Pressemitteilung vom 28.11.2006

Pressemitteilung vom 28.11.2006 zur Entscheidung "Wertersatz" vom LG Flensburg , Az. 6 O 107/06

Die Berufung der Verfügungsklägerin (= zuvor abmahnende Partei) gegen die Entscheidung des Landgerichts Flensburg vom 23.08.2006, Az. 6 O 107/06, vor das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, Az. 6 U 56/06, wurde gestern durch die Verfügungsklägerin zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des LG Flensburg rechtskräftig! Hier noch einmal die entscheidende Passage aus der Urteilsbegründung: "Der Verbraucher erhält die entsprechenden Informationen in Textform spätestens bei Lieferung der Ware und hat hierbei die Möglichkeit, sich vor einer Ingebrauchnahme der Ware über das Recht zum Widerruf und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen nochmals zu informieren." Zusammengefaßt/"Nichtamtlicher" Leitsatz: Belehrung in Bildschirmform bei eBay ausreichend, weil grundsätzlich während der Bieterfrist unveränderlich, und Belehrung in Textform rechtzeitig durch das erste Mail des Unternehmers an den Verbraucher nach Auslaufen der Auktion.

Dresden, 28.11.2006
Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt
Für den Bundesverband Onlinehandel e.V.