Blog, Dezember 2009 - März 2010
Blog, Dezember 2009 - April 2010.
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Recht : Einstweilige Verfügung gegen Amazon Preisparität
LG München, Einstweilige verfügung, Az.: 37 O 7636/10
Amazon.de hatte, für Händler verpflichtend, zum 1. Mai 2010 eine Preisparität eingeführt und damit gedroht, Händler, die gegen die Preisparität verstossen, vom Marktplatz Amazon zu entfernen ( wir berichteten ).
Dies wäre für viele Händler, wegen der hohen Gebühren bei Verkäufen über Amazon, nicht realisierbar gewesen.
Das Münchener Landgericht hat diese Klausel nun per Einstweiliger Verfügung untersagt, mit der Begründung Preisparitätsklauseln seien eine unzulässige "wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel".
Wir begrüssen diese Entscheidung.
Dresden, den 30.4.2010
Update
Der Atragsteller der Verfügung (ZVAB.com) hat eine eigene Pressemitteilung veröffentlicht.
Hier der Link : http://www.zvab.com/press/EV_Preisparitaet.pdf
Dresden, den 3.5.2010
Recht : Ex-Justizministerin Zypries erteilt schlechte Ratschläge
Die ehemalige Justizministerin Zypries hat sich bei einer Podiumsdikussion der Friedrich Ebert Stiftung zum Thema Abmahnungsmissbrauch geäussert, wie die HAZ berichtet. Hier das Zitat :
.aber auch auf Auswüchse wie Abmahnfirmen, die für die zugegeben unlautere Nutzung fremder Katzenfotos auf der eigenen Homepage Abmahnungen und Anwaltskosten dafür in vierstelliger Summe verschicken. So etwas solle man stets wegschmeißen, sagte Zypries, reagieren müsse man erst auf einen Mahnbescheid.
Der BVOH beklagt natürlich auch missbräuchliche Abmahnungen, aber Ratschläge wie "wegschmeissen" und auf einen Mahnbescheid warten ist wohl der denkbar schlechteste Ratschlag, insbesondere aus dem Mund einer Juristin, die in Ihrer Amtszeit klare Regelungen hätte schaffen können.
Richtigerweise hätte Sie wohl dazu raten sollen grundsätzlich keine fremden Bilder zu verwenden. Sollte es zu einer Abmahnung wegen eines widerrechtlich geschützten Bildes kommen, dann sollte der Abgemahnte sich gegen vierstellige Forderungen zur Wehr setzen. Die Kosten einer erstmaligen Abmahnung gegen Privatleute für einfach gelagerte Fälle ( und um den handelt es sich in der Regel bei dem geschilderten Fall ) sind bei 100 Euro Anwaltsgebühren gedeckelt.
Auch wenn in wenigen Tagen in NRW gewählt wird, muss man deshalb keine falschen populistische Äusserungen verbreiten.
Quelle : HAZ
Update :
Die HAZ hat in ihren Artikel inzwischen ein Update eingefügt, welches wir hier gerne ebenfalls veröffentlichen.
Zitat drer HAZ: [Update: Entgegen einer früheren Darstellung in diesem Artikel hat das Büro von Frau Zypries das Zitat korrigieren lassen - in der ersten Fassung lautete es: "Solche Schreiben solle man stets wegschmeißen, sagte Zypries, reagieren müsse man erst auf einen Mahnbescheid."]
Desweiteren hat der Autor des HAZ Berichtes Marcus Schwarze einen Kommentar zu seinem Artikel veröffentlicht .
Zitat: Zur Klarstellung Marcus Schwarze (HAZ) - 30.04.10 Frau Zypries bezog sich auf Rechnungen und Mahnungen von Abmahnfirmen, die ein Modell daraus machen, so etwas zu verschicken, und die davon profitieren, wenn nur zwei oder drei Prozent der Angeschriebenen wie von ihnen gewünscht reagieren. Aufpassen müsse man, wenn man einen Mahnbescheid bekommt, dann werde so etwas leicht rechtskräftig. Sonst solle man so etwas (also Rechnungen und Mahnungen) wegschmeißen. Die entsprechende Formulierung im Text haben wir korrigiert. Entschuldigung für das Missverständnis.
Update und der Kommentar sind auf der Seite der HAZ ( siehe obiger Link ) nachzulesen.
Aus Gründen der redaktionellen Fairness haben wir das Update hier umgehend veröffentlicht.
Dresden, den 30.4.2010
Recht : In Wahlkampfzeiten erinnern sich Politiker wieder an die Onlinehändler
Deutscher Bundestag - Kleine Anfrage - 29.04.2010
Welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die durchschnittliche Anzahl von Abmahnungen sowie die finanziellen Folgen für die einzelnen Unternehmen in Online-Handel hat, die durch die als Abmahnmissbrauch verursacht werden, will die SPD-Fraktion wissen.
Sie hat zu diesem Zweck eine Kleine Anfrage (17/1447) gestellt.
Sie will ferner erfahren, ob die Regierung alternative Möglichkeiten sieht, die abgemahnten Wettbewerbsverstöße zu beseitigen. Die Fraktion führt an, es existierten Anwaltskanzleien und Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, Unternehmen abzumahnen ohne dass sie ein tatsächliches Interesse an einer Verfolgung des behaupteten Rechtsverstoßes haben. Ziel der Abmahnungen sei vielmehr, über die Anwaltskosten Einnahmen zu erheben.
Der Volltext mit den Einzelfragen befindet sich hier : http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701447.pdf
Dresden, den 29.4.2010
Recht Ebay : Rabattaktion für Shopinhaber in einigen Kategorien
Ebay kündigt eine Rabattaktion für Shopinhaber in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2010 an.
Die Bedingungen finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/promos/20offHG_100501/index.html
Dresden, den 29.4.2010
Recht : LG Hannover - Rücksendekosten im Fernabsatz müssen auch im Vertrag niedergelegt sein
LG Hannover, Urteil v. 17.03.2010 - Az.: 22 O 16/10
Die Kanzlei Dr. Bahr berichtet von einem weiteren Urteil, welches die zusätzliche Rücksendekostenvereinbarung ausserhalb der Widerrufsbelehrung als zwingend notwendig ansieht.
Damit werden nun gleichlautende Rechtsansichten zu diesem Thema vom LG Hannover, OLG Hamburg und OLG Koblenz vertreten.
Händlern ist es dringend anzuraten, eine entsprechende Vereinbarung in ihre AGB mit aufzunehmen.
Quelle : Dr. Bahr
Dresden, den 29.4.2010
Recht : BGH - Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google
Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.
Die komplette Pressemeldung finden Sie hier : BGH - PM
Dresden, den 29.4.2010
Recht : Abofalle "MySecurityCenter" ?
ShortNews berichtet über ca. 145.000 Nutzer, die eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 29,99 Euro erhalten haben.
Die Nutzer hatten eine vorinstallierte Software zusammen mit einem Recner gekauft, dessen Laufzeit befristet war. Ohne aktive Handlung des Nutzers wurde der Leistungszeitraum verlängert und in ein Abonnement umgewandelt.
Betroffenen wird empfohlen vor Zahlung erst den Anspruch prüfen zu lassen.
Dresde, den 29.4.2010
Ebay : 1./2. Mai 2010 - kostenlos einstellen für private Verkäufer
Entsprechende Informationen finden Sie hier
http://pages.ebay.de/promos/0IF_100501/index.html
Dresden, den 29.4.2010
Amazon : Gewinnmaximierung vs. Moralische Bedenken
swr.de titelt einen seiner Berichte :
Bombenanleitung bei Amazon - Bundeswehrkritik
Es wird dort berichtet, dass Amazon weltweit Bücher vertreibt, die Anleitungen zum Bau von Sprengkörpern enthalten.
Amazon selbst sieht keinen Anlass, diese Schriften aus dem Verkauf zu nehmen, da ihr Verkauf legal sei.
Selbst wenn dieser Verkauf legal sein sollte, frage ich mich, ob ein Verkaufsstopp aus moralischen Bedenken nicht sinnvoller gewesen wäre.
Der grosse Amazon Konkurrent Ebay verbietet in seinen Nutzungsbedingungen derartige Verkäufe und ist unserer Meinung nach damit auf dem richtigen Weg.
Den umfangreichen Artikel von Boris Bauer können Sie hier nachlesen : swr.de
Dresden, den 29.4.2010
Ebay : Wichtige Informationen für Verkäufer zu Neuerungen in den kommenden Monaten
Quelle : Ebay
Mittwoch, 28. April 2010 | 10:00
Liebe eBay-Mitglieder,
wir arbeiten weiterhin intensiv daran, eBay auch in diesem Jahr zu einer noch stärkeren und profitableren Verkaufsplattform auszubauen. Deshalb freuen wir uns, Sie über die zweite Reihe von Änderungen für das Jahr 2010 zu informieren. Diese haben wir vorgenommen, um das Verkaufen auf eBay noch schneller und bequemer zu gestalten. Mit der folgenden Übersicht werden Sie rechtzeitig notwendige Anpassungen vornehmen können.
Folgende Neuerungen treten in den kommenden Wochen in Kraft - die meisten davon im Juni 2010:
1. Einfacher verkaufen
Neue, präzisere Werte für den Artikelzustand
v- Ab dem 10. Mai stehen Ihnen die neuen Artikelmerkmale in allen Verkäufertools zur Verfügung.
Neues Tool zum gebündelten Bearbeiten als Betaversion
- Ab Mitte Juni können Sie die neuen Funktionen zum gebündelten Überarbeiten testen.
Automatischer Assistent für nicht bezahlte Artikel
- Automatisiertes Melden und Rückerstattung der Verkaufsprovision (nur bei PayPal als einziger Zahlungsmethode)
Zeit sparen mit automatischen Antworten
- Ab Mitte Juni helfen Ihnen "Automatische Antworten" mit Angebotsinformationen, die Anzahl von Käufer-E-Mails zu reduzieren.
Vorteile für die Freigabe von Produktfotos
- Profitieren Sie von kostenlosen Untertiteln sowie mehr Sichtbarkeit und Präsenz.
2. Verkäuferstandards
Schutz vor Missbrauch des Bewertungssystems
- So werden eBay-Verkäufer vor Bewertungsmissbrauch geschützt
3. Geänderte Grundsätze
Änderungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht
- Neues Widerrufs- und Rückgaberecht ab dem 11. Juni 2010
Aktuelle Tests und Neuentwicklungen
- Neue Tools und Funktionen werden getestet, um Kundenfeedback einzuholen
Änderungen bei Zahlungserinnerungs- und Verkaufsmanager-E-Mails
- Ab Mitte Juni werden einige E-Mails durch standardisierte eBay-E-Mails ersetzt.
Kategorieänderungen
- Alle Kategorieänderungen ab Juni 2010
4. Hilfreiche Tipps
Tipps zum gebündelten Bearbeiten
- Festpreisangebote schneller ändern
Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Verkäufer-Checkliste.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Alle Informationen mit entsprechenden Link finden Sie hier : http://community.ebay.de/communitynews/item/show/1418
Dresden, den 28.4.2010
Recht : Ebay Hilfeseite zur neuen Widerrufsbelehrung gültig ab 11.6.2010
Ebay hat eine recht gute Hilfeseite zur Umstellung auf die neue Widerrufsbelehrung veröffentlicht
Quelle : Ebay Rechtsportal
Dresden, den 27.4.2010
Medion : Aldi Tablet von Medion soll im IV. Quartal verfügbar sein
Medion hat bekanntgegeben, dass pünktlich zum Weihnachtsgeschäft ein preiswertes Alternativprodukt zum Apple iPad auf den Markt kommen soll.
Dresden, den 27.4.2010
Paypal : PayPal bietet Käuferschutz auch außerhalb von eBay
Paypal teilte mit, dass der Käuferschutz, für nicht erhaltene Lieferungen, nun auch auf Käufe ausserhalb Ebay's ausgedehnt wurde.
Weiterhin gilt aber der Käuferschutz für von der Beschreibung abweichende Artikel nur für Käufe auf dem Marktplatz Ebay.
Dresden, den 27.4.2010
Recht : Keine Vertragsstrafe, wenn Unterlassungserklärung nicht vorher angenommen wurde
OLG Köln, Urteil vom 12.02.2010, Az. 6 U 127/09
Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner berichten von einem Urteil des LG Köln, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag.
Der Abgemahnte hatte eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben und mehrfach gegen die Erklärung verstossen.
Eine Vertragsstrafe konnte der Abmahner trotzdem nicht einfordern, da zu der geänderten Unterlassungserklärung keine Annahme durch den Abmahner vorlag.
Quelle : Dr, Damm & Partner
Dresden, den 26.4.2010
Recht : 100 Euro Gebührendeckelung gilt auch bei Filesharingverstössen
AG Frankfurt, Urteil vom 1.2.2010, Az.: 30 C 2353/09-75
Das AG Frankfurt weckt bei Abgemahnten wieder neue Hoffnungen. Es legte die Obergrenze bei den Gebühren des Rechtsanwaltes auf 100 Euro fest.
Dies würde bedeuten, dass Abmahnungen aus diesem Bereich für viele Anwälte unwirtschaftlich würden.
Hier das Volltexturteil bei initiative-abmahnwahn.de
Dresden, den 26.4.2010
Recht : Twitter - ein Drama in 3 Akten
Rechtsanwalt Henning Krieg berichtet Heute von einer Strafanzeige wegen einer Veröffentlichung auf Twitter.
Diese Woche hatte in sich in Bezug auf Twitter. Lange Zeit war es sehr ruhig, nun geht es Schlag auf Schlag.
Wir berichteten inner halb der letzten Woche bereits über eine eintweilge Verfügung und einer Abmahnung wegen einer ungewollten Direktnachricht, nun geht es in den strafrechtlichen Bereich.
Es empfieht sich deshalb Twitter sorgsam zu nutzen.
Hier der Artikel von Henning Krieg
Dresden, den 25.4.2010
Ebay : Derzeit fehlerhafte Kaufabwicklung
Mehrere Käufer berichten derzeit, dass Sie die Ebay Kaufabwicklung nicht nutzen konnen.
Sie bekommen folgende Fehlermeldung :
Fehlercode Nr.11811
Dresden, den 24.4.2010
Ebay : AKTUALISIERT - Vulkanasche: Auswirkungen auf Versandzeiten durch ausfallende Flüge
Quelle : Ebay News
Liebe eBay-Verkäufer,
im Zusammenhang mit der Aschewolke und verzögerten Luftpostsendungen wird Käufern nun ein Text angezeigt, welcher sie daran erinnert, die ungewöhnlichen Umstände in ihrer Bewertung zu berücksichtigen.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Dresden, den 24.4.2010
Recht : OLG Hamm urteilt zur Platzierung der Hinweise auf MWST und Versandkosten
OLG Hamm, Urteil vom 2.3.2010 Az:. 4 U 208/09
Erst Gestern hatten wir bie Angaben von Versandkosten in der Fusszeile bei einem Auftritt der Verbraucherzentrale im eigenen Shop als nicht ausreichend kritisiert.
Zwischenzeitlich wurde ein Urteil des OLG Hamm veröffentlicht, welches unsere Auffassung bestätigt.
Hier ein Teilzitat aus dem Urteil der zu unterlassenden Handlungen :
1. ohne zugeordnet zu den Warenangeboten nur am unteren Ende der Internetseite darauf hinzuweisen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Versandkosten anfallen, wenn dieser Hinweis erst durch Scrollen der Seite eingesehen werden kann
und/oder
2. ohne zugeordnet zu den Warenangeboten nur am unteren Ende der Internetseite darauf hinzuweisen, dass die genannten Preise die Mehr-wertsteuer enthalten
Das vollständige Urteil kann hier eingesehen werden: ~ justiz.nrw
Dresden, den 23.4.2010
Recht : Stellungnahme von eBay zur Bewertung des Bundeskartellamts 
Dreilinden/Berlin, 23.04.2010 - eBay nimmt Stellung zu der vorläufigen Bewertung der Initiative von eBay durch das Bundeskartellamt, Käufern die Möglichkeit zu bieten, bei Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten mit PayPal zu bezahlen. Das Bundeskartellamt hat entschieden, hinsichtlich der Initiative von eBay kein Verfahren einzuleiten.
Dr. Stephan Zoll, Geschäftsführer von eBay in Deutschland, sagte: "Wir begrüßen die Bewertung des Bundeskartellamts. Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren."
Zoll fügte hinzu: "Uns geht es darum, Käufern die Wahl zu ermöglichen. Wir möchten, dass Käufer PayPal als Zahlungsmöglichkeit wählen können, wenn sie von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten kaufen. So können sich Käufer bei eBay zusätzlich absichern, da sie automatisch über die volle Summe des Kaufpreises geschützt sind, wenn der Artikel nicht geliefert wird oder nicht der Beschreibung entspricht."
Quelle : Ebay
Dresden, den 23.4.2010
Recht : LG Bochum stellt rechtsmissbräuchliche Abmahnung von Herrn Rocco Saponara fest
LG Bochum, vom 21.4.2010, Geschäftsnummer I-13 O 261/09
Ra Gerstel berichtet auf seiner Seite von einer Abmahnung des Herrn Rocco Raponara ( ebay Name card-reader-systems-2 ) vertreten durch Rechtsanwälte Dr Kai-Uwe Jacobs, Ralf Höfer, Björn Friedemann.
Seinem Bericht zufolge wurde mit der sogenennten Salamitaktik abgemahnt und zudem der Abgemahnte massiv aufgefordert entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben.
Das Gericht hat in diesem Falle entschieden, dass wohl überwiegend Gebührenerzielungsinteressen verfolgt wurden und die Klage des Abmahners zurückgewiesen..
Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen : Ra Gerstel
Dresden, den 23.4.2010
Ebay : Quartalszahlen I. / 2010 - Erwartungen übertroffen
Ebay hat ein erfolgreiches I. Quartal 2010 zu melden
Der Umsatz stieg um 9% auf 2,2, Milliarden Dollar. Würde man den Verkauf von der Tochter Skype herausrechnen, wäre der Anstieg sogar 18%. Der Gewinn stieg auf 554 Millionen Dollar.
Überdurchschittliche Gewinne wurden beim Bezahldinst Paypal erzielt, aber auch der Marktplatzanteil am Ergebnis wuchs.
Trotz dieser Zahlen ging der Ebay Kurs an der Börse nach Bekanntgabe der Daten um fast 7% zurück.
Heute werden die Zahlen von Ebay's grossem Wettbewerber Amazon veröffentlicht. Mal abwarten, wie sich deren Quartalsergebnis darstellt.
Quelle und Zahlenmaterial : Ebay Pressemeldung
Dresden, den 22.4.2010
Recht : Twitter Direktnachricht wurde als Spam abgemahnt
Rechtsanwalt Sebastian Dramburg weist auf seiner Seite darauf hin, dass Ihm eine Abmahnung vorliegt, weil ein Twitterer einem anderen Twitterer eine Direktnachricht mit werbendem Inhalt über das Twitter System zukommen liess. Eine Einwilligung des Empfängers lag natürlich aus Systemgründen nicht vor.
Hier sollten Händler also in Zukunft in Zweifelsfällen besser auf Direktnachrichten verzichten.
Quelle : Sebastian Dramburg
Dresden, den 21.4.2010
Ebay : Statement zur Vertikal GVO
Ebay hat ein Statement zur Vertikal GVO veröffentlicht :
eBay: Neue EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen stärkt E-Commerce
Regelungen bieten ebenso zusätzlichen Schutz vor dem Missbrauch von Handelsbeschränkungen
Brüssel, 20. April 2010 - eBay nimmt Stellung zu der neuen EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen. In einer Erklärung teilte eBay mit:
"Die neuen Regelungen räumen dem E-Commerce und dem stationären Handel den gleichen Stellenwert ein und tragen der Entwicklung des Handels im 21. Jahrhundert Rechnung. Die neuen Regelungen unterbinden eine Vielzahl ungerechtfertigter Beschränkungen, mit denen sich die Online-Händler derzeit konfrontiert sehen, stärken den Internet-Handel und unterstützen so die Verbraucher, von den Vorteilen des Online-Verkaufs wie attraktive Preise und große Produktauswahl zu profitieren."
"Unsere Kampagne gegen missbräuchliche Beschränkungen im Online-Handel bei alltäglichen Konsumgütern war ein Erfolg. Von jetzt an sind Hersteller dazu verpflichtet, ihre selektiven Vertriebssysteme offener und transparenter zu gestalten. So werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für Online- und stationäre Geschäfte sichergestellt."
eBay fügte hinzu, dass die neuen Regelungen die Bedeutung reiner Online-Händler anerkennt und den Herstellern nicht völlige Freiheit einräumt, in rückschrittlicher Weise zu verlangen, dass Händler über ein stationäres Ladengeschäft verfügen müssen. Würden solche Vorgaben im gesamten Markt angewendet, könnte dies dazu führen, dass die Verbraucher nicht in vollem Umfang die Vorteile ausschöpfen könnten, die sich bezüglich der von reinen Online-Händlern angebotenen Produkte ergeben."
"Die EU-Kommission hat erkannt, dass viele Produkte nicht notwendigerweise in stationären Ladengeschäften verkauft werden müssen. Sie hat wichtige Musterbeispiele angeführt, die potenzielle neue Missbrauchsversuche durch Hersteller verhindern sollen, Online-Händler in ungerechtfertigter Weise von der Belieferung auszuschließen."
"Die EU-Kommission hat außerdem die Wettbewerbsbehörden darin bestärkt, effiziente Vertriebskanäle zu fördern, die die Wahlfreiheit des Verbrauchers stärken. Wir werden vor diesem Hintergrund mit den Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten, indem wir das Geschehen genau beobachten und auf jegliche Versuche, den Online-Verkauf von Waren auf ungerechtfertigte Weise zu beschränken, aufmerksam machen werden."
Dresden, 21.4.2010
Recht : Links auf Twitter zu rechtswidrigen Äusserungen unzulässig
LG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2010, Az. 3-08 O 46/10
Rechtsanwalt Rauschhofer berichtet vom Urteil des LG Franfurt, wo entschieden wurde, dass sich der Twitterer die Inhalte der verlinkten Seiten zu Eigen macht.
"Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht",
"Grundsätzlich ist ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolgt. Wer aktiv verlinkt, macht sich die Inhalte zueigen"
Quelle : Rauschhofer
Dresden, den 20.04.2010
Recht : Die neue Vertikale GVO ist veröffentlicht
Vor wenigen Minuten wurde die neue Vertikale GVO veröffentlicht.
Die Regelung tritt zum 1. Juni 2010 in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 31. Mai 2022.
Hier zur Veröffentlichung
Dresden, den 20.04.2010
Amazon : Alle Käufer werden angeschrieben
Amazon bittet alle Käufer um Verständnis, dass es, bedingt durch Sperrung des Luftraumes, derzeit zu Verzögerungen bei den Versandzeiten kommen kann.
Die Händler werden ebenfalls angeschrieben und darum gebeten, die Käufer gegebenenfalls auch entsprechend zu informieren.
Hier der Text der Mail an die Verkäufer :
Guten Tag,
der Vulkanausbruch auf Island kann derzeit die Lieferung von Sendungen behindern. Aus diesem Grund hat Amazon alle Käufer angeschrieben, die nach dem 14. April 2010 Artikel von Verkäufern auf Amazon Marketplace in Großbritannien, Frankreich und Deutschland gekauft haben, und sie über die mögliche Lieferverzögerung bei ihren Bestellungen informiert.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Käufern in Verbindung zu setzen und sie über den Lieferstatus zu informieren. Die Käufer werden Ihre Bemühungen, sie über ihre Bestellungen auf dem Laufenden zu halten, zu schätzen wissen.
Wenn Sie denken, dass Sie angesichts dieser unsicheren Situation Ihre derzeitigen Lieferzusagen nicht zuverlässig einhalten können, empfehlen wir Ihnen außerdem, internationalen Versand zu deaktivieren oder Ihre Angebote zu entfernen, bis sich die Lage bessert.
Falls Sie Ihre Angebote entfernen möchten, damit Ihre Artikel vorübergehend nicht zum Verkauf angeboten werden, können Sie das auf zwei Wegen erreichen:
1) Setzen Sie die Menge jedes Angebots auf "0" bis Sie wieder in der Lage sind, Bestellungen zu versenden
oder
2) Setzen Sie den Status Ihrer Angebote auf "Inaktiv" (in den Einstellungen Ihres Verkäuferkontos unter Angebotsstatus / Urlaubseinstellungen)
Vielen Dank, dass Sie auf Amazon.de verkaufen.
Dresden, den 20.4.2010
Recht : Ein Forschungsprojekt zum Zustand der Justiz
Univ.-Prof. Dr. Martin Schwab von der "Freien Universät Berlin" hat ein Forschungsprojekt in's Leben gerufen, wo krasse Fehlurteile anlysiert und besprochen werden.
Bisher ist noch kein Urteil den Onlinehandel betreffend dort veröffentlicht worden.
Gibt es im Onlinehandel keine krassen Fehlurteile oder ist nur noch Keines gemeldet worden?
Gibt es ein krasses Fehlurteil gegen Sie?
Dann bitten Sie doch Ihren Anwalt das Urteil der Freien Universität zur Verfügung zu stellen.
Welche Kriterien erfüllt sein müssen, können Sie hier nachlesen : http://www.watchthecourt.org/
Dresden, den 17.4.2010
Ebay : WOW Angebot zu 0,-- Euro
Auf dem Ebay Marktpatz Deutschland ist dem Verkäufer eines WOW Angebotes wohl ein Fehler unterlaufen.
Das jetzt nicht mehr sichtbare Angebot wurde zu einem Preis von 0,-- Euro angeboten mit kostenlosem Versand.
Das war dann ja mal ein echtes WOW Angebot. :-) zu einem unschlagbarem Preis. Deshalb war es auch umgehend ausverkauft. :-(
Das WOW Angebot wird inzwischen mit korrigiertem Preis angeboten.
Die Käufer zu 0,-- Euro werden wohl auf ihr Schnäppchen verzichten müssen. Der Händler hat die Möglichkeit den Kaufvertrag unverzüglich anzufechten, wegen Erklärungsirrtums.
BGB § 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Hier der Link zum aktuellem Angebot
Dresden, den 17.4.2010
Ebay : Vulkanasche - Auswirkungen auf Versandzeiten durch ausfallende Flüge
Ebay Deutschland veröffentlicht folgende Meldung:
Luftpostsendungen können von den aktuellen Behinderungen betroffen sein. Wir gehen demnach davon aus, dass sich hierbei vor allem Sendungen aus dem bzw. ins Ausland verzögern können.
Bitte beachten Sie dies bei Ihren Käufen und Verkäufen auf eBay. Wir raten Verkäufern dazu, Ihre Käufer offen und transparentüber die Gefahr von Verspätungen zu informieren.
eBay wird genau beobachten, ob die Bewertung der Versandzeit durch die Ereignisse stark beeinträchtigt wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden soweit sich weitere Informationen ergeben.
Ihr eBay-Team
Dresden, den 17.4.2010
Ebay : Warenkorbfunktion?- 
Marion von Kuczkowski berichtet in ihrem Blog von einem noch nicht verfügbarem Cross Selling Tool, welches den Eikauf mehrerer Artikel beim gleichen Verkäufer über eine Art "Warenkorbfunktion" ermöglicht. Die Funktion wird dort mit "Customize Kit" bezeichnet. Den Link zum Blogartikel fügen wir weiter unten ein.
Ganz so "brandneu" wie dort vermutet ist die Funktion alledings nicht. Eine ähliche Fuktion zum Kauf mehrerer Artikel des gleichen Verkäufers über eine "Warenkorbfunktion" wird bereits seit ca. 1 Jahr aktiv auf Ebay Indien getestet.
Die Funktion heisst dort "Add to Cart"
Hier der Link zu einerm derzeit in Indien laufendem Angebot :
Dies wäre unseres Erachtens auch eine sinnvolle Ergänzug für den Marktplatz Deutschland.
Den Bericht von Marion von Kuczkowski finden Sie hier : take-me-to-auction
Dresden, den 17.4.2010
Recht : Rechte bei Flugausfällen wegen Vulkanasche
An vielen Flughäfen hängen Passagiere fest, weil der Luftraum aus Sicherheitsgründen gesperrt wurde.
Aus diesem Anlass hat die EU Komission auf die Rechte der Fluggäste hingewiesen.
Nach Ansicht der EU Kommission steht Ihnen eine ordentliche Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken, aktuelle Informationen zum jeweiliogen Status und Rückerstattung von Flugpreisen zu.
Hier die entsprechende Mitteilung der EU Kommission
Dresden, den 16.4.2008
Ebay : Traffic befindet sich auf 6-Jahres Tief
Ina Steiner veröffentlicht eine Analyse von Nielsen, welche einen extremen Trafficrückgang bei Ebay verzeichnet.
Gegenüber dem Spitzentraffic im Jahr 2007 ergibt sich eine Differenz von 18%.
Amazon's Traffic stieg im gleichen Zeitraum um 17%.
Quelle auctionbytes.com
Dresden, den 15.4.2010
Recht : EuGH Entscheidung zu Hinversandkostenerstattung im Falle des Widerrufes
EuGH, Urteil vom 14. April 2010, Az.: C 511/08
Der Europäische Gerichtshof hat soeben entschieden, dass die Kosten des Hinversandes, im Falle des Widerrufes, an den Käufer zu erstatten sind.
Dieses Urteil kommt nicht überraschend, da bereis im Schlussantrag des Generalanwaltes des EuGH, Paolo Mengozzi, diese Regelung vorgeschlagen wurde und der EuGH in der Regel den Anträgen folgt. Der BVOH hat seinen Mitgliedern schon seit geraumer Zeit empfohlen, diese Hinversandkostenregelung zu verwenden, da auch mit Rückforderungsansprüchen für nicht erstattete Hinversandkosten aus der Vergangenheit durch den Verbraucher zu rechnen ist.
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. hält diese Entscheidung allerdings für falsch. Hier wird im Namen des "Verbraucherschutzes" eines Regelung getroffen, die die Mehrzahl der Verbraucher zu Lasten einzelner Verbraucher benachteiligt.
Letztendlich werden alle Kosten in die Endpreise einkalkuliert, also auch die Kosten der Erstattung des Hinversandes im Falle des Widerrufes. Da die Mehrheit aller verkauften Artikel ja nicht widerrufen wird, müssen Verbraucher die keinen Widerruf erklären nun also mehr für Ihre Artikel bezahlen, da die Kosten die durch Widerrufe entstehen auf Sie umgelegt werden.
Eine Hinversandkostentragung durch den Verbraucher wäre unseres Erachtens auch aus Gründen der Gleichbehandlung von Onlinehändlern und stationären Händlern angebracht.
Die Hinversandkosten sind tatsächlich entstandene Kosten und der Verbraucher hat den Nutzen daraus gezogen. Er musste also weder Zeit noch eigene Fahrtkosten aufwenden, um den Artikel in aller Ruhe prüfen zu können.
Zudem hat er weit mehr Prüfungsrechte, als er Sie im stationären Handel hat.
Kein Verbraucher käme auf die Idee, vom stationären Händler den Zeitaufwand und die Fahrtkosten bei Rückgabe eines mangelfreien Artikels vom Händler zu fordern. Dies stellt den Onlinehandel schlechter als den stationären Handel.
Leider ändert dies aber nichts an der Entscheidung. Wir empfehlen deshalb allen Händlern, die es bisher noch anders gehandhabt haben, eine kurzfristige Umsetzung der Entscheidung.
Hier der Link zur Entscheidung
Dresden, den 15.4.3010
Recht : BGH - Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens
BGH - Urteil vom 14. April 2009 - VIII ZR 145/09
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Käufer trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfallschadens hat, wenn er ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann.
Quelle : BGH
Dresden, den 15.4.2010
Apple : iPad Verkaufsstart für Europa verschoben
Die Pressestelle von Apple verkündete Gestern, dass der Verkaufsstart des Apple iPad für den europäischen Markt um einen Monat ,auf Ende Mai, verschoben wird.
Obwohl Apple in der ertsen Woche 500.000 Geräte ausgeliefert hat, ist die Nachfrage deutlich höher als erwartet. Deshalb hat Aplle entschieden, dass zunächst weitere Geräte für den US Markt ausgeliefert werden.
Die Vorbestellungen für den europäischen Markt sollen ab 10. Mai möglich sein.
Derzeit werden in Europa die US iPad zum 2- bis 3fachem Preis des Herstellerabgabepreises an Endverbraucher gehandelt. Der Zeitraum, das iPad zu überhöhten Preisen auf dem europäischem Markt abzusetzen wird also verlängert.
Quelle : Apple
Dresden, den 15.4.2010
Ebay : Passen Sie die Ihnen angezeigte Werbung an
Liebe eBay-Mitglieder,
mit dem AdChoice-Programm haben Sie seit 2007 die Möglichkeit, interessenbasierte Werbung auf eBay und auf Websites unserer Werbepartner mitzubestimmen und zu verwalten. Es werden dann Anzeigen eingeblendet, die auf Ihre persönlichen Interessen zugeschnitten sind.
In Kürze werden wir die Einstellungsmöglichkeiten für AdChoice weiter vereinfachen. Innerhalb der nächsten Wochen werden von eBay und seinen Anzeigenpartnern präsentierte Anzeigen, die bisher mit einem Textlink wie "AdChoice" oder "Zum Thema" versehen waren, mit einem AdChoice-Symbol versehen
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Mit einem Klick auf das Logo gelangen Sie zu Ihren Anzeigeneinstellungen und können sie individuell anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr eBay-Team
Quelle : ebay.de
Dresden, den 14.4.2010
Twitter : Demnächst "Promoted Tweets " bei Twitter
Die NEW YORCK TIMES berichtet, das Twitter demnächst Werbeeinnahmen generieren möchte.
Wenn die ca. 22 Millionen User demnächst eine Stichwortsuche durchführen, sollen Anzeigen erscheinen, die von Werbekunden gebucht werden können.
Quelle : NEW YORCK TIMES
Dresden, den 13.4.2010
NDR : Sendung - Markt - Massenabmahnungen. Existenzgründer werden ausgebremst
Sehen Sie u.a. BVOH-Präsident Rudolf Braunsdorf in einem Beitrag des Norddeutschen Rundfunks. Hier gehts zum Video vom NDR.
Dresden, den 13.4.2010
Ebay : Neue Mode-Kategorie und Mode-Outlet
Liebe eBay-Mitglieder,
mit mehreren Millionen Besuchern in der Kategorie Kleidung, Schuhe und Accessoires ist eBay eine der meist besuchten deutschen Webseiten im Modebereich. Im Laufe des Jahres werden einige Änderungen vorgenommen, um Käufern ein noch intensiveres Einkaufserlebnis auf eBay zu vermitteln und mehr Verkäufer mit potentiellen Käufern zu verbinden.
