Blog, aktuell
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Recht : EuGH-Urteil: Staatliche Aufsicht über deutsche Datenschutz-Behörden verstößt gegen Europarecht
Der Blog Datenschutzbeauftragter online veröffentlichte Heute eine Entscheidung des EuGH.
"Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben "in völliger Unabhängigkeit" wahrnehmen, falsch umgesetzt hat."
Dies entschied der Europäische Gerichtshof heute (9. März 2010) in einem Urteil. Die Entscheidung überrascht, nachdem der Generalanwalt Ján Mazák noch am 12. November 2009 in seinen Schlussanträgen eine Abweisung der Klage empfohlen hatte, und der Gerichtshof in den meisten Fällen den Schlussanträgen der Generalanwälte folgt.
Quelle datenschutzbeauftragter online
Dresden, den 9.3.2010
Recht : "Energieverbrauchsrelevante Produkte" wie Fenster, Duschköpfe und Wasserhähne im Visier der europäischen Produktregulierung
Rechtsanwalt Ludger Giesberts berichtet im Beck-Blog zur EG Öko Design Richtlinie.
Den Artikel können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 9.3.3010
Nokia : Nokia meldet selbstversorgendes Handy zum Patent an
Die Firma Nokia hat sich auf eine mehr als 100 jahre Technik besonnen, um Mobiltelefone mit einer eigenen Stromversorgung auszustatten.
Piezoelektritzität soll es richten. Die Erläuterung zur Piezoelektrizität finden sie bei WIKIPEDIA
Nokia will sich diese Technik zu Nutze machen, indem der Akku auf einer beweglichen Schiene im Handy platziert wird.
Bei Bewegungen des Mobilteltefones soll am Ende der Schiene der Akku auf ein piezoelektrisches Element schlagen und somit Energie erzeugen.
Mir ist nicht bekannt welche Menge an Leistung mit dieser Technik generiert werden kann, aber selbst wenn es für eine Eigenversorgung nicht ausreicht, wäre es ja bereits ein Fortschritt, wenn Betriebsdauer des Akkus um Einiges erhöht werden könnte.
Ich bin mal gespannt, ob diese Technik tatsächlich Einzug in unsere Mobiltelefone hält.
Dresden, den 8.3.2010
Kommunikation : web.de optimiert seinen Maildienst für Ebay
Ein Ebay-Cockpit im Mail-Postfach von web.de steuert ab sofort alle wichtigen Informationen rund um Ebay.
Ausführliche informationen finden Sie HIER
Dresden, den 7.3.2010
Recht : Widerrufsbelehrung ohne Angaben zur Wertersatzpflicht ist wettbewerbswidrig
LG Bochum, vom 25.02.2010, Az. I-12 O 30/10
Das LG Bochum hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die keine Angaben zur eventuell bestehenden Wetersatzpflicht enthält, wettbewerbswidrig ist.
Es ist also nicht ausreichend keinen Wertersatz geltend zu machen. Der Endverbraucher muss vor Kaufvertragsschluss bereits darüber informiert werden.
Dresden, den 7.3.2010
Ebay : Grüne Politiker sind käuflich
Nach Aussagen in einem Ebay Angebot sind Politiker der Partei "Bündnis 90 Die Grünen" käuflich.
Bei Ebay wird derzeit unter anderem in einer der Auktionen ein Abendessen mit einer Landtagsabgeordneten versteigert.
Plumpe Anspielungen zur aktuellen kontroversen Diskussion bezüglich "Sponsoring" von Parteien, mit Anspielungen auf den CDU Politiker Rüttgers und auf die "schwarze Staatspartei im Freistaat Sachsen" fehlen selbstverständlich nicht.
Wer mit Geschmacklosigkeiten auf sich aufmeksam machen muss, sollte den politischen Schaden, der mit solchen Aktionen angerichtet wird, nicht ausser acht lassen.
Desweiteren fragt sich der Interessent bei Ebay natürlich, wer ist der Anbieter. Es wird von einem als "privat" gekennzeichnetem Account angeboten.
Innerhalb der Angebotsbeschreibung findet sich eine Webadresse die zur Seite Bündnis 90 Die Grünen, Kreisverband Mittelsachsen führt. Auf dieser Seite gibt es dann auch einen Link, der direkt zur Ebay Auktion führt. Deshalb liegt die Vermutung nahe, das der Kreisverband Mittelsachsen für das Angebot verantwortlich ist.
An dieser Stelle möchten wir den Kreisverband darauf aufmerksam machen, dass ihr Ebayangebot nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ohne eine entsprechende Anbieterkennzeichnung ( Impressum ) auf der Ebayseite ist dieses Angebot gesetzeswidrig und abmahnfähig.
Zudem sollte man sich einmal die Nutzungsbedingungen von Ebay ansehen, bevor man mit der Einstellung eines Angebotes gegen die Regeln des Marktplatzes verstösst. Webadressen (URL's) auf externe Seien ( die Seite des Kreisverbandes Mittelsachsen ) sind auf Ebayseiten nicht zugelassen und können zur Löschung des Angebotes durch den Marktplatzbetreiber führen und zusätzlich Verwarnungen oder Ausschluss vom weiteren handeln bei Ebay zur Folge haben.
Wer also meint, Andere anprangern zu müssen, sollte zunächst einmal seinen eigenen Auftritt rechtskonform gestalten
Hier der Link zur Ebay Auktion
Dresden, den 6.3.2010
Ebay : Drei, zwei, eins - raus
Mit diesem Titel veröffentlichen die Stuttgarter Nachrichten heute einen kritischen Bericht zum Auktionshaus Ebay.
Man stellt dort fest, dass Ebay sich im Laufe der letzten Jahre selbst "entzaubert" hat und auf dem Weg ist das schlechtere Amazon zu werden.
Insbesondere tragen dazu der Schlingerkurs der letzten Jahre und Zwangsmassnahmen für Verkäufer bei, die nach Angaben Ebay's zwar die Kundenzufriedenheit und Sicherheit des Marktplatzes erhöhen sollen, aber nicht den gewünschen Erfolg bringen, da falsche Signale gesetzt werden.
Es wäre wünschenswert, wenn Ebay mit langfristigen Strategien wieder berechenbare Perspektiven für Verkäufer aufzeigen würde, um die Attraktivität für Verkäufer zu erhöhen.
Der Vorteil Ebay's war unter Anderem, dass eine Produktvielfalt wie auf keinem anderen Marktplatz vorhanden war. Je mehr Verkäufer den Marktplatz verlassen, desto weniger Vielfalt wird in Zukunft verfügbar sein. das macht den Marktplatz dann zwangsläufig auch für Käufer zunehmend uninteressanter.
Schwarze Schaafe unter den Verkäufern müssen rigoros vom Marktplatz entfernt werden, präventive Sicherheitsmassnahmen müssen ausgebaut werden und auf strikte Einhaltung der Regeln auf Seiten der Verkäufer und Käufer muss geachtet werden. Nur so lässt sich verlorenes Vertrauen zurückgewinnen.
Quelle : Stuttgarter Nachrichten
Dresden, den 6.3.2010
Recht : Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009
Rechtsanwalt Jörg Dittrich, von der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL hat einen lesenswerten und umfangreichen Artikel zum Thema Ebay & Recht zum Download auf seiner Seite bereitgestellt.
Hier geht es zum Artikel.
Dresden, den 5.3.2010
Recht : Gelten Gesetze und Verordnungen immer nur für Andere?
Wir möchten daran erinnern, dass ab 1.3.2010 Höchstpreise für 0180 Rufnummern zwingend angegeben werden müssen.
Gilt das auch für die Bundesregierung?
Scheinbar nicht : CLICK HIER
Dresden, den 4.3.2010
Ebay : Vielgepriesener Kundenservice oder ein Widerspruch in sich?
Marion von Kuczkowski hat sich Heute in Ihrem Blog mit dem Thema auseinandergesetzt.
Ein Kundenservice ist nur von Nutzen, wenn er schnell erreichbar ist und kompetente Hilfestellung gewährt.
Gerade gegenüber Grosskunden ( Powersellern ) ist eine schnelle und gezielte Hilfe Grundvoraussetzung für die Kundenzufriedenheit mit der Serviceleistung.
Leicht schmunzelnd habe ich den Irrweg einen erfahrenen Ebayexpertin verfolgt, die so Ihre Schwierigkeiten hatte, obwohl Sie alles richtig gemacht hat.
Sicher auch für Sie ein lesenswerter Artikel.
Quelle : take-me-to-auction
Dresden, den 4.3.2010
Recht : OLG Hamburg zur "40 Euro Klausel" in der Widerrufsbelehrung
OLG Hamburg, vom 17.2.2010, Az.: 5 W 10/10
LG Frankfurt, vom 4.12.2009, Az.: 3-12 O 123/09
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Aufnahme der sogenennten 40,-- Euro Klausel in der Widerrufsbelehrung nicht ausreichend und somit wettbewerbswidrig ist.
Das OLG Hamburg setzt eine zusätzliche gesonderte Vereinbarung ausserhalb der Widerrufsbelehrung voraus um eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu treffen.
Das LG Frankfurt hatte das im Dezember noch anders entschieden. Dort wurde die Aufnahme der "40,-- Euro Klausel" in die Widerrufsbelehrung als konkludente vertragliche Vereinbarung angesehen..
Es ist also weiterhin, wie vom BVOH empfohlen, die zusätzliche gesonderte Vereinbarung, ausserhalb der Widerrufsbelehrung, zu treffen, um vor Abmahnungen in diesem Bereich geschützt zu sein
Dresden, den 4.3.2010
Ebay : Einige Artikel von eBay Shop-Besitzern erscheinen nicht in der richtigen Kategorie
Liebe eBay-Mitglieder,
momentan kommt es vor, dass in einigen eBay Shops Artikel nicht in der richtigen Kategorie erscheinen, obwohl sie dort eingestellt wurden.
Wir entschuldigen uns für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten und arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Dresden, den 3.3.2010
Recht : BGH bestätigt Heute den "Fliegenden Gerichtsstand"
BGH, Urteil, vom 2.3.2010, Az: VI ZR 23/09
Der BGH hat heute den "Fliegenden Gerichtsstand" bestätigt.
Dies dürfte dann wohl auch für Wettbewerbsverstösse gelten.
Die PRESSEMITTEILUNG können Sie hier nachlesen.
Dresden, den 2.3.2010
Ebay : Wenn die Rechte nicht weiss was die Linke tut
Ebay hat vor Kurzem die Verpflichtung zum Anbieten von Paypal als Zahlungsmöglichkeit für Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungen haben verpflichtend eingeführt.
So weit so gut, insbesondere für das Ebay Tochterunternehmen Paypal.
Nun stellt sich dadurch aber ein Problem.
Paypal verlangt, wenn der Verkäuferschutz greifen soll, einen Versandnachweis vom Verkäufer. Das bedeutet, dass zwangsläufig Paypal als Zahlungsmethode für Abholungen ungeeignet ist, denn wenn der Käufer Paypal mitteilt, dass er den Artikel nicht erhalten hat und der Verkäufer keinen Versandnachweis erbringen kann, erhält der Käufer sein Geld von Paypal erstattet.,
Auch das wäre ja für sich allein noch kein Problem, aber nun kommt die neue Ebay Zwangsmassnahme in´s Spiel.
Der Verkäufer muss, auch wenn er ausschliesslich Selbstabholung anbietet, Paypal als Zahlungsmöglichkeit zulassen, wenn er weniger als 50 Bewertungen hat. Die Möglichkeit per Paypal zu zahlen ist voreingestellt und nicht zu deaktivieren.
Artikel, die ausschliesslich zur Selbstabholung angeboten werden, sind in der Regel aufgrund ihrer Grösse schwierig zu versenden und häufig auch relativ teuer. Der Verkäufer sollte also gut überlegen, ob er in diesem Falle Ebay als Verkaufsplattform nutzen sollte.
Zumindest sollte der Verkäufer sich einen Abholnachweis ( Lieferschein ) vom Käufer unterschreiben lassen ( Personalausweis vorlegen lassen ) und Selbstabholung ausschliesslich vom Käufer selbst und keinem Beauftragtem zulassen, damit gegebenenfalls der Anspruch gegen den Käufer zivilrechtlich geltend gemacht werden kann und auch gerichtsfest beweisbar ist.
