Antwort von eBay
Liebe Power Seller und Power Sellerinnen,
,,Wir bedauern, dass der neue Rücknahmeprozess auf eBay zu einigen Unsicherheiten geführt hat. Wir nehmen die Kritik sehr ernst und arbeiten bereits daran, die Unklarheiten zu beseitigen und den Rücknahmeprozess noch sicherer und klarer für Käufer und Verkäufer zu gestalten. Zu den einzelnen Kritikpunkten möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
1. Anwendungsbereich des Rücknahmeprozesses
Wir möchten darauf hinweisen, dass der neue Rücknahmeprozess momentan ausschließlich für Rücknahmen nach dem Fernabsatzrecht vorgesehen ist. Käufer werden auf der Einstiegsseite darauf hingewiesen, dass sie mithilfe des Rücknahmeprozesses von ihrem Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß dem Fernabsatzrecht Gebrauch machen können. Für den Fall, dass der Käufer einen Artikel umtauschen bzw. von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch machen möchte, empfehlen wir dem Käufer sich direkt mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Wir werden versuchen, dies noch klarer zu formulieren.
2. Angabe von Gründen für die Rückgabe
Ein Käufer wird nicht gezwungen einen Grund für die Rückgabe des Artikels anzugeben. Die Vorauswahl des entsprechenden Feldes lautet: ,,Ich habe es mir anders überlegt". Der Käufer muss dazu jedoch keine näheren Angaben machen. Die Angabe von konkreten Gründen ist völlig freiwillig und soll Verkäufern bei der Optimierung Ihrer Prozesse helfen. Wir werden diesen Punkt jedoch schnellstmöglich anpassen, um noch klarer zu machen, dass die Angabe eines Grundes für die Rückgabe nicht erforderlich ist.
3. Übermittlung einer Erklärung des Käufers in Textform
Unserer Auffassung nach wird durch die Verwendung des Rücknahmeprozesses direkt eine Erklärung des Käufers an den Verkäufer (in Textform) übermittelt, ähnlich wie wenn ein Käufer auf der eBay-Website ein Gebot abgibt oder einen Artikel per Sofort-Kaufen erwirbt. Allenfalls könnte eBay hier als Bote angesehen werden, der die Widerrufserklärung des Käufers an den Verkäufer übermittelt. Einer besonderen Vollmacht bedarf es dazu nicht. Generell muss für eine wirksame Widerrufserklärung erkennbar sein, welche Person den Widerruf erklärt und auf welches Vertragsverhältnis sich dieser bezieht. Auch inhaltlich muss eine Widerrufserklärung keine besonderen Anforderungen erfüllen, so dass der pauschale Hinweis auf die Rückgabe eines Artikels durchaus ausreichend ist. Insgesamt liegt daher unserer Auffassung nach ein rechtskonformer Widerruf vor. Wir werden die Ausgestaltung dieser E-Mail jedoch nochmals überprüfen, um sämtliche Unsicherheiten zu beseitigen.
4. Problemfall: Sachmangel
Unserer Auffassung nach handelt es sich hierbei um ein Scheinproblem. Selbst wenn der Käufer als Grund der Rückgabe einen Mangel an der Ware angibt, dürfte die Erklärung doch insgesamt als Widerruf anzusehen sein, denn auch in diesem Fall kann der Verbraucher selbstverständlich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Da hier in jedem Fall die Rückabwicklung des Vertrages gewollt ist, würde jedes Gericht wohl von Amts wegen einen Widerruf annehmen, sofern dessen Voraussetzungen (kein Ausschluss des Widerrufsrechts, Frist) erfüllt sind. Wir glauben daher nicht, dass der Käufer in Gefahr läuft, in seinen Rechten beschnitten zu werden.
Insgesamt halten wir den neuen Rücknahmeprozess auf eBay für einen einfachen und rechtssicheren Weg, Rücknahmen nach dem Fernabsatzrecht abzuwickeln. Die geäußerten Bedenken nehmen wir jedoch ernst und werden den Prozess entsprechend anpassen, um diesen noch klarer und sicherer machen. Wer als gewerblicher Verkäufer zurzeit den neuen Prozess noch nicht nutzen möchte, kann diesen selbstverständlich jederzeit in Mein eBay deaktivieren."
30.06.2009