Das neue Erscheinungsbild der Kategorie Kleidung, Schuhe und Accessoires
Das modernere Erscheinungsbild und viele neue Funktionen machen es einfacher, Marken und Mode zu finden. Davon profitieren natürlich auch unsere Verkäufer.
Die Änderungen ab Mitte April im Detail:
1) Verbesserte Anzeige der Suchergebnisse
- Die "Galerieansicht" wird zur Standardansicht in allen Mode-Kategorien.
- Statt wie bisher 25 werden jetzt 50 Artikel auf einmal in der Galerieansicht angezeigt.
- Die Artikelvorschau wird deutlich verbessert. Über ein kleines Lupen-Symbol und "Schneller Überblick" erhalten Käufer die wichtigsten Infos eingeblendet.
2) Mehr passende Produktempfehlungen und Cross-Merchandise
- Auf der neuen Mode-Startseite werden die meistgesuchten Marken und die meistverkauften und am meisten beobachteten Artikel angezeigt.
- Das neue Modul "Ähnliche Artikel" bietet passende Artikel mit schon ausgewählten Angeboten. Wenn möglich, werden passende Artikel des jeweiligen Verkäufers angezeigt. Aber auch gleiche und ähnliche Artikel anderer Verkäufer werden eingeblendet.
Das neue eBay Mode-Outlet
Wir überarbeiten ebenfalls unsere eBay-Markenshops:
- "Markenshops" werden in "Mode-Outlet" umbenannt.
- Ein neues, moderneres Design macht das Angebot attraktiver.
- Neue Funktionen werden getestet, z.B.die Einbindung von Markenlogos in Artikelbeschreibungen und Suchergebnisse.
Weitere Informationen zu der neuen Mode-Kategorie für Verkäufer
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Quelle : ebay.de
Dresden, den 12.4.2010
Recht : UPDATE - Cellophanhülle ist kein Siegel in Bezug zum Widerrufsrecht
OLG Hamm, 4 U 211/09 v. 30.3.2010
Der BVOH berichtete am 30.3.21010 über das umstrittene Urteil des OLG Hamm.
Zwischenzeiltich ist das Volltexturteil veröffentlicht worden und kann hier nachgesen werden
Dresden, den 12.4.2010:
Recht : Yatego schliesst Relexim Ltd. vom Handel aus. Vorbildfunktion?
Vor einigen Tagen berichtete Axel Gronen von wortfilter.de über eine Vielzahl von Abmahnungen, die von der Relixim Ltd. ausgesprochen wurden. Hier der Bericht .
Kurze Zeit später berichtete er weiter, dass Yatego Konsequenzen gezogen hat und den Händler vom Handel auf seiner Plattform ausgeschlossen hat. Hier der entsprechende Bericht
Gestern beschäftihte sich die Anwaltskanzlei Lampmann, Behn, Rosenbaum in ihrem Blog mit diesem Thema und betrachtete das Thema aus rechtlicher Sicht. Hier der Link zum LBR Blog .
Der BVOH möchte sich hier weniger mit dem Einzelfall Relexim Ltd. oder mit der rechtlichen Zulässigkeit der Kündigung auseinandersetzen, da auch eine fristgerechte Kündigung ohne Angaben von Gründen möglich gewesen wäre, sondern vielmehr der Frage nachgehen, ob durch ein derartiges Vorgehen (Ausschluss von Händlern) von Plattformanbietern die Tätigkeitsfelder von sogenannten "Massenabmahnern" unterbunden oder eingeschränkt werden können.
Wir wenden uns hier ausdrücklich nicht gegen einzelne Abmahnungen, die durchaus ihre Berechtigung haben können. Vielmehr sind hier Abmahnung angesprochen, die in grosser Vielzahl verschickt werden und häufig nur in einem Schädigungsinteresse des Wettbewerberbers begründet sind oder im Gebührenerzielungsinteresse.
In diesen vorgenannten Fällen halten wir die mutige Reaktion von Yatego für angemessen und hoffen, dass auch andere Plattformbetreiber dies als Vorbildfunktion sehen und rigoros gegen sogenannte "Massenabmahner" vorgehen. Wenn das eigene Geschäft von "Massenabmahnern" finanzielle Einbussen, auf Grund von "Massenabmahnungen", im Kerngeschäft erleidet, könnte hier ein Umdenken bei den "Massenabmahnern" stattfinden, Die Plattformbetreiber hätten hier also die Möglichkeit Auswüchse im Abmahn(un)wesen zu bekämpfen.
Sicherlich wird es auch einige konträre Meinungen zu diesem Thema geben, da damit das Geschäftsmodell "Massenabmahnung" in Frage gestellt wird und somit für den Einen oder Anderen eine Einnahmequelle verloren geht oder doch zumindest eingeschränkt wird.
Dresden, den 10.4.2010
Recht : Ebay setzt sich im Berufungsverfahren gegen Tiffany durch
Tiffany hatte Ebay verklagt, da auf dem Marktplatz Ebay eine Vielzahl von Fälschungen unter dem Markennamen des Herstellers angeboten wurden.
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit hat in der Berufungsverhandlung nun entschieden, dass es hauptsächlich die Aufgabe des Markeninhabers sei den Marktlplatz zu überwachen und nicht die Aufgabe Ebay's. Einen Zwang zur Überprüfung der einzelnen Angebote wollte das Gericht nicht erkennen. Es reicht nach Ansicht des Gerichtes aus, wenn Ebay, nachdem es auf Markenrechtsverstösse aufmerksam gemacht wird, diese Angebote vom Marktplatz entfernt.
Einen kleinen Wermuthstropfen enthält das Urteil aber auch für Ebay. Zum fraglichen Zeitpunkt hat Ebay seinen Marktplatz unter anderm mit diesem Text beworben : "Tiffany-Produkte zu niedrigen Preisen". Da Ebay aber bekannt war, dass viele Fälschungen auf dem Marktplatz angeboten wurden, hätte u.U. eine Warnung an die Kaufinteressenten erfolgen müssen.
Das Gericht hat deshalb diese Werbeaussage Ebay's zur Prüfung an das New Yorker Bezirksgericht zurücküberwiesen.
Dresden, den 10.4.2010
Ebay : Paypal wird größer als Ebay". Interview mit dem Ebay-Chef John Donahoe
Die F.A.Z. veröffentlicht soeben ein Interview mit John Donahoe.
Der Marktplatz Ebay befindet sich in einem radikalem Umbau, der sich über 4 Jahre erstrecken soll. Die Hälfte der Zeit ist erst abgelaufen.
Auf dem traditionellem Ebay Marktplatz sieht Donhaoe enormes Wachstumspotential auf dem Sekundärmarkt. Das Potential wird von Danahoe mit 500 Mrd. Dollar beziffert.
Auf dem Marktplatz werden nach seiner Einschätzung demnächst Auktionen nur noch einen Anteil von ca. 30% haben, der Rest wird durch Festpreisangebote abgedeckt. Der Marktplatz wird demnächst von Markenherstellern und grossen Anbietern beherrscht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt soll der Kleinanzeigenmarkt von Ebay werden.
Für das Jahr 2015 prognostiziert Donahoe, dass Paypal grösser sein wird als Ebay.
Quelle : F.A.Z.
Dresden, den 9.4.2010
Warnung : Packstation Pishingmail wieder im Umlauf
Derzeit erhalten viele Nutzer wieder Pishingmails mit dem Betreff, Ihre PACKSTATION wurde begrenzt, mit der Absenderangabe DHL Service information(at)dhl.de.
Clicken Sie keinesfalls den in der Mail enthaltenen Link an.
Der Mailtext lautet :
Sehr geehrter Kunde,
im Zuge einer Systemumstellung ist es leider unumgaenglich das Sie ihre Kundendaten bei uns verifizieren. Dies dient zur
Einrichtung von unserem neuen Sicherheitssystem im Kampf gegen Internetkriminalitaet.
Nach erfolgreicher Bestaetigung Ihrer Kundendaten, sind Ihnen unter
anderem folgende neue Optionen ermoeglicht:
# Individuelle Reporte erstellen
# Sendungslagerfristen aendern
# Mitarbeiterdaten verwalten
# Sendungsdaten abrufen
# Vertreter fuer Sendungsabholungen bestimmen
Hier war der Link eingesetzt, der von uns gelöscht wurde.
Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis
Viel Spass mit PACKSTATION wuenscht Ihnen Ihr PACKSTATION Team
Dresden, den 9.4.2010
Recht : OLG Hamburg sieht Rückgaberecht bei Ebay als unzulässig an
OLG Hamburg, Beschluss vom 15. März 2010, Az. 5 U 240/08
Im Unterschied zu anderen Gerichten entscheidet das OLG Hamburg, dass bei Ebayangeboten ausschliesslich ein Widerrufsrecht eingeräumt werden muss. Das Rückgaberecht kann nach Ansicht des Gerichtes nicht ersatzweise angeboten werden, da aus technischen Gründen nicht rechtzeitig bei Kaufvertragsschluss entsprechend informiert werden kann.
Quelle : hertin.de
Dresden, den 9.4.2010
Amazon : Preisparität - Amazon legt nach
Noch vor Inkrafttreten der von Amazon verpflichtend eingeführten Preisparität, gab es Änerungen bei bei Amazon.
Teilnahmebedingungen Amazon Services Europe S.à r.l., in der Fassung vom 08.04.2010.
Hier ist der Abschitt B 1.5 von besonderer Bedeutung.
1.5 Nichterfüllung von Paritätsverpflichtungen. Wenn Sie von einer Nichterfüllung einer der Anforderungen in diesem Abschnitt 1.1 Kenntnis erhalten, werden Sie davon nachteilig betroffene Kunden unverzüglich durch entsprechende Erstattungen entschädigen.
Hier wird also der Verkäufer nunmehr zusätzlich verpflichtet, wenn er die verlangte Preisparität nicht einhält, den Mehrbetrag an den Käufer zu erstatten.
Die Onlinehändler lehnen die geforderte Preisparität mehrheitlich ab, da durch extrem hohe Gebühren die bei einem Verkauf über den Marktplatz amazon.de anfallen, der verlangte Preis, bei gleicher Kalkulation, deutlich höher sein müsste als im eigenen Webshop oder auf anderen Verkaufsplattformen.
Das Bundeskartellamt hat bereits zahlreiche Beschwerden zur Amazon Preisparität von Händlern und Wettbewerbern vorliegen.
Es wird wohl auch nicht allzulange dauern, bis Verbraucherschutzverbände die Preisparität kritisieren werden.
Keiner sollte annehmen, dass nunmehr Amazon Händlerpreise abgesenkt werden, da dies aus kalkulatorischen Gründen nicht möglich ist. Stattdessen müssten dann die Preise auf anderen Plattformen oder im eigenen Webshop angehoben werden, um die Anforderungen an die Preisparität einzuhalten.
Das geschieht zwangsläufig zum Nachteil der Verbraucher, die dann nicht mehr die günstigeren Preise nutzen können.
Die einzelnen Bedingungen können Sie bei Amazon nachlesen
Dresden, den 9.4.2010
Recht : Das Volltexturteil gegen Ebay vom LG St. Pölten wurde veröffentlicht
Landesgericht St.Pölten, Urteil vom 31.3.2010, Az.:4 Cg 144/08i
Falle Internet hat soeben mit Zustimmung des Klägers das Urteil gegen Ebay veröffentlicht.
Ein betrogener Käufer hatte Ebay auf Schadenersatz verklagt, da Ebay, trotz vielfacher Hinweise auf risikobehaftete Angebote eines Platinpowersellers, nicht rechtzeitig reagiert hat.
Unseren Bericht zum Thema können Sie auf dieser Seite weiter unten unter dem Datum 7.4.2010 nachlesen.
Es bleibt abzuwarten, ob Ebay in die nächste Instanz, vor das Oberlandesgericht Wien, geht.
Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für zurückliegende und zukünftige Betrugsfälle auf dem Marktplatz Ebay haben.
Hier geht es zum VOLLTEXTURTEIL
Quelle : Falle Internet
Dresden, den 9.4.2010
Einladung : Website Award Sachsen-Anhalt 2010 - "Aktuelle Rechtsfragen zum Internetauftritt" - 15.4.2010
AcamedResort GmbH, Brumbyer Str. 5, 06429 Neugattersleben (bei Bernburg), ab 14:30 Uhr
Dresden/Magdeburg. Am 15.04.2010, ab 14:30 Uhr, findet in Neugattersleben (bei Bernburg) die Auszeichnungsveranstaltung für den Website Award Sachsen-Anhalt 2010 statt.
Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel aus Dresden wird in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Ludwig Jorkasch-Koch Magdeburg, aus gegebenem Anlass mit seinem Vortrag auf aktuelle Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Internetauftritt eines Unternehmens eingehen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich unter http://www.md-ecz.de/ oder per Fax an 0391/7443511. Anmeldeschluss: 12.04.2010. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Auskünfte: 03941/567007.
Herzlich willkommen!
Dresden, den 8.4.2010
Ebay : Ab Mitte April: - eBay goes Fashion
EBay goes Fashion! Mit mehreren Millionen Besuchern in der Kategorie Kleidung, Schuhe und Accessoires ist eBay eine der meist besuchten deutschen Webseiten im Modebereich. Diesen Trend möchten wir noch weiter ausbauen. Deshalb nehmen wir im Laufe des Jahres einige Änderungen in der Kategorie Kleidung, Schuhe und Accessoires vor, um Käufern ein noch intensiveres Einkaufserlebnis auf eBay zu vermitteln und mehr Verkäufer mit potentiellen Käufern zu verbinden.
Quelle : ebay.de
Dresden, den 8.4.2010
Geld : Wie finde ich die reguläre Festnetznummer zu einer 0180 Rufnummer
Viele Unternehmen haben ausschliesslich kostenintensive Service- oder Beratungsrufnummern ( Vorwahl 0180.... ) auf ihren Webseiten oder Briefformularen angegeben.
In vielen Fällen kann man diese Rufnummern umgehen, indem man über nachfolgendem Link die 0180 Rufnummer oder den Firmennamen eingibt. Man bekommt dann, wenn in der Datenbank erfasst, alternativ eine reguläre Festnetznummer des Unternehmens angezeigt.
Hier der entsprechende Link : http://www.0180.info/
Dresden, den 8.4.2010
Recht : Amazon und das Urheberrecht an Produktfotos
Rechtsanwalt Keller aus München hat in einem Interview mit crn.de zum Thema "Rechtssicheres Verkaufen ist auf Amazon derzeit nicht möglich" Stellung genommen.
In dem Artikel wird die Problematik der Verwendung von Herstellerbildern auf amazon.de beleuchtet.
Der BVOH hat bei seinem Meeting mit der Rechtsabteilung von Amazon am 19.3.2010 unter Anderem auch diese Problematik angesprochen. Eine abschliessende Antwort von Amazon liegt noch nicht vor.
Amazon lässt sich von jedem Händler, der auf Amazon einstellt, die Nutzungsrechte an den vom Händler hochgeladenen Bildern abtreten. Dies bedeutet dann, dass andere Händler, die den gleichen Artikel verkaufen, sich an das entsprechende Angebot "anhängen" können.
Verwendet der Händler ein selbstgefertigtes Produktfoto spricht auch nichts gegen diese Regelung. Wird jedoch ein Herstellerfoto verwendet, treten verschiedene Probleme auf. Selbst wenn dem einstellenden Händler ein Nutzungsrecht an dem Foto seitens des Herstellers eingeräumt wurde, dürfte er kaum die Erlaubnis haben, diese Rechte an Amazon abzutreten. In der Folge bedeutet dies, dass der Händler, der sich an das bestehende Angebot "anhängt", das Foto ohne Zustimmung des Urhebers nutzt und von diesem abgemahnt werden kann.
Die Empfehlung des BVOH lautet deshalb: Wenn Sie ein Herstellerbild zu Amazon hochladen, lassen Sie sich eine Genehmigung des Herstellers dafür geben oder verwenden Sie ein eigenes Produktfoto. Wenn Sie sich an ein bestehendes Angebot "anhängen", bei dem ein Herstellerbild vorhanden ist, lassen Sie sich ebenfalls eine Genehmigung des Herstellers geben. Sollte der Hersteller die Genehmigung verweigern, sprechen Sie Amazon an und klären Sie, ob das Bild gegen ein Produktfoto von Ihnen ausgetauscht werden kann.
Auch der Händler, der das Herstellerfoto ohne Genehmigung auf Amazon hochläd, fährt ein hohes Risiko in Anspruch genommen zu werden. Wenn der Hersteller einen der anderen "angehängten" Händler abmahnt, könnte der abgemahnte Händler u.U. den einstellenden Händler schadenersatzpflichtig machen. Der abgemahnte Händler könnte sich auf Treu und Glauben berufen, da der einstellende Händler ja die Nutzungsrechte an Amazon abgetreten hat.
Der BVOH hofft, dass es bald einen Lösungsvorschlag seitens Amazon gibt um diese Problematik zu beseitigen.
Das Interview mit Rechtsanwalt Keller können Sie hier nachlesen : crn.de
Dresden, den 7.4.2010
Recht : Ebay muss betrogenem Käufer Schadenersatz leisten
Landesgericht St.Pölten, Urteil vom 31.3.2010, Az.:4 Cg 144/08i
Falle Internet berichtet von einem Urteil ( noch nicht rechtskräftig ), welches Ebay zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, wegen "an bedingten Vorsatz grenzenden grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus ihrem Nutzungsvertrag mit dem Kläger "
Folgender Sachverhalt lag zugrunde:
Der Kläger hatte bei einem Ebay Händler Gold gekauft, fristgerecht bezahlt und keine Lieferung erhalten.
Im Vorfeld war Ebay durch Mails und diverse Forenbeiträge im Ebay Sicherheitsforum auf die Risiken bzgl. dieses Händlers hingewiesen worden.
Eine Reaktion ( Sperrung des Händleraccounts ) erfolgte erst Wochen später.
Der Käufer erhielt von diese Warnungen, die an Ebay gerichtet waren, erst nach seinem Kauf Kenntnis und forderte daraufhin Schadenersatz von Ebay.
Das Gericht hat entschieden, dass Ebay für den eingetretenen Schaden haftbar ist und dem Käufer Schadenersatz in Höhe von 16.463,-- Euro zugesprochen.
Dieses Urteil wird Ebay sicherlich zwingen, in Zukunft, Hinweisen von Nutzern auf ein bestehendes Risiko sorgfältig nachzuhgehen, da Ebay andernfalls u.U. für entstanden Schaden haftet.
Quelle : Falle Internet
Dresden, den 7.4.2010
Ebay : Änderung der Vorgehensweise bei nichtbezahltem Artikel
Quelle: ebay.de
Liebe eBay-Mitglieder,
wir haben die Vorgehensweise bei nicht bezahlten Artikeln vereinfacht - sowohl für Käufer als auch für Verkäufer.
Wie funktioniert der automatische Assistent für nicht bezahlte Artikel?
Mit dem automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel werden Fälle automatisch geöffnet, wenn Ihr Käufer innerhalb des von Ihnen festgelegten Zeitraums von 4, 8, 16, 24, oder 32 Tagen nach Angebotsende noch nicht bezahlt hat. Wenn nach Öffnung des Falls von Ihrem Käufer noch keine Zahlung eingegangen ist, wird der Fall geschlossen und Ihnen die Verkaufsprovision automatisch erstattet. Der Käufer kann dann keine Bewertung mehr abgeben und Sie können den Artikel wieder einstellen.
Wenn Sie den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel nutzen, werden Käufer, die nicht bezahlt haben, automatisch daran gehindert eine Bewertung für Sie abzugeben. Sobald ein Fall vom Assistenten geöffnet wird, kann der Käufer für Ihre Transaktionen solange keine Bewertung abgeben, bis Sie die Zahlung erhalten haben und der Fall geschlossen wurde.
Der automatische Assistent für nicht bezahlte Artikel ist verfügbar für alle Angebote, bei denen PayPal als einzige Zahlungsmethode angeboten wird. Käufer müssen außerdem die eBay-Kaufabwicklung oder den entsprechenden Service eines Drittanbieters genutzt haben, der die eBay-Kaufabwicklung nutzt.
Was muss ich tun, um den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel nutzen zu können?
- In Mein eBay im Bereich "Mitgliedskonto" unter "Einstellungen" finden Sie die "Einstellungen für den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel".
- Dort wählen Sie die Option "Ja, ich möchte, dass der automatische Assistent für nicht bezahlte Artikel Fälle in meinem Namen meldet und schließt" und dann 4, 8, 16, 24 oder 32 Tage.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Optionen "Barzahlung bei Abholung" sowie "Überweisung" als Zahlungsmethode aus Ihren Angeboten entfernt haben, da der automatisierte Prozess nur möglich ist, wenn Sie PayPal als einzige Zahlungsmethode gewählt haben .
Prozessverbesserungen, wenn Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels manuell öffnen.
- Wenn ein Käufer nicht bezahlt und Sie die Transaktion beenden, kann der Käufer keine Zahlung für den Artikel mehr vornehmen.
- Wenn Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen, wird der Fall automatisch geschlossen, wenn der Käufer per PayPal bezahlt.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Dresden, den 7.4.2010
Transport : Paketpreise steigen wieder an
"Die Welt" berichtet Heute, dass die Paketdienstleister GLS und DPD eine Anhebung ihrer Preise planen.
Bei GLS soll bereits im April der Anstieg durchschnittlich 2,8% betragen, DPD denkt über Aufschläge bis zu 5% nach. Hermes prüft derzeit noch und der Branchenprimus DHL gibt an, derzeit keine Preisehöhungen zu planen.
Quelle : Die Welt
Dresden, den 5.4.2010
Datenschutz : Verbraucherschutzministerin vs. Facebook
Der Spiegel veröffentlichte eine offenen Brief der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner an Facebook Chef Zuckerberg.
Die Ministerin kritisiert den Umgang von Facebook mit Nutzerdaten in scharfer Form.
Als Konsequenz droht Sie allerdings nur mit der Schliessung Ihres eigenen Accounts. Dies hätte unseres Erachtens durchaus etwas weiter gehen können.
Der Brief kann nachgelesen werden auf : spiegel.de
Dresden, den 5.4.2010
Recht : Vertragsstrafenfalle zum 11.6.2010
Am 11.6.2010 tritt die neue, im Gesetz verankerte, Widerrufsbelehrung in Kraft. Der BVOH wird rechtzeitig eine entsprechende Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Übergangsfristen gibt es nicht, deshalb ist eine termingenaue Umstellung nötig.
Der Vorteil ist, dass nach dem Wortlaut der neuen Widerrufsbelehrung auch bei Ebay eine Widerrufsfrist von 14 Tagen möglich ist und auch die Forderung von Wertersatz unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein wird.
Der Nachteil der neuen Formulierung besteht für Händler, die in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung bezüglich der Frist von 14 Tagen oder die Forderung von Wertersatz abgegeben haben. Da es sich bei der Unterlassungerklärung um eine vertragliche Regelung handelt, besteht der Unterlassungsanspruch weiterhin und bedroht die Händler mit einer Vertragsstrafenforderung, wenn sie die neue Widerrufsbelehrung verwenden..
Hier muss der Händler nun schnellstmöglich selbst aktiv werden. Der bestehende Passus der Unterlassungserklärung muss deshalb termingerecht gekündigt werden. Hier ist dringend die Hilfe durch einen im Onlinerecht erfahrenen Rechtsanwalt zu empfehlen, um zu vermeiden, dass durch fehlerhafte Formulierungen, hohe Vertragsstrafen fällig werden.
Die Anwälte von http://www.onlinehandelsrecht.de/ empfehlen eine frühzeitige Mandatserteilung, damit eine rechtzeitige Kündigung erfolgen kann.
Dresden, den 5.4.2010
Recht : Vorsicht, auch nicht verlinkte Urheberrechtsverstösse können teuer werden
OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2010, Az.: 5 W 5/10
Das Gericht hatte zu entscheiden, ob in nachfolgendem Fall eine Vertragsstrafe zu Recht gefordert wurde.
Der Händler hatte, nachdem ihm die Weiternutzung eines Stadtplanausschnittes untersagt wurde, den Link, der zum Stadtplanausschnitt führte von seiner Seite entfernt.
Die Unterseite, welche den Stadtplanausschnitt enthielt, wurde aber nicht vom Server gelöscht.
Der Stadtplan war deshalb, z.B. durch direkte Eingabe der URL in den Browser, weiterhin aufrufbar.
Dies reichte nach Ansicht des Gerichtes aus, um den Stadtplanausschnitt öffentlich verfügbar zu machen.
Im Volltext können Sie den Beschluss des Gerichtes bei openjure.de nachlesen.
Dresden, den 1.4.2010
Abmahnung : Wortfilter warnt vor Abmahnungen der Relexim Ltd.
Axel Gronen von wortfilter.de warnt auf seiner Seite vor einer Abmahnwelle der Relexim Ltd. (siehe anchfolgenden Text)
Über die Abmahnungen der Relexim Ltd. hatte ich bereits berichtet, gestern startete dieser Massen-Abmahner offenbar eine neue Abmahnwelle.
Mir liegen mehrere Dutzend Abmahnungen der Relexim Ltd. vor, ich schätze, dass die bisher rund 100 Abmahnungen verschickt hat. Die erste Abmahnwelle wurde am 18. März gestartet, nun erreichen mich die ersten Abmahnungen vom 30. März.
Zu dieser Massen-Abmahnung einige Anmerkungen:
Einige der Abmahnungen sind offenbar unbegründet und sachlich falsch. Das müssen die Anwälte der Relexim Ltd. eigentlich wissen - es könnte sich hier meiner Meinung nach um versuchten Betrug handeln.
Die Relexim Ltd. mahnt quer durch alle Branchen ab. Anbieter von Hotel-Gutscheinen trifft es genauso wie Verkäufer von Spielzeug, Computern, Büchern oder Motorrädern.
Die Abmahnungen sind Serienbriefe, es wird in Textbausteinen immer nur ein Verstoß gerügt. Seriöse Abmahner dagegen dokumentieren jeden Verstoß im Einzelnen und mahnen meist mehrere Verstöße ab.
Bei eBay ist die Relexim Ltd. als relexim-powerseller tätig, bei Yatego als relexim. Da die Relexim Ltd. auch Yatego-Händler abgemahnt hat, wird derzeit geprüft, ob die Relexim Ltd. dort vom Handel ausgeschlossen wird: Yatego-Händler sind nämlich eigentlich verpflichtet, bei Auseinandersetzungen zunächst einmal die Yatego-eigene Schiedsstelle einzuschalten.
Quelle : http://www.wortfilter.de/News/news3582.html
Dresden, den 1.4.2010
Recht : BGH - Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss für Mängel bei eBay
BGH, Urteil vom 31. März 2010 Az.: I ZR 34/08
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.
Der Beklagte ist als gewerblicher Verkäufer bei eBay registriert. Er bot im November 2005 auf dieser Internetplattform ein gebrauchtes Telefon zum Kauf an. In dem Angebot war ein Gewährleistungsausschluss vorgesehen. Die Klägerin erwarb das Telefon unter ihrer allgemeinen, nicht ausschließlich für Gewerbetreibende vorgesehenen Benutzerkennung.
Die Klägerin hat den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen, Telefonartikel an Verbraucher unter Ausschluss der Gewährleistung zu verkaufen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt.
Der Bundesgerichtshof ist - ebenso wie das Berufungsgericht - davon ausgegangen, dass das Angebot des Beklagten sich auch an Verbraucher und nicht nur an Gewerbetreibende richtete. Der Beklagte hatte zwar darauf hingewiesen, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen. Er hatte den Hinweis aber nicht unzweideutig erteilt und keine Vorkehrungen getroffen, dass nur Gewerbetreibende Angebote abgaben. Gegenüber Verbrauchern konnte der Beklagte einen Gewährleistungsausschluss nach §§ 474, 475 BGB nicht wirksam vereinbaren. Der gleichwohl in seinem Angebot bei eBay vorgesehene Gewährleistungsausschluss stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, weil der Beklagte dadurch einer gesetzlichen Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zuwidergehandelt hat. Damit hat der Bundesgerichtshof auch die Streitfrage entschieden, ob neben Verbänden auch Mitbewerber gegen die Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln vorgehen können.
Obwohl der Verstoß an sich das begehrte Verbot aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gerechtfertigt hätte, hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil das Berufungsgericht dem Beklagten durch einen Verfahrensfehler die Möglichkeit zu weiterem Vortrag genommen hat.
Quelle : Pressemitteilung des BGH
Dresden, den 31.3.2010
Amazon : Werden demnächst Versandbestätigungen auch Videos enthalten
techflash.com berichtet über ein neues US Patent No. 7,689,465, , welches ein "System und Verfahren zur visuellen Überprüfung der Auftragsabwicklung." für den Käufer bezüglich der Verpackung seines Artikels beinhaltet.
Es beibt abzuwarten, ob dieses Patent auch tatsächlich auf dem Marktplatz von Amazon eingesetzt wird.
So ganz erschliesst sich mir der Vorteil für den Käufer aber nicht.
Amazon ist für sehr schnellen Versand bekannt und bei Reklamationen wird auch kulant und schnell reagiert.
Eine Dokumentation als "Beweis", dass die Ware pünktlich und ordentlich verpackt das Lager verlassen hat, ist m.E. nicht nötig.
Den Zusatznutzen halte ich deshalb für sehr gering. Zu Anfang wird ein Käufer sich aus Interesse eventuell einmal so einen Videoclip ansehen, dann aber sicher das Interesse verlieren. Besonders spannend und abwechselungsreich ist das Packen von Paketen ja nun wirklich nicht.
Als Argument wird angeführt, dass Werbekunden von Amazon, die den Amazon Paketen Flyer oder Gutscheine beilegen, so eine Kontrolle über die tatsächliche Beifügung erhalten.
Auch das erscheint mir nicht einleuchtend, da schon jetzt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden und daran die neue Technologie auch nichts ändern wird.
Kurzfristig eventuell eine gute PR Aktion, aber auch nicht mehr und nicht weniger.
Quelle : TechFlash
Dresden, den 31.3.2010
Abmahnung : Wortfilter warnt vor "Deutscher Informationsring für den Onlinehandel"
Axel Grohnen von wortfilter.de warnt vor dubiosen Faxen dessen Absender der "Deutsche Informationring für den Onlinehandel" ist.
Geschrieben wurde der Text von einem Möbelhändler, der andere Verkäufer davor warnt, dass ihre Angebote rechtliche Fehler enthalten.
Die angeblichen Verstösse werden allerdings nicht näher bezeichnet und einen entsprechenden "Hinweis" um welche Verstösse es sich handelt, kann man per beigefügtem Bestellformular per Fax in Auftrag geben.
Axel Grohnen empfiehlt das Angebot keinesfalls anzunehmen und gegebenenfalls seinen Internetauftritt von seriösen Anbietern prüfen zu lassen, die dazu befugt sind und für ihre Beratungen haften.
Quelle : wortfilter.de
Dresden, den 31.3.2010
Recht : Pflichtfeld Telefonnummer in der Kaufabwicklung
Internet World Business veröffentlich einen Artikel von Ulrich Hafenbrandl, der sich mit der Problematik Telefonnummer vs. Datenschutz auseinandersetzt.
Der Autor vertritt die Ansicht, dass Telefonnummern nur dann verpflichtend abgefragt werden dürfen, wenn dies zur Kaufabwicklung zwingend erforderlich ist ( z.B. telef. Avisierung einer Lieferung durch eine Spedition ).
Insbesondere warnt der Autor davor Telefonnummern aussen sichtbar auf Paketen ( z.B. Adressaufkleber ) anzubrtingen, da der Versender keine Gewähr übernehmen kann, dass die Telefonnummer nicht unbefugten Dritten ( z.B. Nachbar, der das Paket annimmt ) zur Kenntnis gelangt.
Hier geht es zum ausführlichen ARTIKEL
Dresden, den 31.3.2010
Ebay : Ebay ist wieder Deutschlands meistbesuchte Shopping-Site
Insgesamt haben 2009 über 34 Millionen Deutsche Ware im Internet eingekauft. Die beliebtesten Produktkategorien sind Bücher, Kleidung und Tonträger. Bei Autos verzeichneten die Marktforscher den höchsten prozentualen Zuwachs an Online-Shoppern.
Laut des "Online Shopping Survey" der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) haben im vergangenen Jahr hochgerechnet 20,3 Millionen Menschen aus Deutschland bei Ebay eingekauft. Damit konnte die Plattform den Spitzenplatz als Site mit den meisten Online-Shoppern zurückerobern. Die Insolvenz von Quelle.de - 2008 noch eine der fünf bestplatzierten Einkaufsseiten - kam laut den Marktforschern Weltbild und Tchibo zugute. Insgesamt haben 34,1 Millionen Deutsche zwischen 14 und 69 Jahren Waren oder Dienstleistungen im Internet gekauft. Das sind 2,2 Millionen mehr als 2008.
Quelle : ZDNet.de
Dresden, den 31.3.2010
Prepaid : Simyo kündigt Micro SIM Karte für das iPAD an
simyo macht das iPad mobil - mit der deutschlandweit ersten simyo Micro-SIM-Karte ohne Vertragsbindung
"iLove simyo" - das könnten die Fans des neuen Apple iPad schon bald mit Inbrunst sagen. Denn simyo bietet für das neue iPad ab April als erster Mobilfunkanbieter in Deutschland die Micro-SIM-Karte für 14,90 Euro inklusive 3 Euro Startguthaben und ohne Vertragsbindung an. Damit wird das Kult-Gadget wirklich mobil - und erlaubt jederzeit und an jedem Ort mobiles Surfen und den Austausch von Daten. Die Auflage der Micro-SIM-Karten ist limitiert.
Quelle : SIMYO
Dresden, den 31.3.2010
Recht : Duales System Deutschland (Grüner Punkt) verärgert Onlinehändler
Rechtsanwalt Solmecke setzt sich in einem Artikel mit der entstandenen Problematik bei der Kündigung des Entsorgungsvertrages auseinander.
Zum Jahr 2010 ehöhte das Duale System Deutschland den Mindestbeitrag um ein Vielfaches, weshalb viele Kunden von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten.
Der Teufel steckt jedoch auch hier im Detail. Die Kunden hatten nach Ansicht des Dualen Systems zwei voneinander unabhängige Verträge geschlossen. Zum Einen den Beteiligungsvertrag (Entsorgungsvertrag) und zum anderen einen Markennutzungsvertrag. Während die Kündigung des Entsorgungsvertrages akzeptiert wird, besteht das Duale System darauf, dass der Markennutzungsvertrag weiterhin Bestand hat.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Solmecke handelt es sich aber um verbundene Verträge, die Einzeln keinen Bestand haben.
Die Einschätzung der Rechtslage durch Rechtsanwalt Solmecke können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 31.3.2010
Recht : Cellophanhülle ist kein Siegel in Bezug zum Widerrufsrecht
OLG Hamm, 4 U 211/09 v. 30.3.2010
Rechtsanwalt Carsten Föhlisch twitterte Heute aus dem Gerichtssaal des OLG Hamm und berichtete folgendes.