Hinweis an Ebay : So schafft man weder Käufer- noch Verkäuferzufriedenheit.
Hier die Informationsseite von Ebay dazu : http://pages.ebay.de/sell/paypal_required.html
Dresden, den 2.3.2010
Recht : Übergangsfrist für Kennzeichnung Filme, Software, Spiele läuft am 1.4.2010 ab 
Seit Mitte 2008 besteht eine konkrete Kennzeichnungspflicht gemäß § 12 Jugendschutzgesetz, dessen Übergangsfrist in Kürze abläuft:
§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
(1) Bespielte Videokassetten und andere zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger (Bildträger) dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind
(2) Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildträger und der Hülle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen. ~..
Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.
Bitte beachten Sie, das die Vorschriften auch für ältere oder gebrauchte Waren gelten.
Dresden, den 2.3.2010
Recht : Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat Heute entschieden, dass die jetzige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist.
Es hat allerdings nicht ein generelles Verbot gefordert, sondern die Ausgestaltung mus geändert werden.
Hier die PRESSEMELDUNG des Bundesverfassungsgerichte.
Dresden, den 2.3.2010
Ebay : Ebay entlässt 12 von 14 Betriebsräten
Betriebsratschef Sascha Korschofski teilte mit, dass die Entlassungswelle bei Ebay auch vor Betriebsräten nicht haltmacht.
Da es keine Zustimmung der übrigen Beschäftigten gab, versucht Ebay die Kündigungen nun auf dem Klageweg durchzusetzen. Termin zur Anhörung ist auf den 10. Juni 2010 bestimmt.
Ebay Sprecher Nerses Chopurian gibt an, dass die Abteilungen, in denen die Betriebsräte beschäftigt sind, ganz geschlossen oder stark abgebaut werden und eine andere Beschäftigungsmöglichkeit für die Betriebsräte nicht zur Verfügung stünde.
Der Betriebsrat bestreitet dies und zudem sei die Entlassung der Bertriebsräte unverhältnismässig im Verhältnis zum gesamten Stellenabbau.
Dresden, den 2.3.2010
Ebay : Preisänderungen bei eBay Motors
Liebe eBay-Mitglieder,
am 30. März 2010 finden einige Gebührenänderungen für das Verkaufen von Fahrzeugen bei eBay Motors statt.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Gebührenänderungen.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Dresden, den 1.3.2010
Recht : Bundesinnenminister Thomas de Maizière fordert mehr Datenkontrolle für den Bürger
Der Tagesspiegel berichtet Heute :
In der schwarz-gelben Regierungskoalition bahnt sich neuer Streit an, diesmal beim Thema Datenkontrolle für die Bürger im Internet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) denkt über einen sogenannten Datenbrief nach. Einmal im Jahr sollen Unternehmen den Bürgern per Brief mitteilen, was mit den gespeicherten Kundendaten geschehen ist. Die FDP ist dagegen.
Hintergrundinformationen erhalten Sie HIER
Dresden, den 28.2.2010
Abmahnung : Mal etwas zum Schmunzeln
Berichten zufolge soll das Sundace Grande Mountain Hotel eine kuriose Abmahnung erhalten haben.
Die Abmahnung bezog sich auf eine Darstellung bei "You Tube".
Wer diesen LINK aufruft bekommt Filmangebote offeriert.. Einer der Filme hat bereits ein Bewertungsprofil, welches 5 Sterne aufweist.
Dies nahm ein Wettbewerber zum Anlass das Hotel abzumahnen, da seiner Ansicht nach eine unlautere Werbung mit 5 Sternen vorlag, obwohl das Hotel "nur" ein 4-Sterne Hotel ist.
Das Abmahn(un)wesen treibt schon manches Mal seltsame Blüten.
Dresden, den 27.2.2010
Ebay : Womöglich mehr Geld für Transfergesellschaft
Der Tagesspiegel berichtet Heute, dass eine Hoffnung für die gekündigten Ebaymitarbeiter besteht, dass die Transfergesellschaft eine bessere finanzielle Ausstattung bekommt.
Vertreter des Betriebsrats und Verdis haben mit Brandenburgs Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske (SPD) und Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) über zusätzliche Finanzmittel gesprochen. Eine Sprecherin Christoffers erklärte, dies werde geprüft.
Die vereinbarte Transfergesellschaft für 100 gekündigte Beschäftigte stoße auf größeres Interesse als bisher angenommen, sagte Karl-Heinz Austermühle von Verdi. Nun gehe es darum, durch die Hilfe der Landesregierung die Qualität der Maßnahme und die Anzahl der Plätze in der Transfergesellschaft zu erweitern.
Quelle : tagesspiegel.de
Dresden, den 27.2.2010
Ebay : Ebay-Statement zur Prüfung des Bundeskartellamts
Wir begrüßen die Möglichkeit, mit dem Bundeskartellamt zu der zusätzlichen Absicherung, die wir auf eBay einführen, in Dialog zu treten. Hierzu stehen wir bereits mit dem Bundeskartellamt in Kontakt, um die Hintergründe und Ziele der Initiative dazulegen und zu erläutern, wie unsere Käufer und unsere Verkäufer davon profitieren werden. Wir sind überzeugt, dass die Einführung von PayPal als eine optionale Zahlungsmethode neben anderen Zahlungsmethoden für Verkäufer, die noch keine 50 Bewertungspunkte erhalten haben, rechtlich völlig unbedenklich ist und sowohl den Käufern als auch den Verkäufern bei eBay zu Gute kommen wird. Bereits vor der offiziellen Ankündigung der Initiative haben wir das Bundeskartellamt über unsere Pläne in diesem Zusammenhang informiert.
Hier die vollständige Ebay PRESSEMITTEILUNG
Dresden, den 26.2.2010
Recht : Vielleicht das letzte Urteil gegen von Gravenreuth vor seinem Suizid?
OLG Hamburg,Urteil vom16. Febr. 2010, Az. 7 U 88/09
Günter Freiherr von Gravenreuth hatte sich gegen die Veröffentlichung seines Namens in einem ungeschwärzt veröffentlichtem Urteil zur Wehr gesetzt.
Das OLG Hamburg wies den geltend gemachten Anspruch zurück und begründete seine Entscheidung folgendermassen:
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des seinen Namen ausweisenden Urteils des Amtsgerichts Kassel, da diese ihn nicht rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt
Das VOLLTEXTURTEIL wurde Heute von openjur.de veröffentlicht.
Dresden, den 26.2.2010
Recht : Damenmode begründet noch kein Wettbewerbsverhältnis gegenüber einem Anbieter von Herrenwäsche
OLG Braunschweig, Urteil vom 27.1.2010, Az. 2 U 225/09
Rechtsanwalt Christian Stücke weist auf seiner Seite auf ein Urteil des OLG Braunschweig hin.
Das Gericht hat entschieden, das ein Wettbewerbsverhältnis nur begründet ist, wenn eine Austauschbarkeit der angebotenen Waren vorhanden ist.
Das Gericht begründete folgendermassen :
"Als Mitbewerber ist anzusehen, wer in einem tatsächlichen oder doch potentiellen Wettbewerbsverhältnis zum werbenden Unternehmen steht. Es kommt darauf an, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die angebotenen Waren oder Dienstleistungen austauschbar sind, was insbesondere der Fall ist, wenn sich Konkurrenzangebote einander gegenüber stehen und dem Werbeadressaten dabei Kaufalternativen aufgezeigt werden. Der Absatz des einen Unternehmens muss auf Kosten des anderen gehen können (BGH, Urteil vom 17.01,2002 - l ZR 215/99, GRUR 2002, 828 - Lottoschein; Urteil vom 24,06,2004 -1 ZR 26/02, GRUR 2004, 877 - Werbeblocker; Fezer, UWG, §2 Rdnr. 99 und 102 ff,; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 2 Rdnr. 97 ff u. 106 ff.). Die hiernach erforderliche Austauschbarkeit der Waren kann nicht angenommen werden. Die Beklagte hat Damenoberbekleidung, Schuhe, Accessoires und Kinderbekleidung angeboten, während der Kläger Herrenunterwäsche und Herrenbademode vertreibt. Ein verständiger Durchschnittsverbraucher, der hiernach sucht, greift nicht alternativ zu der von der Beklagten angebotenen Damen- oder Kinderbekleidung, so dass das Angebot der Beklagten den Kläger nicht im Absatz behindern oder stören kann."
Weiterführende Informationen können auf der Seite vs.legal nachgelesen werden.
Dresden, den 26.2.2010
Recht : Fehlerhafte Grundpreisangabe = Bagatellverstoss
OLG Hamm, Urteil v. 10.12.2009 , Az.: 4 U 156/09
Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine fehlerhafte Grundpreisangabe als Bagatellverstoss zu werten sei.
Der Händler hatte die Grundpreisangabe für 100 ml verwendet, anstatt, wie gesetzlich vorgeschrieben, für 1 Liter. Das Gericht begründete folgendermassen :
Der Schutzumfang wird aber von § 3 UWG dergestalt eingeschränkt, dass nicht jeder Verstoß gegen die Preisangabenverordnung zugleich auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Vielmehr sind bloße Bagatellverstöße ausgenommen.
Ein solcher Bagatellverstoß liegt hier vor. Denn der Verbraucher muss den angegebenen Grundpreis lediglich mit 10 multiplizieren, um zu dem von der Preisangabenverordnung eigentlich geforderten Grundpreis pro Liter zu kommen. Mithin betrifft der gerügte Verstoß nicht die Preiswahrheit, sondern nur die Preisklarheit. Diese Preisklarheit ist hier aber praktisch nicht beeinträchtigt. Denn solche einfachen Rechenoperationen sind dem Verbraucher zuzumuten
Hier können Sie das VOLLTEXTURTEIL nachlesen.
Dresden, den 26.2.2010
Paypal : Bundeskartellamt untersucht Paypal-Pflicht
Das Bundeskartellamt untersucht zurzeit, ob es zulässig ist, dass Ebay neuerdings alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten verpflichtet, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal anzubieten. Bei der Nutzung von Paypal entstehen den Online-Verkäufern zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis.
Quelle : focus.de
Dresden, den 25.2.2010
Internet : TU Dresden - Untersuchung zur mobilen Nutzung des Internets
Die Technische Universität Dresden hat im Januar 2010, 2.058 Personen ab 15 Jahren zur Nutzungsgewohnheit von Mobiltelefonen befragt.
Schwerpunkt der Untersuchung lag im Bereich der Nutzung des mobilen Internets.
Die ersten Ergebnisse wurden auf dieser SEITE veröffentlicht.
Dresden, den 25.2.2010
Recht : Deutsches "Kopplungsverbot" ist EU rechtswidrig
EuGH Urteil vom 14.1.2010, AZ.: C 304/08
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein generelles Kopplungsverbot, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unzulässig sind.
Dem Urteil des EuGH lag eine Klage der "Wettbewerbszentrale" gegen den Discounter "Plus" zugrunde.
Der Discounter "Plus" hatte eine Werbekampagne "Ihre Millionenchance" , in deren Rahmen die Öffentlichkeit aufgefordert wurde, in den Läden von Plus verkaufte Waren zu erwerben, um Punkte zu sammeln. Mit der Ansammlung von 20 Punkten wurde die Möglichkeit erworben, kostenlos an den Ziehungen des Deutschen Lottoblocks (eines nationalen Verbands von 16 Lotteriegesellschaften) teilzunehmen.
Die Wettbewerbszentrale, die diese Geschäftspraxis insoweit als unlauter im Sinne von § 3 in Verbindung mit § 4 Nr. 6 UWG ansieht, als damit die Teilnahme der Verbraucher an einem Gewinnspiel vom Erwerb von Waren abhängig gemacht wurde, beantragte beim Landgericht Duisburg, Plus diese Geschäftspraxis zu untersagen
Der EuGH folgte dieser Ansicht nicht. Seine umfangreiche Begründung schloss er mit den Worten :
Nach alledem ist auf die vorgelegte Frage zu antworten, dass die Richtlinie 2005/29 dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der Geschäftspraktiken, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unzulässig sind.
