unter Fristsetzung zum 31.10.2006 sowie vom 25.10.2006 unter Fristsetzung zum 07.11.2006 mahnt der Schweizer Verein "Ehrlich währt am längsten" im eigenen Namen eBay-Angebote zahlreicher deutscher Onlinehändler wegen Widerrufsbelehrungen ab, die nach Ansicht des abmahnenden Vereines wettbewerbswidrig seien (Nachweise bei http://www.wortfilter.de , Keine Linkhaftung!); diese Rechtsansicht ist nicht haltbar! Beanstandet werden Belehrungen, wie z.B. "Private Verbraucher mit Lieferadresse in Deutschland können die Bestellung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen widerrufen. Details zum Widerruf finden Sie [Link:] hier." oder der Umstand, dass sich Verbraucherblehrungen in so genannten "Scrollboxen" befinden.

Zur Begründung beruft sich der abmahnende Verein auf die Entscheidungen des LG Bielefeld vom 08.10.2004 (Az. 17 O 160/04) sowie des OLG Hamm vom 14.04.2005 (Az. 4 U 2/05). Dem Vorstand des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. liegen diese Entscheidungen im Original vor. Die den Bundesverband Onlinehandel e.V. beratenden Rechtsanwälte [post(at)rawentzel.de] weisen darauf hin, dass Belehrungen, wie z.B. die oben genannte, ausdrücklich den vom OLG Hamm aufgestellten Kriterien entsprechen. Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn der Verbraucher in der dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise knapp und vollständig beim Angebot selbst belehrt wird und dann über einen Link z.B. auf die Mich-Seite weiterführende Hinweise erfährt. Der Verein "Ehrlich währt am längsten" hat auch die vom Gesetz geforderte Abmahnbefugnis bislang nicht nachgewiesen.

Dem Vorstand des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. ist bekannt, dass neben der Staatsanwaltschaft Oldenburg auch die IHK Oldenburg und der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Ermittlungen gegen "Ehrlich währt am längsten" aufgenommen haben. Der Bundesverbandes Onlinehandel e.V. wird die Rechtsfragen der Verbraucherblehrung und der Rechtsmissbräuchlichkeit des Handelns des Vereins "Ehrlich währt am längsten" erforderlichenfalls durch höchstrichterliches Urteil gegen diesen Verein entscheiden lassen. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. hat für Betroffene eine Stabstelle [gs(at)bvoh.de] eingerichtet und im Hinblick auf das Auslaufen der Fristen eine Hotline (0174/3176283) geschaltet.

Der Vorstand des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. rät allen Betroffenen:

1. Unterschreiben Sie nicht!
2. Zahlen Sie nicht!
3. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf [gs(at)bvoh.de]!

Wolfgang Wentzel
Rechtsanwalt
Für den Bundesverband Onlinehandel
post(at)rawentzel.de

Johann Haslberger
Vizepräsident für Öffentlichkeitsarbeit
In Vertretung für den Präsidenten
j.haslberger(at)bvoh.de