Es ging um 2 unterschiedliche Verstösse des Wettbewerbsrechtes.
Einerseits ging es um die sogenannte 40 Euro Klausel in der Widerrufsbelehrung, ohne nochmals eine zusätzliche vertragliche Regelung ausserhalb der Widerrufsbelhrung zu treffen. Hier wurde erwartungsgemäss zu Gunsten des Abmahners entschieden.
Weit interessanter war der zweite gerügte Verstoss. Es wurde vom Abmahner gerügt, dass eine Cellophanhülle keine Versiegelung ist und deshalb weitere Siegel nötig sind um das Widerrufsrecht bei "Entsiegelung" wirksam ausschliessen zu können.
Hier folgte das OLG Hamm der Ansicht des Rechtsanwaltes Espey, welcher den Abmahner vertrat, ebenfalls. Die Cellophanhülle ist für sich allein als Siegel nicht ausreichend.
Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf artverwandte "Versiegelungen" mittels Cellophanhülle im Bereich Software, Video, etc
Rechtanwalt Carsten Föhlisch sieht auch schon weitreichende Missbrauchsmöglichkeiten durch Verbraucher.
Zitat :
Demnächst kein filesharing mehr nötig, CD-Sharing wird ein neues Geschäftsmodell werden, so zumindest das OLG Hamm.
Leute kauft amazon leer und schickt alles ohne Cellophanhülle zurück, kein Problem!
Wir teilen die Auffassung von Rechtsanwalt Carsten Föhlisch und bedauern, dass Händler grundlos weiter reglementiert werden.
Schutzwürdige Interessen des Verbrauchers werden, auch durch eine "Versiegelung" die ausschliesslich aus einer cellophanhülle besteht, unseres Erachtens nicht verletzt.
Dresden, den 30.3.2010
Zahlungsdienstleister : Sonderkonditionen für BVOH Mitglieder bei moneybookers.com
Für BVOH Mitglieder wurden Sonderkonditionen mit dem Zahlungsdienstleister moneybookers.com vereinbart.
Informationen im Mitgliederforum
Dresden, den 29.3.2010
Recht : Domaininhaber haftet ab Kenntnis für Urheberrechtsverstoss
LG Hamurg, Beschluss 24.3.2010, Az.: 310 O 100/10
Rechtsanwalt Marcus Beckmann berichtet, das LG Hamburg hat nochmals klargestellt, dass der Inhaber einer Domain nach den Grundsätzen der Störerhaftung jedenfalls dann für Urheberrechtsverletzungen über seine Internetdomain haftet, wenn er über die Rechtsverletzung informiert wurde und diese nicht unverzüglich abstellt. Vorliegend hatte ein Online-Shop ein Produktbild aus dem Online-Shop eines Mitbewerbers kopiert und verwendet.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier bei:
Dresden, den 29.3.2010
Film : Der Kinofilm "Traders Dreams" - eine Reise in die Ebay Welt nun auch im Fernsehen
Der Kinofilm wird unter dem Titel "Händler-Träume" am 6.April um 23:30 Uhr und für Frühaufsteher am 7. April 2010 um 6:30 Uhr auf ARD EINS EXTRA gezeigt.
Der als Dokumentarfilm angelegte Bericht zeigt Schicksale aus der kleinen Ebaywelt.
Dresden, den 29.3.2010
Ebay : Ebay startet eigenen Shopping Club
Seit Heute ist auf ebay.com die neue Seite "Fashion Vault" erreichbar. Hiermit möchte Ebay in das lukrative Shopping Club Geschäft einsteigen.
Neben den Ebay Markenshops und den täglich wechselnden WOW Angeboten wird, zusätzlich zu den altbekannten Ebay Formaten Auktionen und Sofortkaufangeboten, ein weiterer Vertriebskanal eröffnet.
Bei Ebay Fashion Vault wird Designermode exclusiv bei Ebay und für einen limitierten Zeitraum zum Kauf angeboten.
Hier können Sie sich einen Eindruck verschaffen : Fashion Vault
Dresden, den 29.3.2010
Ebay : Verlängerung von Preisaktionen für gewerbliche Verkäufer
Liebe eBay-Mitglieder,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass folgende Preisaktionen verlängert werden:
Preisaktion:
20% Rabatt auf die Verkaufsprovision für alle Artikel mit kostenlosem Versand in den Kategorien Kleidung & Accessoires, Filme & DVDs sowie in allen Technik-Kategorien ? Gilt für alle Mitglieder mit einem Shop-Abonnement.
Verlängert bis 30.04.2010.
Preisaktion:
20% Rabatt auf die Verkaufsprovision für alle Artikel mit kostenlosem Versand in Medienkategorien - Gilt für alle gewerblichen Shop-Besitzer.
Verlängert bis 30.04.2010.
Preisaktion:
0 Cent Angebotsgebühr für Festpreisangebote - "Profi Flatrate" - Gilt für gewerbliche Verkäufer.
Verlängert bis 30.06.2010.
Darüber hinaus möchten wir Sie erinnern, dass folgende Preisaktion weiterhin aktiv ist:
Preisaktion: 20% Rabatt auf die Verkaufsprovision für Reifen und Kompletträder - Gilt für gewerbliche Verkäufer.
Verlängert bis 30.06.2010.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Ausführliche Informationen hier : Quelle : ebay.de
Dresden, den 29.3.2010
Ebay : Cross-Promotion-Test auf aktiven Artikelseiten
Liebe eBay-Mitglieder,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die am 19. Januar angekündigten Tests in den nächsten Wochen fortgesetzt werden. Es kann deshalb vorkommen, dass jeweils unterhalb der Artikelbeschreibung Ihres aktiven Angebotes relevante Angebote anderer Verkäufer angezeigt werden ? bzw. Ihre aktiven Angebote auf den Seiten anderer Verkäufer.
Sie können selbstverständlich diese Einstellung jederzeit deaktivieren, indem Sie Ihre Einstellungen in Mein eBay wie folgt ändern:
Melden Sie sich in Ihrem Mein eBay an Wählen Sie "Marketing-Tools" in Ihrem Mitgliedskonto
Wählen Sie "Ähnliche Artikel bewerben"
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Quelle : Ebay
Dresden, den 29.3.2010
Warnung : DHL warnt vor betrügerischen Mails
Spam-Nachricht und neuer Virus
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich eine E-Mail im Umlauf befindet, die Sie über eine angeblich bevorstehende DHL-Paketlieferung benachrichtigt und in der Sie aufgefordert werden, den E-Mail-Anhang zu öffnen, damit das Paket zugestellt werden kann.
Informationen finden Sie . HIER
Dresden, den 28.3.2010
Recht : EuGH Entscheidung zur Erstattung von Hinversandkosten beim Widerruf fällt im April
Der Europäische Gerichtshof hat mitgeteilt, dass eine Entscheidung zur Erstattung der Hinversandkosten beim Widerruf, durch einen Verbraucher derzeit im Streit zwischen der Verbraucherzentrale und Heine, am 15.4.2010 fallen wird.
Es wird erwartet, dass der gewerbliche Händler, im Falle des Widerrufes durch den Verbraucher, die Kosten des Hinversandes zu tragen hat.
Besonders verbraucherfreundlich wird diese Regelung, entgegen dem ersten Anschein, trotzdem nicht sein.
Die Hinversandkosten sind angefallen und ermöglichen dem Käufer eine umfangreiche Prüfung der Ware in aller Ruhe, wie sie in dem Umfang in einem Ladengeschäft nicht möglich wäre. Zudem entfallen für den Käufer Kosten der Fahrt zum Ladengeschäft und der entsprechende zeitliche Aufwand.
Demnächst werden dann also anteilige Kosten des Hinversandes, die durch Widerrufe entstehen, in den Verkaufspreis einkalkuliert. Hier werden also Käufer zusätzlich belastet die keinen Widerruf ausüben und das nur, damit die Kostenverursacher ( widerrufende Verbraucher ) von diesen Kosten freigestellt werden.
Man muss sich also fragen ob es tatsächlich sinnvoll ist, einzelne Verbraucher zu entlasten um diese Kosten dann von der Allgemeinheit tragen zu lassen.
Dresden, den 28.3.2010
Recht : Wieder gefälschte Abmahnungen im Umlauf
Von der Kanzlei Ferner in Alsdorf wird berichtet, dass gefälschte Abmahnungen von der Kanzlei Dr. Pierre Lehmann & Partner aus Köln im Umlauf sind.
Abgemahnt werden Belehrungen zur Rücknahme von Batterien.
Eine Recherche nach der Kanzlei Dr. Pierre Lehmann & Partner blieb erfolglos.
Informationen bei : Ferner, Alsdorf
Dresden, den 26.3.2010
Ebay : Geplante Verbesserung der Käuferinformationen
Derzeit wird berichtet, dass ebay.com Erweiterungen bei den Artikelmerkmalen bzgl. des Zustandes für den US Marktplatz plant.
Bisher kann der Verkäufer nur den Artikelzustand "neu" oder "gebraucht" auswählen.
Dies beschreibt den Zustand häufig nur ungenügend.
Voraussichtlich werden in Kürze weitere Unterteilungen vorgenommen. Im Gespräch sind nachfolgende Möglichkeiten:
neu
fast neu
vom Hersteller generalüberholt
vom Verkäufer generalüberholt
gebraucht
in Einzelteilen oder defekt
Der BVOH begrüsst diese Neugestaltung und hofft auf eine zeitnahe Einführung auch für den Marktplatz Deutschland.
Dresden, den 26.3.2010
Markt : Elektronische Rechnungsabwicklung - einfach, effizient, sicher
Auch wenn derzeit noch die meisten Rechnungen per Post versandt werden, entscheiden sich immer mehr Unternehmen für eine Umstellung auf elektronische Rechnungsprozesse.
Die Informationsreihe "Elektronische Rechnungsabwicklung" soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen, das Thema für sich richtig einzuschätzen und Hilfestellungen bei einer möglichen Einführung geben. Die Informationsreihe ist Teil eines Projekts, das im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderten Netzwerks Elektronischer Geschäftsverkehr (NEG) durchgeführt wird.
Ausführliche Informationen : http://ibi.de/erechnung.html
Dresden, den 25.3.2010
Ebay : Kostenfreies Einstellen von Privatangeboten
Preisaktion
Preisaktion*: 0 Cent Angebotsgebühr für alle Angebote, die im Auktions- sowie im Festpreisformat eingestellt werden. Diese Angebote müssen zusätzlich PayPal als eine Zahlungsmethode anbieten. Das für die Angebote genutzte eBay-Mitgliedskonto muss weniger als 50 Bewertungspunkte aufweisen.
Vollständige Informationen : HIER
Dresden, den 24.3.2010
Recht : Preisuchmaschine versucht die BGH Vorgaben zur Aktualität der Anzeigen umzusetzen
Die Preissuchmaschine apnoti.com versucht die Umsetzung der vom BGH geforderten Aktualität der Preisanzeigen durch eine Zweischritttechnologie umzusetzen.
Eine optimale Lösung scheint bisher von keiner anderen Preissuchmaschine gefunden worden zu sein.
Informationen finden Sie auf der Seite von apnoti.com
Dresden, den 24.3.2010
Recht : EuGH Urteil zur Verwendung von Markennamen bei Google Adwords
Urteil, EuGH, vom 23.10.2010, Az: C-236/08 bis C-238/08
Der EuGH hat Heute folgendes entschieden :
Nach alledem ist auf die erste Frage in der Rechtssache C-236/08, die erste Frage in der Rechtssache C-237/08 sowie die erste und zweite Frage in der Rechtssache C-238/08 zu antworten:
- Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/104 und Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 40/94 sind dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden verbieten darf, auf ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort, das von diesem Werbenden ohne seine Zustimmung im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt wurde, für Waren oder Dienstleistungen, die mit den von der Marke erfassten identisch sind, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen;
- der Anbieter eines Internetreferenzierungsdienstes, der ein mit einer Marke identisches Zeichen als Schlüsselwort speichert und dafür sorgt, dass auf dieses Schlüsselwort Anzeigen gezeigt werden, benutzt dieses Zeichen nicht im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 bzw. Art. 9 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 40/94.
Die Benutzung eines mit einer Marke eines anderen identischen Zeichens im Rahmen eines Referenzierungsdienstes wie dem in den Ausgangsverfahren fraglichen ist nicht geeignet, die Werbefunktion der Marke zu beeinträchtigen.
Hier die PRESSEERKLÄRUNG DES EuGH
Hiier finden Sie das VOLLTEXTURTEIL
Dresden, den 23.3.2010
Amazon : Amazon greift in die Preisgestaltung der Händler ein
Amazon hat nachfolgende Mitteilung an die auf Amazon handelden Händler verschickt:
Der Preis ist für Kunden eines der wichtigsten Entscheidungskriterien beim Kauf. Um Käufern auf Amazon.de das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten, wird Amazon ab dem 31.März von allen Verkäufern, die unter den Amazon.de Teilnahmebedingungen verkaufen, Preisparität verlangen. Für diese Verkäufer bedeutet Preisparität, dass der Artikelpreis und der Gesamtpreis (insgesamt zu zahlender Preis, ohne Steuern) für alle Artikel, die ein Verkäufer auf Amazon.de anbietet, im Vergleich zu anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen dieses Verkäufers, grundsätzlich gleich günstig oder günstiger sein müssen.
Wir glauben, dass dies das Kundenvertrauen stärkt, was zu mehr Kunden und damit mehr Umsatz führen und so den Wert von Amazon.de Marketplace für Verkäufer erhöhen kann. Obwohl die Teilnahmebedingungen die Änderungen bereits ab dem 31. März enthalten werden, haben Verkäufer noch bis zum 1. Mai Zeit, die notwendigen Änderungen für die Preisparität einzuführen.
Quelle : AMAZON (FAQs)
Dresden, den 22.3.2010
Recht : Gewichtige Änderung in Sachen BGH und Störerhaftung
Die Anwaltskanzlei Ferner aus Alsdorf gibt einen neuen Hinweis, dass es sich bei dem derzeit vor dem BGH strittigem Verfahren nicht, wie bisher behauptet, um einen ungesicherte WLAN Anschluss handelt, sondern um einen gesicherten Anschluss, dessen werksseitiges voreibgestelltes Passwort jedoch nicht geändert wurde.
Dies hätte noch weitreichendere Folgen als bisher angenommen.
Den kompletten Artikel können Sie hier nachlesen : Artikel
Dresden, den 21.3.2010
Recht : LG Bochum - Mehrfachabmahnung durch Wettbewerber ist kein Rechtsmissbrauch
LG Bochum, Urteil vom 2.2.2010, Az.: I-17 O 159/09
Das LG Bochum hat entschieden, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, einen Wettbewerber mehrfach einzeln abzumahnen, anstatt dieses in einer Abmahnung zusammenzufassen.
Der Abmahner rügte unterschiedliche Verstösse am 24.9.2009, am 3.12.2009 und am 29.1.2010.
Obwohl in den ersten beiden Abmahnungen die Geschäftswerte überhöht waren und vom Gericht herabgesetzt wurden, wurde auch im dritten Verfahren nicht zwangsläufig ein überwiegendes Gebührenerzielungsinteresse gesehen.
Wir bedauern, dass derartige Vorgehensweise vom LG Bochum den Rücken gestärkt bekommt.
Dresden, den 18.3.2010
Recht : OLG Hamm zu Rücksendekosten beim Widerruf
OLG Hamm, Urteil vom 2.3.2010, Az.: 4 U 180/09
Wie bereits andere Gerichte hat sich auch das OLG Hamm der Auffassung angeschlossen, das eine zusätzliche Vereinbarung ausserhalb der Widerrufsbelehrung nötig ist, um eine wirksame Regelung zu treffen.
Die Rechtssprechung scheint sich also zu festigen, obwohl es auch eine andere Auffassung des LG Frankfurt gibt, die meint das durch konkludentes handeln eine wirksame Vereinbarung getroffen wurde.
Das Volltexturteil können Sie hier nachlesen: justiz-nrw
Dresden, den 18.3.2010
Recht : OLG Koblenz zu Rücksendekosten beim Widerruf
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2010 - Az. 9 U 1283/09
MEDIEN INTERNET und RECHT hat ein neues Urteil veröffentlicht, welches sich mit der vertraglichen Vereinbarung der Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes beschäftgt.
Wie bereits andere Gerichte hat sich auch das OLG Koblenz der Auffassung angeschlossen, das eine zusätzliche Vereinbarung ausserhalb der Widerrufsbelehrung nötig ist, um eine wirksame Regelung zu treffen.
Die Rechtssprechung scheint sich also zu festigen, obwohl es auch eine andere Auffassung des LG Frankfurt gibt, die meint das durch konkludentes handeln eine wirksame Vereinbarung getroffen wurde.
Das Volltexturteil können Sie HIER bei MEDIEN INTERNET und RECHT nachlesen.
Dresden, den 18.3.2010
Recht : Nachahmung einer fremden Internetseite
LG Rottweil, Urteil v. 2.1.2010, Az. 4 O 89/08
Das LG Rottweil hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wesentliche Elemente einer fremden Webseite zu kopieren, da der Nutzer über die betriebliche Herkunft getäuscht werden könnte.
Anders hatte zuvor das LG Köln entschieden, als die Frage zur Entscheidung stand, ob StudiVZ die Seite von Facebook unlauter nachgeahmt hätte.
Es ist daher immer eine konkrete Einzelfallentscheidung zu erwarten, insbesondere da die zu überwindenden Hürden sehr hoch liegen.
Hier das Urteil im VOLLTEXT bei openjure.de
Dresden, den 17.3.2010
Ebay : Online Business Barometer
Studie über Online-Händler in Deutschland: eBay veröffentlicht zweites Online Business Barometer
Zwei Drittel der Händler haben Umsatzziele in vergangenen drei Monaten erreicht / Zuversicht nimmt / Online-Handel wichtiger Umsatztreiber für stationären Einzelhandel / Signifikanter finanzieller Schaden durch Missbrauch von Abmahnungen
Die koplette Studie können Sie hier nachlesen : Online Business Barometer März 2010
Dresden, den 16.3.2010
Ebay : Es fährt ein Zug nach Nirgendwo
Die Suedeutsche Zeitung berichtet Heute über eine grosse Anzahl von über Ebay gekaufter Lidl-Bahntickets, die nicht geliefert wurden.
Dem Auktionshaus wird vorgeworfen, dass es seine Sorgfaltspflichten verletzt hätte. Ebay selbst soll dazu erklärt haben, dass ihre Software zum aufspüren betrügerischer Angebote diese nicht immer frühzeitig erkenne.
Zumindest für die Käufer, welche über die Ebay Tochter Paypal gezahlt haben, soll es wohl aus Kulanz eine Entschädigungszahlung geben.
Den kompletten Bericht können Sie auf sueddeutsche.de nachlesen.
Dresden, den 16.3.2010
Veranstaltungen . Rückblick Hitmeister e-Commerce Day 2010
Der BVOH hat am Hitmeister e-Commerce Day 2010 als Aussteller teilgenommen.
Wir bedanken uns bei allen Besuchern für das rege Interesse und bei Hitmeister für die gelungene Veranstaltung.
Impressionen zur Veranstaltung können Sie hier finden : VIDEO
Dresden, den 15.3.2010
Recht : "Ohne FCKW" bei Kühl- und Gefriergeräten abmahnfähig
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Hinweis in einer "Real" Werbung auf FCKW Freiheit erfolgreich abgemahnt.
Da bereits seit Mitte der 90er Jahre kein FCKW bei Kühl- und Gefriergeräten mehr eingesetzt werden darf, handelt es sich hierbei um eine unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Quelle : vzhh.de
Dresden, den 15.3.2010
Paypal : Alibaba.com sucht Kooperation mit PayPal
Die führende B2B Plattform in China, alibaba.com, hat Kontakt zu ebay.com aufgenommen, um das Ebay Bezahlsystem Paypal bei Ali Express einzusetzen. Ali Express ist eine B2B Plattform für internationale Kunden.
Ebay.com soll bereits Mitarbeiter zur Implementierung des Systems nach China geschickt haben, damit der Service im April 2010 starten kann.
Dresden, den 13.3.2010
Amazon : Douglas-Chef Kreke: "Amazon ist uneinholbar"
Douglas-Chef Henning Kreke über die Weboffensive seiner Buchhandelskette Thalia, die Konkurrenz zum Internetriesen Amazon und die Gerüchte um Großaktionär Müller.
Informationen bei : finanzen.net
Dresden. den 13.3.2010
Amazon : US-Patentamt will Amazons Ein-Klick-Patent bestätigen
Amazon bekommt vom US-Patentamt eine Bestätigung für sein Ein-Klick-Patent. Das Patentamt hält die Erfindung nach umfangreichen Änderungen am Patentantrag nun für patentwürdig.
Quelle : golem.de
Dresden, den 13.3.2010
Recht : BGH zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen
BGH, Urteil vom 11.3.2010, I ZR 123/08
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.
Quelle : PRESSEMITTEILUNG BGH
Dresden, den 13.3.2010
Recht : BGH zur Sachmängelhaftung Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung der Sache ermöglichen
BGH, Urteil, 10.3.2010, VIII ZR 310/08
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen muss.
Quelle : PRESSEMITTEILUNG BGH
Dresden, den 13.3.2010
Recht : Rechtsmissbräuchliche Vertragsstrafenforderung nach Unterlassungserklärung
OLG Hamm, Urteil, 15.12.2009, 4 U 134/09
Ein Händler wurde wegen mehrfacher Verstösse von einem Wettbewerber erfolgreich abgemahnt.
Der Händler gab die geforderte Unterlassungserklärung ab und löschte oder änderte die bereits laufenden Angebote nich sofort, da es zeitlich auf die Osterfeiertage fiel.
Der Abmahner führte bereits am Ostersonntag Testkäufe durch und verlangte eine Vertragsstrafe in Höhe von 153.000,-- Euro.
Das Gericht meinte dazu :
Angesichts der Osterfeiertage konnte die Klägerin vom Beklagten diese Änderung frühestens erst mit dem Ablauf der Ostertage am Dienstag, den 25.03.2008 erwarten.
Weiter begründete das Gericht folgendermassen :
Wenn in dieser Situation die Klägerin über ihre Verfahrensbevollmächtigten bereits am Ostersonntag, also unmittelbar einen Tag nach Abgabe der Unterwerfungserklärung, durch Testkäufe die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtungen überprüfen ließ, lässt sich dies nur in erster Linie dahin verstehen, dass die Klägerin sich über die angeblich verwirkten Vertragsstrafen Geldeinnahmen verschaffen wollte und es ihr nicht vordringlich an der Einhaltung der Wettbewerbsregeln gelegen war.
Dafür spricht auch die Vielzahl der geltend gemachten Vertragsstrafen. Wenn es der Klägerin nur darum gegangen wäre, dem Beklagten die Ernsthaftigkeit ihres Unterlassungsbegehrens vor Augen zu führen, hätte auch eine gerinere Anzahl an Testkäufen genügt. Vor allem spricht aber für die Gewinnerzielungsabsicht der Klägerin, dass sie aufgrund der postwendenden Überprüfung noch dazu am Ostersonntag nahezu sicher sein konnte, durch die Testkäufe Vertragsstrafenansprüche erfolgreich entstehen zu lassen.
Dieser enge und abgepasste zeitliche Rahmen zwischen Abmahnung und Testkäufen spricht entscheidend dafür, dass bereits bei der Abmahnung diese Generierung von Vertragsstrafen beabsichtigt war. Das ist missbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG.
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) begrüsst diese mutige und richtige Entscheidung des Gerichtes.
Hier finden Sie das Urteil im VOLLTEXT
Dresden, den 13.3.2010
Recht : EuGH-Urteil: Staatliche Aufsicht über deutsche Datenschutz-Behörden verstößt gegen Europarecht
Der Blog Datenschutzbeauftragter online veröffentlichte Heute eine Entscheidung des EuGH.
"Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben "in völliger Unabhängigkeit" wahrnehmen, falsch umgesetzt hat."
Dies entschied der Europäische Gerichtshof heute (9. März 2010) in einem Urteil. Die Entscheidung überrascht, nachdem der Generalanwalt Ján Mazák noch am 12. November 2009 in seinen Schlussanträgen eine Abweisung der Klage empfohlen hatte, und der Gerichtshof in den meisten Fällen den Schlussanträgen der Generalanwälte folgt.
Quelle datenschutzbeauftragter online
Dresden, den 9.3.2010
Recht : "Energieverbrauchsrelevante Produkte" wie Fenster, Duschköpfe und Wasserhähne im Visier der europäischen Produktregulierung
Rechtsanwalt Ludger Giesberts berichtet im Beck-Blog zur EG Öko Design Richtlinie.
Den Artikel können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 9.3.3010
Nokia : Nokia meldet selbstversorgendes Handy zum Patent an
Die Firma Nokia hat sich auf eine mehr als 100 jahre Technik besonnen, um Mobiltelefone mit einer eigenen Stromversorgung auszustatten.
Piezoelektritzität soll es richten. Die Erläuterung zur Piezoelektrizität finden sie bei WIKIPEDIA
Nokia will sich diese Technik zu Nutze machen, indem der Akku auf einer beweglichen Schiene im Handy platziert wird.
Bei Bewegungen des Mobilteltefones soll am Ende der Schiene der Akku auf ein piezoelektrisches Element schlagen und somit Energie erzeugen.
Mir ist nicht bekannt welche Menge an Leistung mit dieser Technik generiert werden kann, aber selbst wenn es für eine Eigenversorgung nicht ausreicht, wäre es ja bereits ein Fortschritt, wenn Betriebsdauer des Akkus um Einiges erhöht werden könnte.
Ich bin mal gespannt, ob diese Technik tatsächlich Einzug in unsere Mobiltelefone hält.
Dresden, den 8.3.2010
Kommunikation : web.de optimiert seinen Maildienst für Ebay
Ein Ebay-Cockpit im Mail-Postfach von web.de steuert ab sofort alle wichtigen Informationen rund um Ebay.
Ausführliche informationen finden Sie HIER
Dresden, den 7.3.2010
Recht : Widerrufsbelehrung ohne Angaben zur Wertersatzpflicht ist wettbewerbswidrig
LG Bochum, vom 25.02.2010, Az. I-12 O 30/10
Das LG Bochum hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die keine Angaben zur eventuell bestehenden Wetersatzpflicht enthält, wettbewerbswidrig ist.
Es ist also nicht ausreichend keinen Wertersatz geltend zu machen. Der Endverbraucher muss vor Kaufvertragsschluss bereits darüber informiert werden.
Dresden, den 7.3.2010
Ebay : Grüne Politiker sind käuflich
Nach Aussagen in einem Ebay Angebot sind Politiker der Partei "Bündnis 90 Die Grünen" käuflich.
Bei Ebay wird derzeit unter anderem in einer der Auktionen ein Abendessen mit einer Landtagsabgeordneten versteigert.
Plumpe Anspielungen zur aktuellen kontroversen Diskussion bezüglich "Sponsoring" von Parteien, mit Anspielungen auf den CDU Politiker Rüttgers und auf die "schwarze Staatspartei im Freistaat Sachsen" fehlen selbstverständlich nicht.
Wer mit Geschmacklosigkeiten auf sich aufmeksam machen muss, sollte den politischen Schaden, der mit solchen Aktionen angerichtet wird, nicht ausser acht lassen.
Desweiteren fragt sich der Interessent bei Ebay natürlich, wer ist der Anbieter. Es wird von einem als "privat" gekennzeichnetem Account angeboten.
Innerhalb der Angebotsbeschreibung findet sich eine Webadresse die zur Seite Bündnis 90 Die Grünen, Kreisverband Mittelsachsen führt. Auf dieser Seite gibt es dann auch einen Link, der direkt zur Ebay Auktion führt. Deshalb liegt die Vermutung nahe, das der Kreisverband Mittelsachsen für das Angebot verantwortlich ist.
An dieser Stelle möchten wir den Kreisverband darauf aufmerksam machen, dass ihr Ebayangebot nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ohne eine entsprechende Anbieterkennzeichnung ( Impressum ) auf der Ebayseite ist dieses Angebot gesetzeswidrig und abmahnfähig.
Zudem sollte man sich einmal die Nutzungsbedingungen von Ebay ansehen, bevor man mit der Einstellung eines Angebotes gegen die Regeln des Marktplatzes verstösst. Webadressen (URL's) auf externe Seien ( die Seite des Kreisverbandes Mittelsachsen ) sind auf Ebayseiten nicht zugelassen und können zur Löschung des Angebotes durch den Marktplatzbetreiber führen und zusätzlich Verwarnungen oder Ausschluss vom weiteren handeln bei Ebay zur Folge haben.
Wer also meint, Andere anprangern zu müssen, sollte zunächst einmal seinen eigenen Auftritt rechtskonform gestalten
Hier der Link zur Ebay Auktion
Dresden, den 6.3.2010
Ebay : Drei, zwei, eins - raus
Mit diesem Titel veröffentlichen die Stuttgarter Nachrichten heute einen kritischen Bericht zum Auktionshaus Ebay.
Man stellt dort fest, dass Ebay sich im Laufe der letzten Jahre selbst "entzaubert" hat und auf dem Weg ist das schlechtere Amazon zu werden.
Insbesondere tragen dazu der Schlingerkurs der letzten Jahre und Zwangsmassnahmen für Verkäufer bei, die nach Angaben Ebay's zwar die Kundenzufriedenheit und Sicherheit des Marktplatzes erhöhen sollen, aber nicht den gewünschen Erfolg bringen, da falsche Signale gesetzt werden.
Es wäre wünschenswert, wenn Ebay mit langfristigen Strategien wieder berechenbare Perspektiven für Verkäufer aufzeigen würde, um die Attraktivität für Verkäufer zu erhöhen.
Der Vorteil Ebay's war unter Anderem, dass eine Produktvielfalt wie auf keinem anderen Marktplatz vorhanden war. Je mehr Verkäufer den Marktplatz verlassen, desto weniger Vielfalt wird in Zukunft verfügbar sein. das macht den Marktplatz dann zwangsläufig auch für Käufer zunehmend uninteressanter.
Schwarze Schaafe unter den Verkäufern müssen rigoros vom Marktplatz entfernt werden, präventive Sicherheitsmassnahmen müssen ausgebaut werden und auf strikte Einhaltung der Regeln auf Seiten der Verkäufer und Käufer muss geachtet werden. Nur so lässt sich verlorenes Vertrauen zurückgewinnen.
Quelle : Stuttgarter Nachrichten
Dresden, den 6.3.2010
Recht : Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009
Rechtsanwalt Jörg Dittrich, von der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL hat einen lesenswerten und umfangreichen Artikel zum Thema Ebay & Recht zum Download auf seiner Seite bereitgestellt.
Hier geht es zum Artikel.
Dresden, den 5.3.2010
Recht : Gelten Gesetze und Verordnungen immer nur für Andere?
Wir möchten daran erinnern, dass ab 1.3.2010 Höchstpreise für 0180 Rufnummern zwingend angegeben werden müssen.
Gilt das auch für die Bundesregierung?
Scheinbar nicht : CLICK HIER
Dresden, den 4.3.2010
Ebay : Vielgepriesener Kundenservice oder ein Widerspruch in sich?
Marion von Kuczkowski hat sich Heute in Ihrem Blog mit dem Thema auseinandergesetzt.
Ein Kundenservice ist nur von Nutzen, wenn er schnell erreichbar ist und kompetente Hilfestellung gewährt.
Gerade gegenüber Grosskunden ( Powersellern ) ist eine schnelle und gezielte Hilfe Grundvoraussetzung für die Kundenzufriedenheit mit der Serviceleistung.
Leicht schmunzelnd habe ich den Irrweg einen erfahrenen Ebayexpertin verfolgt, die so Ihre Schwierigkeiten hatte, obwohl Sie alles richtig gemacht hat.
Sicher auch für Sie ein lesenswerter Artikel.
Quelle : take-me-to-auction
Dresden, den 4.3.2010
Recht : OLG Hamburg zur "40 Euro Klausel" in der Widerrufsbelehrung
OLG Hamburg, vom 17.2.2010, Az.: 5 W 10/10
LG Frankfurt, vom 4.12.2009, Az.: 3-12 O 123/09
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Aufnahme der sogenennten 40,-- Euro Klausel in der Widerrufsbelehrung nicht ausreichend und somit wettbewerbswidrig ist.
Das OLG Hamburg setzt eine zusätzliche gesonderte Vereinbarung ausserhalb der Widerrufsbelehrung voraus um eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu treffen.
Das LG Frankfurt hatte das im Dezember noch anders entschieden. Dort wurde die Aufnahme der "40,-- Euro Klausel" in die Widerrufsbelehrung als konkludente vertragliche Vereinbarung angesehen..
Es ist also weiterhin, wie vom BVOH empfohlen, die zusätzliche gesonderte Vereinbarung, ausserhalb der Widerrufsbelehrung, zu treffen, um vor Abmahnungen in diesem Bereich geschützt zu sein
Dresden, den 4.3.2010
Ebay : Einige Artikel von eBay Shop-Besitzern erscheinen nicht in der richtigen Kategorie
Liebe eBay-Mitglieder,
momentan kommt es vor, dass in einigen eBay Shops Artikel nicht in der richtigen Kategorie erscheinen, obwohl sie dort eingestellt wurden.
Wir entschuldigen uns für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten und arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Dresden, den 3.3.2010
Recht : BGH bestätigt Heute den "Fliegenden Gerichtsstand"
BGH, Urteil, vom 2.3.2010, Az: VI ZR 23/09
Der BGH hat heute den "Fliegenden Gerichtsstand" bestätigt.
Dies dürfte dann wohl auch für Wettbewerbsverstösse gelten.
Die PRESSEMITTEILUNG können Sie hier nachlesen.
Dresden, den 2.3.2010
Ebay : Wenn die Rechte nicht weiss was die Linke tut
Ebay hat vor Kurzem die Verpflichtung zum Anbieten von Paypal als Zahlungsmöglichkeit für Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungen haben verpflichtend eingeführt.
So weit so gut, insbesondere für das Ebay Tochterunternehmen Paypal.
Nun stellt sich dadurch aber ein Problem.
Paypal verlangt, wenn der Verkäuferschutz greifen soll, einen Versandnachweis vom Verkäufer. Das bedeutet, dass zwangsläufig Paypal als Zahlungsmethode für Abholungen ungeeignet ist, denn wenn der Käufer Paypal mitteilt, dass er den Artikel nicht erhalten hat und der Verkäufer keinen Versandnachweis erbringen kann, erhält der Käufer sein Geld von Paypal erstattet.,
Auch das wäre ja für sich allein noch kein Problem, aber nun kommt die neue Ebay Zwangsmassnahme in´s Spiel.