Das Volltexturteil können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 25.2.2010
Recht : Paulus wird neuer Richter am Verfassungsgericht
Der Göttinger Professor für Völkerrecht, Andreas Paulus, wird nach Informationen der Süddeutschen Zeitung neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vizepräsident und Vorsitzender des Ersten Senates, das auf Unionsvorschlag besetzt wird, wird der Tübinger Professor Ferdinand Kirchhof.
Quelle : sueddeutsche.de
Recht : Kann eine in England bereits gelöschte Ltd. in Deutschland verklagt werden?
Momig Blogspot berichtet von einem Urteil des Kammergerichtes zu dieser Frage.
Die Antwort auf diese Frage können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 25.2.2010
Kartellrecht : EU beschäftigt sich mit Google
Die Eu Kommission hat veröffentlicht, dass Sie sich mit Google beschäftigt.
Hier der LINK zur Meldung.
Es geht bei den Vorwürfen aber nicht um Datenschutz oder Ähnliches, sondern um die Frage, ob Ergebnisse des Rankings manipuliert werden und damit gegen das Verbot des Missbrauchs von Marktmacht gem. Art. 102 AEUV verstossen wird.
Dresden, den 25.2.2010
Zahlungsdienst : sofortüberweisung.de weitet Kooperation mit Banken aus
Payment Network AG und Deutsche Kontor Privatbank AG launchen die Marke Sofort Bank .
Die Deutsche Kontor Privatbank AG und die Payment Network AG haben heute ihre Kooperation angekündigt: Unter der Marke Sofort Bank wird ab heute eine innovative Online-Bank speziell für den E-Commerce angeboten.
Mit der Sofort Bank haben die Payment Network AG und die Deutsche Kontor Privatbank AG einiges vor: Im ersten Schritt können Online-Anbieter, die mit der Payment Network AG zusammenarbeiten, bei der Sofort Bank ein Online-Konto eröffnen. Mit diesem Konto werden Zahlungsbestätigungen mit Geldeingängen automatisiert abgeglichen, Rücküberweisungen direkt aus dem System ausführbar sein und Zahlungen aus Ländern außerhalb der Euro-/SEPA-Zone ermöglicht. Händler, die eine Zahlungsgarantie wünschen, können diese zu branchenüblichen Konditionen von der Deutsche Kontor Privatbank AG erhalten.
Quelle : payment-network
Dresden, den 2
24.2.2010
Paypal : Ist Nutzung von Paypal für Käufer wirklich kostenlos?
Paypal wirbt auf seiner Seite für Privatkunden hervorgehoben mit dem Slogan "BEI PAYPAL IST KAUFEN = KOSTENLOS" und darunter im kleiner geschriebenem Text "
"PayPal ist für Käufer kostenlos. Nur wenn wir Ihre Zahlung in eine andere Währung umrechnen oder Sie Zahlungen empfangen, fällt eine Gebühr an."
Hier der Link zur Paypal Seite : https://www.paypal-deutschland.de/privatkunden/was-ist-paypal.html
Stimmt diese Aussage?
Ich meine : Nein
Bis zur AGB Änderung bei Papyal Ende letzten Jahres, traf diese Aussage gegebenenfalls zu, aber aufgrund einer geänderten Gesetzeslage wurden die Paypal AGB überarbeitet.
Zum Verständnis hier der Artikel 4.5 der Ende letzten Jahres geänderten Paypal AGB:
"4.5 ... Sofern Sie für die Nutzung von PayPal Ihren Kunden einen Aufschlag berechnen, dürfen Sie das nur im rechtlich zulässigen Rahmen und müssen Ihre Kunden darüber entsprechend selbst informieren, da dies anderenfalls (straf-) rechtliche Konsequenzen haben könnte."
Diese Änderung war nötig, um die Richlinie des Europäischen Parlamentes umzusetzen. Hier der Link zur Richtlinie http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:319:0001:01:DE:HTML
In Artikel 5 Abs. 3 heisst es dort:"Der Zahlungsdienstleister darf dem Zahlungsempfänger nicht verwehren, vom Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments ein Entgelt zu verlangen oder ihm eine Ermäßigung anzubieten. Die Mitgliedstaaten können jedoch das Recht auf Erhebung von Entgelten untersagen oder begrenzen, um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, den Wettbewerb und die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente zu fördern."
Das Parlament hatte den einzelnen Mitgliedsstaaten zugebilligt eigene Regelungen zu schaffen, was auch in unterschiedlicher Art und Weise von den Mitgliedsstaaten genutzt wurde.
Paypal hat die Regelungen des englischen Rechtes in seinen AGB umgesetzt. Dort darf der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungsempfänger nicht verbieten, dass der Zahlungsempfänger vom Zahler eine Gebühr für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsauthentifizierungssystems fordern kann.
Paypal begründet das folgendermassen : Da wir europaweit eine Dienstleistung erbringen, richtet sich diese nach einheitlichen Standards, diese unterliegen englischem Recht, so dass wir in unseren AGB ,,Surcharging" nicht mehr verbieten dürfen. Natürlich unterstützt PayPal Surcharging nicht und soweit wir mit Händlern verhandeln, bemühen wir uns auch darum, dass PayPal ohne Aufschlag angeboten wird. ( Anmerkung : Surchaging ist die Erhebung/Umlegung der Gebühren auf den Käufer )
Der deutsche Gesetzgeber wollte die Regelung zunächst genauso übernehmen, hat die Regelung dann doch etwas abgemildert.
Im § 675f Abs. 5 BGB wurde geregelt : "In einem Zahlungsdiensterahmenvertrag zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister darf das Recht des Zahlungsempfängers, dem Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsauthentifizierungsinstruments eine Ermäßigung anzubieten, nicht ausgeschlossen werden."
Hier kann die deutsche Regelung nachgelesen werden: http://dejure.org/gesetze/BGB/675f.html
Das bedeutet, dass einem Käufer bei Auswahl bestimmter vom Verkäufer benannten Zahlungsmethoden ein Rabatt gewährt werden darf und die Paypalzahlung also nicht kostenlos für den Käufer ist, da er den für andere Zahlungsmethoden angebotenen Nachlass nicht erhält.
Dies betrifft zunächst ohne wenn und aber alle Verkaufskanäle ausserhalb Ebay's ( viele Shops bieten ja inzwischen auch Paypal als Zahlungsmethode an ).
Bei Ebay haben wir eine etwas andere Problemstellung.
Ebay verbietet in seinen AGB die Umlegung von Paypalgebühren auf den Käufer. Hier der Textauszug der Verbotsliste: "Umlegung von eBay- und PayPal-Gebühren auf den Käufer (z.B. direkt auf der Artikelseite, Mich-Seite oder während der Kaufabwicklung auf eBay oder in externen Tools)".
Und auf der gleichen Seite noch dieser Zusatz: "Darüber hinaus dürfen Verkäufer keine Anreize für die Nutzung oder nicht-Nutzung einer bestimmten angebotenen Zahlungsmethode bieten".
Hier kann der Text nachgelesen werden: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-surcharges.html
Die für Paypal gültigen neuen gesetzlichen Regelungen gelten zwar nur für Zahlungsdienstleister, das ist Ebay unbestritten nicht, aber es drängt sich hier die Vermutung auf, dass auf diesem Wege eine gesetzliche Regelung umgangen werden soll, da Paypal ein Ebay Tochterunternehmen ist.
Zudem wird automatischen auf den Ebay Seiten, im Verkäuferkonto, der Artikel als bezahlt markiert, wenn der Käufer die Zahlung eingeleitet hat. Es können auch Zahlungen über Paypal an die Mailadresse eines Verkäufers geleitet werden, obwohl der Verkäufer weder Paypal als Zahlungsart angeboten hat, geschweige denn ein Paypalkonto besitzt. Der Artikel wird im Ebaykonto seitens Ebay als bezahlt markiert, obwohl der Verkäufer zu dem Zeitpunkt noch kein Paypalkonto eröffnet hat und dies auch u.U. gar nicht machen wird. Es erhebt sich dann zwangsläufig die Frage, in welcher Eigenschaft Ebay Zahlungsinformationen ( zudem nicht zutreffende, da an ein nicht existierendes Konto keine Zahlung erfolgen kann ) an den Verkäufer übermittelt. Verlässt Ebay hier bereits die Botenfunktion und wird Erfüllungsgehilfe eines Zahlungsdienstleisters ( Paypal)?
Sollte Ebay Erfüllungsgehilfe sein, dürften dann auch die gesetzlichen Regelungen für Zahlungsdienstleister auf Ebay zutreffen und Ebay's diesbezügliche AGB der Überarbeitung bedürfen.
Dresden, den 23.2.2010
Abmahnung : Der Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat Heute den Freitod gewählt
Wie aus verschiedenen Quellen berichtet wird, hat der rechtskräftig verurteilte Anwalt, der in Kürze seine 14-monatige Haftstarfe antreten sollte, Heute Selbstmord begangen.
Nachdem er zuvor seinen Selbstmord per mail angekündigt hat, hat er sich, nachdem die Polizei in seine Wohnung eingedrungen war, selbst erschossen.
Damit ist ein unrühmliches Kapitel von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen beendet worden.
Scheinbar konnte man zwar ohne Skrupel Verkäufer durch Abmahnungen in existenzielle Nöte bringen, aber ist nicht Manns genug die dafür verhängte Strafe zu verbüssen.
Den Hinterbliebenen gehört dennoch unser Mitgefühl. Dieses Ende hat man ihm sicher nicht gewünscht.
Update:
Wikipedia ist mehr als schnell und hat die entsprechende Seite bereits aktualisiert: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth
Dresden, den 22.2.2010
Ebay : Axel Gronen meldet schwerwiegende Sicherheitslücke
Axel Gronen von wortfilter.de berichtet, dass mit einfachen Scripten Ebay Nutzer unbemerkt auf gefährliche Seiten umgeleitet werden können.
Den vollstängen Bericht können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 22.2.2010
Kartellrecht : Bundeskartellamt leitet gegen 9 Krankenkassen Ermittlungsverfahren ein.
In einem Artikel der FAZ vom Samstag wird berichtet, dass gegen 9 Krankenkassen wegen Erhebung des Zusatzbeitrages ermittelt wird.
Den kompletten Bericht können Sie HIER bei faz.net nachlesen.
Dresden, den 22.2.2010
Ebay : Ebay startet Ende März in Russland
eBay Inc. hat angekündigt, dass man Ende März eine russische Version der Ebay Webseite starten wird, in der Hoffnung auf dem relativ unterentwickelten E-Commerce-Markt in Russland zu profitieren.
Ebay's Hauptkonkurrent wird die russischen Internet-Auktionsplattform : http://molotok.ru/ sein.
Nach Angaben von molotok.ru sollen derzeit ca. 5 Millionen Angebote online sein und ca. 200.000 Nutzer täglich auf die Plattform zugreifen. Den neuen Wettbewerber sieht man nicht als Bedrohung.
Dresden, den 22.2.2010
Ebay : Negative Bewertung mit dem Textzusatz "Gefälscht" unzulässig
LG Bonn, Urteil vom 6.11.2099, Az.: 1 O 360/09
Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass eine Bewertung mit dem Hinweis "Gefälscht" nicht vom Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt ist.
Es handelt sich vielmehr um eine Tatsachenbehauptung.
Der Käufer hat somit unzulässigerweise einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Händlers vorgenommen.
Dem Leser einer solchen Bewertung drängt sich der Verdacht der "Markenpiraterie" auf. Dies könnte ihn vom Kauf abhlaten und deshalb einen wirtschaftlichen Schaden für den Verkäufer bedeuten.
Tatsachenbehauptungen müssen eben auch den Tatsachen entsprechen und gegebnenfalls beweisbar sein.
Käufern ist also dringend anzuraten bei Bewertungsabgaben im negativen Bereich sachlich und vor allen Dingen korrekt zu formulieren.
Das Volltexturteil kann hier bei MEDIEN INTERNT und RECHT nachgelesen werden.