Der Verkäufer muss, auch wenn er ausschliesslich Selbstabholung anbietet, Paypal als Zahlungsmöglichkeit zulassen, wenn er weniger als 50 Bewertungen hat. Die Möglichkeit per Paypal zu zahlen ist voreingestellt und nicht zu deaktivieren.
Artikel, die ausschliesslich zur Selbstabholung angeboten werden, sind in der Regel aufgrund ihrer Grösse schwierig zu versenden und häufig auch relativ teuer. Der Verkäufer sollte also gut überlegen, ob er in diesem Falle Ebay als Verkaufsplattform nutzen sollte.
Zumindest sollte der Verkäufer sich einen Abholnachweis ( Lieferschein ) vom Käufer unterschreiben lassen ( Personalausweis vorlegen lassen ) und Selbstabholung ausschliesslich vom Käufer selbst und keinem Beauftragtem zulassen, damit gegebenenfalls der Anspruch gegen den Käufer zivilrechtlich geltend gemacht werden kann und auch gerichtsfest beweisbar ist.
Hinweis an Ebay : So schafft man weder Käufer- noch Verkäuferzufriedenheit.
Hier die Informationsseite von Ebay dazu : http://pages.ebay.de/sell/paypal_required.html
Dresden, den 2.3.2010
Recht : Übergangsfrist für Kennzeichnung Filme, Software, Spiele läuft am 1.4.2010 ab 
Seit Mitte 2008 besteht eine konkrete Kennzeichnungspflicht gemäß § 12 Jugendschutzgesetz, dessen Übergangsfrist in Kürze abläuft:
§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
(1) Bespielte Videokassetten und andere zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger (Bildträger) dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind
(2) Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildträger und der Hülle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen. ~..
Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.
Bitte beachten Sie, das die Vorschriften auch für ältere oder gebrauchte Waren gelten.
Dresden, den 2.3.2010
Recht : Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat Heute entschieden, dass die jetzige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist.
Es hat allerdings nicht ein generelles Verbot gefordert, sondern die Ausgestaltung mus geändert werden.
Hier die PRESSEMELDUNG des Bundesverfassungsgerichte.
Dresden, den 2.3.2010
Ebay : Ebay entlässt 12 von 14 Betriebsräten
Betriebsratschef Sascha Korschofski teilte mit, dass die Entlassungswelle bei Ebay auch vor Betriebsräten nicht haltmacht.
Da es keine Zustimmung der übrigen Beschäftigten gab, versucht Ebay die Kündigungen nun auf dem Klageweg durchzusetzen. Termin zur Anhörung ist auf den 10. Juni 2010 bestimmt.
Ebay Sprecher Nerses Chopurian gibt an, dass die Abteilungen, in denen die Betriebsräte beschäftigt sind, ganz geschlossen oder stark abgebaut werden und eine andere Beschäftigungsmöglichkeit für die Betriebsräte nicht zur Verfügung stünde.
Der Betriebsrat bestreitet dies und zudem sei die Entlassung der Bertriebsräte unverhältnismässig im Verhältnis zum gesamten Stellenabbau.
Dresden, den 2.3.2010
Ebay : Preisänderungen bei eBay Motors
Liebe eBay-Mitglieder,
am 30. März 2010 finden einige Gebührenänderungen für das Verkaufen von Fahrzeugen bei eBay Motors statt.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Gebührenänderungen.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Dresden, den 1.3.2010
Recht : Bundesinnenminister Thomas de Maizière fordert mehr Datenkontrolle für den Bürger
Der Tagesspiegel berichtet Heute :
In der schwarz-gelben Regierungskoalition bahnt sich neuer Streit an, diesmal beim Thema Datenkontrolle für die Bürger im Internet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) denkt über einen sogenannten Datenbrief nach. Einmal im Jahr sollen Unternehmen den Bürgern per Brief mitteilen, was mit den gespeicherten Kundendaten geschehen ist. Die FDP ist dagegen.
Hintergrundinformationen erhalten Sie HIER
Dresden, den 28.2.2010
Abmahnung : Mal etwas zum Schmunzeln
Berichten zufolge soll das Sundace Grande Mountain Hotel eine kuriose Abmahnung erhalten haben.
Die Abmahnung bezog sich auf eine Darstellung bei "You Tube".
Wer diesen LINK aufruft bekommt Filmangebote offeriert.. Einer der Filme hat bereits ein Bewertungsprofil, welches 5 Sterne aufweist.
Dies nahm ein Wettbewerber zum Anlass das Hotel abzumahnen, da seiner Ansicht nach eine unlautere Werbung mit 5 Sternen vorlag, obwohl das Hotel "nur" ein 4-Sterne Hotel ist.
Das Abmahn(un)wesen treibt schon manches Mal seltsame Blüten.
Dresden, den 27.2.2010
Ebay : Womöglich mehr Geld für Transfergesellschaft
Der Tagesspiegel berichtet Heute, dass eine Hoffnung für die gekündigten Ebaymitarbeiter besteht, dass die Transfergesellschaft eine bessere finanzielle Ausstattung bekommt.
Vertreter des Betriebsrats und Verdis haben mit Brandenburgs Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske (SPD) und Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) über zusätzliche Finanzmittel gesprochen. Eine Sprecherin Christoffers erklärte, dies werde geprüft.
Die vereinbarte Transfergesellschaft für 100 gekündigte Beschäftigte stoße auf größeres Interesse als bisher angenommen, sagte Karl-Heinz Austermühle von Verdi. Nun gehe es darum, durch die Hilfe der Landesregierung die Qualität der Maßnahme und die Anzahl der Plätze in der Transfergesellschaft zu erweitern.
Quelle : tagesspiegel.de
Dresden, den 27.2.2010
Ebay : Ebay-Statement zur Prüfung des Bundeskartellamts
Wir begrüßen die Möglichkeit, mit dem Bundeskartellamt zu der zusätzlichen Absicherung, die wir auf eBay einführen, in Dialog zu treten. Hierzu stehen wir bereits mit dem Bundeskartellamt in Kontakt, um die Hintergründe und Ziele der Initiative dazulegen und zu erläutern, wie unsere Käufer und unsere Verkäufer davon profitieren werden. Wir sind überzeugt, dass die Einführung von PayPal als eine optionale Zahlungsmethode neben anderen Zahlungsmethoden für Verkäufer, die noch keine 50 Bewertungspunkte erhalten haben, rechtlich völlig unbedenklich ist und sowohl den Käufern als auch den Verkäufern bei eBay zu Gute kommen wird. Bereits vor der offiziellen Ankündigung der Initiative haben wir das Bundeskartellamt über unsere Pläne in diesem Zusammenhang informiert.
Hier die vollständige Ebay PRESSEMITTEILUNG
Dresden, den 26.2.2010
Recht : Vielleicht das letzte Urteil gegen von Gravenreuth vor seinem Suizid?
OLG Hamburg,Urteil vom16. Febr. 2010, Az. 7 U 88/09
Günter Freiherr von Gravenreuth hatte sich gegen die Veröffentlichung seines Namens in einem ungeschwärzt veröffentlichtem Urteil zur Wehr gesetzt.
Das OLG Hamburg wies den geltend gemachten Anspruch zurück und begründete seine Entscheidung folgendermassen:
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des seinen Namen ausweisenden Urteils des Amtsgerichts Kassel, da diese ihn nicht rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt
Das VOLLTEXTURTEIL wurde Heute von openjur.de veröffentlicht.
Dresden, den 26.2.2010
Recht : Damenmode begründet noch kein Wettbewerbsverhältnis gegenüber einem Anbieter von Herrenwäsche
OLG Braunschweig, Urteil vom 27.1.2010, Az. 2 U 225/09
Rechtsanwalt Christian Stücke weist auf seiner Seite auf ein Urteil des OLG Braunschweig hin.
Das Gericht hat entschieden, das ein Wettbewerbsverhältnis nur begründet ist, wenn eine Austauschbarkeit der angebotenen Waren vorhanden ist.
Das Gericht begründete folgendermassen :
"Als Mitbewerber ist anzusehen, wer in einem tatsächlichen oder doch potentiellen Wettbewerbsverhältnis zum werbenden Unternehmen steht. Es kommt darauf an, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die angebotenen Waren oder Dienstleistungen austauschbar sind, was insbesondere der Fall ist, wenn sich Konkurrenzangebote einander gegenüber stehen und dem Werbeadressaten dabei Kaufalternativen aufgezeigt werden. Der Absatz des einen Unternehmens muss auf Kosten des anderen gehen können (BGH, Urteil vom 17.01,2002 - l ZR 215/99, GRUR 2002, 828 - Lottoschein; Urteil vom 24,06,2004 -1 ZR 26/02, GRUR 2004, 877 - Werbeblocker; Fezer, UWG, §2 Rdnr. 99 und 102 ff,; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 2 Rdnr. 97 ff u. 106 ff.). Die hiernach erforderliche Austauschbarkeit der Waren kann nicht angenommen werden. Die Beklagte hat Damenoberbekleidung, Schuhe, Accessoires und Kinderbekleidung angeboten, während der Kläger Herrenunterwäsche und Herrenbademode vertreibt. Ein verständiger Durchschnittsverbraucher, der hiernach sucht, greift nicht alternativ zu der von der Beklagten angebotenen Damen- oder Kinderbekleidung, so dass das Angebot der Beklagten den Kläger nicht im Absatz behindern oder stören kann."
Weiterführende Informationen können auf der Seite vs.legal nachgelesen werden.
Dresden, den 26.2.2010
Recht : Fehlerhafte Grundpreisangabe = Bagatellverstoss
OLG Hamm, Urteil v. 10.12.2009 , Az.: 4 U 156/09
Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine fehlerhafte Grundpreisangabe als Bagatellverstoss zu werten sei.
Der Händler hatte die Grundpreisangabe für 100 ml verwendet, anstatt, wie gesetzlich vorgeschrieben, für 1 Liter. Das Gericht begründete folgendermassen :
Der Schutzumfang wird aber von § 3 UWG dergestalt eingeschränkt, dass nicht jeder Verstoß gegen die Preisangabenverordnung zugleich auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Vielmehr sind bloße Bagatellverstöße ausgenommen.
Ein solcher Bagatellverstoß liegt hier vor. Denn der Verbraucher muss den angegebenen Grundpreis lediglich mit 10 multiplizieren, um zu dem von der Preisangabenverordnung eigentlich geforderten Grundpreis pro Liter zu kommen. Mithin betrifft der gerügte Verstoß nicht die Preiswahrheit, sondern nur die Preisklarheit. Diese Preisklarheit ist hier aber praktisch nicht beeinträchtigt. Denn solche einfachen Rechenoperationen sind dem Verbraucher zuzumuten
Hier können Sie das VOLLTEXTURTEIL nachlesen.
Dresden, den 26.2.2010
Paypal : Bundeskartellamt untersucht Paypal-Pflicht
Das Bundeskartellamt untersucht zurzeit, ob es zulässig ist, dass Ebay neuerdings alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten verpflichtet, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal anzubieten. Bei der Nutzung von Paypal entstehen den Online-Verkäufern zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis.
Quelle : focus.de
Dresden, den 25.2.2010
Internet : TU Dresden - Untersuchung zur mobilen Nutzung des Internets
Die Technische Universität Dresden hat im Januar 2010, 2.058 Personen ab 15 Jahren zur Nutzungsgewohnheit von Mobiltelefonen befragt.
Schwerpunkt der Untersuchung lag im Bereich der Nutzung des mobilen Internets.
Die ersten Ergebnisse wurden auf dieser SEITE veröffentlicht.
Dresden, den 25.2.2010
Recht : Deutsches "Kopplungsverbot" ist EU rechtswidrig
EuGH Urteil vom 14.1.2010, AZ.: C 304/08
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein generelles Kopplungsverbot, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unzulässig sind.
Dem Urteil des EuGH lag eine Klage der "Wettbewerbszentrale" gegen den Discounter "Plus" zugrunde.
Der Discounter "Plus" hatte eine Werbekampagne "Ihre Millionenchance" , in deren Rahmen die Öffentlichkeit aufgefordert wurde, in den Läden von Plus verkaufte Waren zu erwerben, um Punkte zu sammeln. Mit der Ansammlung von 20 Punkten wurde die Möglichkeit erworben, kostenlos an den Ziehungen des Deutschen Lottoblocks (eines nationalen Verbands von 16 Lotteriegesellschaften) teilzunehmen.
Die Wettbewerbszentrale, die diese Geschäftspraxis insoweit als unlauter im Sinne von § 3 in Verbindung mit § 4 Nr. 6 UWG ansieht, als damit die Teilnahme der Verbraucher an einem Gewinnspiel vom Erwerb von Waren abhängig gemacht wurde, beantragte beim Landgericht Duisburg, Plus diese Geschäftspraxis zu untersagen
Der EuGH folgte dieser Ansicht nicht. Seine umfangreiche Begründung schloss er mit den Worten :
Nach alledem ist auf die vorgelegte Frage zu antworten, dass die Richtlinie 2005/29 dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der Geschäftspraktiken, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unzulässig sind.
Das Volltexturteil können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 25.2.2010
Recht : Paulus wird neuer Richter am Verfassungsgericht
Der Göttinger Professor für Völkerrecht, Andreas Paulus, wird nach Informationen der Süddeutschen Zeitung neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vizepräsident und Vorsitzender des Ersten Senates, das auf Unionsvorschlag besetzt wird, wird der Tübinger Professor Ferdinand Kirchhof.
Quelle : sueddeutsche.de
Recht : Kann eine in England bereits gelöschte Ltd. in Deutschland verklagt werden?
Momig Blogspot berichtet von einem Urteil des Kammergerichtes zu dieser Frage.
Die Antwort auf diese Frage können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 25.2.2010
Kartellrecht : EU beschäftigt sich mit Google
Die Eu Kommission hat veröffentlicht, dass Sie sich mit Google beschäftigt.
Hier der LINK zur Meldung.
Es geht bei den Vorwürfen aber nicht um Datenschutz oder Ähnliches, sondern um die Frage, ob Ergebnisse des Rankings manipuliert werden und damit gegen das Verbot des Missbrauchs von Marktmacht gem. Art. 102 AEUV verstossen wird.
Dresden, den 25.2.2010
Zahlungsdienst : sofortüberweisung.de weitet Kooperation mit Banken aus
Payment Network AG und Deutsche Kontor Privatbank AG launchen die Marke Sofort Bank .
Die Deutsche Kontor Privatbank AG und die Payment Network AG haben heute ihre Kooperation angekündigt: Unter der Marke Sofort Bank wird ab heute eine innovative Online-Bank speziell für den E-Commerce angeboten.
Mit der Sofort Bank haben die Payment Network AG und die Deutsche Kontor Privatbank AG einiges vor: Im ersten Schritt können Online-Anbieter, die mit der Payment Network AG zusammenarbeiten, bei der Sofort Bank ein Online-Konto eröffnen. Mit diesem Konto werden Zahlungsbestätigungen mit Geldeingängen automatisiert abgeglichen, Rücküberweisungen direkt aus dem System ausführbar sein und Zahlungen aus Ländern außerhalb der Euro-/SEPA-Zone ermöglicht. Händler, die eine Zahlungsgarantie wünschen, können diese zu branchenüblichen Konditionen von der Deutsche Kontor Privatbank AG erhalten.
Quelle : payment-network
Dresden, den 2
24.2.2010
Paypal : Ist Nutzung von Paypal für Käufer wirklich kostenlos?
Paypal wirbt auf seiner Seite für Privatkunden hervorgehoben mit dem Slogan "BEI PAYPAL IST KAUFEN = KOSTENLOS" und darunter im kleiner geschriebenem Text "
"PayPal ist für Käufer kostenlos. Nur wenn wir Ihre Zahlung in eine andere Währung umrechnen oder Sie Zahlungen empfangen, fällt eine Gebühr an."
Hier der Link zur Paypal Seite : https://www.paypal-deutschland.de/privatkunden/was-ist-paypal.html
Stimmt diese Aussage?
Ich meine : Nein
Bis zur AGB Änderung bei Papyal Ende letzten Jahres, traf diese Aussage gegebenenfalls zu, aber aufgrund einer geänderten Gesetzeslage wurden die Paypal AGB überarbeitet.
Zum Verständnis hier der Artikel 4.5 der Ende letzten Jahres geänderten Paypal AGB:
"4.5 ... Sofern Sie für die Nutzung von PayPal Ihren Kunden einen Aufschlag berechnen, dürfen Sie das nur im rechtlich zulässigen Rahmen und müssen Ihre Kunden darüber entsprechend selbst informieren, da dies anderenfalls (straf-) rechtliche Konsequenzen haben könnte."
Diese Änderung war nötig, um die Richlinie des Europäischen Parlamentes umzusetzen. Hier der Link zur Richtlinie http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:319:0001:01:DE:HTML
In Artikel 5 Abs. 3 heisst es dort:"Der Zahlungsdienstleister darf dem Zahlungsempfänger nicht verwehren, vom Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments ein Entgelt zu verlangen oder ihm eine Ermäßigung anzubieten. Die Mitgliedstaaten können jedoch das Recht auf Erhebung von Entgelten untersagen oder begrenzen, um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, den Wettbewerb und die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente zu fördern."
Das Parlament hatte den einzelnen Mitgliedsstaaten zugebilligt eigene Regelungen zu schaffen, was auch in unterschiedlicher Art und Weise von den Mitgliedsstaaten genutzt wurde.
Paypal hat die Regelungen des englischen Rechtes in seinen AGB umgesetzt. Dort darf der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungsempfänger nicht verbieten, dass der Zahlungsempfänger vom Zahler eine Gebühr für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsauthentifizierungssystems fordern kann.
Paypal begründet das folgendermassen : Da wir europaweit eine Dienstleistung erbringen, richtet sich diese nach einheitlichen Standards, diese unterliegen englischem Recht, so dass wir in unseren AGB ,,Surcharging" nicht mehr verbieten dürfen. Natürlich unterstützt PayPal Surcharging nicht und soweit wir mit Händlern verhandeln, bemühen wir uns auch darum, dass PayPal ohne Aufschlag angeboten wird. ( Anmerkung : Surchaging ist die Erhebung/Umlegung der Gebühren auf den Käufer )
Der deutsche Gesetzgeber wollte die Regelung zunächst genauso übernehmen, hat die Regelung dann doch etwas abgemildert.
Im § 675f Abs. 5 BGB wurde geregelt : "In einem Zahlungsdiensterahmenvertrag zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister darf das Recht des Zahlungsempfängers, dem Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsauthentifizierungsinstruments eine Ermäßigung anzubieten, nicht ausgeschlossen werden."
Hier kann die deutsche Regelung nachgelesen werden: http://dejure.org/gesetze/BGB/675f.html
Das bedeutet, dass einem Käufer bei Auswahl bestimmter vom Verkäufer benannten Zahlungsmethoden ein Rabatt gewährt werden darf und die Paypalzahlung also nicht kostenlos für den Käufer ist, da er den für andere Zahlungsmethoden angebotenen Nachlass nicht erhält.
Dies betrifft zunächst ohne wenn und aber alle Verkaufskanäle ausserhalb Ebay's ( viele Shops bieten ja inzwischen auch Paypal als Zahlungsmethode an ).
Bei Ebay haben wir eine etwas andere Problemstellung.
Ebay verbietet in seinen AGB die Umlegung von Paypalgebühren auf den Käufer. Hier der Textauszug der Verbotsliste: "Umlegung von eBay- und PayPal-Gebühren auf den Käufer (z.B. direkt auf der Artikelseite, Mich-Seite oder während der Kaufabwicklung auf eBay oder in externen Tools)".
Und auf der gleichen Seite noch dieser Zusatz: "Darüber hinaus dürfen Verkäufer keine Anreize für die Nutzung oder nicht-Nutzung einer bestimmten angebotenen Zahlungsmethode bieten".
Hier kann der Text nachgelesen werden: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-surcharges.html
Die für Paypal gültigen neuen gesetzlichen Regelungen gelten zwar nur für Zahlungsdienstleister, das ist Ebay unbestritten nicht, aber es drängt sich hier die Vermutung auf, dass auf diesem Wege eine gesetzliche Regelung umgangen werden soll, da Paypal ein Ebay Tochterunternehmen ist.
Zudem wird automatischen auf den Ebay Seiten, im Verkäuferkonto, der Artikel als bezahlt markiert, wenn der Käufer die Zahlung eingeleitet hat. Es können auch Zahlungen über Paypal an die Mailadresse eines Verkäufers geleitet werden, obwohl der Verkäufer weder Paypal als Zahlungsart angeboten hat, geschweige denn ein Paypalkonto besitzt. Der Artikel wird im Ebaykonto seitens Ebay als bezahlt markiert, obwohl der Verkäufer zu dem Zeitpunkt noch kein Paypalkonto eröffnet hat und dies auch u.U. gar nicht machen wird. Es erhebt sich dann zwangsläufig die Frage, in welcher Eigenschaft Ebay Zahlungsinformationen ( zudem nicht zutreffende, da an ein nicht existierendes Konto keine Zahlung erfolgen kann ) an den Verkäufer übermittelt. Verlässt Ebay hier bereits die Botenfunktion und wird Erfüllungsgehilfe eines Zahlungsdienstleisters ( Paypal)?
Sollte Ebay Erfüllungsgehilfe sein, dürften dann auch die gesetzlichen Regelungen für Zahlungsdienstleister auf Ebay zutreffen und Ebay's diesbezügliche AGB der Überarbeitung bedürfen.
Dresden, den 23.2.2010
Abmahnung : Der Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat Heute den Freitod gewählt
Wie aus verschiedenen Quellen berichtet wird, hat der rechtskräftig verurteilte Anwalt, der in Kürze seine 14-monatige Haftstarfe antreten sollte, Heute Selbstmord begangen.
Nachdem er zuvor seinen Selbstmord per mail angekündigt hat, hat er sich, nachdem die Polizei in seine Wohnung eingedrungen war, selbst erschossen.
Damit ist ein unrühmliches Kapitel von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen beendet worden.
Scheinbar konnte man zwar ohne Skrupel Verkäufer durch Abmahnungen in existenzielle Nöte bringen, aber ist nicht Manns genug die dafür verhängte Strafe zu verbüssen.
Den Hinterbliebenen gehört dennoch unser Mitgefühl. Dieses Ende hat man ihm sicher nicht gewünscht.
Update:
Wikipedia ist mehr als schnell und hat die entsprechende Seite bereits aktualisiert: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth
Dresden, den 22.2.2010
Ebay : Axel Gronen meldet schwerwiegende Sicherheitslücke
Axel Gronen von wortfilter.de berichtet, dass mit einfachen Scripten Ebay Nutzer unbemerkt auf gefährliche Seiten umgeleitet werden können.
Den vollstängen Bericht können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 22.2.2010
Kartellrecht : Bundeskartellamt leitet gegen 9 Krankenkassen Ermittlungsverfahren ein.
In einem Artikel der FAZ vom Samstag wird berichtet, dass gegen 9 Krankenkassen wegen Erhebung des Zusatzbeitrages ermittelt wird.
Den kompletten Bericht können Sie HIER bei faz.net nachlesen.
Dresden, den 22.2.2010
Ebay : Ebay startet Ende März in Russland
eBay Inc. hat angekündigt, dass man Ende März eine russische Version der Ebay Webseite starten wird, in der Hoffnung auf dem relativ unterentwickelten E-Commerce-Markt in Russland zu profitieren.
Ebay's Hauptkonkurrent wird die russischen Internet-Auktionsplattform : http://molotok.ru/ sein.
Nach Angaben von molotok.ru sollen derzeit ca. 5 Millionen Angebote online sein und ca. 200.000 Nutzer täglich auf die Plattform zugreifen. Den neuen Wettbewerber sieht man nicht als Bedrohung.
Dresden, den 22.2.2010
Ebay : Negative Bewertung mit dem Textzusatz "Gefälscht" unzulässig
LG Bonn, Urteil vom 6.11.2099, Az.: 1 O 360/09
Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass eine Bewertung mit dem Hinweis "Gefälscht" nicht vom Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt ist.
Es handelt sich vielmehr um eine Tatsachenbehauptung.
Der Käufer hat somit unzulässigerweise einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Händlers vorgenommen.
Dem Leser einer solchen Bewertung drängt sich der Verdacht der "Markenpiraterie" auf. Dies könnte ihn vom Kauf abhlaten und deshalb einen wirtschaftlichen Schaden für den Verkäufer bedeuten.
Tatsachenbehauptungen müssen eben auch den Tatsachen entsprechen und gegebnenfalls beweisbar sein.
Käufern ist also dringend anzuraten bei Bewertungsabgaben im negativen Bereich sachlich und vor allen Dingen korrekt zu formulieren.
Das Volltexturteil kann hier bei MEDIEN INTERNT und RECHT nachgelesen werden.
Dresden. den 22.2.2010
Paypal : Erweiterte Funktion zum Sicherheitscode
Paypal hat folgende Mitteilung veröffentlicht :
Hallo liebe Nutzer,
ab sofort könnt Ihr Euch den Sicherheitscode, der zusätzlich zu Benutzername und Passwort den Kontozugang absichert, per SMS schicken lassen. Der sechsstellige Code muss dann beim Einloggen angegeben werden.
Der PayPal-SMS-Sicherheitsschlüssel bietet damit eine zusätzliche Absicherung gegen Betrug, gerade für Nutzer, die an frei zugänglichen Computern arbeiten. Wenn Ihr ihn anfordert, generiert das System einen individuellen Code, der eine Minute lang gültig ist. Dieser wird per SMS an die bei PayPal hinterlegte Mobilfunknummer geschickt. PayPal erhebt für das Senden der Sicherheitscodes an Mobiltelefone keine Gebühren. Je nach Anbieter können jedoch Gebühren für den Empfang der SMS anfallen, zum Beispiel im Ausland. Der SMS-Sicherheitscode ist ab sofort in Deutschland und Österreich erhältlich.
So könnt Ihr Euer Handy für den SMS-Sicherheitsschlüssel registrieren:
1.. In's PayPal-Konto einloggen.
2. Auf "Mein Profil" klicken.
3. Dann unter "Kontoinformationen" auf "Sicherheitsschlüssel" klicken.
4. Anschließend klickt Ihr auf "Handy jetzt registrieren".
5. Dann gebt Ihr Eure Handynummer ein und bestätigt diese noch mal.
Wir senden Euch danach einen sechsstelligen Code per SMS. Bitte gebt diesen Code in Eurem PayPal-Konto ein und klickt auf "Aktivieren".
Beim nächsten Einloggen findet Ihr nach dem Eingeben von E-Mail-Adresse und Passwort einen Button zum Erstellen des Codes und ein Eingabefeld für den Sicherheitscode.
Viele Grüße,
Quelle : paypal.markus
Dresden, den 21.2.2010
Ebay : Banner-Tests auf einigen aktiven Artikelseiten
Ab dem 22. Februar werden wir auf einer geringen Anzahl der aktiven Artikelseiten Werbebanner-Tests durchführen.
Diese Tests finden lediglich auf einigen von privaten Verkäufern im Rahmen der 0-Cent-Auktion eingestellten Angeboten statt.
Deshalb kann es vorkommen, dass Ihnen in den kommenden Wochen Werbeplatzierungen unter den "Sonstigen Artikelinformationen" Ihres aktiven Angebotes angezeigt werden.
Quelle : Ebay
Dresden, den 20.2.2010
Recht : OLG Bremen vs. OLG Bremen
OLG Bremen vom 8.9.2009, Az.: 2 W 55/09
OLG Bremen vom 18.5.2009, Az.: 2 U 42/09
Es ist manches Mal verwunderlich, wie das gleiche Gericht bei ähnlichen Sachverhalten, zu unterschiedlichen Entscheidungen kommt.
Das OLG Bremen hat mit Az. 2 W 55/09 vom 8.9.2009 entschieden, dass eine Lieferzeitangabe mit den Worten "Die Lieferfrist beträgt in der Regel 1-2- Werktage bei DHL Versand" unzulässig und wettbewerbswidrig ist.
Das gleiche Gericht hatte mit Az. 2 U 42/09 vom 18.5.2009 entschieden, dass die Lieferzeitangabe mit den Worten "Die Lieferzeit beträgt etwa 1 Woche nach Zahlungseingang" zulässig und damit nicht wettbewerswidrig ist.
So ganz erschliesst sich mir der Unterschied nicht.
Die Volltexturteile können bei Medien Imternet und Recht nachgelesen werden. Hier die beiden Links: 2 U 42/09 , 2 W 55/09
Dresden, den 19.2.2010
Recht : Abmahnung an mehrere Anschlussinhaber
Im Szari - Blog wird über der Problematik berichtet, die auftritt, wenn bei einer Urheberrechtsverletzung, der Anschlussinhaber in Anspruch genommen werden soll.
Den vollständigen Beitrag können Sie im Szari-Blog naclesen.
Dresden, den 19.2.2010
Amazon : Kleiner Buchhändler bezwingt Amazon
LG Hamburg, Urteil Az.: 312 O 258/09
Durch einen Bericht auf wortfilter.de wurde ich auf den Vorgang aufmerksam und habe dann noch etwas weiter recherchiert.
Dem Branchenprimus Amazon wurde vom LG Hamburg untersagt, preisgebundene Bücher an Verbraucher zu Preisen anzubieten und/oder zu verkaufen, die unterhalb des gebundenen Preises liegen.
Lange Zeit hatte sich Niemand an Amazon mit einer Abmahnung herangewagt. Selbst der Börsenverein, der Dachverband des Buchhandels, hatte dem Treiben bisher tatenlos zugesehen.
Um so mehr muss dem Buchhändler Respekt gezollt werden, der ein hohes Risiko in Kauf genommen hat, um wieder Chancengleichheit herzustellen.
Den ausführlichen Bericht können Sie auf shz.de nachlesen.
Dresden, den 18.2.2010
Paypal : Paypal vs. Ebay UPDATE 18.2.2010
Hier im Blog wurde nachfolgender Artikel am 3.2.2010 veröffentlicht.
Papal wurde um eine Stellungnahme gebeten, welche zwischenzeitlich auch erfolgt ist und hier im letzten Teil des Blogbeitrages veröffentlicht wird.
Urprünglicher Artikel:
Man sollte meinen, dass die Muttergesellschaft Ebay und deren Tochter Paypal, die Bedingungen für die Nutzer beider Dienste aufeinander abstimmen.
Leider scheint die Abstimmung untereinander nicht zu funktionieren.
Ebay gibt den Verkäufern folgende Richtlinien:
Falls PayPal für einen von Ihnen verkauften Artikel eine Transaktion überprüft und dadurch verzögert gutschreibt, ist es Ihnen nicht gestattet, die Lieferung bis zur Gutschreibung des Zahlungsbetrags (max. 21 Tage) hinauszuzögern
Die aktuellen Paypal AGB ( Punkt 10 ) sagen folgendes:
a. PayPal kann eine Zahlung, die Sie für einen Verkauf auf eBay erhalten vorübergehend einbehalten, wenn nach unserer Einschätzung bei dieser Zahlung ein höheres Risiko besteht. Wir halten die Zahlung dann solange in Ihrem Reservekonto, bis unserer Einschätzung nach dieses Risiko nicht mehr besteht. Wenn eine Zahlung vorübergehend einbehalten wird, wird Ihnen dies in Ihrem PayPal-Konto angezeigt.
b. Spätestens nach 21 Tagen geben wir die Zahlung frei, so dass Sie in Ihrem Zahlungskonto zur Verfügung steht. Die gilt nur dann nicht, wenn zwischenzeitlich für diese Zahlung eine Rücklastschrift, Kreditkartenrückbuchung oder ein Antrag auf Käuferschutz eingegangen ist. PayPal kann die Zahlung auch vor Ablauf von 21 Tagen freigeben, wenn der Käufer auf eBay eine positive Feedbackbewertung abgibt.
Zum Verkäuferschutz sagt Paypal folgendes
3. Voraussetzungen. PayPal schützt den Verkäufer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
3.1. Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Verkäufer von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt
Konkret bedeutes das für den Verkäufer:
Sobald Paypal eine eingegange Zahlung als risikobehaftet ansieht und überprüft bekommt der Verkäufer folgende Anzeige:
Offen: Die Zahlung ist noch offen. Bitte warten Sie mit dem Versand Ihrer Ware, bis die Zahlung abgeschlossen ist.
Hält der Verkäufer sich also an die Ebay Richtlinie und versendet sofort, dann riskiert er seinen von Ebay und Paypal herausstellend beworbenen Verkäuferschutz.
Hält er sich dagegen an die Paypal Richtlinien, riskiert er eine Streitfalleröffnung bei Ebay, eine schlechte Bewertung durch den Käufer und damit verbunden unter Umständen den Verlust des Powersellerrabattes, Verlust des Status "Verkäufer mit Top Bewertungen" und damit wiederum verbundene schlechtere Platzierung in den Suchergebnislisten.
Sollten bereits andere Streitfälle eröffnet sein, kann es auch zu Handelsbeschränkungen oder schlimmstenfalls zum Ausschluss vom Marktplatz Ebay kommen.
Ich richte deshalb folgenden Appell an Ebay und Paypal :
Bitte stimmen Sie ihre Bedingungen aufeinander ab, damit den Händlern unverschuldeter Schaden erspart beibt.
UPDATE : Paypal Stellungnahme
Bei den von Ihnen angesprochenen scheinbar widersprüchlichen Punkten, ist es uns wichtig klarzustellen: Es handelt sich hier um zwei grundsätzlich unterschiedliche Sachverhalte.
1. Während bei einer von PayPal einbehaltenen Zahlung laut Punkt 10.6 der aktuellen AGB eine Sicherstellung des Versandes durch den Verkäufer (der Verkäuferschutz bleibt davon unberührt, wenn der Verkäufer einen entsprechenden Versandnachweis und die Ware der Artikelbeschreibung entspricht) vorgenommen wird,
2. handelt es sich bei der von Ihnen zitierten Anzeige "Offen: Die Zahlung ist noch offen. Bitte warten Sie mit dem Versand Ihrer Ware, bis die Zahlung abgeschlossen ist" um einen Schutzmechanismus für den Verkäufer. Hier ist die Zahlung durch den Käufer ggf. risikobehaftet - sprich es ist unklar, ob der Käufer die Zahlung ordnungsgemäß durchführen kann und damit, ob der Verkäufer sein Geld bekommt. Deshalb soll mit dem Versand gewartet werden. Die Anzeigen im PayPal Konto unterscheiden sich auch klar und unmissverständlich und zeigen genau an, was ein Verkäufer tun soll.
Im Fall 1 bitten wir den Verkäufer die Ware zu versenden und er bekommt in kürzester Zeit (meist deutlich schneller als nach 21 Tagen) sein Geld. Und auch gleich dann, wenn der Käufer den Verkäufer positiv bewertet. Im Fall 2 bitten wir den Verkäufer die Ware nicht zu versenden, bis wir sicherstellen konnten, dass die Zahlung des Käufers auch tatsächlich abgewickelt werden kann (und nicht z.B. eine gestohlene Kreditkarte benutzt wurde). Dies sind im Kern unterschiedliche Sachverhalte.
Dresden, den 18.2.2010
Recht : Die politischen Parteien wurden erfolgreich abgemahnt
Obwohl unsere politischen Parteien ja verkünden, dass die gesetzlichen Regelungen des Widerrufsrechtes keiner Nachbesserung bedürfen, haben Sie es leider nicht geschafft ihre eignen Onlineshops abmahnsicher zu gestalten.
Lesen Sie bitte HIER
Dresden, den 17.2.2010
Recht : BGH zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten
Der Bundesgerichtshof hat heute über die Frage entschieden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
Quelle : Pressemeldung des BGH
Dresden, den 17.2.2010
Recht : Informationspflichten Mehrwertdienstenummern ab 1.3.2010
Wir möchten nochmals erinnern :
Neu daran ist, dass ab 1.3.2010 die Obergrenzen für Mobilfunkteilnehmer konkret benannt werden müssen.
Der bisherige Hinweis : "... eventuell abweichende Gebühren aus dem Mobilfunknetzt" oder ähnlich ist dann abmahngefährdet.
Eine Hinweisseite der Telekom finden Sie HIER
Wir empfehlen aber zusätlich den Hinweis incl. MWST in den dort vorgeschlagenen Text eizuarbeiten.
Dresden, den 17.2.2010
Recht : OLG Rostock bestätigt "Fliegenden Gerichtsstand"
Beschluss Az. 2 W 41/09 des OLG Rostock
Das LG Rostock war zunächst der Meinung, dass es bei einem Wettbewerbsverstoss im Internet, örtlich nicht zuständig sei, da weder der Abgemahnte noch der Abmahner ihren Sitz im Zustädigkeitsbereich des Gerichtes hätten.
Das OLG Rostock sah dies aber anders.
1. Entgegen der Ansicht des Landgerichts fehlt es nicht an seiner Zuständigkeit gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG . Danach ist für Klagen aufgrund des UWG auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. Das ist hier jedenfalls auch der Bezirk des Landgerichts Rostock.
13a. Bei der Bestimmung des Begehungsortes im Sinne des § /14 Abs. 2 S. 1 UWG ist - ebenso wie in § 32 ZPO - auf die Handlung abzustellen, welche den Tatbestand des behaupteten Wettbewerbsverstoßes verwirklicht. Dabei genügt es, dass an dem betreffenden Ort eines von mehreren Tatbestandsmerkmalen verwirklicht wird. Für Kennzeichenstreitigkeiten hat der BGH entschieden, dass Begehungsort auch der Ort ist, an dem dritten Personen die streitgegenständlichen Informationen im Internet bestimmungsgemäß zur Kenntnis gebracht werden (BGH GRUR 2005, 431 f - "Hotel Maritim"). Ein Anlass, diese Frage für wettbewerbsrechtliche Ansprüche anders zu entscheiden, ist nicht zu erkennen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.04.2006, 6 U 145/05).
Das Volltexturtei können Sie bei openjure.de nachlesen.
Dresden, den 17.2.2010
Recht : BGH Entscheidung zum Onlinevertrieb
BGH Urteil vom 10.2.2010, Az: I ZR 178/08
Der BGH hat am 10.2.2010 entschieden, dass Lizensierungsmodelle im Onlinevertrieb zulässig sind.
Es ist zulässig beim Verkauf von eBooks, Online Music und Computerprogrammen diese Werke, seitens des Herstellers, fest an ein Benutzerkonto zu binden, welches der Nutzer nicht weitergeben darf.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dagegen geklagt, weil er den Kunden unangemessen benachteiligt gesehen hat. Diese Auffassung teilte der BGH nicht.
Dresden, den 16.2.2010
Recht : AG Bremen vs. AG Pfaffenhofen
AG Bremen, Beschluss v. 27.11.2009 - Az.: 9 C 412/09
Das AG Bremen musste sich mit dem Antrag auf eine Bewertungslöschung bei Ebay auseinandersetzen.
Der Käufer erklärte, nach Erhalt der Ware, einen Widerruf und der Verkäufer erstattete ihm die Versandkosten in Höhe von 5,-- Euro nicht, da der Warenwert nicht über 40,-- Euro lag und eine entsprechende Klausel in seinen AGB vereinbart war. Es sei nun mal dahingestellt, ob die Erstattung der Hinversandkosten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann ( darüber entscheidet in Kürze der BGH nachdem er eine entsprechende Anfrage an den EuGH gestellt hat ).
Der Käufer veröffentlichte dann nachfolgende Bewertung:
"Vorsicht bei Reklamation! Übelste Abzocke bei Versandkosten!!!"
Gegen diese Bewertung setzte sich der Verkäufer zur Wehr.
Das AG Bremen sah in der Formulierung "Übelste Abzocke" keine Schmähkritik und hielt die Formulierung für zulässig.
"Der Bundesgerichtshof hält jedenfalls die für den Verbraucher günstigere Auslegung zumindest für möglich und stützt damit auch die Ansicht des OLG Karlsruhe als Berufungsinstanz und hat diese Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt (s. EuZW 2008, S. 768; OLG Karlruhe MMR 2008, S. 46). Die in den AGB der Klägerin enthaltene Regelung könnte somit gegen europäisches Recht verstoßen. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte daher einen berechtigten Grund, seine Unzufriedenheit über die diesbezügliche Praxis der Klägerin in Form einer negativen Bewertung öffentlich kundzutun. Die negative Bewertung war zulässig und rechtmäßig."
"Der Bewertungskommentar enthält konkrete Angaben dazu, welches (Fehl-)Verhalten bei der Transaktion der Beklagte der Klägerin vorwirft. Der Kommentar zielt eindeutig auf die Versandkostenpraxis der Klägerin. Er ist damit sachlich gerechtfertig. Dass diese Versandkostenpraxis zumindest unüblich, möglicherweise rechtswidrig ist, wurde oben bereits dargelegt. Die Kommentierung der Rückabwicklungspraxis als "Übelste Abzocke" ist (auch unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges) keine unzulässige Schmähkritik sondern eine Meinungsäußerung, die von Art. 5 I GG gedeckt ist (s. OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.12.1997, Az. 1 W 27/97 ). Hier steht nicht eine Diffamierung oder Beleidigung der Klägerin im Vordergrund, sondern der sachliche Bezug zur Erstattungspraxis. Der Vorwurf der "üblen Abzocke" bezieht sich auf den subjektiven Eindruck des Käufers, dass ihm bei der Klägerin zwar ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, er aber hierbei überraschend und zu Unrecht nicht alle Kosten erstattet bekommt. Da das Bewertungssystem von Ebay auf kurze und prägnante Kommentare ausgelegt ist, ist auch eine im Tonfall scharf formulierte Kritik zulässig, solange sich, wie hier, ein sachlicher Bezug noch eindeutig erkennen lässt. Hierbei muss die Klägerin angesichts der ungewöhnlichen, vom Käufer als überraschend empfundenen, und möglicherweise rechtswidrigen Praxis auch scharf formulierte Kritik als noch gerechtfertigt und zulässig hinnehmen."
Die Begründung ist nachvollziehbar und in sich schlüssig, dennoch stellt sich die Frage, ob der Unterlassungsgrund überhaupt in der Schmähkritik oder nicht doch eher in einer unwahren Tatsachenbehauptung liegt.
Der Käufer bezieht sich in seiner Bewertung nicht auf einen Widerruf, den er erklärt hat, sondern auf eine Reklamation.
Da der Käufer aber widerrufen hat, behauptet er fälschlicherweise, dass der Verkäufer im Falle eines begründeten Sachmangels (Reklamation) die Versandkosten nicht erstattet bekommt.
Dies entspricht wohl nicht den Tatsachen, sodass hier u.E. ein Unterlassungsgrund vorliegt.
Das AG Pfaffenhofen hat, in Bezug auf eine Bewertung mit dem Hinweis auf eine Reklamation, gegensätzlich geurteilt.
AG Pfaffenhofen, Urteil vom 30.8.2007, Az.: 1 C 734/07
Hier lag folgender Sachverhalt vor:
Nach Erhalt der Ware sendete der Käufer eine Mail mit folgendem Inhalt :
"Leider entspricht die Rutsche nicht meinen Vorstellungen."
Das war der gesamte Text ohne weitere Erläuterungen. Der Verkäufer reagierte auf diese Mail nicht, da der Käufer nach seiner Ansicht damit einen Widerruf erklärt hatte oder eine Meinung zum Artikel mitgeteilt hat..
Kurz darauf bewertete der Käufer negativ mit folgendem Text:
"Keine Antwort auf Reklamation"
Das AG Pfaffenhofen erkannte den Unterlassungsanspruch mit folgender Begründung an:
"Im vorliegenden Fall ist die Bewertung "Keine Antwort auf Reklamation" nicht zutreffend. Die vor der Abgabe dieser Bewertung übersandte Mail stellt keine Reklamation dar. Die Antragsgegnerin brachte nur ihre Unzufriedenheit mit dem Kaufgegenstand zum Ausdruck. Worauf diese Unzufriedenhait beruht ist der Mail nicht zu entnehmen."
Desweiteren führte das Gericht aus, dass der Verkäufer erwarten kann, dass ein Mangel vom Käufer beschrieben wird, damit dem Verkäufer Gelegenheit zur Stellungnahme oder Beseitigung des Mangels gegeben werden kann. Nur Letzteres hätte nach Auffassung des Gerichtes einer Reklamation entsprochen.
"Da mithin der Antragsgener die erhaltene Ware nicht in diesem Sinne reklamiert hat, entspricht auch der Text der von dem Antragsgegner gegenüber Ebay über den Antragssteller abgegebne Bewertung nicht den Tatsachen und ist vom Antragsgegner zurückzunehmen."
Diese Entscheidung ist u.E. nicht nur schlüssig, sie hat auch den Unterlassungsgrund (unwahre Tatsachenbehauptung) klar erkannt und korrekt geurteilt.
Dresden, den 16.2.2010
Ebay : Anbieten ohne Angebotsgebühr am 18. und 19. März 2010 für Privatverkäufer
Unter dem Motto "Fasching vorbei - Sparen beginnt" veranstaltet Ebay eine Sonderaktion*.
0 Cent Angebotsgebühren in allen Kategorien unabhängig vom Startpreis.
* Diese Preisaktion gilt nur für private Mitglieder, die mit einer deutschen Adresse bei eBay.de angemeldet sind. Diese Aktion ist ferner nur gültig für Auktionen, die bei eBay.de eingestellt werden und deren Laufzeit am 18.02.2010 oder 19.02.2010 startet. Sie ist nicht gültig für Festpreisangebote, Mehrfach-Angebote, Angebote mit der Zusatzfunktion Mindestpreis, sowie das Anzeigenformat. Die Preisaktion gilt nur für Angebote, die zwischen Donnerstag, 18. Februar, 00:01 Uhr und Freitag, 19. Februar 2010, 23:59 Uhr auf unsere Server übertragen werden und in dieser Zeit starten. Bitte beachten Sie, dass alle anderen Gebühren (Verkaufsprovision sowie sämtliche Gebühren für Zusatzoptionen, wie z.B. Galeriebild, Untertitel etc.) wie üblich berechnet werden.
** ausgenommen Handyverträge
Wenn Sie die Startzeitplanung nutzen möchten:
Wenn Sie Angebote mit Hilfe der Startzeitplanung schon vor dem 18.02.2010 einstellen, werden Ihnen im Verkaufsformular noch die regulären Gebühren angezeigt. Berechnet werden Ihnen aber die reduzierten Angebotsgebühren. Nutzen Sie die Startzeitplanung dagegen am 18.02.2010 oder 19.02.2010 und wählen ein späteres Startdatum als den 19.02.2010, werden Ihnen die Gebühren wie üblich berechnet, auch wenn Ihnen in diesem Zeitraum die reduzierten Gebühren angezeigt werden. Die Startzeitplanung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angebote rechtzeitig auf unsere Server übertragen werden.
Wenn Sie Ihre Artikel während der Preisaktion mit einem von eBay akzeptierten Verkäufertool (wie z.B. Turbo Lister), einstellen, werden Ihnen die regulären Gebühren angezeigt. Berechnet werden aber die reduzierten Angebotsgebühren.
Die Vergünstigungen im Rahmen der 0-Cent-Auktion bleiben von dieser Preisaktion unberührt.
Dresden, den 15.2.2010
Paypal : Weiterhin keine Paypal Zahlungen für Indien möglich
Das seit einiger Zeit bestehende Problem für Paypalzahlungen von oder nach Indien ist noch nicht gelöst.
Farhad Irani, der Verantwortliche für den asiatischen Paypalmarkt, hat inzwischen, in einem offenen Brief, eine Stellungnahme abgegeben.
Den offenen Brief können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 15.2.2010
Amazon : Amazon veröffentlicht kostenlose Klassiker für Kindle
Amazon wird 65.000 Klassiker aus der englischen Nationalbibliothek kostenfrei für den E-Book Reader Kindle ab Frühsommer 2010 zur Verfügung stellen.
Dresden, den 14.2.2010
Recht : Ebay verliert erneu8t gegen Louis Vouitton
Ebay wurde von einem französischem Gericht erneut zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro verurteilt.
Im Hause Ebay ist man der Ansicht, dass dieses Urteil im Widerspruch zu einem belgischem Urteil steht, mit gleichem Sachverhalt..
Yohan Ruso, Geschäftsführer von Ebay in Frankreich erklärte:
"In dem Fall geht es um die Benutzung von Adwords, die Käufer zu authentischen Produkten führen, die auf Ebay angeboten werden. Der Rechteinhaber nutzt seine Klage, um zu kontrollieren, was Menschen kaufen dürfen, wo sie es kaufen können und wie viel sie dafür bezahlen müssen."
Ebay erklärte weiterhin, dass man auf ein Urteil des EuGH in Bezug auf Adwords warte.
Quelle: zdf.net
Dresden, den 14.2.2010
Recht : Zurückweisung einer Abmahnung wegen fehlender Vollmacht muss unverzüglich erfolgen
OLG Düsseldorf, Urteil, 15.9.2009, Az.: I-20 U 164/08
Die Abmahnung erfolgte unter dem 14.12.2007 und ging dem Beklagten am 15.12.2007, einem Samstag, zu. Die Kläger setzten eine Frist zur Erklärung der Unterwerfung bis zum 20.12.2007, dem Donnerstag der darauf folgenden Woche. Am Mittwoch, 19.12.2007, bat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten um eine Fristverlängerung. Unter dem 21.12.2007 wies er die Abmahnung zurück. Das war deshalb nicht mehr unverzüglich, weil die Zurückweisung ohne weiteres schon in der ersten Reaktion auf die Abmahnung am 19.12.2007 hätte erklärt werden können. Das wäre auch erforderlich gewesen, um die Wirkungen des § 174 BGB herbeizuführen.
Hier können Sie das VOLLTEXTURTEIL nachlesen.
Dresden, den 13.2.2010
CEBIT : Einladung zur Cebit 2010
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. lädt alle interessierten Onlinehändler zum Besuch der Cebit am 3. März oder am 4. März 2010 ein.
Gerne stellen wir Ihnen, nach einer Terminvereinbarung mit dem BVOH, eine kostenlose Eintrittskarte für Sie und Ihren Begleiter zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie HIER
Dresden, den 13.2.2010
Ebay : Spielcasino bei Ebay zu ersteigern
Wer also noch dringend Betreiber eines Casinos werden möchte, sollte sich das mal anschauen.
Hier geht es zum Angebot : CASINO AUKTION
Dresden, den 13.2.2010
Recht : "Fälschung" in einer Bewertung kann einen Eigriff in den Gewerbetrieb darstellen
LG Bonn, Urteil vom 20.11.2009 - Az. 1 O 360/09
Medien Internet und Recht berichtet, dass das LG Bonn die Behauptung "Fälschung" in einer Bewertung bei Ebay, als einen Enigriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des bewerteten Händlers wertet und einen Unterlassungsanspruch begründet.
Quelle : Medien Internet und Recht
Dresden, den 12.2.2010
Recht : Werbung mit Testergebnissen
BGH, Urteil, 16.7.2009, I ZR 50/07
Der BGH hat entschieden, das bei Werbung mit Testergebnissen die Ergebnisse leicht und eindeutig nachprüfbar sein müssen.
Dies bedeutet, dass eine Fundstelle für das Testergebnis leicht auffindbar ( auf der ersten Bildschirmseite ) für den Verbraucher angegeben sein muss
Das Urteil können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 12.2.2010
Recht : Versandkostenangabe und MWST Angabe erst beim Aufruf des Warenkorbes reicht nicht aus
BGH, Urteil, 16.7.2009, I ZR 50/07
Die Angabe der Versandkosten und die Angabe, dass die Mehrwertsteuer in den Preisen enthalten sei, muss bereits vor Einleitung des Bestellvorganges für den Verbraucher ersichtlich sein.
Angaben, die erst im Warenkorb angezeigt werden erfolgen zu spät und sind wettbewerbswidrig.
Das Urteil können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 12.2.2010
Recht : Selbstverständliches ist selbstverständlich nicht selbstverständlich - oder doch???
Urteil, LG Köln, 15.9.2009, 33 O 126/09
Urteil, LG Bochum, 12.2.2009, I-12 O 12/09
Selbstverständlich sieht das LG Köln in einer Selbstverständlichkeit etwas Anderes als das LG Bochum.
Die Kölner Richter sahen in der nachfolgenden Werbung keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten oder zumindest keine Irreführung der Verbraucher:
"Originalprodukte mit Zufriedenheitsgarantie Was bedeutet das für Sie? Wir vertreiben absolute Marken-Originalware Unsere Produkte sind frisch und unbenutzt (.) Wir bestätigen, dass alle bei XXXXXX angebotenen Parfumprodukte oder Artikel mit einem angegebenen Markennamen absolut ECHT, ORIGINAL, AUTHENTISCH und von frischer Qualität sind. Dies garantieren wir ausdrücklich. (.)".
Selbstverständlich sahen die Bochumer Richter in der nachfolgendenden Werbung eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und eine Irreführung der Verbraucher:
"Garantie - Echt-heitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren."
Selbstverständlich sind beide Entscheidungen auf der gleichen Gesetzesgrundlage §5 UWG getroffen worden.
Selbstverständlich geben wir hierzu mal keinen Kommentar ab.
Dresden, den 11.2.2010
Ebay : Einigung über Sozialplan bei Ebay
Die Unternehmensführung und der Betriebsrat des Internetauktionshauses Ebay haben sich am frühen Donnerstagmorgen auf einen Sozialplan für die 400 Mitarbeiter geeinigt, deren Stellen am Standort Dreilinden bei Berlin abgebaut werden sollen.
Das berichtet der Tagesspiegel (Freitagsausgabe). Nach Tagesspiegel-Informationen erhält jeder Mitarbeiter, der seine Stelle verliert, einen Betrag, der sich aus seiner Betriebszugehörigkeit in Jahren mal letztem Bruttogehalt mal einem Faktor zwischen 1,95 (Für unter 45 Jährige) und 2,10 Euro (für über 45 Jährige) berechnet. Für jedes Kind soll es 2500 Euro extra geben.
Laut einem Sprecher von Ebay hat der Sozialplan ein Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich. Der Betriebsrat bezeichnete den Sozialplan als "guten Kompromiss", das Unternehmen zeigte sich "sehr zufrieden".
100 Mitarbeitern soll zusätzlich die Möglichkeit geben werden, eine Transfergesellschaft zu gründen. Diese soll zwölf Monate lang 80 Prozent des letzten Gehalts zahlen.
Quelle : Pressemitteilung Presseecho
Dresden, den 11.2.2010
Recht : Vermischung von Widerrufsrecht und Rückgaberecht sowie Fristsetzung zur Anzeige eines Mangels sind wettbewerbswidrig
Urteil LG Karlsruhe, 19.10.2009, Az: 10 O 356/09
Einerseits wurde diese AGB Klausel gerügt :
Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden sind umgehend spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen.
AGB, in denen offensichtliche Mängel oder Transportschäden von Verbrauchern innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu rügen sind, verstößt gegen § 307 BGB und ist damit unzulässig.
Zudem wurde auch dieser Text als wettbewerbswidrig eingestuft
Sollte es einmal passieren, dass ein bestellter Artikel nicht Ihren Wünschen entspricht, haben Sie 14 Tage Zeit, ihn gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzuschicken. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung.
Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen bei einem Bestellwert bis 40 Euro sind die Rücksendekosten von Ihnen zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.
Da hier, insbesondere im Bezug auf die Rechtsfolgen ( 40 Euro Klausel ) und den Fristbeginn,( beim Widerruf gem. §355 Abs. 2 BGB ) nicht transparent, sondern verwirrend für den Verbraucher belhrt wurde, ist die Vermischung beider Rechte innerhalb der Belehrung zu Recht als unzulässig eingestuft worden
Dresden, den 11.2.2010
Recht : Rücktritt vom Kaufvertrag auch ohne Nacherfüllungs-Begehr
Urteil AG Köln 137 C 436/09
Die Anwaltskanzlei Ferner berichtet soeben über ein Urteil des AG Köln.
Hier wurde vom Gericht angenommen, dass es seitens des Verbrauchers, keiner zuvor gesetzen Frist zur Nacherfüllung bedarf, um sich vom Kaufvertrag lösen zu können.
Begründet wurde dies mit einer richtlinienkonformer Auslegung des Art. 3 Abs. 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie.
Den vollständigen Artikel können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 10.2.2010
Recht : Gericht kippt Leasing-Restwertklausel
Im Szary Blog wird von Rechtsanwalt Tobias Goldkamp berichtet, dass ein Urteil erstritten wurde, dass für viele Leasingverträge Auswirkung haben könnte.
Viele Kunden könnten demnach überhöhte Restwertabrechnungen zurückweisen und gegebenenfalls auch rückwirkend Forderungen gegen die Leasinggesellschaft geltend machen.
Den Bericht können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 10.2.2010
Ebay : Nutzerbefragung zu Veränderungen der Darstellung auf Suchergebnisseiten
Marion von Kuczkowski berichtet in ihrem Blog von der neuen Ebay Seite "Garden by Ebay", auf welcher Nutzer ihre Meinung zu neuen Ebayfunktionen, mittels Abstimmung, kundtun können.
Den Artikel können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 10.2.2010
Ebay : Betaphase Bonsprogramm für Käufer bei ebay.com
Bei ebay.com läuft zur Zeit die Testphase mit einem Bonusprogramm für Käufer.
Ausführliche Informationen finden Sie HIER auf der Seite von onlinemarktplatz.de.
Dresden, den 10.2.2010
Ebay : Powerseller Telefonhotline wurde abgeschafft
Bisher hatten Powerseller einen speziellen Telefonservice bei Ebay.
Dieser steht nicht mehr zur Verfügung.
Es muss halt überall eingespart werden, wenn 400 Mitarbeiter, trotz Rekordergebnis im vergangenem Geschäftsjahr, entlassen werden.
Es macht für Ebay Profis ( Powerseller ) auch wenig Sinn, mit schlecht bezahlten Mitarbeitern eines Call Centers zu telefonieren.
Schade, dass man auf die Kompetenz der langjährigen Ebay Mitarbeiter verzichtet.
Ein Kundenservice, der dem Kunden mangels Wissen nicht weiterhelfen kann, verdient den Namen auch nicht mehr.
Dresden, den 9.2.2010
Ebay : Ebay Suchfunktion Totalausfall ( weltweit )
Derzeit ist die Suchfunktion auf allen Ebay Seiten gestört.
Bisher ist nicht bekannt, wie lange diese Störung andauern wird.
Dies betrifft zum Teil auch WOW Angebote.
Die EBay WOW Sofortkaufangebote sind noch aufrufbar, aber die Ebay WOW Auktionen lassen sich nicht mehr öffnen.
Es steht zu befürchten, dass Ebay Auktionen mit sehr schlechten Ergebnissen für den Verkäufer enden, da die meisten Gebote ja erst gegen Ende der Laufzeit abgegeben werden.
UPDATE: 9.2.2010
Die Suchfunktion lässt sich momentan wieder nutzen, aber die Ebay Shops werden nach wie vor nicht angezeigt.
Zudem ist das Einstellen von neuen Artikel nicht möglich.
UPDATE: 9.2.2010
Die Störung ist nunmehr scheinbar vollständig behoben.
Hier die offizielle Ebay Mitteilung : STÖRUNGSMITTEILUNG
Dresden, den 9.2.2010
Ebay : Peinliche eBay-Panne mit angeblichen Handy-Dummies
Wortfilter.de meldet soeben eine fehlerhafte Darstellung auf Ebayseiten:
In diversen eBay-Kategorien bekommt man derzeit bei Kauf die folgende falsche und irreführende Aussage eBays zu lesen:
Achtung:
Sie bieten hier auf eine nicht funktionsfähige Handy-Attrappe, ein sogenannter Handy-Dummy. In dieser eBay-Kategorie werden ausschließlich Handy-Dummies angeboten.
Attention:
You are bidding on a non-functional phone dummy. The mobile phones in this category are dummies and cannot be used as telephones.
Diese Anzeige kam z.B. auch beim Kauf eines Fahrrades und eines Stuhls. Natürlich springen die Käufer sofort irritiert ab.
Quelle : wortfilter.de
Dreseden, den 9.2.2010
Recht : Verfahrenseinstellung aufgrund eines Brückenabstandsmessverfahrens
Schadenfix.de verbreitet soeben folgende Meldung:
Das Amtsgericht Hannover hat durch Beschluss vom 07.12.2009 - 246 OWi 7351 Js 85292/09 (279/09) - ein Verfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, der im Rahmen eines Brückenabstandsmessverfahrens festgestellt wurde, mit der Begründung eingestellt, dass auch das anlassbezogene Anfertigen von Beweisfotos unzulässig ist, da es hierfür an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Es liegt nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover hierdurch ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor.
Quelle : schadenfix.de
Dresden, den 8.2.2010
Ebay : Integrierte Online- und Radiokampagne "Hier wirst du alles los. Kostenlos."
Ebay scheint die privaten Verkäufer auf den Ebay Kleinanzeigenmarkt "auslagern" zu wollen.
Den Radiospot können Sie sich HIER anhören.
Ausführliche Informationen zur Kampagne finden Sie HIER
Dresden, den 8.2.2010
Flüge : Ryanair-Blitzaktion: 1 Million Flüge ab 5 Euro
Beim Billigflieger Ryanair können Reisende 1 Million Flüge ab 5 Euro buchen. Der Preis gilt für den einfachen Flug und versteht sich inklusive Steuern und Gebühren. Passagiere können von Weeze aus beispielsweise nach Göteborg, London-Stansted, Krakau oder Berlin ab jeweils 5 Euro fliegen.
Die Flugpreise enthalten keine optionalen Gebühren. Der Buchungszeitraum gilt noch bis zum 8. Februar 2010. Der Reisezeitraum ist vom 1. bis zum 31. März 2010. Die gültigen Reisezeiten sind von montags bis sonntags, je nach Verfügbarkeit. Die Vorausbuchungsfrist beträgt 14 Tage.
Dresden, den 8.2.2010
Kommunikation : Online-Brief kommt Mitte des Jahres
Die Online-Briefe der Deutschen Post sollen Mitte des Jahres auf den Markt kommen. Dies betrifft sowohl online eingesandte Brief, die dann von Boten zugestellt würden, als auch komplett elektronisch übermittelte Briefe
Vollständige Informationen finden Sie HIER im Handelsblatt.
Dresden, den 8.2.2010
Ebay : Geniale kostenfreie externe Suchmaschine für Ebay Angebote mit vielen Zusatzfunktionen
Axel Gronen won www.wortfilter.de hat ein geniales Tool von Baygel vorgestellt.
Die erweiterte Suchfunktion kann zielgnau in extremer Schnelligkeit passende ebay Angebote finden.
Testen Sie doch einfach einmal selbst.
http://www.baygel.de/advanced.php
Dreden, den 7.2.2010
Schufa : Einmal im Jahr kostenlose Selbstauskunft in Papierform ab April 2010
Die SCHUFA bleibt Vorreiter in Sachen Transparenz und bietet den Bürgern ab dem 1. April 2010 zwei Möglichkeiten, Informationen über die gespeicherten Daten zu erhalten: Verbraucher können einmal jährlich kostenlos eine schriftliche Datenübersicht erhalten. Darüber hinaus können sie gegen Bezahlung über das Internetportal www.meineSCHUFA.de jederzeit die zu ihren Kreditgeschäften gespeicherten Informationen bequem von zu Hause aus online einsehen und Zusatzleistungen wie einen Benachrichtigungsservice per E-Mail oder SMS bestellen.
Quelle : Schufa Pressemitteilung
Dresden, den 6.2.2010
Recht : Heute war der NDR zu Gast beim BVOH
Der NDR war heute zu einem Drehtermin für die Sendung "Markt" vor Ort beim BVOH.
Die Sendung wird sich mit den Themenbereichen Wettbewerbsrecht und Markenrecht auseinandersetzen.
Der Sendetermin wird noch im Februar sein. Wir werden Sie frühzeitig informieren.
Dresden, den 6.2.2010
Amazon : Jetzt auch Grundpreisangabe bei Amazon möglich
Endlich ist es für Händler möglich die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe bei Amazon auszuweisen.
Ein Beispiel finden Sie HIER
Der BVOH stellte diese (und Andere ) Forderung(en) schon lange und stellt deshalb, angelehnt an Gallileo Gallileis berühmten Ausspruch, fest:
.... und Amazon bewegt sich doch.
Dresden, den 6.2.2010
Ebay : Neue Funktion "Schneller Überblick"
Ebay hat am 1.2.2010 still und heimlich in der Kategorie "Kleidung Accessoires" eine neue Darstellung der Suchergebnislisten eingeführt ohne bisher Informationen dazu zu veröffentlichen.
Während es bisher die Zusatzfunktion "Galerie Plus" gab, dort wurde beim Darüberfahren mit dem Mousezeiger das Bild vergrössert, gibt es dort jetzt die neue Standardfunktion "Schneller Überblick". Der Link befindet sich in der Ansicht direkt unterhalb der Titelzeile.
Beim Anclicken öffnet sich sehr schnell ein zusätzliches kleines Fenster mit den wichtigsten Information zum Artikel und dem Verkäufer.
Ich halte das als Käufer für eine gute Idee und würde mir wünschen, diese Anzeige auch in anderen Kategorien nutzen zu konnen.
Wenn Sie ein Beispiel sehen möchten, clicken Sie bitte HIER
Dresden, den 5.2.2010
Google : Ein neues Kaninchen aus Googles Zauberhut: Mit "Store View" virtuell die Läden erkunden
Wird es neben Google "Street Views" demnächst auch "Store Views" geben?
Den Bericht können Sie HIER bei Basic Thinking nachlesen.
Dresden, den 5.2.2010
Afterbuy : Afterbuy sucht Betatester für Amazon Seller Central Lister
Sehr geehrte Afterbuy-Kunden,
wir suchen für unseren neuen Amazon-Lister für Seller Central in der Kategorie "Consumer Electronics" einige wenige Betatester. Eine wichtige Voraussetzung zur Teilnahme sind sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Amazon Seller Central.
Informationen finden Sie HIER
Dresden, den 5.2.1010
Ebay : Neue Kaufabwicklung ab Anfang Februar
Freitag, 5. Februar 2010 | 10:30
Liebe eBay-Mitglieder,
ab Anfang Februar werden wir auf unserer Seite eine neue Kaufabwicklung testen. Diese Tests betreffen zunächst nur eine kleine Käufergruppe und werden in den darauf folgenden Wochen schrittweise ausgeweitet. Unser Ziel ist, dass ab Ende April alle Käufer die neue Kaufabwicklung nutzen können.
Was ist anders an der neuen Kaufabwicklung?
Nach einer erfolgreichen Transaktion startet der Käufer die Kaufabwicklung wie gewohnt mit einem Klick auf "Jetzt bezahlen". Auf der folgenden Seite kann er seinen Einkauf überprüfen sowie die Lieferadresse auswählen.
Käufer, die sich in der Testgruppe befinden, werden danach direkt zu PayPal weitergeleitet, um dort beispielsweise eine der folgenden Zahlungsmethoden auszuwählen:
PayPal
Überweisung
Kreditkarte
Lastschrift
Zahlungen per Lastschrift und Kreditkarte werden von PayPal durchgeführt. Sie brauchen dafür aber kein PayPal-Konto, sondern können ohne Anmeldung bezahlen.
Nach Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode gelangt der Käufer wieder zurück in die eBay-Kaufabwicklung und sieht hier die übliche Zusammenfassung des Einkaufs. Falls die Option "Überweisung" ausgewählt wurde, werden an dieser Stelle, wie gewohnt, die Bankdaten des Verkäufers angezeigt.
Warum eine neue Kaufabwicklung?
Bequeme und sichere Zahlungsmethoden wie PayPal, Lastschrift und Kreditkarte werden immer beliebter und zählen mittlerweile zu den klassischen Zahlungsmethoden im Internet. Die verbesserte Kaufabwicklung ermöglicht eine noch einfachere und bequemere Bezahlung auf eBay.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Quelle : ebay.de
Dresden, den 5.2.2010
Amazon : Amazon gerät bei E-Books erneut unter Druck
Nachdem Amazon bereits im Kampf gegen den Grossverlag Macmillan bezüglich seiner Preisgestaltung nachgegeben hat (siehe unseren Bericht vom 2.2.2010), fordert nun auch der Medienmogul Murdoch die Anhebung der Verkaufspreise für E.books bei Amazon.
Einen Bericht dazu können Sie bei magnus.de HIER bei magnus.de nachlesen.
Dresden, den 5.2.2010
Datenschutz : Dresdner Anwalt zeigt Kanzlerin wegen Anstiftung zur Hehlerei an
Die Dresdner Neue Nachrichten (DNN) veröffentlicht nachfolgende Nachricht:
Wegen des von der Bundesregierung geplanten Aufkaufs einer CD mit Bankdaten aus der Schweiz hat der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hanning nun Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erstattet. Wie Hannig am Mittwoch erklärte, bestünde der Verdacht der Anstiftung zu Straftaten, insbesondere Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat. Der Strafverteidiger, der selbst CDU-Mitglied ist, meint, dass die Bundesregierung mit dem Erwerb der Daten die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit überschreitet.
Den vollständigen Artikel können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 5.2.2010
Recht : Wieder betrügerische Abmahnungen im Umlauf
Internetrecht Rostock berichtet von bertrügerischen Abmahnungen des "Verein für lauteren Wettbewerb e.V" aus Wippingen.
Dieser Verein wurde erst in diesem Monat eingetragen und ist nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigem Verein aus Hamburg.
Es wird empfohlen vorerst keine Unterlassungserklärung abzugeben und Strafanzeige zu erstatten. Gleichfalls sollte der "Verein für lauteren Wettbewerb e.V" aus Hamburg informiert werden.