Dresden. den 22.2.2010
Paypal : Erweiterte Funktion zum Sicherheitscode
Paypal hat folgende Mitteilung veröffentlicht :
Hallo liebe Nutzer,
ab sofort könnt Ihr Euch den Sicherheitscode, der zusätzlich zu Benutzername und Passwort den Kontozugang absichert, per SMS schicken lassen. Der sechsstellige Code muss dann beim Einloggen angegeben werden.
Der PayPal-SMS-Sicherheitsschlüssel bietet damit eine zusätzliche Absicherung gegen Betrug, gerade für Nutzer, die an frei zugänglichen Computern arbeiten. Wenn Ihr ihn anfordert, generiert das System einen individuellen Code, der eine Minute lang gültig ist. Dieser wird per SMS an die bei PayPal hinterlegte Mobilfunknummer geschickt. PayPal erhebt für das Senden der Sicherheitscodes an Mobiltelefone keine Gebühren. Je nach Anbieter können jedoch Gebühren für den Empfang der SMS anfallen, zum Beispiel im Ausland. Der SMS-Sicherheitscode ist ab sofort in Deutschland und Österreich erhältlich.
So könnt Ihr Euer Handy für den SMS-Sicherheitsschlüssel registrieren:
1.. In's PayPal-Konto einloggen.
2. Auf "Mein Profil" klicken.
3. Dann unter "Kontoinformationen" auf "Sicherheitsschlüssel" klicken.
4. Anschließend klickt Ihr auf "Handy jetzt registrieren".
5. Dann gebt Ihr Eure Handynummer ein und bestätigt diese noch mal.
Wir senden Euch danach einen sechsstelligen Code per SMS. Bitte gebt diesen Code in Eurem PayPal-Konto ein und klickt auf "Aktivieren".
Beim nächsten Einloggen findet Ihr nach dem Eingeben von E-Mail-Adresse und Passwort einen Button zum Erstellen des Codes und ein Eingabefeld für den Sicherheitscode.
Viele Grüße,
Quelle : paypal.markus
Dresden, den 21.2.2010
Ebay : Banner-Tests auf einigen aktiven Artikelseiten
Ab dem 22. Februar werden wir auf einer geringen Anzahl der aktiven Artikelseiten Werbebanner-Tests durchführen.
Diese Tests finden lediglich auf einigen von privaten Verkäufern im Rahmen der 0-Cent-Auktion eingestellten Angeboten statt.
Deshalb kann es vorkommen, dass Ihnen in den kommenden Wochen Werbeplatzierungen unter den "Sonstigen Artikelinformationen" Ihres aktiven Angebotes angezeigt werden.
Quelle : Ebay
Dresden, den 20.2.2010
Recht : OLG Bremen vs. OLG Bremen
OLG Bremen vom 8.9.2009, Az.: 2 W 55/09
OLG Bremen vom 18.5.2009, Az.: 2 U 42/09
Es ist manches Mal verwunderlich, wie das gleiche Gericht bei ähnlichen Sachverhalten, zu unterschiedlichen Entscheidungen kommt.
Das OLG Bremen hat mit Az. 2 W 55/09 vom 8.9.2009 entschieden, dass eine Lieferzeitangabe mit den Worten "Die Lieferfrist beträgt in der Regel 1-2- Werktage bei DHL Versand" unzulässig und wettbewerbswidrig ist.
Das gleiche Gericht hatte mit Az. 2 U 42/09 vom 18.5.2009 entschieden, dass die Lieferzeitangabe mit den Worten "Die Lieferzeit beträgt etwa 1 Woche nach Zahlungseingang" zulässig und damit nicht wettbewerswidrig ist.
So ganz erschliesst sich mir der Unterschied nicht.
Die Volltexturteile können bei Medien Imternet und Recht nachgelesen werden. Hier die beiden Links: 2 U 42/09 , 2 W 55/09
Dresden, den 19.2.2010
Recht : Abmahnung an mehrere Anschlussinhaber
Im Szari - Blog wird über der Problematik berichtet, die auftritt, wenn bei einer Urheberrechtsverletzung, der Anschlussinhaber in Anspruch genommen werden soll.
Den vollständigen Beitrag können Sie im Szari-Blog naclesen.
Dresden, den 19.2.2010
Amazon : Kleiner Buchhändler bezwingt Amazon
LG Hamburg, Urteil Az.: 312 O 258/09
Durch einen Bericht auf wortfilter.de wurde ich auf den Vorgang aufmerksam und habe dann noch etwas weiter recherchiert.
Dem Branchenprimus Amazon wurde vom LG Hamburg untersagt, preisgebundene Bücher an Verbraucher zu Preisen anzubieten und/oder zu verkaufen, die unterhalb des gebundenen Preises liegen.
Lange Zeit hatte sich Niemand an Amazon mit einer Abmahnung herangewagt. Selbst der Börsenverein, der Dachverband des Buchhandels, hatte dem Treiben bisher tatenlos zugesehen.
Um so mehr muss dem Buchhändler Respekt gezollt werden, der ein hohes Risiko in Kauf genommen hat, um wieder Chancengleichheit herzustellen.
Den ausführlichen Bericht können Sie auf shz.de nachlesen.
Dresden, den 18.2.2010
Paypal : Paypal vs. Ebay UPDATE 18.2.2010
Hier im Blog wurde nachfolgender Artikel am 3.2.2010 veröffentlicht.
Papal wurde um eine Stellungnahme gebeten, welche zwischenzeitlich auch erfolgt ist und hier im letzten Teil des Blogbeitrages veröffentlicht wird.
Urprünglicher Artikel:
Man sollte meinen, dass die Muttergesellschaft Ebay und deren Tochter Paypal, die Bedingungen für die Nutzer beider Dienste aufeinander abstimmen.
Leider scheint die Abstimmung untereinander nicht zu funktionieren.
Ebay gibt den Verkäufern folgende Richtlinien:
Falls PayPal für einen von Ihnen verkauften Artikel eine Transaktion überprüft und dadurch verzögert gutschreibt, ist es Ihnen nicht gestattet, die Lieferung bis zur Gutschreibung des Zahlungsbetrags (max. 21 Tage) hinauszuzögern
Die aktuellen Paypal AGB ( Punkt 10 ) sagen folgendes:
a. PayPal kann eine Zahlung, die Sie für einen Verkauf auf eBay erhalten vorübergehend einbehalten, wenn nach unserer Einschätzung bei dieser Zahlung ein höheres Risiko besteht. Wir halten die Zahlung dann solange in Ihrem Reservekonto, bis unserer Einschätzung nach dieses Risiko nicht mehr besteht. Wenn eine Zahlung vorübergehend einbehalten wird, wird Ihnen dies in Ihrem PayPal-Konto angezeigt.
b. Spätestens nach 21 Tagen geben wir die Zahlung frei, so dass Sie in Ihrem Zahlungskonto zur Verfügung steht. Die gilt nur dann nicht, wenn zwischenzeitlich für diese Zahlung eine Rücklastschrift, Kreditkartenrückbuchung oder ein Antrag auf Käuferschutz eingegangen ist. PayPal kann die Zahlung auch vor Ablauf von 21 Tagen freigeben, wenn der Käufer auf eBay eine positive Feedbackbewertung abgibt.
Zum Verkäuferschutz sagt Paypal folgendes
3. Voraussetzungen. PayPal schützt den Verkäufer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
3.1. Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Verkäufer von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt
Konkret bedeutes das für den Verkäufer:
Sobald Paypal eine eingegange Zahlung als risikobehaftet ansieht und überprüft bekommt der Verkäufer folgende Anzeige:
Offen: Die Zahlung ist noch offen. Bitte warten Sie mit dem Versand Ihrer Ware, bis die Zahlung abgeschlossen ist.
Hält der Verkäufer sich also an die Ebay Richtlinie und versendet sofort, dann riskiert er seinen von Ebay und Paypal herausstellend beworbenen Verkäuferschutz.
Hält er sich dagegen an die Paypal Richtlinien, riskiert er eine Streitfalleröffnung bei Ebay, eine schlechte Bewertung durch den Käufer und damit verbunden unter Umständen den Verlust des Powersellerrabattes, Verlust des Status "Verkäufer mit Top Bewertungen" und damit wiederum verbundene schlechtere Platzierung in den Suchergebnislisten.
Sollten bereits andere Streitfälle eröffnet sein, kann es auch zu Handelsbeschränkungen oder schlimmstenfalls zum Ausschluss vom Marktplatz Ebay kommen.
Ich richte deshalb folgenden Appell an Ebay und Paypal :
Bitte stimmen Sie ihre Bedingungen aufeinander ab, damit den Händlern unverschuldeter Schaden erspart beibt.
UPDATE : Paypal Stellungnahme
Bei den von Ihnen angesprochenen scheinbar widersprüchlichen Punkten, ist es uns wichtig klarzustellen: Es handelt sich hier um zwei grundsätzlich unterschiedliche Sachverhalte.
1. Während bei einer von PayPal einbehaltenen Zahlung laut Punkt 10.6 der aktuellen AGB eine Sicherstellung des Versandes durch den Verkäufer (der Verkäuferschutz bleibt davon unberührt, wenn der Verkäufer einen entsprechenden Versandnachweis und die Ware der Artikelbeschreibung entspricht) vorgenommen wird,
2. handelt es sich bei der von Ihnen zitierten Anzeige "Offen: Die Zahlung ist noch offen. Bitte warten Sie mit dem Versand Ihrer Ware, bis die Zahlung abgeschlossen ist" um einen Schutzmechanismus für den Verkäufer. Hier ist die Zahlung durch den Käufer ggf. risikobehaftet - sprich es ist unklar, ob der Käufer die Zahlung ordnungsgemäß durchführen kann und damit, ob der Verkäufer sein Geld bekommt. Deshalb soll mit dem Versand gewartet werden. Die Anzeigen im PayPal Konto unterscheiden sich auch klar und unmissverständlich und zeigen genau an, was ein Verkäufer tun soll.
Im Fall 1 bitten wir den Verkäufer die Ware zu versenden und er bekommt in kürzester Zeit (meist deutlich schneller als nach 21 Tagen) sein Geld. Und auch gleich dann, wenn der Käufer den Verkäufer positiv bewertet. Im Fall 2 bitten wir den Verkäufer die Ware nicht zu versenden, bis wir sicherstellen konnten, dass die Zahlung des Käufers auch tatsächlich abgewickelt werden kann (und nicht z.B. eine gestohlene Kreditkarte benutzt wurde). Dies sind im Kern unterschiedliche Sachverhalte.
Dresden, den 18.2.2010
Recht : Die politischen Parteien wurden erfolgreich abgemahnt
Obwohl unsere politischen Parteien ja verkünden, dass die gesetzlichen Regelungen des Widerrufsrechtes keiner Nachbesserung bedürfen, haben Sie es leider nicht geschafft ihre eignen Onlineshops abmahnsicher zu gestalten.
Lesen Sie bitte HIER
Dresden, den 17.2.2010
Recht : BGH zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten
Der Bundesgerichtshof hat heute über die Frage entschieden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
Quelle : Pressemeldung des BGH
Dresden, den 17.2.2010
Recht : Informationspflichten Mehrwertdienstenummern ab 1.3.2010
Wir möchten nochmals erinnern :
Neu daran ist, dass ab 1.3.2010 die Obergrenzen für Mobilfunkteilnehmer konkret benannt werden müssen.
Der bisherige Hinweis : "... eventuell abweichende Gebühren aus dem Mobilfunknetzt" oder ähnlich ist dann abmahngefährdet.
Eine Hinweisseite der Telekom finden Sie HIER
Wir empfehlen aber zusätlich den Hinweis incl. MWST in den dort vorgeschlagenen Text eizuarbeiten.
Dresden, den 17.2.2010
Recht : OLG Rostock bestätigt "Fliegenden Gerichtsstand"
Beschluss Az. 2 W 41/09 des OLG Rostock
Das LG Rostock war zunächst der Meinung, dass es bei einem Wettbewerbsverstoss im Internet, örtlich nicht zuständig sei, da weder der Abgemahnte noch der Abmahner ihren Sitz im Zustädigkeitsbereich des Gerichtes hätten.