Den Artikel von internet-recht Rostock können Sie HIER lesen.
Dresden, den 4.2.2010
Recht : Händler haften nicht für technische Fehler des Plattformbetreibers
OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2009, Az. 4 U 145/09
Nach Ansicht des OLG Hamm haftet der Händler nicht für technische Fehler des Plattformbetreibes, da er nicht Beauftragter des Händlers ist.
Ebensowenig haftet der Plattformbetreiber für Fehler des Händlers.
Der Plattformbetreiber ist wie ein Vermieter anzusehen.
In dem durch das OLG Hamm entschiedenem Fall hatte der Händler widersprüchliche Widerrufsbelehrungen in seinen Angeboten.
Eine Belehrung war korrekt dargestellt, die andere Belehrung in einem vom Plattformbetreiber zur Verfügung gestelltem Textfeld wies eine fehlerhafte Darstellung auf.
Die Abmahnung, zumindest der Teil der fehlerhaften Darstellung durch den Plattformbetreiber betreffend, wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Das Volltexturteil mit der Begründung können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 4.2.2010
Ebay : Dr. Stephan Zoll über die Zukunft des Onlinehandels
Venture TV interviewt Ebay Chef Dr. Stephan Zoll zum Thema die Zukunft des Online-Handels und die Zukunft von eBay.
Dr. Stephan Zoll, Geschäftsführer von eBay Deutschland, über Live-Shopping, die Zukunft des Online-Handels und die Verdrängung des klassischen Handels. Außerdem geht's um die Zukunft von eBay, gelernte Lektionen, die Macht des günstigsten Preises und die drei wichtigsten Faktoren im Kampf um die Kundenzufriedenheit.
Das Video können Sie sich HIER ansehen.
Dresden, den 4.2.2010
Ebay : Aktueller BUG - Streitfälle wegen Nichtzahlung können derzeit nicht eröffnet werden
Seit letzter Woche erreichen uns vermehrt Meldungen von Ebayverkäufern, die keine unbezahlten Artikel bei Ebay melden können.
Der Fehler sollte zwar lt. Ebay letzen Freitag behoben sein, aktuell ist aber eine Meldung nach wie vor nicht möglich.
Dresden, den 4.2.2010
Paypal : Paypal vs. Ebay
Man sollte meinen, dass die Muttergesellschaft Ebay und deren Tochter Paypal, die Bedingungen für die Nutzer beider Dienste aufeinander abstimmen.
Leider scheint die Abstimmung untereinander nicht zu funktionieren.
Ebay gibt den Verkäufern folgende Richtlinien:
Falls PayPal für einen von Ihnen verkauften Artikel eine Transaktion überprüft und dadurch verzögert gutschreibt, ist es Ihnen nicht gestattet, die Lieferung bis zur Gutschreibung des Zahlungsbetrags (max. 21 Tage) hinauszuzögern
Die aktuellen Paypal AGB ( Punkt 10 ) sagen folgendes:
a. PayPal kann eine Zahlung, die Sie für einen Verkauf auf eBay erhalten vorübergehend einbehalten, wenn nach unserer Einschätzung bei dieser Zahlung ein höheres Risiko besteht. Wir halten die Zahlung dann solange in Ihrem Reservekonto, bis unserer Einschätzung nach dieses Risiko nicht mehr besteht. Wenn eine Zahlung vorübergehend einbehalten wird, wird Ihnen dies in Ihrem PayPal-Konto angezeigt.
b. Spätestens nach 21 Tagen geben wir die Zahlung frei, so dass Sie in Ihrem Zahlungskonto zur Verfügung steht. Die gilt nur dann nicht, wenn zwischenzeitlich für diese Zahlung eine Rücklastschrift, Kreditkartenrückbuchung oder ein Antrag auf Käuferschutz eingegangen ist. PayPal kann die Zahlung auch vor Ablauf von 21 Tagen freigeben, wenn der Käufer auf eBay eine positive Feedbackbewertung abgibt.
Zum Verkäuferschutz sagt Paypal folgendes
3. Voraussetzungen. PayPal schützt den Verkäufer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
3.1. Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Verkäufer von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt
Konkret bedeutes das für den Verkäufer:
Sobald Paypal eine eingegange Zahlung als risikobehaftet ansieht und überprüft bekommt der Verkäufer folgende Anzeige:
Offen: Die Zahlung ist noch offen. Bitte warten Sie mit dem Versand Ihrer Ware, bis die Zahlung abgeschlossen ist.
Hält der Verkäufer sich also an die Ebay Richtlinie und versendet sofort, dann riskiert er seinen von Ebay und Paypal herausstellend beworbenen Verkäuferschutz.
Hält er sich dagegen an die Paypal Richtlinien, riskiert er eine Streitfalleröffnung bei Ebay, eine schlechte Bewertung durch den Käufer und damit verbunden unter Umständen den Verlust des Powersellerrabattes, Verlust des Status "Verkäufer mit Top Bewertungen" und damit wiederum verbundene schlechtere Platzierung in den Suchergebnislisten.
Sollten bereits andere Streitfälle eröffnet sein, kann es auch zu Handelsbeschränkungen oder schlimmstenfalls zum Ausschluss vom Marktplatz Ebay kommen.
Ich richte deshalb folgenden Appell an Ebay und Paypal :
Bitte stimmen Sie ihre Bedingungen aufeinander ab, damit den Händlern unverschuldeter Schaden erspart beibt.
Dresden, den 3.2.2010
Recht : Abmahnung nach Ansicht des LG Hamburg per Mail zulässig
Wie Rechtsanwalt Moebius auf seiner Seite berichtet, hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass ein Abmahnung, die ausschliesslich per Mail verschickt wird, ausreichend ist
Der Abgemahnte führte an, dass die Abmahnung ihn nicht erreicht hat, da die Mail von der Firewall des Abgemahnten blockiert wurde und lehnte einen Kostenerstattungsanspruch ab.
Das Landgericht hat das Nichterhalten der Abmahnung in den Risikobereich des Empfängers verlagert, insbesondere, da der abmahnende Anwalt die Mail zusätzlich per BCC verschickt hat und diese Mail den Empfänger erreicht hat, was dieser Empfänger eidesstattlich versichert hat.
Das Urteil können Sie HIER auf der Seite des Ra Moebius nachlesen.
Dresden, den 3.2.2010.
Onlinehandel : Europa wendet sich gegen Online-Händler
Kampagne für freien Internet-Handel und mehr Verbraucher-WahlfreiheitDie Europäische Kommission erwägt, Online-Händler dazu zu zwingen, auch ein stationäres Ladengeschäft für ihre Kunden zu betreiben. Diese Erwägung erfolgt aktuell in Zusammenhang mit der Überarbeitung der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen ("Vertikal-GVO"), die Teil des europäischen Wettbewerbsrechts ist. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies nicht weniger, als einen Angriff auf die Wahlfreiheit der Verbraucher. Sie haben für einen bestimmten Artikel einen besseren Preis bei eBay gefunden? Pech gehabt, eBay betreibt kein stationäres Ladengeschäft, aus diesem Grund kann das Unternehmen sein Geschäft nicht weiter betreiben. Sie haben bei Amazon ein Schnäppchen gefunden? Schade - das Unternehmen betreibt keinen Offline-Einzelhandel und könnte daher als unrechtmäßig betrachtet werden.
So schlicht und einfach ist es tatsächlich. Europa zieht in Betracht, Verbraucher nur an solchen Orten eine große Produktauswahl anzubieten, die sie physisch besuchen können. Das ist weit mehr als eine geringfügige Bevormundung. Die Menschen sind im Allgemeinen intelligent genug selbst zu entscheiden, wann sie etwas über das Internet kaufen wollen und wann nicht.
Den kompletten Artikel der Kampagne für freien Internet-Handel und mehr Verbraucher-Wahlfreiheit können Sie HIER nachlesen.
Der BVOH wird diese Kampagne aktiv unterstützen und begleiten
Dresden, den 3.2.2010
Update : 4.2.010
Es wurde Kontakt zum Bundeskartellamt aufgenommen
Update : 8.2.2010
Es wurde Kontakt zum Bundesminesterium für Wirtschaft und Technologie aufgenommen
Update 13.2.2010
Die 14 zuständigen EU-Kommissare wurden persönlich angeschrieben.
Update : 16.2.2010
Vertikal-GVO : Bei den Marktschwellenwerten kommt scheinbar Bewegung in die Angelegenheit.
Bisher kam es ausschliesslich auf den Marktanteil des Lieferanten an, im derzeit aktuellem Entwurf, wird aber auch der Marktanteil des Käufers als Schwellenwert berücksichtigt.
Der bisherige Text lautet:
Artikel 3
(1) Unbeschadet des Absatzes 2 dieses Artikels gilt die Freistellung nach Artikel 2 nur, wenn der Anteil des Lieferanten an dem relevanten Markt, auf dem er die Vertragswaren oder -dienstleistungen verkauft, 30 % nicht überschreitet.
(2) Im Fall von vertikalen Vereinbarungen, die Alleinbelieferungsverpflichtungen enthalten, gilt die Freistellung nach Artikel 2 nur, wenn der Anteil des Käufers an dem relevanten Markt, auf dem er die Vertragswaren oder -dienstleistungen einkauft, 30 % nicht überschreitet.
Der Text im Entwurf lautet:
Artikel 3
Marktanteilsschwelle
Die Freistellung nach Artikel 2 gilt nur, wenn keines der an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen einen Anteil von mehr als 30 % an einem von der Vereinbarung betroffenen relevanten Markt hält.
Der derzeit aktuelle Entwurf der Verordnung kann HIER nachgelesen werden.
Die Leitlinien zum Entwurf können HIER nachgelesen werden.
Warnung : Ebay aktuelle Abmahngefahr
Derzeit kann die Ebay "mich" Seite nicht aufgerufen werden. Auf dieser Seite haben viele Anbieter unter Anderem rechtliche Informationen hinterlegt und aktiv verlinkt ( sprechender Link ) um einigen gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen, die nicht zwingend bereits auf der Angebotsseite erscheinen müssen.
Da die Seite derzeit nicht erreichbar ist, sind diese Anbieter abmahngefährdet.
Wir empfehlen deshalb, die Angebote zu überarbeiten, um die erforderlichen Informationen auf der Angebotsseite darzustellen.
Dresden, den 2.2.2010
Update:
Die "mich" Seite ansich funktioniert, lediglich die Ebayverlinkung hat einen BUG.
Sie können als hilfsweise Lösung auch einen "sprechenden Link" in Ihre Artikelbeschreibung einarbeiten.
Nachfolgend der entsprechnde Link. Den Text Mitgliedsname müssen Sie durch ihren eigenen Ebay Mitgliedsnamen ersetzen.
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&use=MITGLIEDSNAME
Dresden, den 2.2.2010
Amazon : Verlag Macmillan zwingt Amazon zur Kapitulation
Der USA Grossverlag Macmillan ( eine Tochter der deutschen Verlages Holtzbrinck ) hatte Amazon ein Ultimatum gesetzt.
E-books, die vom Amazon zu einem Preis von 9.99 US-Dollar verkauft wurden, sollten nach dem Willen des Verlages zwischen 12,99 und 14,99 US-Dollar verkauft werden, andernfalls sollte keine Belieferung von Amazon mehr stattfinden.
Zunächst nahm Amazon am Freitag alle Macmillan Produkte vom Markt.
Macmillan hat natürlich für seine Bücher eine Monopolstellung, sodass sich Amazon nach eigenen Angaben zur "Kapitulation" gezwungen sah.
Die E-books können seit Sonntag wieder über Amazon bestellt werden, da Amazon sich nunmehr an die vorgegebnen Preise hält.
Die Pressemeldung von Amazon können Sie . HIER nachlesen.
Dresden, den 2.2.2010
Datenschutz : Webseiten-Analyse - So werden Sie nicht erfasst
Zunehmend verbreitet sind Webanalyse-Tools externer Dienstleister, mit denen Webmaster - teilweise sogar umsonst - analysieren können, wie ihre Webseite von Usern genutzt wird. Im Regelfall werden hierbei kleine Javascripte oder Bilder eingebunden, die auf einem externen Server liegen bzw. zu diesem Daten (wie die IP des Users) übermitteln.
Manche Nutzer möchten das aber gar nicht erst, wollen also nicht erfasst werden. Hier nun die Erklärung, wie man selber seine Daten im Internet (etwa vor Analyse-Tools wie z.B. Google Analytics oder Werbeeinblendungen) schützen kann.
Die Erklärung finden sie im vollständigen Bericht der Anwaltskanzlei Ferner, die Sie HIER nachlesen können.
Dresden, den 2.2.2010
Google : Könnte Google Vorbild für Ebay und Amazon sein?
Mit Speck fängt man Mäuse oder mit Mäusen Käfer. Oder so ähnlich. Jedenfalls folgt Google nun dem Vorbild von Mozilla und bietet jedem findigen (externen) Programmierer eine Geld-Prämie, der einen Bug im Chrome-Browser, Plugins oder dem Open-Source-Projekt Chromium findet, das die Grundlage für Erstgenanntes bildet. Wie auf dem Chromium-Blog zu lesen ist, beträgt das auf einen Bug ausgesetzte Standard-Kopfgeld 500 Dollar (dies entspricht etwa 360 Euro). Für "besonders schwere oder besonders raffinierte Bugs" steigt die Summe auf 1.337 Dollar (etwa 960 Euro). Ob es sich um einen solchen handelt, entscheidet aber nicht der glückliche Finder, sondern ein Google-Gremium.
Den vollständigen Artikel von Basic Thinking können Sie können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 2.2.2010
Ebay : Kompetenz hat ihren Preis
Am Wochenende veranstaltete die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit Ebay im Europarc-Dreilinden eine Jobbörse für die von der Kündigung bedrohten Mitarbeiter. Etwa 200 Mitarbeiter haben dieses "Angebot" genutzt.
Es präsentierten sich ca. 20 Unternehmen bei dieser Jobbörse und offerierten ca. 660 zu besetzende Arbeitsplätze.
Die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, Isabell Wolling, sagte : "Zur Arbeitnehmerpolitik von Ebay möchte ich mich nicht äußern. Es ist aber erfreulich, dass sich Ebay aktiv um die Zukunft der Mitarbeiter kümmert."
Der letzte Satz dieser Aussage klingt wie blanker Zynismus.
Man sollte nicht verkennen, dass ohne Not, zunächst 400 qualifierte Arbeitsplätze von Ebay abgebaut werden, obwohl das Unternehmen dieser Tage einen Rekordgewinn für das vergangene Jahr verkündet hat.
Der Sprecher Ebay's, Nerses Chopurian, erklärte, dass einige der gestrichenen Stellen durch externe Dienstleister ersetzt werden. Er sagte ebenfalls : "Geh' ich super schlafen und fühle mich wohl? Nein. Man muss Entscheidungen jedoch so treffen, dass sie gut für das Unternehmen sind."
Einen Kommentar zu dieser Aussage unterdrücke ich jetzt einmal.
Die Ebay Mitarbeiter kritisieren, dass fast ausschliesslich Zeitarbeitsfirmen dort offene Stellen angeboten haben. Die meisten Mitarbeiter waren für die offerierten Angebote überqualifiziert.
Bei den Stellenangeboten, die in etwa dem jetzigen Tätigkeitsbereich eines Mitarbeiters entsprechen, hätte der Mitarbeiter etwa 40% weniger Entlohnung als bisher in Kauf nehmen müssen.
Es wurden Stundenlöhne von teilweise 7,-- Euro offeriert. Der durschnittlich angebotene Stundenlohn lag bei ca. 8,-- Euro.
Hier gelingt es mir leider nicht meinen Kommentar zu unterdrücken.
Ein Stundenlohn in Höhe von 7,-- Euro ist, zumindest für ein Unternehmen welches Rekordgewinne meldet, in meinen Augen menschenverachtend.
Die abgebauten Arbeitsplätze sind alle im Bereich Kundenservice und Sicherheit angesiedelt.
Welche Leistungen kann der Ebaynutzer in Zukunft also erwarten?
Ich fürchte nicht viel. Zum einen fehlt die Motivation der Mitarbeiter, zum anderen feht die Identifizierung mit dem Unternehmen und nicht zu vergessen, die Kompetenz, die die bisherigen Mitarbeiter sich in jahrelanger Erfahrung erarbeitet haben.
Andere Unternehmen haben inzwischen erkannt, dass Outsourcing qualifizierter Arbeitsplätze zwar kurzfristige Gewinne abwirft, sich aber langfristig nicht auszahlt.
Ein Mitarbeiter Ebay's hat es kurz und treffend formuliert: "Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern Anderer.
Es ist erfreulich, dass Ebay derzeit, wie auch andere Unternehmen, medienwirksame Charityaktionen, zu Gunsten der Erdbebenopfer auf Haiti durchführt und damit soziale Kompetenz zeigt.
Es ist allerdings weniger erfreulich, dass man diese soziale Kompetenz nicht auch gegenüber langjährigen Mitarbeitern zeigt.
@Ebay, da ich weiss, dass hier im Blog mitgelesen wird, würde ich mich freuen, wenn finanziell gesunde Unternehmen etwas mehr Menschlichkeit auch im unternehmerischen handeln erkennen lassen.
Dresden, den 1.2.2010
Amazon : Amazon.de baut Fulfillment-Service für Händler aus
Luxemburg, 1. Februar 2010 - Amazon.de erweitert seinen Logistikservice Fulfillment by Amazon (FBA) und bietet Händlern jetzt auch "Multi-Channel Fulfillment" an. Mit diesem neuen Service können Verkäufer Bestellungen, die sie über Vertriebskanäle außerhalb von Amazon.de erhalten, über Amazons Logistik abwickeln.
Die Einzelheiten können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 1.2.2010
Ebay : Kostenloser Versand wird abgeschafft
Wie soeben berichtet ( der nachfolgende Artikel ), hat Ebay Neuerungen für den Marktplatz Deutschland veröffentlicht.
Auf den Punkt "Kostenloser Versand" möchten wir an dieser Stelle gesondert eingehen.
Der BVOH begrüsst diese Entscheidung.
Viele Händler werden sich erinnern, dass der Bundesverband Onlinehande e.V. im vergangenem Sommer ein Gespräch mit Ebay geführt hat.
Dabei ging es in der Hauptsache um 2 Tagesordnungspunkte, welche rechtliche und kaufmännische Risiken beleuchtet haben.
Ein Punkt war der neue Ebay Rücknahmeprozess ( Rückgabeprozess ). Hier wurde seitens Ebay eine Änderung zugesichert, die in diesem Jahr erfolgen wird.
Der zweite Punkt war die Ebay Zwangsmassnahme "Kostenloser Versand". Hier wurde seitens Ebay eine Überprüfung unserer Argumente zugesichert und eine Änderung in Aussicht gestellt.
Wir feuen uns, dass Ebay Heute eine Korrektur in userem Sinne veröffentlicht und die richtigen Konsequenzen aus den vorgetragenen Argumenten gezogen hat.
Zwar mögen die jetzt festgelegten Versandobergrenzen in den betroffenen Kategorien in Einzelfällen nicht immer vollständig kostendeckend sein, aber es ist zumindest eine Lösung, mit der die meisten Händler leben können.
Derzeit findet eine weiter Kommunikation mit Ebay zu neuen Problemfällen statt, über die wir in Kürze berichten werden.
Um weiterhin, im Sinne der Händler, Verbesserungen auf den unterschiedlichen Marktplätzen herbeiführen zu können, streben wir als Verband ein weiteres Wachstum an,um noch mehr an Gewicht in die Waagschale werfen zu können.
Wer diesen Weg unterstützen möchte, ist als Mitglied im BVOH herzlich willkommen.
Informationen zum Verband und Mitgliedsanträge finden Sie hier :
Dresden, den 1.2.2010
Ebay : Wichtige Informationen für Verkäufer zu Neuerungen in den kommenden Monaten
Ebay veröffentlich soeben die Neuerungen für den Marktplatz Deutschland.
Eine Analyse werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.
Alle Informationen finden Sie HIER .
Dresden, den 1.2.2010
Geldmarkt : BGH-Urteil über Angabe des Effektivzinssatzes bei unterjähriger Zahlung von Versicherungsprämien
Alle Versicherungsnehmer, die ihren Versicherungsbetrag nicht einmal im Jahr, sondern in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten zahlen, können unter Umständen von einem BGH-Anerkenntnisurteil profitieren. Betroffen sind grundsätzlich alle Versicherungsarten, wobei die private Krankenversicherung und Verträge zur betrieblichen Altersversorgung außen vor bleiben. Der Versicherungsbeitrag muss außerdem mindestens 200 Euro im Jahr ausmachen.
Der Fall kam bis zu dem BGH, weil das Landgericht Bamberg dem Kläger bestätigt hatte, dass eine unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien letztlich als Verbraucherkredit anzusehen ist und daher auch die Angabe des Effektivzinsatzes erforderlich wäre.
Die Regel bei Versicherungsprämien ist die Fälligkeit einer Jahresprämie zum Versicherungsbeginn. Diese Jahresprämie kann dann zum Beispiel in monatlichen Raten inklusive eines Ratenzuschlags bezahlt werden. Nach dem Anerkenntnisurteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 22/07 besteht die Pflicht zur Angabe des Effektivzinssatzes auch bei der ratenweisen Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzuschlägen.
Den vollständigen Artikel können Sie HIER bei finanztip.de nachlesen.
Dresden, den 1.2.2010
Ebay : Keine Einigung vor dem Bundesarbeitsgericht bezüglich des Stellenabbaues in Deutschland
Der Einigungsversuch zwischen dem Auktionshaus Ebay und em Betriebsrat ist am Freitag gescheitert. Der Versuch in Erfurt wurde ergebnislos beendet. Ebay beharrt weiterhin auf den 400 Kündigungen.
Für den 10. Februar ist eine neue Verhandlungsrunde mit dem Ebay-Betriebsrat in Berlin angesetzt, sagte Betriebsratschef Sascha Korschofski.
Korschowski meinte, dass ein Erhalt der Arbeitsplätze wohl kaum mehr möglich sei, nunmehr geht es um die Gestaltung eines Sozialplanes. Seitens des Betriebsrates werden, für die von der Kündigung bedrohten Beschäftigten, eine Abfindung und die Gründung einer Transfergesellschaft, in der die Mitarbeiter für neue Jobs trainiert werden sollen, gefordert.
Dresden, den 1.2.2010
Ebay : eBay Großbritannien greift aktiv in die DSR zugunsten der Verkäufer ein
Onlinemarktplatz.de veröffentlicht soeben folgende Meldung:
Auf dem britischen Online-Marktplatz eBay haben sich die DSRs von einigen Händlern auf unerklärliche Weise über Nacht verbessert, so Chris Dawson. Ein paar der niedrigen 1 oder 2 Stern-Bewertung waren über Nacht verschwunden. Mit einem Mal sind nun die Händler, die in Gefahr waren ihren Status des Verkäufers mit Top-Bewertung zu verlieren wieder auf der sicheren Seite. Andere wiederum sind nahe dran den Status zu erhalten.
Inzwischen sieht es so aus, dass es ein offizielles eBay-Programm ist, das sich auf die Suche nach niedrigen DSR-Scores macht, die unfair erscheinen, und diese dann einfach entfernt. Ein Händler hat nun berichtet, dass er auf dem Dashboard des Business Seller Board folgende Mitteilung erhalten hat: "Your seller performance level has been adjusted" (ihre Leistung wurde angeglichen). Ihr Händler-Performance-Level wurde zu ihren Gunsten bereinigt. Da ihre niedrigen detaillierten Bewertungen von einer kleinen Anzahl von Käufern stammten und diese Bewertungen nicht mit ihrer Performance-Darstellung übereinstimmte, zählten sie nicht in ihrer aktuellen Auswertung."
eBay sucht offensiv nach böswilligen DSRs, und spricht damit das Problem "ein Käufer kann mich vernichten" an, welches vielen Händlern Sorgen bereitet. Interessanterweise sagte eBay dazu, dass "in jenen Fällen das Feed-Back nicht entfernt wird, sie reduzieren nur den Einfluss der niedrigen DSRs von jenen vereinzelten Käufern, so dass ein einzelner Käufer keinen übermäßigen Einfluss auf einen Verkäufer" hat.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Massnahme auch auf ebay.de eingeführt wird.
Den vollständigen Artikel könnenSie HIER auf onlinemarktplatz.de nachlesen.
Dresden, den 30.1.2010
Recht : Erste Bussgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur hat jetzt in sechs Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurden im Dezember 2009 und Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die Bundesnetzagentur ahndet damit erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen.
Seit Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten. Die nun auferlegten Bußgelder wurden sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter verhängt. In einer weiteren Bußgeldsache wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.
Die vollständige Pressemitteilung der Bundesnetzagentur können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 30.1.2010
Recht : Abofallen-Betreiber unterliegt vor dem LG Mannheim
Der Betreiber der Internetseite opendownload.de bietet auf seiner Startseite Programme zum Download an, welche auch anderweitig im Netz zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen.
Will der Nutzer dann downloaden, öffnet sich eine weitere Seite, die ihn zu einer Registrierung auffordert. Dort ist folgender Text hinterlegt :
Als registrierter Benutzer bei opendownload.de, erhalten Sie Zugriff auf redaktionell aufbereitete Inhalte zum Thema Software. Wir erarbeiten regelmäßig Verweise auf neue Programme. Mit Ihrer Registrierung werden Sie Mitglied. Für diese Mitgliedschaft entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 96,00 Euro incl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), Vertragslaufzeit 2 Jahre, damit Kosten von insgesamt 192,00 Euro...............
Das Gericht erkannte, dass der Nutzer lediglich kostenfreie Software downloaden wollte und kein kostenplichtiges Abbonement abschliessen wollte. Es fehlte hier also am Einigungswillen, sodass kein Vertrag zu stande kam.
Nachdem der Verbraucher einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner interessen beauftragt hatte, verzichtete opendownload.de zwar auf Erfüllung des Vertages, wollte aber die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nicht tragen.
Hier urteilte aber das Gericht zu Gunsten des Verbrauchers. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Das vollständige Urteil können Sie HIER bei openjure.de nachlesen.
Der BVOH begrüsst diese mutige Gerichtentscheidung und hofft, das andere Gerichte den Betreibern ähnlich aufgebauter Seiten die Grenzen aufzeigt.
Dresden, den 29.1.2010
Ebay : Heute Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht Erfurt wegen der Stellenstreichungen
Die TAZ titelte Gestern bei einem Artikel "Arbeitnehmer zu versteigern".
Eingung zwischen dem Betriebrat und Ebay bzgl. des Stellenabbaues kamen ebensowenig zu stande wie Einigungsversuche im Schlichtergespräch.
Mittlerweile wird Heute vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt.
Den Verlauf der bisherigen Auseinandersetzung und den vorgetragenen Argumenten können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 29.1.2010
Recht : Komissionsentwurf zur EU - Lebensmittelkennzeichnung
Im Blog zum Thema Lebensmittelkennzeichnung ist ein lesenswerter Beitrag zum Thema Lebensmittelkennzeichnung veröffentlicht worden.
Den Artikel können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 29.1.2010
Amazon : Quartalszahlen IV Quartal 2009 noch besser als erwartet
Amazon.com hat Heute seine Quartalszahlen für das Jahr 2009 veröffentlicht.
Im iV. Quartal 2009 erzielte amazon.com einen Umsatz von 9,5 Milliarden Dollar. Der Umsatz im IV. Quartal des Vorjahres betrug im Vergleich dazu 6,7 Milliarden Dollar. Dies entspricht einem Umsatzanstieg von 42%.
Der Nettogewinn im IV. Quartal belief sich auf 384 Millionen Dollar. Im Vorjahresquartal wurde ein Nettogewinn in Höhe von 225 Millionen Dollar erwirtschaftet.
Dresden, den 28.1.2010
Recht : Hinversandkosten im Falle des Widerrufes
Seit Langem warten Onlinehändler und Verbraucher gleichermassen auf die Entscheidung des BGH zu dieser Rechtsfrage.
Der BGH hat eine entsprechende Anfrage an den EuGH gestellt, um die EU Richtlinie 97/7EG über Verbraucherschutz beim Fernabsatz auslegen zu lassen.
Heute hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes seine entsprechenden Schlussanträge gestellt. Der Gerichtshof ist in der Vergangenheit fast ausnahmslos den Anträgen gefolgt.
Der Schlussantrag lehnt eine Kostentragung der Hinversandkosten auf den Verbraucher ab. Lediglich die Kosten des Rückversandes können dem Verbraucher auferlegt werden. Voraussetzung nach deutschem Recht ist die ordnungsgemässe Belehrung des Verbrauchers und der Wert der zurückzusendenden Sache darf maximal 40,-- Euro betragen.
Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Sollte aber den Schlussanträgen gefolgt werden, dürften die Zeiten, in welchen den Verbrauchern Hinversandkosten abverlangt wurden, endgültig vorbei sein.
Der BVOH empfiehlt seinen Mitgliedern schon seit geraumer Zeit, die Hinversandkosten im Falle des Widerrufes zu erstatten.
Der Schlussantrag kann HIER nachgelesen werden. Bitte auf der sich öffnenden Seite C-511/08 auswählen.
Dresden, den 28.1.2010
WM 2010 : DFB Fussball Nationalmannschaft hat eigene Homepage
Das Interesse für unser Team soll, etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Weltmeisterschaft in Südafrika, geweckt werden.
Damit hat unser Team einen professionellen Auftritt im Web, dem hoffentlich auch ein professioneller und erfolgreicher Auftritt auf dem Rasen folgt.
Den Link zur Seite finden Sie HIER . Wir wünschen allen Fans viel Spass.
Dresden, den 28.1.2010
Termine : Afterbuy & Friends BBQ 2010
Das diesjährige Event "Afterbuy & Friends BBQ" findet am 11.9.2010 statt.
Die Mitteilung von Afterbuy ( Via Online GmbH ) finden Sie HIER
Dresden, den 28.10.2010
Ebay : Änderungen bei Ebay Deutschland
Die Bekanntgabe der Änderungen auf dem deutschen Marktplatz Ebay sind für den 1.2.2010 angekündigt.
Vorab erklärte Pressesprecherin Maike Fuest jedoch bereits, dass Änderungen im Powersellerprogramm und um den Themenbereich Versandkosten anstehen.
Vor Kurzem wurde beriets berichtet, dass Ebay in Erwägung zieht den Zwang zum kostenlosen Versand in einigen Kategorien für den Marktplatz Ebay Grossbritannien aufzuheben. Es wäre denkbar, dass dies auch für den deutschen Marktplatz vorgesehen ist
Durchaus denkbar wäre es auch, dass Verkäufer, die freiwillig den kostenlosen Versand anbieten, in der Standardsortierung der Suchfunktion dann bevorzugt angezeigt werden..
Desweiteren gab es schon einen Test, in welchem Verkäufer, die kostenlosen Versand anbieten, für den Bereich Versandkosten keine detaillierten Käuferbewertungen ( Sternchenbewertungen ) mehr erhalten können.
Beim Powersellerprogramm wird vermutet, dass die Werbung mit dem Powerseller Logo, auf Artikelseiten und auf der "mich" Seite nicht mehr verwendet werden darf.
Hier soll wohl nur noch das Logo "Verkäufer mit Topberwertungen" angezeigt werden.
Am Montag werden wir dann erfahren, ob die Vermutungen sich bestätigen.
Dresden, den 28.1.2010
Ebay : Global Ebay geht an den Start
Am 3. Februar 2010 geht Ebay " Internationaler Markt" offiziell an den Start.
Der Verkäufer kann hier die internationalen Käufer in 17 verschiedenen Sprachen informieren.
Eine Erklärung der Funktion finden Sie HIER .
Die entsprechende Ebay Seite ist aber bereits online und kann HIER eingesehen werden.
Ganz unten auf der Seite kann dann aus den verschiedenen Sprachangeboten ausgewählt werden.
Dresden, den 27.1.2010
Ebay : Veränderungen für den Marktplatz USA veröffentlicht
Ebay hat die Änderungen für ebay.com veröffentlicht. Die Veränderungen für den Marktplatz Deutschland werden am 1. Februar 2010 veröffentlicht.
Das Shopformat wird auf ebay.com abgeschafft und durch Festpreisangebote mit reduzierten Einstellgebühren ersetz. Die Verkaufsprovision wird dafür ehöht.
Für Auktionen mit einem Startpreis unter $ 1.-- werden keine Einstellgebühren berechnet. Allerdings ist die Anzahl kostenfreier Auktionen auf max. 100 Angebote begrenzt.
Die Verkaufsprovision wird auf max. $ 50.-- pro Artikel begrenzt, unabhängig vom Start- und Verkaufspreis. Die Verkaufsprovision beträgt 9%.
Die Kategoriestruktur wird erweitert.
Das Powersellerlogo wird vollständig abgeschafft. Es darf weder im Angebot noch auf der "mich" Seite mit dem Logo geworben werden.
Für Top Rated Seller und Powerseller gibt es ab April ein neues Rabattsystem.
Ebay wird ein neues Käuferschutzprogramm einführen, welches nicht ausschliesslich auf Zahlungen über Paypal ausgerichtet ist.
Dresden, den 27.1.2010
Termine : Onlinehändlertreffen und BVOH Stammtisch Süd am Rande der Spielwarenmesse in Nürnberg
Herzliche Einladung zum 4. Onlinehandeltreffen und 3.BVOH Stammtisch Süd anlässlich der Spielwarenmesse in Nürnberg.
Die Einladung richtet sich an alle, die am Onlinehandel interessiert sind, eine Mitgliedschaft im BVOH ist nicht Voraussetzung, auch muß man nicht im Süden ansässig sein!
Termin 6.2.2010 - Beginn: 19Uhr Ende: Open End im Hotel Restaurant Distlerhof
http://www.distlerhof.de/de/hotel.htm
Das Restaurant liegt ca 22min von der Messe entfernt. Wir waren sonst immer im Restaurant Teatro was diesmal leider keinen Platz mehr hatte. Das Teatro war von der Messe genauso weit entfernt wie das Restaurant Distlerhof Um Anmeldung per Mail wird gebeten. gs@gofashion24.de
Dresden, den 26.1.2010
Inkasso : Aus für Inkasso Moskau
Dem Chef des Inkasso-Teams Moskau, das als rabiater Geldeintreiber für sich geworben hatte, ist zu Recht das Gewerbe untersagt worden. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Nach einer Verurteilung wegen Nötigung und Falschaussage fehle dem Geschäftsführer die nötige Zuverlässigkeit, urteilte das Gericht. Außerdem werde gegen ihn wegen gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Seit Jahren steht das Unternehmen im Visier der Öffentlichkeit, weil es Schuldnern mit unterschwelligen Drohungen und einschüchternden Briefen Angst gemacht haben soll. Im Herbst 2008 wurde dem Inkasso-Team von der Behörde das Gewerbe untersagt.