Das OLG Rostock sah dies aber anders.
1. Entgegen der Ansicht des Landgerichts fehlt es nicht an seiner Zuständigkeit gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG . Danach ist für Klagen aufgrund des UWG auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. Das ist hier jedenfalls auch der Bezirk des Landgerichts Rostock.
13a. Bei der Bestimmung des Begehungsortes im Sinne des § /14 Abs. 2 S. 1 UWG ist - ebenso wie in § 32 ZPO - auf die Handlung abzustellen, welche den Tatbestand des behaupteten Wettbewerbsverstoßes verwirklicht. Dabei genügt es, dass an dem betreffenden Ort eines von mehreren Tatbestandsmerkmalen verwirklicht wird. Für Kennzeichenstreitigkeiten hat der BGH entschieden, dass Begehungsort auch der Ort ist, an dem dritten Personen die streitgegenständlichen Informationen im Internet bestimmungsgemäß zur Kenntnis gebracht werden (BGH GRUR 2005, 431 f - "Hotel Maritim"). Ein Anlass, diese Frage für wettbewerbsrechtliche Ansprüche anders zu entscheiden, ist nicht zu erkennen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.04.2006, 6 U 145/05).
Das Volltexturtei können Sie bei openjure.de nachlesen.
Dresden, den 17.2.2010
Recht : BGH Entscheidung zum Onlinevertrieb
BGH Urteil vom 10.2.2010, Az: I ZR 178/08
Der BGH hat am 10.2.2010 entschieden, dass Lizensierungsmodelle im Onlinevertrieb zulässig sind.
Es ist zulässig beim Verkauf von eBooks, Online Music und Computerprogrammen diese Werke, seitens des Herstellers, fest an ein Benutzerkonto zu binden, welches der Nutzer nicht weitergeben darf.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dagegen geklagt, weil er den Kunden unangemessen benachteiligt gesehen hat. Diese Auffassung teilte der BGH nicht.
Dresden, den 16.2.2010
Recht : AG Bremen vs. AG Pfaffenhofen
AG Bremen, Beschluss v. 27.11.2009 - Az.: 9 C 412/09
Das AG Bremen musste sich mit dem Antrag auf eine Bewertungslöschung bei Ebay auseinandersetzen.
Der Käufer erklärte, nach Erhalt der Ware, einen Widerruf und der Verkäufer erstattete ihm die Versandkosten in Höhe von 5,-- Euro nicht, da der Warenwert nicht über 40,-- Euro lag und eine entsprechende Klausel in seinen AGB vereinbart war. Es sei nun mal dahingestellt, ob die Erstattung der Hinversandkosten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann ( darüber entscheidet in Kürze der BGH nachdem er eine entsprechende Anfrage an den EuGH gestellt hat ).
Der Käufer veröffentlichte dann nachfolgende Bewertung:
"Vorsicht bei Reklamation! Übelste Abzocke bei Versandkosten!!!"
Gegen diese Bewertung setzte sich der Verkäufer zur Wehr.
Das AG Bremen sah in der Formulierung "Übelste Abzocke" keine Schmähkritik und hielt die Formulierung für zulässig.
"Der Bundesgerichtshof hält jedenfalls die für den Verbraucher günstigere Auslegung zumindest für möglich und stützt damit auch die Ansicht des OLG Karlsruhe als Berufungsinstanz und hat diese Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt (s. EuZW 2008, S. 768; OLG Karlruhe MMR 2008, S. 46). Die in den AGB der Klägerin enthaltene Regelung könnte somit gegen europäisches Recht verstoßen. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte daher einen berechtigten Grund, seine Unzufriedenheit über die diesbezügliche Praxis der Klägerin in Form einer negativen Bewertung öffentlich kundzutun. Die negative Bewertung war zulässig und rechtmäßig."
"Der Bewertungskommentar enthält konkrete Angaben dazu, welches (Fehl-)Verhalten bei der Transaktion der Beklagte der Klägerin vorwirft. Der Kommentar zielt eindeutig auf die Versandkostenpraxis der Klägerin. Er ist damit sachlich gerechtfertig. Dass diese Versandkostenpraxis zumindest unüblich, möglicherweise rechtswidrig ist, wurde oben bereits dargelegt. Die Kommentierung der Rückabwicklungspraxis als "Übelste Abzocke" ist (auch unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges) keine unzulässige Schmähkritik sondern eine Meinungsäußerung, die von Art. 5 I GG gedeckt ist (s. OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.12.1997, Az. 1 W 27/97 ). Hier steht nicht eine Diffamierung oder Beleidigung der Klägerin im Vordergrund, sondern der sachliche Bezug zur Erstattungspraxis. Der Vorwurf der "üblen Abzocke" bezieht sich auf den subjektiven Eindruck des Käufers, dass ihm bei der Klägerin zwar ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, er aber hierbei überraschend und zu Unrecht nicht alle Kosten erstattet bekommt. Da das Bewertungssystem von Ebay auf kurze und prägnante Kommentare ausgelegt ist, ist auch eine im Tonfall scharf formulierte Kritik zulässig, solange sich, wie hier, ein sachlicher Bezug noch eindeutig erkennen lässt. Hierbei muss die Klägerin angesichts der ungewöhnlichen, vom Käufer als überraschend empfundenen, und möglicherweise rechtswidrigen Praxis auch scharf formulierte Kritik als noch gerechtfertigt und zulässig hinnehmen."
Die Begründung ist nachvollziehbar und in sich schlüssig, dennoch stellt sich die Frage, ob der Unterlassungsgrund überhaupt in der Schmähkritik oder nicht doch eher in einer unwahren Tatsachenbehauptung liegt.
Der Käufer bezieht sich in seiner Bewertung nicht auf einen Widerruf, den er erklärt hat, sondern auf eine Reklamation.
Da der Käufer aber widerrufen hat, behauptet er fälschlicherweise, dass der Verkäufer im Falle eines begründeten Sachmangels (Reklamation) die Versandkosten nicht erstattet bekommt.
Dies entspricht wohl nicht den Tatsachen, sodass hier u.E. ein Unterlassungsgrund vorliegt.
Das AG Pfaffenhofen hat, in Bezug auf eine Bewertung mit dem Hinweis auf eine Reklamation, gegensätzlich geurteilt.
AG Pfaffenhofen, Urteil vom 30.8.2007, Az.: 1 C 734/07
Hier lag folgender Sachverhalt vor:
Nach Erhalt der Ware sendete der Käufer eine Mail mit folgendem Inhalt :
"Leider entspricht die Rutsche nicht meinen Vorstellungen."
Das war der gesamte Text ohne weitere Erläuterungen. Der Verkäufer reagierte auf diese Mail nicht, da der Käufer nach seiner Ansicht damit einen Widerruf erklärt hatte oder eine Meinung zum Artikel mitgeteilt hat..
Kurz darauf bewertete der Käufer negativ mit folgendem Text:
"Keine Antwort auf Reklamation"
Das AG Pfaffenhofen erkannte den Unterlassungsanspruch mit folgender Begründung an:
"Im vorliegenden Fall ist die Bewertung "Keine Antwort auf Reklamation" nicht zutreffend. Die vor der Abgabe dieser Bewertung übersandte Mail stellt keine Reklamation dar. Die Antragsgegnerin brachte nur ihre Unzufriedenheit mit dem Kaufgegenstand zum Ausdruck. Worauf diese Unzufriedenhait beruht ist der Mail nicht zu entnehmen."
Desweiteren führte das Gericht aus, dass der Verkäufer erwarten kann, dass ein Mangel vom Käufer beschrieben wird, damit dem Verkäufer Gelegenheit zur Stellungnahme oder Beseitigung des Mangels gegeben werden kann. Nur Letzteres hätte nach Auffassung des Gerichtes einer Reklamation entsprochen.
"Da mithin der Antragsgener die erhaltene Ware nicht in diesem Sinne reklamiert hat, entspricht auch der Text der von dem Antragsgegner gegenüber Ebay über den Antragssteller abgegebne Bewertung nicht den Tatsachen und ist vom Antragsgegner zurückzunehmen."
Diese Entscheidung ist u.E. nicht nur schlüssig, sie hat auch den Unterlassungsgrund (unwahre Tatsachenbehauptung) klar erkannt und korrekt geurteilt.
Dresden, den 16.2.2010
Ebay : Anbieten ohne Angebotsgebühr am 18. und 19. März 2010 für Privatverkäufer
Unter dem Motto "Fasching vorbei - Sparen beginnt" veranstaltet Ebay eine Sonderaktion*.
0 Cent Angebotsgebühren in allen Kategorien unabhängig vom Startpreis.
* Diese Preisaktion gilt nur für private Mitglieder, die mit einer deutschen Adresse bei eBay.de angemeldet sind. Diese Aktion ist ferner nur gültig für Auktionen, die bei eBay.de eingestellt werden und deren Laufzeit am 18.02.2010 oder 19.02.2010 startet. Sie ist nicht gültig für Festpreisangebote, Mehrfach-Angebote, Angebote mit der Zusatzfunktion Mindestpreis, sowie das Anzeigenformat. Die Preisaktion gilt nur für Angebote, die zwischen Donnerstag, 18. Februar, 00:01 Uhr und Freitag, 19. Februar 2010, 23:59 Uhr auf unsere Server übertragen werden und in dieser Zeit starten. Bitte beachten Sie, dass alle anderen Gebühren (Verkaufsprovision sowie sämtliche Gebühren für Zusatzoptionen, wie z.B. Galeriebild, Untertitel etc.) wie üblich berechnet werden.
** ausgenommen Handyverträge
Wenn Sie die Startzeitplanung nutzen möchten:
Wenn Sie Angebote mit Hilfe der Startzeitplanung schon vor dem 18.02.2010 einstellen, werden Ihnen im Verkaufsformular noch die regulären Gebühren angezeigt. Berechnet werden Ihnen aber die reduzierten Angebotsgebühren. Nutzen Sie die Startzeitplanung dagegen am 18.02.2010 oder 19.02.2010 und wählen ein späteres Startdatum als den 19.02.2010, werden Ihnen die Gebühren wie üblich berechnet, auch wenn Ihnen in diesem Zeitraum die reduzierten Gebühren angezeigt werden. Die Startzeitplanung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angebote rechtzeitig auf unsere Server übertragen werden.
Wenn Sie Ihre Artikel während der Preisaktion mit einem von eBay akzeptierten Verkäufertool (wie z.B. Turbo Lister), einstellen, werden Ihnen die regulären Gebühren angezeigt. Berechnet werden aber die reduzierten Angebotsgebühren.
Die Vergünstigungen im Rahmen der 0-Cent-Auktion bleiben von dieser Preisaktion unberührt.
Dresden, den 15.2.2010
Paypal : Weiterhin keine Paypal Zahlungen für Indien möglich
Das seit einiger Zeit bestehende Problem für Paypalzahlungen von oder nach Indien ist noch nicht gelöst.
Farhad Irani, der Verantwortliche für den asiatischen Paypalmarkt, hat inzwischen, in einem offenen Brief, eine Stellungnahme abgegeben.
Den offenen Brief können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 15.2.2010
Amazon : Amazon veröffentlicht kostenlose Klassiker für Kindle
Amazon wird 65.000 Klassiker aus der englischen Nationalbibliothek kostenfrei für den E-Book Reader Kindle ab Frühsommer 2010 zur Verfügung stellen.
Dresden, den 14.2.2010
Recht : Ebay verliert erneu8t gegen Louis Vouitton
Ebay wurde von einem französischem Gericht erneut zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro verurteilt.
Im Hause Ebay ist man der Ansicht, dass dieses Urteil im Widerspruch zu einem belgischem Urteil steht, mit gleichem Sachverhalt..
Yohan Ruso, Geschäftsführer von Ebay in Frankreich erklärte:
"In dem Fall geht es um die Benutzung von Adwords, die Käufer zu authentischen Produkten führen, die auf Ebay angeboten werden. Der Rechteinhaber nutzt seine Klage, um zu kontrollieren, was Menschen kaufen dürfen, wo sie es kaufen können und wie viel sie dafür bezahlen müssen."
Ebay erklärte weiterhin, dass man auf ein Urteil des EuGH in Bezug auf Adwords warte.
Quelle: zdf.net
Dresden, den 14.2.2010
Recht : Zurückweisung einer Abmahnung wegen fehlender Vollmacht muss unverzüglich erfolgen
OLG Düsseldorf, Urteil, 15.9.2009, Az.: I-20 U 164/08
Die Abmahnung erfolgte unter dem 14.12.2007 und ging dem Beklagten am 15.12.2007, einem Samstag, zu. Die Kläger setzten eine Frist zur Erklärung der Unterwerfung bis zum 20.12.2007, dem Donnerstag der darauf folgenden Woche. Am Mittwoch, 19.12.2007, bat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten um eine Fristverlängerung. Unter dem 21.12.2007 wies er die Abmahnung zurück. Das war deshalb nicht mehr unverzüglich, weil die Zurückweisung ohne weiteres schon in der ersten Reaktion auf die Abmahnung am 19.12.2007 hätte erklärt werden können. Das wäre auch erforderlich gewesen, um die Wirkungen des § 174 BGB herbeizuführen.
Hier können Sie das VOLLTEXTURTEIL nachlesen.
Dresden, den 13.2.2010
CEBIT : Einladung zur Cebit 2010
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. lädt alle interessierten Onlinehändler zum Besuch der Cebit am 3. März oder am 4. März 2010 ein.
Gerne stellen wir Ihnen, nach einer Terminvereinbarung mit dem BVOH, eine kostenlose Eintrittskarte für Sie und Ihren Begleiter zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie HIER
Dresden, den 13.2.2010
Ebay : Spielcasino bei Ebay zu ersteigern
Wer also noch dringend Betreiber eines Casinos werden möchte, sollte sich das mal anschauen.
Hier geht es zum Angebot : CASINO AUKTION
Dresden, den 13.2.2010
Recht : "Fälschung" in einer Bewertung kann einen Eigriff in den Gewerbetrieb darstellen
LG Bonn, Urteil vom 20.11.2009 - Az. 1 O 360/09
Medien Internet und Recht berichtet, dass das LG Bonn die Behauptung "Fälschung" in einer Bewertung bei Ebay, als einen Enigriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des bewerteten Händlers wertet und einen Unterlassungsanspruch begründet.
Quelle : Medien Internet und Recht
Dresden, den 12.2.2010
Recht : Werbung mit Testergebnissen
BGH, Urteil, 16.7.2009, I ZR 50/07
Der BGH hat entschieden, das bei Werbung mit Testergebnissen die Ergebnisse leicht und eindeutig nachprüfbar sein müssen.
Dies bedeutet, dass eine Fundstelle für das Testergebnis leicht auffindbar ( auf der ersten Bildschirmseite ) für den Verbraucher angegeben sein muss
Das Urteil können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 12.2.2010
Recht : Versandkostenangabe und MWST Angabe erst beim Aufruf des Warenkorbes reicht nicht aus
BGH, Urteil, 16.7.2009, I ZR 50/07
Die Angabe der Versandkosten und die Angabe, dass die Mehrwertsteuer in den Preisen enthalten sei, muss bereits vor Einleitung des Bestellvorganges für den Verbraucher ersichtlich sein.
Angaben, die erst im Warenkorb angezeigt werden erfolgen zu spät und sind wettbewerbswidrig.
Das Urteil können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 12.2.2010
Recht : Selbstverständliches ist selbstverständlich nicht selbstverständlich - oder doch???
Urteil, LG Köln, 15.9.2009, 33 O 126/09
Urteil, LG Bochum, 12.2.2009, I-12 O 12/09
Selbstverständlich sieht das LG Köln in einer Selbstverständlichkeit etwas Anderes als das LG Bochum.
Die Kölner Richter sahen in der nachfolgenden Werbung keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten oder zumindest keine Irreführung der Verbraucher:
"Originalprodukte mit Zufriedenheitsgarantie Was bedeutet das für Sie? Wir vertreiben absolute Marken-Originalware Unsere Produkte sind frisch und unbenutzt (.) Wir bestätigen, dass alle bei XXXXXX angebotenen Parfumprodukte oder Artikel mit einem angegebenen Markennamen absolut ECHT, ORIGINAL, AUTHENTISCH und von frischer Qualität sind. Dies garantieren wir ausdrücklich. (.)".
Selbstverständlich sahen die Bochumer Richter in der nachfolgendenden Werbung eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und eine Irreführung der Verbraucher:
"Garantie - Echt-heitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren."
Selbstverständlich sind beide Entscheidungen auf der gleichen Gesetzesgrundlage §5 UWG getroffen worden.
Selbstverständlich geben wir hierzu mal keinen Kommentar ab.
Dresden, den 11.2.2010
Ebay : Einigung über Sozialplan bei Ebay
Die Unternehmensführung und der Betriebsrat des Internetauktionshauses Ebay haben sich am frühen Donnerstagmorgen auf einen Sozialplan für die 400 Mitarbeiter geeinigt, deren Stellen am Standort Dreilinden bei Berlin abgebaut werden sollen.
Das berichtet der Tagesspiegel (Freitagsausgabe). Nach Tagesspiegel-Informationen erhält jeder Mitarbeiter, der seine Stelle verliert, einen Betrag, der sich aus seiner Betriebszugehörigkeit in Jahren mal letztem Bruttogehalt mal einem Faktor zwischen 1,95 (Für unter 45 Jährige) und 2,10 Euro (für über 45 Jährige) berechnet. Für jedes Kind soll es 2500 Euro extra geben.
Laut einem Sprecher von Ebay hat der Sozialplan ein Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich. Der Betriebsrat bezeichnete den Sozialplan als "guten Kompromiss", das Unternehmen zeigte sich "sehr zufrieden".
100 Mitarbeitern soll zusätzlich die Möglichkeit geben werden, eine Transfergesellschaft zu gründen. Diese soll zwölf Monate lang 80 Prozent des letzten Gehalts zahlen.
Quelle : Pressemitteilung Presseecho
Dresden, den 11.2.2010
Recht : Vermischung von Widerrufsrecht und Rückgaberecht sowie Fristsetzung zur Anzeige eines Mangels sind wettbewerbswidrig
Urteil LG Karlsruhe, 19.10.2009, Az: 10 O 356/09
Einerseits wurde diese AGB Klausel gerügt :
Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden sind umgehend spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen.
AGB, in denen offensichtliche Mängel oder Transportschäden von Verbrauchern innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu rügen sind, verstößt gegen § 307 BGB und ist damit unzulässig.
Zudem wurde auch dieser Text als wettbewerbswidrig eingestuft
Sollte es einmal passieren, dass ein bestellter Artikel nicht Ihren Wünschen entspricht, haben Sie 14 Tage Zeit, ihn gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzuschicken. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung.
Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen bei einem Bestellwert bis 40 Euro sind die Rücksendekosten von Ihnen zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.
Da hier, insbesondere im Bezug auf die Rechtsfolgen ( 40 Euro Klausel ) und den Fristbeginn,( beim Widerruf gem. §355 Abs. 2 BGB ) nicht transparent, sondern verwirrend für den Verbraucher belhrt wurde, ist die Vermischung beider Rechte innerhalb der Belehrung zu Recht als unzulässig eingestuft worden
Dresden, den 11.2.2010
Recht : Rücktritt vom Kaufvertrag auch ohne Nacherfüllungs-Begehr
Urteil AG Köln 137 C 436/09
Die Anwaltskanzlei Ferner berichtet soeben über ein Urteil des AG Köln.
Hier wurde vom Gericht angenommen, dass es seitens des Verbrauchers, keiner zuvor gesetzen Frist zur Nacherfüllung bedarf, um sich vom Kaufvertrag lösen zu können.
Begründet wurde dies mit einer richtlinienkonformer Auslegung des Art. 3 Abs. 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie.
Den vollständigen Artikel können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 10.2.2010
Recht : Gericht kippt Leasing-Restwertklausel
Im Szary Blog wird von Rechtsanwalt Tobias Goldkamp berichtet, dass ein Urteil erstritten wurde, dass für viele Leasingverträge Auswirkung haben könnte.
Viele Kunden könnten demnach überhöhte Restwertabrechnungen zurückweisen und gegebenenfalls auch rückwirkend Forderungen gegen die Leasinggesellschaft geltend machen.
Den Bericht können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 10.2.2010
Ebay : Nutzerbefragung zu Veränderungen der Darstellung auf Suchergebnisseiten
Marion von Kuczkowski berichtet in ihrem Blog von der neuen Ebay Seite "Garden by Ebay", auf welcher Nutzer ihre Meinung zu neuen Ebayfunktionen, mittels Abstimmung, kundtun können.
Den Artikel können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 10.2.2010
Ebay : Betaphase Bonsprogramm für Käufer bei ebay.com
Bei ebay.com läuft zur Zeit die Testphase mit einem Bonusprogramm für Käufer.
Ausführliche Informationen finden Sie HIER auf der Seite von onlinemarktplatz.de.
Dresden, den 10.2.2010
Ebay : Powerseller Telefonhotline wurde abgeschafft
Bisher hatten Powerseller einen speziellen Telefonservice bei Ebay.
Dieser steht nicht mehr zur Verfügung.
Es muss halt überall eingespart werden, wenn 400 Mitarbeiter, trotz Rekordergebnis im vergangenem Geschäftsjahr, entlassen werden.
Es macht für Ebay Profis ( Powerseller ) auch wenig Sinn, mit schlecht bezahlten Mitarbeitern eines Call Centers zu telefonieren.
Schade, dass man auf die Kompetenz der langjährigen Ebay Mitarbeiter verzichtet.
Ein Kundenservice, der dem Kunden mangels Wissen nicht weiterhelfen kann, verdient den Namen auch nicht mehr.
Dresden, den 9.2.2010
Ebay : Ebay Suchfunktion Totalausfall ( weltweit )
Derzeit ist die Suchfunktion auf allen Ebay Seiten gestört.
Bisher ist nicht bekannt, wie lange diese Störung andauern wird.
Dies betrifft zum Teil auch WOW Angebote.
Die EBay WOW Sofortkaufangebote sind noch aufrufbar, aber die Ebay WOW Auktionen lassen sich nicht mehr öffnen.
Es steht zu befürchten, dass Ebay Auktionen mit sehr schlechten Ergebnissen für den Verkäufer enden, da die meisten Gebote ja erst gegen Ende der Laufzeit abgegeben werden.
UPDATE: 9.2.2010
Die Suchfunktion lässt sich momentan wieder nutzen, aber die Ebay Shops werden nach wie vor nicht angezeigt.
Zudem ist das Einstellen von neuen Artikel nicht möglich.
UPDATE: 9.2.2010
Die Störung ist nunmehr scheinbar vollständig behoben.
Hier die offizielle Ebay Mitteilung : STÖRUNGSMITTEILUNG
Dresden, den 9.2.2010
Ebay : Peinliche eBay-Panne mit angeblichen Handy-Dummies
Wortfilter.de meldet soeben eine fehlerhafte Darstellung auf Ebayseiten:
In diversen eBay-Kategorien bekommt man derzeit bei Kauf die folgende falsche und irreführende Aussage eBays zu lesen:
Achtung:
Sie bieten hier auf eine nicht funktionsfähige Handy-Attrappe, ein sogenannter Handy-Dummy. In dieser eBay-Kategorie werden ausschließlich Handy-Dummies angeboten.
Attention:
You are bidding on a non-functional phone dummy. The mobile phones in this category are dummies and cannot be used as telephones.
Diese Anzeige kam z.B. auch beim Kauf eines Fahrrades und eines Stuhls. Natürlich springen die Käufer sofort irritiert ab.
Quelle : wortfilter.de
Dreseden, den 9.2.2010
Recht : Verfahrenseinstellung aufgrund eines Brückenabstandsmessverfahrens
Schadenfix.de verbreitet soeben folgende Meldung:
Das Amtsgericht Hannover hat durch Beschluss vom 07.12.2009 - 246 OWi 7351 Js 85292/09 (279/09) - ein Verfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, der im Rahmen eines Brückenabstandsmessverfahrens festgestellt wurde, mit der Begründung eingestellt, dass auch das anlassbezogene Anfertigen von Beweisfotos unzulässig ist, da es hierfür an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Es liegt nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover hierdurch ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor.