"Ihr Schuldner muss kein Russisch sprechen, er wird uns auch so verstehen": Mit unmissverständlichen Worten hatte das Inkasso-Team (ITM) für sich geworben und mit ebensolchen Methoden säumige Schuldner zum Zahlen gedrängt. Mit falschen Versprechungen wurde zudem von den eigenen Auftraggebern Geld eingestrichen - ohne Gegenleistung. Es geht um eine Schadenshöhe von mindestens 1,2 Millionen Euro.
Quelle : nt-v.de HIER der Link zum Artikel.
Dresden, den 26.1.2010
Kommunikation : GMX Mail Dienst nicht erreichbar
Seit gestern Nachmittag wird von massiven Störungen bei GMX berichtet. Auch die Homepage des Anbieters ist zeitweise nicht erreichbar.
GMX teilte mit, dass die Suche nach der Ursache und anschliessende Behebung des Fehlers mit "Hochdruck" bearbeitet wird. Ein Termin zur Beseitigung des Fehlers konnte noch nicht benannt werden.
Dresden, 26.1.2010
Recht : OLG Celle - Streitwert im Verfügungsverfahren nur 2/3 eines Hauptsacheverfahrens
OLG Celle, Beschluss vom 4.12.2009, Az.: 13 W 95/09
Das OLG Celle hat beschlossen, dass der Streitwert eines Verfügungsverfahren einen Abschlag von 1/3 des voraussichtlichen Streitwertes eines Hauptsacheverfahrens ausmacht, wenn keine besonderen Umständen vorliegen, da es sich ja nur um eine vorläufige Entscheidung handelt.
Das vollständige Urteil können Sie HIER bei openjure nachlesen.
Dresden, den 24.1.2010
Recht : Örtliche Zuständigkeit bei Klage auf Erstattung des Kaufpreises
AG Köln, Urteil vom 05.11.2009, Az. 137 C 304/09
Für eine Klage auf Erstattung des Kaufpreises nach Rücktritt vom Vertrag ist gem. § 29 Abs. 1 ZPO nicht - ohne Weiteres - das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Käufer wohnt oder bei Begründung der Rechtsbeziehung wohnte, auch wenn sich die Kaufsache dort befindet.
Das Volltexturteil können Sie HIER bei jurpc nachlesen.
Dresden, den 24.1.2010
Paypal : Avira meldet Fehlalarm auf www.paypal.de
Derzeit wird beim Besuch der Website www.paypal.de durch AntiVir eine Warnmeldung mit HTML/Spoofing.Gen angezeigt.
Dabei handelt es sich um einen Fehlalarm der heute Abend noch mit einem Engine-Update behoben wird.
Korrigierte Suchengine:
AV7: 7.9.1.150
AV8/9: 8.2.1.150
Zur Behebung führen Sie bitte ein AntiVir Update durch. Alternativ rufen Sie bis zum Update die Website über www.paypal.com auf.
Quelle : Avira
Dresden, den 22.1.2010
Ebay : Brandenburg : Arbeitsminister will sich für Ebaymitarbeiter einsetzen.
Der Konzern Ebay will, wie bekannt, am Standort Deutschland 400 von 630 Arbeitsplätzen abbauen.
Zunächst hatte schon die zeitliche Nähe zum Ablauftermin von Bindefristen und Auflagen für ausgeschüttete Fördergelder in beträchlicher Höhe des Landes Brandenburg einen bitteren Beigeschmack.
Vor Kurzem mussten wir dann berichten, dass qualifizierte Arbeitsplätze im Kundenservice mit einem Stundenlohn in Höhe von 13,-- Euro und mehr davon betroffen sind.
Zeitgleich wurden Zeitarbeiter der Zeitarbeitsfirma CCC bei Ebay im Kundenservice neu beschäftigt (wir berichteten). Diese Zeitarbeiter sollen einen Stundenlohn in Höhe von 8,50 Euro erhalten.
Auch dies hinterlässt einen bitteren Beigeschmack.
Am 20.1.2010 verkündete Ebay dann stoz einen Rekordgewinn in Höhe von 1,4 Milliarden Dollar (wir berichteten).
Dies zusammengenommen hat nun scheinbar auch die Landespolitiker erzürnt.
Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske will sich mit dem Betriebsrat von Ebay in Dreilinden über die geplanten Stellenstreichungen beraten und dann das Gespräch mit der Geschäftsleitung der Firma Ebay suchen.
Dresden, den 22.1.2010
Recht : BGH Urteil zum Rückgaberecht ist jetz im Volltext veröffentlicht.
BGH Urteil vom 9.12.2009 Az,: VIII ZR 219/08
Das Urteil befasst sich mit dem Verlangen nach Wertersatz bei Ebayangeboten, der Belehrung des Fristbeginns und den Ausnahmen vom Widerrufsrecht.
Das Urteil finden Sie HIER im Volltext.
Eine Zusammenfassung der Auswirkungen können Sie in der schon seit längerem veröffentlichten Pressemitteilung des BGH nachlesen.
Die Pressemitteilung finden Sie HIER.
Dresden, den 22.1.2010
Prognose : Ebay.com wird am 26.1.2010 die ersten Neuerungen für 2010 veröffentlichen.
Derzeit wird erwartet, dass Ebay die Gebührenstruktur in der Art verändert, dass die Einstellgebühren geringer werden und dafür die Verkaufsprovisionen steigen.
Zudem könnten die Ebay Shops, die derzeit von gewerblichen Anbietern, genutzt werden können, ersatzlos entfallen, wie bereits in Italien und Grossbritannien geschehen.
Die Shops waren eine preiswerte Möglichkeit für gewerbliche Anbieter ihre Artikel zu Listen. Statt dessen soll es demnächst die Möglichkeit geben, 30 Tage Sofortkaufangebote zu listen, zu geringeren Einstellgebühren als übliche Sofortkaufangebote.
Die Änderungen die am 26.1. veröffentlicht werden, werden dann vermutlich im März 2010 umgesetzt.
Dresden, den 21.10.2010
Recht : LG Leipzig Urteil zur Adressangabe in der Widerrufsbelehrung
LG Leizig, Urteil vom 15.12.2009, Az.: 01HK O 3939/09
Sachverhalt: Der Verkäufer hatte in seiner Widerrufsbelehrung eine andere Anschrift benannt, als im Impressum angegeben. Dies ist bei vielen Unternehmen der Fall, die eine vom Sitz des Unternehmens abweichende Versandadresse ( Lager, Filiale, Speditionslager, Zentrallager, etc ) haben.
Genau diese Angabe wurde aber vom LG Leipzig als wettbewerbswidrig eingestuft.
In der Kommentierung des Palandt/Grüneberg, BGB-InfoV 1 Rn. 7 heisst es wörtlich :Zu den Einzelheiten des Widerrufsrechtes gehören auch Name und Anschrift eines vom Unternehmer verschiedenen Widerrufsempfängers (§ 355 II 1 BGB).
Die Urteilsbegründung des LG Leipzig liegt noch nicht vor.
Prophylaktisch wäre es vielleicht hilfreich, bis zur endgültigen Entscheidung, beide Adressen zu benennen. Zunächst die Anschrift aus dem Impressum ( ladungsfähige Anschrift ), damit der Käufer per Mail, Fax oder Brief dort widerrufen kann. Die nächste Zeile könnte dann lauten :"Die Rücksendung adressieren Sie bitte an unser Versandlager ". Dann könnte als Eingabe die postalische Adresse für den Rückversand erfolgen.
Sobald eine Urteilbegründung vorliegt kommen wir sicher noch einmal auf das Thema zurück.
Dresden, den 21.1.2010
Ebay : Ebay erzielt dank Skype Verkauf ein Rekordergebnis
Soeben veröffentlichte Ebay die Quartalszahlen für das IV. Quartal 2009.
Ebay verdiente 2009 insgesamt 1,4 Milliarden Dollar. Im Vorjahr waren es nur 367 Millionen Dollar.
Der Umsatz stieg im IV. Quartal um 16% auf 2,4 Milliarden Dollar.
Das Kerngeschäft hatte nur leichte Zuwächse, während die Ebay Töchter Paypal und der Ticketdienst Stubhub stark wuchsen.
Das Ergebnis wurde positiv beeinflusst durch den Verkauf von 70% der Ebayanteile ( Ertrag 1,9 Milliarden Dollar ) von Skype an eine Investorengruppe.
Nachbörslich stieg die Ebay Aktie um 2%. Dies ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass Konzernchef John Donahoe für das Jahr 2010 einen Umstzzuwachs von 9 - 12% in Aussicht stellte
Die von Ebay veröffentlichten Zahlen können Sie HIER nachlesen..
Dresden, den 20.1.2010
Tools : Virtuelle Umkleidekabine
Häufig fragt sich ein Interessent, wie würde das angebotene Kleidungsstück wohl an mir wirken. Im stationärem Handel werden dafür Umkleidekabinen bereitgestellt.
Jetzt gibt es eine Hilfe für Onlineangebote : Die virtuelle Umkleidekabine.
Informationen finden Sie HIER
Dresden, den 20.1.2010
Abmahnung ; Verband kann eigene Mitglieder bei Wettbewerbsverstössen schonen
OLG Frankfurt, Urteil vom 5.11.2009, Az.: 6 U 133/09
LG Hamburg, Urteil vom 22.10.2009, Az.: 327 O 144/09
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es nicht rechtsmissbräuchlich sein muss, wenn ein Verband gegen Wettbewerbsverstösse seiner eigenen Mitglieder nicht vorgeht, aber gegen gleichartige Versösse von Nichtmitgliedern vorgeht.
Das Uteil des OLG Frankfurt finden Sie HIER .
Das LG Hamburg hat die Angelegenheit vor Kurzem noch anders beurteilt und sich dabei auf ältere Urteile des BGH gestützt.
Das Urteil des LG Hamburg finden Sie HIER .
Dresden, den 20.1.2010
Ebay : Cross-Promotion-Test auf aktiven Artikelseiten
Ebay wird die vor einiger Zeit abgeschaltete Crosspromotion wohl in Kürze wieder einführen. Die Crosspromotion kann von den Ebay Mitgliedern aktiviert oder deaktiviert werden.
Hier die Information von Ebay:
Liebe eBay-Mitglieder,
ab dem 20. Januar, werden wir auf einer geringen Anzahl der aktiven Artikelseiten Cross-Promotion-Tests durchführen. Deshalb kann es vorkommen, dass in den kommenden Wochen jeweils unterhalb der Artikelbeschreibung Ihres aktiven Angebotes, relevante Angebote anderer Verkäufer angezeigt werden ? bzw. Ihre aktiven Angebote auf den Seiten anderer Verkäufer.
Die Cross-Promotions auf den Artikelseiten anderer Verkäufer sind optional ? Sie können sie jederzeit deaktivieren, indem Sie Ihre Einstellungen in Mein eBay ändern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Quelle : Ebay
Dresden, den 19.1.2010
Recht : Die Bundesregierung will das Verbraucherinformationsgesetz reformieren
Die Bundesregierung will das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) reformieren und dabei alle Regelungen diesbezüglich zusammenfassen.
Dies sagt eine Antwort der Regierung (BT-Drs. 17/412) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/297) zur "Informationsfreiheit als Zukunftsaufgabe" aus.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages.
Dresden, den 19.1.2010
Markt : Versandhändler OTTO rechnet mit 30% Wachstum im Onlinegeschäft für 2010
Der Versandhändler Otto prognostiziert für das Geschäftsjahr 2010 eine Wachstumsrate in Höhe von 30% für sein Onlinegeschäft.
OTTO tätigt inzwischen bereits 60% seines Handelsumsatzes über Onliekanäle.
Einkaufsvorstand Michael Heller sagte, dass OTTO frühzeitig auf Internetstrategien gesetz hätte und dies konsequent weiter ausbauen werde. Die Einkaufspolitik wird sich verstärkt auf internetspeziefische Produkte einstellen.
Sicher trägt die Insolvenz des Versandhändlers QUELLE im vergangenen Jahr dazu bei, dieses ehrgeizige Ziel anzustreben.
Dresden, den 19.1.2010
Amazon vs. Ebay : Besucherzahlen Dez. 09
Nielsen hat die Besucherzahlen der Top TEN US. Web Brands veröffentlicht.
Demzufolge hatte Ebay im Dezember 2009, 67.979 Mio. unterschiedliche Besucher ihrer Seiten, während Amazon auf die stolze Besucherzahl von 74.428 Mio. kam.
Die kompletten Zahlen finden Sie HIER bei Nielsen.
Dresden, den 18.1.2010
Ebay : Denic Abfrage ebay.de gibt Rätsel auf
Die Abfrage ebay.de über DENIC gibt Rätsel auf. Als Admin-C wird dort immer noch der ehemalige Ebay Geschäftsführer Dr. Stefan Gross-Selbeck aufgeführt.
Dr. Stefan Gross-Selbeck hat Ebay aber schon zum 31.12.2008 verlassen und ist am 1.1.2009 zu Xing gewechselt.
Lt, Denic ist er aber noch immer Entscheidungsträger, für alle Angelegenheiten die Webseite ebay.de betreffend.
Sollte es nicht mal an der Zeit sein, den Eintrag zu berichtigen?
Dresden, den 17.1.2010
Ebay : Betriebsrat kritisiert Outsourcing
Wie bereits berichtet will Ebay am Standort Deutschland ( Dreilinden ) 400 von 630 Arbeitsplätzen abbauen.
Der Betriebsrat wirft Ebay nun vor, dass ähnlich wie bei der Drogeriemarktkette Schlecker, Arbeit an externe Dienstleister vergeben werden soll und auch bereits in grösserem Umfang vergeben wurde.
Einer der Dienstleister ist Competence Call Center ( CCC ) , welches bereits eifrig nach entsprechenden Mitarbeitern sucht ( siehe Link ). Die Ebay Mirarbeiter aus dem Callcenterbereich haben bisher Stundenlöhne von bis zu 13,-- Euro und mehr erhalten und bekommen nun von CCC Angebote zu einem Stundenlohn von 8,50 Euro.
Ebay bestätigte Berichten zufolge zwar, dass CCC einer der Outsourcing Partner sei, bestritt jedoch, dass Ebay vollwertige Arbeitsplätze abbaue, um dann Leistungen von externen Dienstleistern zuzukaufen, welche den Mitarbeitern schlechtere Arbeitsbedingungen bieten.
Es ist bedauerlich, dass langjährige erfahrene und hochqualifizierte Mitarbeiter nun durch Personal ersetzt werden soll, dass von den jetzigen Ebaymitarbeitern in einem "Crashkurs" als Ersatz ausgebildet wird.
Die Verhandlungen über einen Interessenausgleich sollen gescheitert sein und seit Donnerstag soll die Einigungsstelle über einen Sozialplan verhandeln.
Ein nicht zu unterschätzender Wert eines Unternehmens liegt in der Kompetenz seiner Mitarbeiter. Wir befürchten, dass bei Ebay Kompetenz in der Kundenbetreung unwiderruflich verloren geht.
Den zukünftigen Exmitarbeitern wünschen wir alles Gute.
Dresden, den 17.1.2010
Ebay : An welches Recht muss sich Ebay halten?
Die Seite daten-speicherung.de meldet, dass gegen Ebay ein Bussgeldverfahren eingeleitet wurde.
Ebay wehrt sich gegen den Anspruch mit dem Argument der Nichtzuständigkeit des Ministerium des Innern, Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich.
Die Einzelheiten können Sie HIER nachlesen.
Desden, den 16.1.2010
Sicherheit : BSI warnt vor Sicherheitslücke im Internet Explorer
Kritische Sicherheitslücke imInternet Explorer
BSI empfiehlt die vorübergehende Nutzung alternativer Browser
Bonn, 15.01.2010.
Im Internet Explorer existiert eine bisher unbekannte kritische Sicherheitslücke. Die Schwachstelle ermöglicht Angreifern, über eine manipulierte Webseite Schadcode in einen Windows-Rechner zu schleusen und zu starten. Der in der vergangenen Woche bekannt gewordene Hacker-Angriff auf Google und weitere US-Unternehmen hat vermutlich diese Sicherheitslücke ausgenutzt.
Betroffen sind die Versionen 6, 7 und 8 des Internet Explorer auf den Windows-Systemen XP, Vista und Windows 7. Microsoft hat ein Security Advisory herausgegeben, in dem es Möglichkeiten der Risikominimierung beschreibt und arbeitet bereits an einem Patch, um die Sicherheitslücke zu schließen. Das BSI erwartet, dass diese Schwachstelle in kurzer Zeit für Angriffe im Internet eingesetzt wird.
Das Ausführen des Internet Explorer im "geschützen Modus" sowie das Abschalten von Acitve Scripting erschwert zwar die Angriffe, kann sie jedoch nicht vollständig verhindern. Deshalb empfiehlt das BSI, bis zum Vorliegen eine Patches von Microsoft auf einen alternativen Browser umzusteigen.
Sobald die Sicherheitslücke geschlossen ist, wird das BSI über seinen Warn- und Informationsdienst Bürger-CERT darüber informieren. Über das Bürger-CERT informiert und warnt das BSI Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computeranwendungen. Die Experten des BSI analysieren rund um die Uhr die Sicherheitslage im Internet und verschicken bei Handlungsbedarf Warnmeldungen und Sicherheitshinweise per E-Mail.
Quelle : Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Dresden, den 16.1.2010
Termine : Onlinehändlertreffen und BVOH Stammtisch Süd am Rande der Spielwarenmesse in Nürnberg
Herzliche Einladung zum 4. Onlinehandeltreffen und 3.BVOH Stammtisch Süd anlässlich der Spielwarenmesse in Nürnberg.
Die Einladung richtet sich an alle, die am Onlinehandel interessiert sind, eine Mitgliedschaft im BVOH ist nicht Voraussetzung, auch muß man nicht im Süden ansässig sein!
Termin 6.2.2010 - Beginn: 19Uhr Ende: Open End im Hotel Restaurant Distlerhof
http://www.distlerhof.de/de/hotel.htm
Das Restaurant liegt ca 22min von der Messe entfernt. Wir waren sonst immer im Restaurant Teatro was diesmal leider keinen Platz mehr hatte. Das Teatro war von der Messe genauso weit entfernt wie das Restaurant Distlerhof
Um Anmeldung per Mail wird gebeten. gs@gofashion24.de
Dresden, den 15.1.2010
Recht : Abmahnfalle bei Haushaltsgeräten
Die Kanzlei Lampmann, Behn, Rosenbaum weist in einem Artikel darauf hin, dass nach Ansicht des OLG Hamm die Angabe der Ernergieeffizienzklasse ( z.B. bei sogenannter "weisser Ware" ) allein nicht ausreichend ist. Zusätzlich wird eine Energieeffezienzklassenskala im Angebot gefordert.
Eine entsprechende Abmahnung soll bereits vorliegen.
Die komplette Information können Sie Hier im LBR Blog nachlesen.
Dresden, den 15.1.2010
Termine : Onlinehändler Treffen am 20.3.2010 in Hannover
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. ( BVOH ) veranstaltet am 20. März .2010 einen Regional_Stammtisch in Hannover gemeinsam mit Axel Grohnen von wortfilter.de und seinem Leserstammtisch.
Die Teilnahme ist kostenlos, aber die Teilnehmerzah ist begrenzt, deshalb bitten wir um frühzeitige Anmeldung.
Die Einzelheiten zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie HIER .
Dresden, den 14.1.2010
Ebay : Sonderaktion am 17.Januar 2010 bei Ebay Grossbritannien
Am 17. Januar 2010 fürht Ebay eine Aktion "Kostenloses Einstellen" durch.
Die Bedingungen können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 14.1.2010
Recht: BGH - Bei einer Schubladenverfügung sind Abmahnkosten nicht erstattungsfähig
BGH I. Zivilsenat Urteil vom 7.10.2009 Az.: I ZR 216/07
Der BGH hat mit diesem Urteil einige Abmahnspezialisten Grenzen aufgezeigt.
Zur Erläuterung Schubladenverfügung:
Der Anwalt des Abmahners mahnt den Abzumahnenden erst gar nicht ab, sondern beantragt direkt eine einsweilige Verfügung. Dem Abgemahnten wird somit die Möglichkeit genommen ggf. eine Schutzschrift zu hinterlegen.
Sobald die einstweilige Verfügung erteilt ist, u.U. sogar durch die Instanzen, wird die Verfügung dem Verfügungsgegner aber nicht zugestellt sondern zunächst in die "Schublade" gelegt. Der Betroffene weis von diesen ganzen Vorgängen Nichts.
Nun mahnt der Anwalt den Verkäufer ab und fordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Die entsprechnde Kostennote ist beigefügt.
Unterschreibt der Abgemahnte die Erklärung und zahlt er die Kostennote wird er vermutlich nie erfahren, dass eine einstweilige Verfügung gegen ihn erlassen wurde.
Verweigert er aber die Abgabe der Erklärung, "zaubert" der Abmahner plötzlich die einstweilige Verfügung aus der "Schublade" und lässt diese zustellen.
Der BGH hat nun zu Recht festgestellt, dass die Kosten der unnötigen Abmahnung nicht vom Abgemahnten zu ersetzen sind.
Das Urteil können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 13.1.2010
Recht : Wann darf ich einen Städtenamen im Domainnamen verwenden und wann nicht?
Viele Domainnamen enthalten einen Städtenamen. Des ist nicht immer unproblematisch. Für die Stadt München hat der Oberbürgermeister Christian Ude eine entsprechende Anfrage des Stadtrates Thomas Hummel klar und verständlich beantwortet.
Nicht unbedingt ist diese "Münchener Richtlinie" auch auf andere Städte übertragbar. Es emphielt sich, in Zweifelsfällen vor der Anmeldung der entsprechenden Domain Kontakt zur jeweiligen Stadt aufzunehmen um eine Freigabe zu erhalten.
Die "Münchener Richtlinie" können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den13.1.2010
Recht : OLG Nürnberg zum Vertragsschuss im Onlinehandel
OLG Nürnberg Urteil Az.: 14 U 622/09
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Dartellung eines Angebotes im Onlineshop nicht in jedem Falle ein verbindliches Angebot durch den Verkäufer ist, sondern lediglich zur Abgabe eines Kaufangebotes durch den Käufer auffordert (nvitatio ad offerendum)..
Ein Händler hatte irrtümlich Flachbildschirme zum Preis von 200,-- Euro, anstelle des korrekten Preises in Höhe von 2.000,-- Euro auf seiner Internetseite angeboten.
Ein Käufer bestellte 18 Flachbildschirme und erhielt kurz darauf eine Eingangsbestätigung der Bestellung.
Das Gericht stellte fest, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, da eine Eingangsbestätigung der Bestellung noch keine Auftragsannahme darstellt.
Hinweise:
Dieses Urteil hat für Bestellungen die über www.ebay.de getätigt werden keine Bedeutung, da dort vom Verkäufer ein verbindliches Kaufangebot offeriert wird. Dort wäre dann höchstens eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtums möglich.
Jeder Händler, der direk eine Eingangsbestätigung der Bestellung an den Käufer versendet, sollte unbedingt die textliche Ausgestaltung dieser Mail überprüfen, um nicht eine verbindliche Auftragsannahme zu bestätigen.
Das Urtieil im Volltext ist bei www.jurpc.de unter nachfolgendem Link veröffentlicht: http://www.jurpc.de/rechtspr/20090178.pdf
Dresden, den 13.1.2010
Recht : BGH entscheidet zu Email Werbung ohne Einwilligung
BGH - Beschluss des I. Zivilsenats vom 10.12.2009 - I ZR 201/07
Der BGH hat entschieden, dass Email Werbung nur bei ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung des Empängers gestattet ist.
Ein vermutetes Einverständnis ist nicht ausreichend.
Der Senat hat bekräftigt, dass die blosse Angabe einer Emailadresse auf der Homepage des Empfängers nicht als konkludente Einwillung des Empfängers ausgelegt werden kann.
Den Beschluss des BGH als Volltext finden Sie HIER .
Dresden, den 12.1.1010
Abmahnung : Abmahn-Jahresstatistik 2009 - Gesamtumsatz 290 Mio. im Bereich Filesharing
Gulli Board veröffentlicht einen Bericht zum Abmahnwahnsinn in Deutschland im Jahre 2009.
Es steht zu befürchten, dass eine Besserung für 2010 nicht in Sicht ist.
Den Bericht finden Sie HIER .
Die Statistikdaten können Sie HIER einsehen.
Dresden, den 11.1.2010
Bezahldienste : " Giropay" klagt gegen " sofortüberweisung.de"
Die "Wirtschaftswoche" meldet, dass "Giropay" ihren Wettbewerber "sofortüberweisung.de" ( Payment Network ) verklagt hat, weil dieser nach Ansicht von "Giropay" seine Kunden zur missbräuchlichen Nutzung von PIN und TAN anstiftet.
Die Banken untersagen ihren Kunden in der Regel die Weitergabe von PIN und TAN an Dritte. Die Eingabe dieser Daten ist aber bei sofortüberweisung.de nötig um eine Überweisung auszuführen.
Der Streiwert berträgt 300.000,-- Euro.
Es wird also auch auf dem Internet Bezahldienstmarkt mit harten Bandagen um Markpositionierungen gekämpft.
Den vollständigen Artikel können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 11.1.2010
Versandhandel : Das "Statistische Bundesamt " veröffentlicht Umsatzrückgang 2009.
Laut Angaben des "Statistischen Bundesamt" ist der Umsatz, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, im Internet- und Versandhandel nominal um 4,2% und real um 5,5% zurückgegangen.
Leider sind keine Einzelzahlen für den Internethandel veröffentlicht worden. Unserer Einschätzung nach hat es allerdings eine Verschiebung der Umsatzanteile in den beiden Gruppen zu Gunsten des Internethandels gegeben. Der Umsatz des Onlinehandels dürfte also, entgegen der Statistik, gewachsen sein.
Die vollständige Statistik finden Sie HIER .
Dresden, den 11.1.2010
Recht : Twitter vs. Informationspflichten ( Impressum )
Besteht bei Twitter für gewerbliche Anbieter eine Pflicht zur Impressumsangabe?
Es ist unter Juristen noch umstritten, ob für Twitter die gesetzlichen Regelungen gem. Telemediengesetz TMG § 5 zutreffen.
Eine optimale Möglichkeit der Impressumsangabe ( vordefiniertes Feld ) mit der Möglichkeit einen direkten Link einzustellen gibt es leider nicht.
Trotzdem sollte man unseres Erachtens versuchen die vorhandenen technischen Möglichkeiten zu nutzen, um das Impressum bestmöglichst einzubinden.
Die Minimallösung, die jedem anzuraten ist, besteht unter dem vordefiniertem Feld "Web" in die ein Link zur Homepage eingebunden werden kann. Einerseits verfügt noch immer nicht jeder gewerbliche Anbieter über eine eigene Homepage und kann diese Möglichkeit daher nicht nutzen und andererseits ist es fraglich, ob die Feldbezeichnung "Web" deutlich genug hervorgehoben ist um dem Verbraucher klar zu machen, dass sich dort auch das Impressum "versteckt".
Als zusätzliche Möglichkeit bietet sich das Feld "Biografie" an, dass aber in der Regel von der Zeichenanzahl nicht ausreichend ist, alle geforderten Angaben dort einzustellen. Es bietet sich aber dort die Möglichkeit an darauf hinzuweisen, dass das Impressum unter dem Link oberhalb der Biografie bereitgehalten wird.
Zusätzlich bietet sich ein Hintergrundbild an, auf welchem das Impressum eingeblendet wird. Das Hintergrundbild für sich Allein ist allerdings keinesfalls ausreichend, da es sich um keine Textdatei sondern um eine Grafik handelt.
Als Beispiel der Umsetzung verlinken wir HIER zu unserem Twitter Account.
Dresden, den 10.1.2010
Versandhandel : Die TOP TEN des Versandhandels im Imageranking Januar 2010.
Der EEC (E-Commerce Center Handel) veröffentlicht die Zahlen des Institutes für Handelsforschung GmbH.
Unangefochtener Spitzenreiter ist unverändert AMAZON .
Einzelheiten der Studie finden Sie HIER auf der Seite des EEC.
Dresden, den 9.1.2010
Recht : Wertersatzklausel - Erstes Urteil nach EuGH Entscheidung.Urteil AG Berlin Mitte vom 5.1.2010 Az.: 5 C 7/09 
Die Kanzlei SEWOMA® veröffentlicht soeben ein Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte, vom 5.1.2010, welches dem Verkäufer einen Wertersatz im Falle des Widerrufes bei einer Rücksendung von Waren mit Gebrauchsspuren, zugesprochen hat und ihm die Aufrechnung gegen den Erstattungsanspruch des Käufers zugebilligt hat.
Das Gericht hat im Urteil klar zum Ausdruck gebracht, dass die Entscheidung des EuGH im Urteil berücksichtigt wurde.
Eine Berufung hat das Gericht wegen des geringen Streitwertes nicht zugelassen.
Das Volltexturteil veröffentlicht bei SEWOMA® können Sie HIER nachlesen.
Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidungen anderer Gerichte ausfallen werden.
Dresden, den 9.1.2010
Recht: Widerrufsrecht Ausschlussklausel - Wann ist ein Artikel nach Kundenspezifikation angefertigt?
LG Frankfurt, Urteil vom 4.12.2009, Az.: 3-12 O 123/09 ( nicht rechtskräftig )
Das LG Frankfurt Frankfurt hat über eine Formulierung beim Ausschluss des Widerrufsrechtes gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB für eine Farb-, Grössen- oder Materialauswahl entschieden.
Hier eine Textpassage aus dem Urteil:
Auch die Beanstandung 7 war berechtigt. das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB . Die Beklagte schliesst das Widerrufsrecht aus , wenn der Verbraucher sich für eine Farb-, Grössen- oder Materialausführung entscheidet, die nicht im Ebay-Shop oder in ähnlichen Angeboten des Verkäufers angegeben ist. Es mag sein, dass im Einzelfall beispielsweise eine bestimmte gewünschte Farbvariante so speziell ist, dass sie sich für die Beklagte im Falle der Ausübung des Widerrufs als nicht weiterverkäuflich erweist. Diese Fälle sind konkret zu beschreiben. Die Formulierung der Beklagten "... die nicht im Ebay-Shop oder in ähnlichen Angeboten des Verkäufers angegeben ist" ist zu allgemein und dahinter lassen sich auch Fälle verstecken, in denen die Wiederverkäuflichkeit an einen Dritten gut vorstellbar ist.
Dresden, den 9.1.2010
Update : 9.1.201
Inzwischen wurde bekannt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde. Es bleibt also spannend.
EBAY: BUG bei " Verkäufern mit TOP Bewertungen" ( Top Rated Seller ).
Im Zuge der Umstellung der Veränderung der Powersellerrabtte ab 16. Jan. 2010 ( wir berichteten am 7.1.2010 ) scheint es ein grösseres Problem gegeben zu haben.
Ebay schrieb am 6.1.2010 eine Vielzahl von Verkäufern unberechtigt an, dass Sie Ihren Status als "Verkäufer mit Top Bewertungen" ( der Einfluss auf den gewährten Rabatt hat ) verloren haben.
Hier eine Kopie der mail.
Mitteilung: Änderung Ihres Status "Verkäufer mit Top-Bewertung"
Leider entspricht Ihre Bewertung als Verkäufer *nicht mehr den Kriterien für den Status *"*Verkäufer mit Top-Bewertung*". Zu unserem Bedauern können Sie daher auch nicht mehr die damit verbundenen Vorteile in Anspruch nehmen.
Ob Ihr Status als PowerSeller davon berührt ist und Sie die damit verbundenen Vorteile weiter genießen können, erfahren Sie in Ihrem Verkäufer-Cockpit
Der hier einfügte Link wurde redaktionell entfernt.
Wir möchten Sie *bald wieder als *"*Verkäufer mit Top-Bewertung*"* bei uns begrüßen*. Da jeden Monat der Stand Ihrer Bewertungen überprüft wird, können Sie sich ganz schnell wieder für diesen Status qualifizieren. Wie nah Sie diesem Ziel sind, *erfahren Sie ebenfalls über Ihr Verkäufer-Cockpit*.
Vielen Dank für Ihr bisheriges Engagement im PowerSeller-Programm. Wir hoffen, dass Sie bald wieder zu einem "Verkäufer mit Top-Bewertung" werden.~Beste Grüße
Ihr eBay-Team
Am selben Tag gab es aber dann Entwarnung seitens Ebay durch eine weitere mail.
Hier die Kopie der zweiten Mail:
Herzlichen Glückwunsch Sie sind jetzt ein "Verkäufer mit Top-Bewertung"!Ihr Einsatz für den besten Kundenservice hat sich gelohnt: Wir können Ihnen heute zu Ihrem neuen Status als "Verkäufer mit Top-Bewertung" gratulieren. Damit profitieren Sie von weiteren exklusiven Vorteilen. Dazu gehören:
Verkäufer mit Top-BewertungBesonders bevorzugte Platzierung in den Suchergebnissen bei der Sortierung nach "Beliebteste Artikel".
Maximale Gebührenrabatte*.Neues, auffälliges Logo "Verkäufer mit Top-Bewertung" auf den Artikel- und Profilseiten.
Exklusive Buchung der Zusatzoption "Premium-Angebot in Kategorie und Suche".Sie möchten immer wissen, wo Sie stehen? Über das Verkäufer-Cockpit haben Sie Ihren Status jederzeit im Blick
Der hier einfügte Link wurde redaktionell entfernt.
Noch einmal herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg!Mit besten Grüßen~Ihr eBay-Team
Ebay möchte den Vorfall wohl vertuschen und hat die entsprechenden Nachrichten aus den Ebay Mailpostfächern "Meine Nachrichten" der Verkäufer entfernt.
Dresden, den 9.1.2010
Recht: Rückversandkostenvereinbarung beim Widerruf per AGB oder konkludent
LG Frankfurt, Urteil vom 4.12.2009, Az.: 3-12 O 123/09 ( nicht rechtskräftig )
Ein Händler wurde abgemahnt, weil er die Rückversandkostenübertragung auf den Verbraucher nur in der Widerrufsbelehrung benannt hat und nicht nochmals eine vertragliche Regelung in den AGB vereinbart hat.
Das LG Frankfurt ist der Ansicht, dass die Vereinbarung in den AGB entbehrlich ist, da eine entsprechende konkludente Vereinbarung in der Widerrufsbelehrung ausreicht.
Dies steht im Widerspruch zu anderen Entscheidungen, die von anderen Gerichten getroffen wurden.
Es bleibt abzuwarten, ob der Streit noch vor das OLG geht und wie dort entschieden wird.