Quelle : schadenfix.de
Dresden, den 8.2.2010
Ebay : Integrierte Online- und Radiokampagne "Hier wirst du alles los. Kostenlos."
Ebay scheint die privaten Verkäufer auf den Ebay Kleinanzeigenmarkt "auslagern" zu wollen.
Den Radiospot können Sie sich HIER anhören.
Ausführliche Informationen zur Kampagne finden Sie HIER
Dresden, den 8.2.2010
Flüge : Ryanair-Blitzaktion: 1 Million Flüge ab 5 Euro
Beim Billigflieger Ryanair können Reisende 1 Million Flüge ab 5 Euro buchen. Der Preis gilt für den einfachen Flug und versteht sich inklusive Steuern und Gebühren. Passagiere können von Weeze aus beispielsweise nach Göteborg, London-Stansted, Krakau oder Berlin ab jeweils 5 Euro fliegen.
Die Flugpreise enthalten keine optionalen Gebühren. Der Buchungszeitraum gilt noch bis zum 8. Februar 2010. Der Reisezeitraum ist vom 1. bis zum 31. März 2010. Die gültigen Reisezeiten sind von montags bis sonntags, je nach Verfügbarkeit. Die Vorausbuchungsfrist beträgt 14 Tage.
Dresden, den 8.2.2010
Kommunikation : Online-Brief kommt Mitte des Jahres
Die Online-Briefe der Deutschen Post sollen Mitte des Jahres auf den Markt kommen. Dies betrifft sowohl online eingesandte Brief, die dann von Boten zugestellt würden, als auch komplett elektronisch übermittelte Briefe
Vollständige Informationen finden Sie HIER im Handelsblatt.
Dresden, den 8.2.2010
Ebay : Geniale kostenfreie externe Suchmaschine für Ebay Angebote mit vielen Zusatzfunktionen
Axel Gronen won www.wortfilter.de hat ein geniales Tool von Baygel vorgestellt.
Die erweiterte Suchfunktion kann zielgnau in extremer Schnelligkeit passende ebay Angebote finden.
Testen Sie doch einfach einmal selbst.
http://www.baygel.de/advanced.php
Dreden, den 7.2.2010
Schufa : Einmal im Jahr kostenlose Selbstauskunft in Papierform ab April 2010
Die SCHUFA bleibt Vorreiter in Sachen Transparenz und bietet den Bürgern ab dem 1. April 2010 zwei Möglichkeiten, Informationen über die gespeicherten Daten zu erhalten: Verbraucher können einmal jährlich kostenlos eine schriftliche Datenübersicht erhalten. Darüber hinaus können sie gegen Bezahlung über das Internetportal www.meineSCHUFA.de jederzeit die zu ihren Kreditgeschäften gespeicherten Informationen bequem von zu Hause aus online einsehen und Zusatzleistungen wie einen Benachrichtigungsservice per E-Mail oder SMS bestellen.
Quelle : Schufa Pressemitteilung
Dresden, den 6.2.2010
Recht : Heute war der NDR zu Gast beim BVOH
Der NDR war heute zu einem Drehtermin für die Sendung "Markt" vor Ort beim BVOH.
Die Sendung wird sich mit den Themenbereichen Wettbewerbsrecht und Markenrecht auseinandersetzen.
Der Sendetermin wird noch im Februar sein. Wir werden Sie frühzeitig informieren.
Dresden, den 6.2.2010
Amazon : Jetzt auch Grundpreisangabe bei Amazon möglich
Endlich ist es für Händler möglich die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe bei Amazon auszuweisen.
Ein Beispiel finden Sie HIER
Der BVOH stellte diese (und Andere ) Forderung(en) schon lange und stellt deshalb, angelehnt an Gallileo Gallileis berühmten Ausspruch, fest:
.... und Amazon bewegt sich doch.
Dresden, den 6.2.2010
Ebay : Neue Funktion "Schneller Überblick"
Ebay hat am 1.2.2010 still und heimlich in der Kategorie "Kleidung Accessoires" eine neue Darstellung der Suchergebnislisten eingeführt ohne bisher Informationen dazu zu veröffentlichen.
Während es bisher die Zusatzfunktion "Galerie Plus" gab, dort wurde beim Darüberfahren mit dem Mousezeiger das Bild vergrössert, gibt es dort jetzt die neue Standardfunktion "Schneller Überblick". Der Link befindet sich in der Ansicht direkt unterhalb der Titelzeile.
Beim Anclicken öffnet sich sehr schnell ein zusätzliches kleines Fenster mit den wichtigsten Information zum Artikel und dem Verkäufer.
Ich halte das als Käufer für eine gute Idee und würde mir wünschen, diese Anzeige auch in anderen Kategorien nutzen zu konnen.
Wenn Sie ein Beispiel sehen möchten, clicken Sie bitte HIER
Dresden, den 5.2.2010
Google : Ein neues Kaninchen aus Googles Zauberhut: Mit "Store View" virtuell die Läden erkunden
Wird es neben Google "Street Views" demnächst auch "Store Views" geben?
Den Bericht können Sie HIER bei Basic Thinking nachlesen.
Dresden, den 5.2.2010
Afterbuy : Afterbuy sucht Betatester für Amazon Seller Central Lister
Sehr geehrte Afterbuy-Kunden,
wir suchen für unseren neuen Amazon-Lister für Seller Central in der Kategorie "Consumer Electronics" einige wenige Betatester. Eine wichtige Voraussetzung zur Teilnahme sind sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Amazon Seller Central.
Informationen finden Sie HIER
Dresden, den 5.2.1010
Ebay : Neue Kaufabwicklung ab Anfang Februar
Freitag, 5. Februar 2010 | 10:30
Liebe eBay-Mitglieder,
ab Anfang Februar werden wir auf unserer Seite eine neue Kaufabwicklung testen. Diese Tests betreffen zunächst nur eine kleine Käufergruppe und werden in den darauf folgenden Wochen schrittweise ausgeweitet. Unser Ziel ist, dass ab Ende April alle Käufer die neue Kaufabwicklung nutzen können.
Was ist anders an der neuen Kaufabwicklung?
Nach einer erfolgreichen Transaktion startet der Käufer die Kaufabwicklung wie gewohnt mit einem Klick auf "Jetzt bezahlen". Auf der folgenden Seite kann er seinen Einkauf überprüfen sowie die Lieferadresse auswählen.
Käufer, die sich in der Testgruppe befinden, werden danach direkt zu PayPal weitergeleitet, um dort beispielsweise eine der folgenden Zahlungsmethoden auszuwählen:
PayPal
Überweisung
Kreditkarte
Lastschrift
Zahlungen per Lastschrift und Kreditkarte werden von PayPal durchgeführt. Sie brauchen dafür aber kein PayPal-Konto, sondern können ohne Anmeldung bezahlen.
Nach Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode gelangt der Käufer wieder zurück in die eBay-Kaufabwicklung und sieht hier die übliche Zusammenfassung des Einkaufs. Falls die Option "Überweisung" ausgewählt wurde, werden an dieser Stelle, wie gewohnt, die Bankdaten des Verkäufers angezeigt.
Warum eine neue Kaufabwicklung?
Bequeme und sichere Zahlungsmethoden wie PayPal, Lastschrift und Kreditkarte werden immer beliebter und zählen mittlerweile zu den klassischen Zahlungsmethoden im Internet. Die verbesserte Kaufabwicklung ermöglicht eine noch einfachere und bequemere Bezahlung auf eBay.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Quelle : ebay.de
Dresden, den 5.2.2010
Amazon : Amazon gerät bei E-Books erneut unter Druck
Nachdem Amazon bereits im Kampf gegen den Grossverlag Macmillan bezüglich seiner Preisgestaltung nachgegeben hat (siehe unseren Bericht vom 2.2.2010), fordert nun auch der Medienmogul Murdoch die Anhebung der Verkaufspreise für E.books bei Amazon.
Einen Bericht dazu können Sie bei magnus.de HIER bei magnus.de nachlesen.
Dresden, den 5.2.2010
Datenschutz : Dresdner Anwalt zeigt Kanzlerin wegen Anstiftung zur Hehlerei an
Die Dresdner Neue Nachrichten (DNN) veröffentlicht nachfolgende Nachricht:
Wegen des von der Bundesregierung geplanten Aufkaufs einer CD mit Bankdaten aus der Schweiz hat der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hanning nun Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erstattet. Wie Hannig am Mittwoch erklärte, bestünde der Verdacht der Anstiftung zu Straftaten, insbesondere Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat. Der Strafverteidiger, der selbst CDU-Mitglied ist, meint, dass die Bundesregierung mit dem Erwerb der Daten die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit überschreitet.
Den vollständigen Artikel können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 5.2.2010
Recht : Wieder betrügerische Abmahnungen im Umlauf
Internetrecht Rostock berichtet von bertrügerischen Abmahnungen des "Verein für lauteren Wettbewerb e.V" aus Wippingen.
Dieser Verein wurde erst in diesem Monat eingetragen und ist nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigem Verein aus Hamburg.
Es wird empfohlen vorerst keine Unterlassungserklärung abzugeben und Strafanzeige zu erstatten. Gleichfalls sollte der "Verein für lauteren Wettbewerb e.V" aus Hamburg informiert werden.
Den Artikel von internet-recht Rostock können Sie HIER lesen.
Dresden, den 4.2.2010
Recht : Händler haften nicht für technische Fehler des Plattformbetreibers
OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2009, Az. 4 U 145/09
Nach Ansicht des OLG Hamm haftet der Händler nicht für technische Fehler des Plattformbetreibes, da er nicht Beauftragter des Händlers ist.
Ebensowenig haftet der Plattformbetreiber für Fehler des Händlers.
Der Plattformbetreiber ist wie ein Vermieter anzusehen.
In dem durch das OLG Hamm entschiedenem Fall hatte der Händler widersprüchliche Widerrufsbelehrungen in seinen Angeboten.
Eine Belehrung war korrekt dargestellt, die andere Belehrung in einem vom Plattformbetreiber zur Verfügung gestelltem Textfeld wies eine fehlerhafte Darstellung auf.
Die Abmahnung, zumindest der Teil der fehlerhaften Darstellung durch den Plattformbetreiber betreffend, wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Das Volltexturteil mit der Begründung können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 4.2.2010
Ebay : Dr. Stephan Zoll über die Zukunft des Onlinehandels
Venture TV interviewt Ebay Chef Dr. Stephan Zoll zum Thema die Zukunft des Online-Handels und die Zukunft von eBay.
Dr. Stephan Zoll, Geschäftsführer von eBay Deutschland, über Live-Shopping, die Zukunft des Online-Handels und die Verdrängung des klassischen Handels. Außerdem geht's um die Zukunft von eBay, gelernte Lektionen, die Macht des günstigsten Preises und die drei wichtigsten Faktoren im Kampf um die Kundenzufriedenheit.
Das Video können Sie sich HIER ansehen.
Dresden, den 4.2.2010
Ebay : Aktueller BUG - Streitfälle wegen Nichtzahlung können derzeit nicht eröffnet werden
Seit letzter Woche erreichen uns vermehrt Meldungen von Ebayverkäufern, die keine unbezahlten Artikel bei Ebay melden können.
Der Fehler sollte zwar lt. Ebay letzen Freitag behoben sein, aktuell ist aber eine Meldung nach wie vor nicht möglich.
Dresden, den 4.2.2010
Paypal : Paypal vs. Ebay
Man sollte meinen, dass die Muttergesellschaft Ebay und deren Tochter Paypal, die Bedingungen für die Nutzer beider Dienste aufeinander abstimmen.
Leider scheint die Abstimmung untereinander nicht zu funktionieren.