Hier eine Textpassage aus dem Urteil:
Die Hauptbeanstandung der Beklagten im Abmahnschreiben vom 22.7.2009 betrifft die Kostenverlagerungsregel des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB . Die Beklagte vertritt die Auffassung, die Verlagerung der Rücksendekosten im Falle des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB auf den Verbraucher habe durch eine entsprechende Vereinbarung - gegebenenfalls auch im Wege der AGB - zu erfolgen und erst wenn eine solche vertragliche Regelung geschlossen sei, sei Raum für die Widerrufsbelehrung u.a. des Inhalts "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder ...". Fehle es an der vertraglichen Vereinbarung, bleibe es bei dem Grundsatz des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB und die Belehrung sei dann falsch.
Nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB dürfen dem Verbraucher die regelmässigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von ? 40 nicht übersteigt oder wenn bei einem höherem Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Der Unternehmer hat gegenüber dem Verbraucher deutlich zu machen, dass er bei Vorliegen dieser Voraussetzungen von der gesetzlich vorgesehenen Kostenverlagerungsregel Gebrauch macht. Dies kann durch ausdrückliche Vereinbarung geschehen, durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung oder konkludent. Nimmt der Unternehmer in die Widerrufsbelehrung den Text "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn ... der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt ..." auf, so ist seine Absicht, dies zum Vertragsbestandteil zu machen erkennbar und so wird das auch vom Verbraucher, der die juristischen Feinheiten zwischen vorgelagerter vertraglicher Vereinbarung und darauf aufbauender Widerrufsbelehrung nicht auseinanderhält, verstanden. Für beide Parteien ist eine vertragliche Regelung, an die sie sich bei Vorliegen der darin genannten Voraussetzungen zu halten haben, auch wenn sie in der Widerrufsbelehrung verpackt ist. Die hiervon abweichende Betrachtung wäre nicht sachgerecht. Zumindest ist das Verhalten des Klägers nicht geeignet, die Interessen von Verbrauchern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen,....
Die Abmahnung der Beklagten vom 22.7.2009 war mithin unberechtigt.
Dresden, den 8.1.2010
Update : 9.1.2010
Inzwischen wurde bekannt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde. Es bleibt also spannend.
Recht : Widerruf ( Teilwiderruf ) und 40,-- Euro Klausel bei Bestellung mehrerer Artikel.
LG Frankfurt, Urteil vom 4.12.2009, Az.: 3-12 O 123/09 ( nicht rechtskräftig )
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass es auf den Bruttowert der zurückzusenden Sache ankommt und nicht auf den Gesamtwert der Bestellung, bei der Frage, ob der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat.
Hat der Verbraucher z.B. insgesamt 3 Artikel im Bruttogesamtwert von 200,-- Euro bestellt und sendet davon 1 Artikel im Wert von 39,90 Euro ( incl. MWST ) zurück, so hat der Verbraucher, bei vorheriger ordnungsgemässer Belehrung über die Kostenverlagerung auf den Verbraucher, die Rücksendekosten zu tragen.
Hier ein Textzitat aus dem Urteil :
Bei der Kostenverlagerung nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB kommt es nicht auf den Bruttobestellwert der Warenlieferung insgesamt an, sondern auf den Preis ( Bruttopreis ) der zurückzusendenden Sache
.Dresden, den 8.1.2010
Update : 9.1.2010
Inzwischen wurde bekannt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde. Es bleibt also spannend.
Abmahnung : Roger Hoffmann mahnt im Textilbereich viele Ebay Händler ab.
Herr Roger Hoffmann lässt über seine Rechtsanwaltskanzlei Vogel und Michelaschwili GbR gehäuft Ebayhändler aus dem Textilbereich abmahnen. Er ist selbst Ebayhändler und handelt dort unter dem Ebay Account global-online-trading und hat 2009 zusätzlich unter dem Ebay Account Showroomz bei Ebay gehandelt. Der Account showroomz bietet allerdings derzeit keine Waren bei Ebay an.
Es werden unterschiedliche Verstösse in der Widerrufsbelehrung oder werben mit "Ladenpreis" oder "100% Originalware", fehlerhafte Faxnummer, etc. abgemahnt. Die abgemahnten Verstösse sind zwar dem Grunde nach wettbewerbswidrig, trotzdem können wir nicht raten, die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, ungeprüft abzugeben.
Einerseits ist die geforderte Erklärung zu weitreichend gefasst und zusätzlich lohnt sich u.U. die Überprüfung, ob die Abmahnung an sich rechtsmissbräuchlich ist.
Es könnte durchaus möglich sein, dass die Vielzahl der Abmahnungen in keinem angemessenem Verhältnis zur wirtschaftlichen Tätigkeit stehen und deshalb unzulässig sind.
Eine Umsatzanalyse der Ebay Accounts der letzten 30 Tage können Sie mit diesem TOOL von wortfilter.de selbst durchführen. Ob weitere Handelsaktivitäten auf anderen Vertriebskanälen vorhanden sind ist nicht bekannt. Unter der im Impressum angegebnen Anschrift soll es Berichten zufolge auch kein Ladengeschäft geben. Es soll sich um Wohnblöcke handeln, was über Google Earth bestätigt wird.
Wir empfehlen den Abgemahnten sich von einem auf Onlinerecht spezialisiertem Anwalt beraten zu lassen.
Im Übrigen verwundert es doch sehr, dass Herr Roger Hoffmann das Werben mit Selbstverständlichkeiten wie "100% Originalware" bei Wettbewerben abmahnen lässt, obwohl er selbst auf seiner Ebay "mich" Seite die gleiche Werbung verwendet. Zitat von seiner Ebay "mich" Seite des Accounts showroomz : "Wir bieten stets original 1A Ware an,........ Hier ist der LINK zur entsprechenden Seite. Auf der Ebay "mich" Seite von global-online-trading verwendet er eine ähnliche Formulierung. Zitat : "Unser Repertoire an Angeboten besteht ausschließlich aus original 1A Ware!" Auch hier der entsprechende Link zur WEBSEITE .
Dresden, den 8.1.2010
Ebay : Neue Rabatte für Powerseller ab 16. Januar 2010
Ebay: Donnerstag, 7. Januar 2010 | 10:42
Liebe eBay-Verkäufer,
wie im Juli 2009 bereits angekündigt, tritt ab dem16. Januar 2010 eine neue Rabattstruktur für alle PowerSeller in Kraft. Mit der neuen Struktur belohnen wir die PowerSeller, die durchgehend ein außergewöhnlich hohes Serviceniveau bieten. Die neuen Rabatte werden in den Rechnungen der Verkäufer nach dem 16. Januar 2010 berücksichtigt. Bis dahin bleiben die derzeitigen PowerSeller-Rabatte gültig.
Die Einzelheiten können Sie HIER nachlesen.
Dresden,den 7.1.2010
Amazon : Vorankündigung neue Kommunikationsverwaltung
Amazon hat Heute nachfolgende Vorankündigung veröffentlicht.
-----------------------------------------------------------------------------------------Zitat: Vorankündigung: Neue Kommunikationsverwaltung
07.01.2010
Wir möchten Sie heute über eine Änderung informieren, die wir in den nächsten Wochen einführen wollen: Die Kommunikationsverwaltung.
Die Kommunikationsverwaltung ist ein System, das die E-Mail-Kommunikation zwischen Käufern und Verkäufern auf Amazon Marketplace ermöglicht. Die aktuelle Version der Kommunikationsverwaltung unterstützt nur die erste Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer. Wir planen, diesen Dienst zu erweitern und ein System einzurichten, das jegliche Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer abdeckt.
Indem wir die Kommunikationsverwaltung auf sämtliche Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer ausweiten, möchten wir Folgendes erreichen:
Verbesserung von Datenschutz und -sicherheit bei Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer.
Schnellere und erfolgreichere Klärung von Problemen, da die Mitarbeiter der Kontoprüfung Einsicht in die sämtliche Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer haben.
Reduzierung der eingereichten A-bis-z-Garantieanträge durch die Unterstützung und Absicherung der Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer noch bevor es zur Antragstellung kommt.
Vermeidung unnötiger Kontaktaufnahmen während der Überprüfung von Anträgen.
Um dies zu erreichen, werden die realen E-Mail-Adressen von Käufer und Verkäufer von unserem System nicht angezeigt. Alle Verkäufer und Käufer bekommen ein Amazon-Alias zugewiesen. Das ermöglicht beiden Parteien, weiterhin mit den gewohnten E-Mail-Programmen (wie beispielsweise MS Outlook, Yahoo oder Hotmail) zu kommunizieren. Der Unterschied ist jedoch, dass dabei die neuen E-Mail-Aliase an Stelle der realen E-Mail-Adressen verwendet werden. Sämtliche Kommunikation wird gespeichert und steht bei Problemen zur Überprüfung zur Verfügung
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Hier will also Amazon in Zukunft, ähnlich wie Ebay bereits Heute, mit anonymisierten Mailadressen arbeiten. Für bedenklich halten wir, dass die Mitarbeiter der Kontoprüfung Einblick in sämtliche Kommunikation nehmen können und dass Alles unter der von Amazon angekündigten "Verbesserung von Datenschutz und -sicherheit".
Sämliche Kommunikation ist auch ein Begriff, der nicht ganz stimmt. In den FAQ von Amazon steht nämlich folgendes:
-----------------------------------------------------------------------------------------Zitat: Beachten Sie:: Amazon.de behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Anhänge zu entfernen, die aus unserer Sicht unangemessene Inhalte enthalten.
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Hier entscheidet also zunächst einmal Amazon, welche Nachrichten Käufer oder Verkäufer überhaupt übermittelt bekommen.
Im Übrigen macht es auch wenig Sinn Mailadressen zu anonymisieren. Die Mailadresse des Verkäufers ist im Impressum des Verkäufers, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, so oder so für den Käufer öffentlich zugänglich. Die Käufermailadresse lässt sich dank Google auch in den meisten Fällen vom Verkäufer recherchieren.
Dresden, den 7.1.2010
Ebay : Kostenloser Versand. Top oder Flop?
Seit geraumer Zeit hat Ebay auf einigen Marktplätzen für bestimmte Kategorien das Anbieten von kostenlosem Versand zwingend vorgeschrieben. Mit dieser Massnahme sollte einerseits teilweise überhöhten Versandkosten vorgebeugt werden, die eine Kundenunzufriedenheit auslösen und andererseits hatte dies den für Ebay angenehmen Effekt, dass die Verkaufsgebühren auch auf die in den Warenpreis einkalkulierten Versandkosten anfallen. Wir wollen nun hinterfragen, ob die Massnahme den gewünschten Erfolg hatte, unabhängig davon, dass ein Versand aus der Natur der Sache heraus niemals kostenlos ist. und letztendlich so oder so vom Verbraucher bezahlt wird.
Nach wie vor werden in den betroffenen Kategorien weiterhin Versankosten von vielen Verkäufern verlangt. Die Ebay Grundsätze zum kostenlosen Versand werden auf unterschiedlichen Wegen umgangen. Einige Verkäufer bieten den Artikel ausschliesslich zur Sebstabholung an und machen dem Käufer dann in der Artikelbeschreibung ein zusätzliches Angebot, dass auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers der Artikel auch zum Preise von X,XX Euro verschickt werden kann. Andere Verkäufer stellen Ihre Artikel einfach auf dem Marktplatz Österreich ein (mit Versankostenangabe für Deutschland), der keine Verpflichtung zum Anbieten des kostenlosen Versandes hat.
Einen für Käufer nachteiligen Nebeneffekt gibt es auch beim Kauf mehrerer Artikel beim gleichen Verkäufer. In diesem Falle wurde in der Vergangenheit, vom überwiegenden Teil der Händler, ein Versandkostenrabatt angeboten, sodass ein attraktiver Gesamtpreis für den Käufer vorhanden war. Da beim kostenlosen Versand die Versandkosten in jeden einzelnen Artikelpreis bereits einkalkuliert sind, zahlt der Käufer beim Kauf von z.B. 5 Artikeln auch 5 Mal die Versandkosten, obwohl die Ware in einem Paket verschickt wird.
Es wird zudem für den Käufer in den Ebay Suchlisten und Kategorieansichten schwieriger einen Endpreis incl. Versandkosten zu ermitteln, da der Käufer ja zunächst erwartet, auf Grund der Zwangsverpflichtung zum kostenlosen Versand, dort nur Endpreise incl. Versand vorzufinden.
Desweiteren werden einige Kleinpreisartikel völlig aus der Angebotspalette herausfallen, da die Artikel nur noch mit Verlust verkauft werden können, wenn der Verkäufer den Versand nicht an den Kunden berechnen darf.
Fazit : Der von Ebay verkündete Ansatz, die Käuferzufriedenheit zu steigern, kann mit diesem Modell nicht erreicht werden. Der Nebeneffekt ( höhere Gebühreneinnahmen ) ist sicherlich nur teilweise erreicht worden. Bei den Anbietern, welche nur Selbstabholung anbieten oder auf ausländischen Plattformen einstellen, fallen keine höheren Gebühren an. Anbieter die den Grundsätzen entsprechend einstellen zahlen jetzt natürlich auch auf die einkalkulierten Versandkosten Gebühren, also eine Mehreinnahme für Ebay. Im Gegenzug werden aber eine Vielzahl von Artikeln, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, gar nicht mehr bei Ebay eingestellt, also eine Mindereinnahme. Alles in Allem also kein Königsweg für Ebay und auch nicht für den Käufer oder Verkäufer.
Dresden, den 7.1.2010
Recht : Wettbewerbswidrigkeit des Zusendens von Ware nach erfolgtem Widerruf
OlLG Koblenz, Urteil vom 17.06.2009, Az.: 9 U 120/09
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Zusendung von Waren, trotz erfolgtem Widerruf des Käufers, unlauter und wettbewerbswidrig ist. Der Käufer hat erkennbar keine Zusendung der Ware gewünscht und wird somit unzumutbar belästigt.
Das Volltexturteil können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 7.1.2010
Studie : TOP TEN "Bester Onlineshop für Unterhaltungselektronik 2009"
Eine Studie von DISQ Deutsches Institut für Service-Qualität prüfte die Servicequalität von 10 bedeutenden Onlineshops aus der Branche Unterhaltungselektronik. Es wurde eine Rangfolge nach Punkten erarbeitet. Die höchste zu erreichende Punktzahl wäre 100 gewesen. Die nachfolgenden Zahlen spiegeln also XX Punkte von 100,0 möglichen Punkten wieder.
Testsieger wurde die Firma Amazon. Die einzelnen Platzierungen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung ( in Klammern gesetzt die jeweils erreichten Punkte )..
1. Amazon (73,1), 2. Cyberport (72,0), 3. Otto (71,8), 4. Conrad (70,1), 5. Quelle (69,9), 6. Redcoon (68,4), 7. Alternate (65,4), 8. Mindfactory (64,5), 9. Home of Hardware (61,9), 10. Pixmania (Pixmania konnte im Bereich E-Mail nicht getestet werden und wurde daher nicht in der Gesamtauswertung der Serviceanalyse berücksichtigt.).
Die komplette Studie können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 7.1.2010
Ebay : Weihnachtsurlaub der WOW Angebote beendet.
Ab dem 7.1.2010 wird Ebay wieder täglich wechselnde WOW Angebote präsentieren.
Zu den Angeboten geht es HIER .
Dresden, den 7.1.2010
Steuern : Neue steuerliche Regelungen für Unternehmerfahrzeuge.
Autoflotte online berichtet über Änderungen des Finanzminesteriums zur steuerlichen Behandlung von Unternehmerfahrzeugen.
Den vollständigen Artikel können Sie HIER lesen.
Dresden, den 6.1.2010
Recht : BGH klärt Verbrauchereigenschaften - Pressemeldung und Volltexturteil
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine natürliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbständiger Freiberufler am Rechtsverkehr teilnimmt als Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen ist.
Die Klägerin, eine Rechtsanwältin, bestellte am 7. Oktober 2007 über die Internetplattform der Beklagten unter anderem drei Lampen zu einem Gesamtpreis von 766 ?. Sie gab dabei als Liefer- und Rechnungsadresse ihren Namen (ohne Berufsbezeichnung) und die Anschrift der "Kanzlei Dr. B." an, bei der sie tätig war. Die Klägerin erklärte am 19./21. November 2007 den Widerruf ihrer Vertragserklärung mit der Begründung, dass die Lampen für ihre Privatwohnung bestimmt gewesen seien und ihr deshalb ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte (§ 355 Abs. 1, § 312d Abs. 1, § 312b Abs. 1) zustehe, über das sie von der Beklagten nicht ordnungsgemäß belehrt worden sei.
Sie hat mit ihrer Klage unter anderem die Rückzahlung des Kaufpreises von 766 ? begehrt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass die Klägerin nach dem objektiven Empfängerhorizont nicht als Verbraucherin gehandelt habe und ihr daher ein Widerrufsrecht nach den fernabsatzrechtlichen Vorschriften nicht zustehe.
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision, mit der die Klägerin die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils erstrebte, hatte Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine natürliche Person, die - wie die Klägerin - sowohl als Verbraucher (§ 13 BGB) als auch in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer (§ 14 BGB) am Rechtsverkehr teilnimmt, im konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln lediglich dann nicht als Verbraucher anzusehen ist, wenn dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dies ist zum einen dann der Fall, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft objektiv in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit der natürlichen Person abgeschlossen wird (§ 14 BGB). Darüber hinaus ist rechtsgeschäftliches Handeln nur dann der unternehmerischen Tätigkeit der natürlichen Person zuzuordnen, wenn sie dies ihrem Vertragspartner durch ihr Verhalten unter den konkreten Umständen des Einzelfalls zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat.
Nach diesen Kriterien war die Klägerin im entschiedenen Fall bei der Bestellung der Lampen als Verbraucherin tätig geworden. Nach den in den Tatsacheninstanzen getroffenen Feststellungen hatte die Klägerin die Lampen für ihre Privatwohnung gekauft. Konkrete Umstände, aus denen die Beklagte zweifelsfrei hätte schließen können, dass der Lampenkauf der freiberuflichen Sphäre der Klägerin zuzurechnen sei, lagen nicht vor. Insbesondere konnte die Beklagte aus der Angabe der Kanzleianschrift als Liefer- und Rechnungsadresse nichts Eindeutiges für ein Handeln zu freiberuflichen Zwecken herleiten, da hieraus nicht deutlich wurde, dass die Klägerin in der Kanzlei als Rechtsanwältin - und nicht etwa als Kanzleiangestellte - tätig war.
Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09
AG Hamburg-Wandsbek - Urteil vom 13. Juni 2008 - 716A C 11/08
LG Hamburg - Urteil vom 16. Dezember 2008- 309 S 96/08
Das Urteil im Volltext können Sie können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 6.1.2010
Ebay: Das Ende für Kontaktanzeigen im Ebay Kleinanzeigenmarkt Kijii.
Die Ebay Pressestelle meldet soeben, dass Ebay keine Kontaktanzeigen auf Kijii, dem Ebay Kleinanzeigenmarkt www.ebay-kleinanzeigen.de mehr zulässt.
Die komplette Pressemeldung können Sie lesen. HIER
lesen.
Dresden, den 6.1.2010
Recht : Abmahnfalle: "Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer"
Axel Gronen von wortfilter.de hat einen ausführlichen Bericht zum Themenkomplex werben mit Selbstverständlichkeiten ( "Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer" ) veröffentlicht.
Den vollständigen Bericht von wortfilter.de können Sie HIER lesen..
Dresden, den 6.1.2010
Multimedia : Google hat das Smartphone Nexus One auf den Markt gebracht.
Verkauft wird das Smartphone zunächst jedoch nur in den USA, Großbritannien, Singapur und Hong Kong. T-Mobile USA bietet es mit Vertrag zum Preis von rund 180 Dollar an, weitere Netzbetreiber wie Vodafone in Europa und Verizon in den USA sollen im Frühjahr folgen. Ob und wann das Smartphone auch in Deutschland erhältlich sein wird, verriet Google nicht.
Den vollständigen Artikel können Sie HIER nachlesen..
Dresden, den 6.1.2010
Expansion : Media- Markt und Saturn eröffnen 2010 Onlineshops
Deutsche Handler müssen sich 2010 auf zwei neue starke Wettbewerber einstellen. Die zur Metro Gruppe gehörenden Händler Saturn und Media Markt hatten den Onlinehandel 2007 ausgesetz und wollen nun neu starten. Der Onlinehandel soll in Zusammenarbeit mit dem Logistikdienstleister Fiege von Greven aus betrieben werden. Circa 16.000 unterschiedliche Artikel sollen im Onlineangebot zur Verfügung stehen, von Elektro Kleingeräten bis hin zu Waschmaschinen und natürlich Unterhaltungselektronik.
Neben den Onlineaktivitäten hat die Metrogruppe bekanntgegeben, dass Media Markt und Saturn in den nächsten 5 Jahren, 100 Märkte in China eröffnen will. Das Investionsvolumen wird auf ca. 1,5 Milliarden Euro geschätzt.
Metro Chef Eckhard Cordes hat angekündigt die konzerneigene Kette zum grössten Elektronikhändler der Welt auszubauen.
Dresden, den 6.1.2010
Abmahnung: Verstoss gegen das ElekroG
Von mehreren Seiten wird derzeit berichtet, dass es gehäuft Abmahnungen im Bereich Luxusuhren ( batteribetrieben ), z.B. der Marken TagHeuer und Linnhoff, gibt. Die Abmahnungen sollen von Herrn Georg A. Rauxxx, dem Inhaber der Firma watchxxx.de, ausgesprochen werden.
Er bemängelt, dass seine Wettbewerber elektronische Uhren anbieten, ohne dass der Hersteller bei der Stiftung EAR registriert ist.
Von den Abgemahnten wird eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und eine Zahlung von Euro 1.005,40 gefordert.
Richtig ist zunächst einmal, dass elektronische Uhren unter das Elektro Gesetz fallen und somit eine Registrierung bei der EAR erforderlich ist, da battriebetriebene Uhren vom Gesetz als Elektrogeräte angesehen werden.
Es steht zu befürchten, dass sich die Abmahnungen auch auf andere Hersteller, andere Preisbereiche und auch andere Produktsortimente ausweiten.
Insbesondere Uhrenverkäufer, aber auch Anbieter anderer Produktsortimente sollten also prüfen, ob die von Ihnen angebotenen Waren eine entsprechende Registrierung aufweisen.
Ein Verzeichnis der registrierten Hersteller finden Sie HIER .
Dresden, den 5.1.2010
Recht: Abschlusserklärung nach einstweiliger Verfügung
OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2009, Az. 4 U 136/09
Das OLG Hamm hatte sich mir der Frage zu beschäftigen, welche Frist dem Schuldner zur Abgabe eines Abschlusserklärung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung gewährt werden muss.
Das Gericht entschied, dass dem Schuldner eine zweiwöchige Frist, ab Zustellung des Verfügungsbeschlusses, als Überlegungsfrist gewährt werden muss, ehe der Gläubiger ein eigenes Abschlusschreiben veranlassen kann.
Es ist also dringend zu empfehlen innerhalb dieser Frist eine eigene Erklärung abzugeben.
Den Volltext des Urteiles finden Sie HIER .
Dresden, den 5.1.2010
Recht: Abmahnkosten ( Wer zu spät kommt den bestraft das Leben. )
LG Bielefeld, Az. 17 O 59/09
Ein Abmahner , der etwas zu spät kommt, weil der Abgemahnte kurz zuvor bereits von einem anderen Wettbewerber, wegen des gleichen Verstosses, abgemahnt wurde und eine entsprechende ernsthafte Unterlassungserklärung gegenüber dem ersten Abmahner abgegeben hat, muss die Kosten der Abmahnung selbst tragen.
Da durch die abgegebene Unterlassungserklärung keine Wiederholungsgefahr mehr besteht und zudem die aktuellen Angebote des Abgemahnten diesen Verstoss nicht mehr aufweisen, ist kein Abmahngrund vorhanden.
Im Ergebnis stellte das Gericht fest, dass die Abmahnkosten der Klägerin ( Zweitabmahnerin ) kein Schaden im Sinne des § 9 UWG sind.
Dresden, den 5.1.2010
Kurioses : CD Verkauf bei Amazon für knapp 3 Milliarden Dollar
Ein Verkäufer stellte irrtümlich eine CD für den Preis von 2.904.980.000 Milliarden Dollar bei Amazon zum Verkauf ein.
Der Artikel wurde gekauft und per Kreditkarte bezahlt. Respekt dem Käufer der wohl über eine Kreditkarte ohne Limit vefügt.
Ob die Transaktion noch ein kostenpflichtiges Nachspiel für den Käufer hat bleibt abzuwarten, da ja viel Geld virtuell auf Konten ( Käuferkonto, Amazonkonto, Verkäuferkonto ) hin und her gebucht werden muss.
Die komplette Story ist HIER nachzulesen.
Dresden, den 5.1.2010
Recht: LG Frankfurt zur Rückversandkostenregelung
Wie die Kanzlei Resmedia berichtet entschied das LG Frankfurt (Az.: 3-12 O 123/09, nicht rechtskräftig) in einem Hauptsacheverfahren, dass die Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher nach Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Preis der zurückzusendenden Sache von bis zu 40 Euro im Rahmen der Widerrufsbelehrung wirksam "konkludent" vereinbart werden kann; eine gesonderte Kostenübernahmevereinbarung, z. B. in den AGB des Händlers sei nach Ansicht des LG Frankfurt nicht notwendig.
Dies steht im Widerspruch zu anderen Entscheidungen, die im Verfügungsverfahren entschieden wurden.
Es bleibt abzuwarten, ob der Streit noch vor das OLG geht und wie dort entschieden wird.
Quelle : RESMEDIA
Dresden, den 4.1.2010
Amazon: Die 10 meistgekauften Geschenke bei Amazon.de im Weihnachtsgeschäft 2009
Amazon.de gibt in einer Pressemeldung folgende Zahlen bekannt:
(Bestellte Artikel zwischen 1. November und 22. Dezember 2009)
01. Harry Potter und der Halbblutprinz (DVD)
02. Ice Age 3: Die Dinosaurier sind los (DVD)
03. New Super Mario Bros. Wii (Videospiele)
04. Das verlorene Symbol (Dan Brown) (Buch)
05. Reality Killed the Videostar (Robbie Williams) (Musik)
06. Hangover (DVD)
07. Wii - Motion Plus (Videospiele)
08. Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen (DVD)
09. Nintendo Wii - Remote (Videospiele)
10. Wii Sports Resort inklusive Wii Motion Plus (Videospiele)
Quelle: Pressemeldung von : http://www.amazon.de/
Dresden, den 4.1.2010
Recht: Erfüllungsort für Nachbesserung
Urteil Az. 11 U 32/09 des OLG Celle
Das OLG Celle hat geurteilt, dass der Ort der Nachbesserung sich nicht zwangsläufig dort befindet, wo sich die Kaufsache derzeit befindet, sonder der Wohnsitz des Käufers entscheidend ist.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Autokauf. Der Verkäufer kann, gem. dem Urteil, zwar nicht verlangen, dass der Käufer die Sache zum Zwecke der Nachbesserung zum Verkäufer bringt, aber als Ort der Nachbesserung wurde vom Gericht der Wohnsitz des Käufers bestimmt.
Das Landgericht hatte zwar zuvor noch geurteilt, dass die Nachbesserung an dem Ort zu erfolgen habe, an dem sich das Fahrzeug zweckbestimmt befinde, dem folgte das OLG Celle jedoch nicht. Dies hätte auch unkalkulierbare Risiken für den Verkäufer gehabt, wenn sich die Kaufsache zum Zeitpunkt des Nachbesserungsbegehrens z.B. im Ausland befunden hätte, da man sich gerade auf einer Reise mit dem Fahrzeug befindet.
Dies Urteil könnte auch Auswirkungen haben, wenn ein paketversandfähiger Artikel an den Käufer nach Deutschland geliefert wird und der Käufer den Artikel in's Ausland weiterverschickt ( z.B. als Geschenk ). Auch in diesem Falle dürften wohl nur die Inlandsversandkosten zum Wohnsitz des Käufers für den Rückversand geltend gemacht werden.
Das Urteil finden Sie HIER
Dresden, den 4.1.2010
Termine: Onlinehändlerstammtisch am 25. Januar 2010 in Dresden
Für den 25. Januar 2010 laden www.wortfilter.de und der Bundesverband Onlinehande ( BVOH ) zum dritten gemeinsamen Stammtisch nach Dresden ein. Das ist kein Zufall, sondern schon eine gute Tradition geworden: Am 25. Januar 2008 lud Axel Gronen in das Dresdner Gewandhaus zu seinem ersten Leserstammtisch ein. Es folgten unzählige in verschiedenen Städten, bis wir uns am 25. Januar 2009 wieder gemeinsam in Dresden trafen. Diese Tradition wollen wir am 25. Januar 2010 mit Ihnen fortsetzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite des BVOH .
Dresden, den 4.1.2010
Recht: Kennzeichnungspflicht für Reifen ab November 2012
Nach dem Willen der EU wird es ab November 2012 eine Kennzeichnungspflicht für Reifen geben.
Es wird Klassifizierungen C1, C2 und C3 geben.Innerhalb dieser Klassifizierungen werden Anforderungen an Traktion, Kraftstoffeffiziens und Rollgeräusch gestellt.
Der Text der Verordnung kann HIER nachgelesen werden.
Dresden, den 4.1.2010
Recht: Änderung Informationspflichten zum 1.3.2010
Die Informationspflichten für Mehrwertdienstenummern gem. Telekommunikationsgesetz ändern sich zum 1.3.2010.
Neu daran ist, dass ab 1.3.2010 die Obergrenzen für Mobilfunkteilnehmer konkret benannt werden müssen.
Der bisherige Hinweis : "... eventuell abweichende Gebühren aus dem Mobilfunknetzt" oder ähnlich ist dann abmahngefährdet.
Es empfhielt sich daher rechtzeitig die Neuerungen in laufende Angebote einzuarbeiten, da zu befürchten ist, dass die bekannten Abmahnspezialisten ihe Tätigkeit auf dieses Feld ausweiten.
Gestaltungshinweise für Mitglieder des BVOH finden Sie HIER im internen Forum.
Dresden, den 4.1.2010
Warnung vor DHL Packstationen Pishing
Derzeit werden mal wieder Spam-Mails verschickt, in denen die Empfänger aufgefordert werden ihren Packstation Account dauerhaft zu registrieren.
Der in der Mail enthaltene Link führt auf eine Seite, welche der DHL Seite täuschend ähnlich ist und auch die Mail ist entgegen früheren Pishingversuchen fehlerfrei.
Geben Sie dort keinesfalls Ihre Zugangsdaten ein.
Sollten Sie die Daten schon eingegeben haben, ändern Sie unverzüglich Ihr Passwort um Schaden abzuwenden.
Dresden, den 1.1.2010
Ebay "Quo vadis 2010?" Prognose
Das vergangene Jahr hat einschneidende Veränderungen auf dem Marktplatz Ebay hervorgerufen.Welche Veränderungen wird es 2010 voraussichtlich auf dem deutschen Marktplatz Ebay geben?
Der Trend zu den WOW Angeboten und den Markenshops wird sich 2010 fortsetzen. Es dürfte eine enorme Ausweitung der Markenshops zu Lasten der bisherigen Einzelhändler geben. Zusätzlich wird Kaufkraft zu Gunsten einiger Händler vom regulären Markt abgezogen und auf die WOW Angebote gelenkt.
Durch die Ebay Gebührenstruktur und den zwangsweise eingeführten kostenlosen Versand in einigen Kategorien wird das Auktionsformat für viele Verkäufer uninteressant werden . Bereits Heute werden mehr Festpreisangebote als Autionen eingestellt. Der kostenlose Versand bei Niedrigpreisartikeln wird bei Auktionen mit einem Startpreis von 1 Euro zum unkalkulierbarem Risiko. Der Niedrigpreissektor wird sicherlich abnehmen, da, durch den in den Verkaufspreis kalkulierten Versand, ein optisch unattraktiver Preis ( Preissuchmaschinen ) entsteht und der Käufer zudem beim Kauf mehrerer Artikel die jeweils im Preis eingearbeitet Versandkosten für jeden Artikel einzeln zahlen müsste. Versandrabatte, die den Mehrfachkauf attraktiv machen, sind bei diesen Artikeln nicht möglich.
Das Bewertungssystem wird sich vermutlich 2010 radikal verändern. Nachdem bereits Heute anhand der DSR ( Detaillierte Verkäuferbewertungen ) Einfluss auf die Sortierung nach " Beliebteste Artikel " genommen wird, wurde 2009 der Testlauf für ein neues Bewertungssystem , unter Anderem auch auf dem Marktplatz Deutschland, durchgeführt. Vermutlich wird also demnächst der "Net Promoter Score" ( NPS ) eingeführt.
Eine Erläuterung zum NPS finden Sie HIER
Sicherlich werden noch weitere weitgreifende Änderungen eingeführt werden, welche dem Händler viel Anapassungen abverlangen werden.
Dresden, den 1.1.2010
Recht : Einheitenverordnung ab 1.1.2010
Die zum 1.1.2010 in Kraft tretende Neufassung der Einheitenverordnung ist Gott sei Dank vom Gesetzgeber noch einmal korrigiert worden.
Bisher sollte ab 2010 die Angabe ausschliesslich in gesetzlich vorgeschriebenen Einheiten möglich sein, nun ist es aber gestattet auch andere Einheiten zu verwenden, wenn die gesetzliche Einheit hervorgehoben ist.
Hier jetzt der Text der Neufassung nach der Änderung:
§ 3 Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten
Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.
Dies kommt vielen Branchen zu Gute, die z.B. Massangaben in Zoll verwenden ( Beispiele : Elektronikbreich : TFT Bildschirm etc, KFZ Zubehör, Heizungs- und Sanitärbereich.
Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die gesetzlichen Massangaben hervorgehoben werden.
Dies ist bei Titelzeilen sicherlich nur durch die Erstnennung der gesetzlichen Masseinheit möglich.
Die Titelzeile könnte z.B. so oder ähnlich gestaltet werden:
Markenname TFT Bildschirm ..... cm ( Nenngröße 19" )
Dresden, den 31.12.2009
Ebay : Verlängerung von Sonderaktionen für gewerbliche Verkäufer 
Ebay teilt mit,dass folgende Preisaktionen verlängert werden:
Preisaktion: 20% Rabatt auf die Verkaufsprovision für alle Artikel mit kostenlosem Versand in Medienkategorien - Gilt für alle gewerblichen Shop-Besitzer.
Verlängert bis 31.03.2010 - Hier finden Sie alle Informationen
Preisaktion: 0 Cent Angebotsgebühr für Festpreisangebote - "Profi Flatrate" - Gilt für gewerbliche Verkäufer.
Verlängert bis 31.03.2010 - Hier finden Sie alle Informationen.
Preisaktion: 20% Rabatt auf die Verkaufsprovision für Reifen und Kompletträder - Gilt für gewerbliche Verkäufer.
Verlängert bis 30.06.2010 - Hier finden Sie alle Informationen
Dresden, den 31.12.2009