Ebay gibt den Verkäufern folgende Richtlinien:
Falls PayPal für einen von Ihnen verkauften Artikel eine Transaktion überprüft und dadurch verzögert gutschreibt, ist es Ihnen nicht gestattet, die Lieferung bis zur Gutschreibung des Zahlungsbetrags (max. 21 Tage) hinauszuzögern
Die aktuellen Paypal AGB ( Punkt 10 ) sagen folgendes:
a. PayPal kann eine Zahlung, die Sie für einen Verkauf auf eBay erhalten vorübergehend einbehalten, wenn nach unserer Einschätzung bei dieser Zahlung ein höheres Risiko besteht. Wir halten die Zahlung dann solange in Ihrem Reservekonto, bis unserer Einschätzung nach dieses Risiko nicht mehr besteht. Wenn eine Zahlung vorübergehend einbehalten wird, wird Ihnen dies in Ihrem PayPal-Konto angezeigt.
b. Spätestens nach 21 Tagen geben wir die Zahlung frei, so dass Sie in Ihrem Zahlungskonto zur Verfügung steht. Die gilt nur dann nicht, wenn zwischenzeitlich für diese Zahlung eine Rücklastschrift, Kreditkartenrückbuchung oder ein Antrag auf Käuferschutz eingegangen ist. PayPal kann die Zahlung auch vor Ablauf von 21 Tagen freigeben, wenn der Käufer auf eBay eine positive Feedbackbewertung abgibt.
Zum Verkäuferschutz sagt Paypal folgendes
3. Voraussetzungen. PayPal schützt den Verkäufer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
3.1. Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Verkäufer von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt
Konkret bedeutes das für den Verkäufer:
Sobald Paypal eine eingegange Zahlung als risikobehaftet ansieht und überprüft bekommt der Verkäufer folgende Anzeige:
Offen: Die Zahlung ist noch offen. Bitte warten Sie mit dem Versand Ihrer Ware, bis die Zahlung abgeschlossen ist.
Hält der Verkäufer sich also an die Ebay Richtlinie und versendet sofort, dann riskiert er seinen von Ebay und Paypal herausstellend beworbenen Verkäuferschutz.
Hält er sich dagegen an die Paypal Richtlinien, riskiert er eine Streitfalleröffnung bei Ebay, eine schlechte Bewertung durch den Käufer und damit verbunden unter Umständen den Verlust des Powersellerrabattes, Verlust des Status "Verkäufer mit Top Bewertungen" und damit wiederum verbundene schlechtere Platzierung in den Suchergebnislisten.
Sollten bereits andere Streitfälle eröffnet sein, kann es auch zu Handelsbeschränkungen oder schlimmstenfalls zum Ausschluss vom Marktplatz Ebay kommen.
Ich richte deshalb folgenden Appell an Ebay und Paypal :
Bitte stimmen Sie ihre Bedingungen aufeinander ab, damit den Händlern unverschuldeter Schaden erspart beibt.
Dresden, den 3.2.2010
Recht : Abmahnung nach Ansicht des LG Hamburg per Mail zulässig
Wie Rechtsanwalt Moebius auf seiner Seite berichtet, hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass ein Abmahnung, die ausschliesslich per Mail verschickt wird, ausreichend ist
Der Abgemahnte führte an, dass die Abmahnung ihn nicht erreicht hat, da die Mail von der Firewall des Abgemahnten blockiert wurde und lehnte einen Kostenerstattungsanspruch ab.
Das Landgericht hat das Nichterhalten der Abmahnung in den Risikobereich des Empfängers verlagert, insbesondere, da der abmahnende Anwalt die Mail zusätzlich per BCC verschickt hat und diese Mail den Empfänger erreicht hat, was dieser Empfänger eidesstattlich versichert hat.
Das Urteil können Sie HIER auf der Seite des Ra Moebius nachlesen.
Dresden, den 3.2.2010.
Warnung : Ebay aktuelle Abmahngefahr
Derzeit kann die Ebay "mich" Seite nicht aufgerufen werden. Auf dieser Seite haben viele Anbieter unter Anderem rechtliche Informationen hinterlegt und aktiv verlinkt ( sprechender Link ) um einigen gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen, die nicht zwingend bereits auf der Angebotsseite erscheinen müssen.
Da die Seite derzeit nicht erreichbar ist, sind diese Anbieter abmahngefährdet.
Wir empfehlen deshalb, die Angebote zu überarbeiten, um die erforderlichen Informationen auf der Angebotsseite darzustellen.
Dresden, den 2.2.2010
Update:
Die "mich" Seite ansich funktioniert, lediglich die Ebayverlinkung hat einen BUG.
Sie können als hilfsweise Lösung auch einen "sprechenden Link" in Ihre Artikelbeschreibung einarbeiten.
Nachfolgend der entsprechnde Link. Den Text Mitgliedsname müssen Sie durch ihren eigenen Ebay Mitgliedsnamen ersetzen.
http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&use=MITGLIEDSNAME
Dresden, den 2.2.2010
Amazon : Verlag Macmillan zwingt Amazon zur Kapitulation
Der USA Grossverlag Macmillan ( eine Tochter der deutschen Verlages Holtzbrinck ) hatte Amazon ein Ultimatum gesetzt.
E-books, die vom Amazon zu einem Preis von 9.99 US-Dollar verkauft wurden, sollten nach dem Willen des Verlages zwischen 12,99 und 14,99 US-Dollar verkauft werden, andernfalls sollte keine Belieferung von Amazon mehr stattfinden.
Zunächst nahm Amazon am Freitag alle Macmillan Produkte vom Markt.
Macmillan hat natürlich für seine Bücher eine Monopolstellung, sodass sich Amazon nach eigenen Angaben zur "Kapitulation" gezwungen sah.
Die E-books können seit Sonntag wieder über Amazon bestellt werden, da Amazon sich nunmehr an die vorgegebnen Preise hält.
Die Pressemeldung von Amazon können Sie . HIER nachlesen.
Dresden, den 2.2.2010
Datenschutz : Webseiten-Analyse - So werden Sie nicht erfasst
Zunehmend verbreitet sind Webanalyse-Tools externer Dienstleister, mit denen Webmaster - teilweise sogar umsonst - analysieren können, wie ihre Webseite von Usern genutzt wird. Im Regelfall werden hierbei kleine Javascripte oder Bilder eingebunden, die auf einem externen Server liegen bzw. zu diesem Daten (wie die IP des Users) übermitteln.
Manche Nutzer möchten das aber gar nicht erst, wollen also nicht erfasst werden. Hier nun die Erklärung, wie man selber seine Daten im Internet (etwa vor Analyse-Tools wie z.B. Google Analytics oder Werbeeinblendungen) schützen kann.
Die Erklärung finden sie im vollständigen Bericht der Anwaltskanzlei Ferner, die Sie HIER nachlesen können.
Dresden, den 2.2.2010
Google : Könnte Google Vorbild für Ebay und Amazon sein?
Mit Speck fängt man Mäuse oder mit Mäusen Käfer. Oder so ähnlich. Jedenfalls folgt Google nun dem Vorbild von Mozilla und bietet jedem findigen (externen) Programmierer eine Geld-Prämie, der einen Bug im Chrome-Browser, Plugins oder dem Open-Source-Projekt Chromium findet, das die Grundlage für Erstgenanntes bildet. Wie auf dem Chromium-Blog zu lesen ist, beträgt das auf einen Bug ausgesetzte Standard-Kopfgeld 500 Dollar (dies entspricht etwa 360 Euro). Für "besonders schwere oder besonders raffinierte Bugs" steigt die Summe auf 1.337 Dollar (etwa 960 Euro). Ob es sich um einen solchen handelt, entscheidet aber nicht der glückliche Finder, sondern ein Google-Gremium.
Den vollständigen Artikel von Basic Thinking können Sie können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 2.2.2010
Ebay : Kompetenz hat ihren Preis
Am Wochenende veranstaltete die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit Ebay im Europarc-Dreilinden eine Jobbörse für die von der Kündigung bedrohten Mitarbeiter. Etwa 200 Mitarbeiter haben dieses "Angebot" genutzt.
Es präsentierten sich ca. 20 Unternehmen bei dieser Jobbörse und offerierten ca. 660 zu besetzende Arbeitsplätze.
Die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, Isabell Wolling, sagte : "Zur Arbeitnehmerpolitik von Ebay möchte ich mich nicht äußern. Es ist aber erfreulich, dass sich Ebay aktiv um die Zukunft der Mitarbeiter kümmert."
Der letzte Satz dieser Aussage klingt wie blanker Zynismus.
Man sollte nicht verkennen, dass ohne Not, zunächst 400 qualifierte Arbeitsplätze von Ebay abgebaut werden, obwohl das Unternehmen dieser Tage einen Rekordgewinn für das vergangene Jahr verkündet hat.
Der Sprecher Ebay's, Nerses Chopurian, erklärte, dass einige der gestrichenen Stellen durch externe Dienstleister ersetzt werden. Er sagte ebenfalls : "Geh' ich super schlafen und fühle mich wohl? Nein. Man muss Entscheidungen jedoch so treffen, dass sie gut für das Unternehmen sind."
Einen Kommentar zu dieser Aussage unterdrücke ich jetzt einmal.
Die Ebay Mitarbeiter kritisieren, dass fast ausschliesslich Zeitarbeitsfirmen dort offene Stellen angeboten haben. Die meisten Mitarbeiter waren für die offerierten Angebote überqualifiziert.
Bei den Stellenangeboten, die in etwa dem jetzigen Tätigkeitsbereich eines Mitarbeiters entsprechen, hätte der Mitarbeiter etwa 40% weniger Entlohnung als bisher in Kauf nehmen müssen.
Es wurden Stundenlöhne von teilweise 7,-- Euro offeriert. Der durschnittlich angebotene Stundenlohn lag bei ca. 8,-- Euro.
Hier gelingt es mir leider nicht meinen Kommentar zu unterdrücken.
Ein Stundenlohn in Höhe von 7,-- Euro ist, zumindest für ein Unternehmen welches Rekordgewinne meldet, in meinen Augen menschenverachtend.
Die abgebauten Arbeitsplätze sind alle im Bereich Kundenservice und Sicherheit angesiedelt.
Welche Leistungen kann der Ebaynutzer in Zukunft also erwarten?
Ich fürchte nicht viel. Zum einen fehlt die Motivation der Mitarbeiter, zum anderen feht die Identifizierung mit dem Unternehmen und nicht zu vergessen, die Kompetenz, die die bisherigen Mitarbeiter sich in jahrelanger Erfahrung erarbeitet haben.
Andere Unternehmen haben inzwischen erkannt, dass Outsourcing qualifizierter Arbeitsplätze zwar kurzfristige Gewinne abwirft, sich aber langfristig nicht auszahlt.
Ein Mitarbeiter Ebay's hat es kurz und treffend formuliert: "Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern Anderer.
Es ist erfreulich, dass Ebay derzeit, wie auch andere Unternehmen, medienwirksame Charityaktionen, zu Gunsten der Erdbebenopfer auf Haiti durchführt und damit soziale Kompetenz zeigt.
Es ist allerdings weniger erfreulich, dass man diese soziale Kompetenz nicht auch gegenüber langjährigen Mitarbeitern zeigt.
@Ebay, da ich weiss, dass hier im Blog mitgelesen wird, würde ich mich freuen, wenn finanziell gesunde Unternehmen etwas mehr Menschlichkeit auch im unternehmerischen handeln erkennen lassen.
Dresden, den 1.2.2010
Amazon : Amazon.de baut Fulfillment-Service für Händler aus
Luxemburg, 1. Februar 2010 - Amazon.de erweitert seinen Logistikservice Fulfillment by Amazon (FBA) und bietet Händlern jetzt auch "Multi-Channel Fulfillment" an. Mit diesem neuen Service können Verkäufer Bestellungen, die sie über Vertriebskanäle außerhalb von Amazon.de erhalten, über Amazons Logistik abwickeln.
Die Einzelheiten können Sie HIER nachlesen.
Dresden, den 1.2.2010
Ebay : Kostenloser Versand wird abgeschafft
Wie soeben berichtet ( der nachfolgende Artikel ), hat Ebay Neuerungen für den Marktplatz Deutschland veröffentlicht.
Auf den Punkt "Kostenloser Versand" möchten wir an dieser Stelle gesondert eingehen.
Der BVOH begrüsst diese Entscheidung.
Viele Händler werden sich erinnern, dass der Bundesverband Onlinehande e.V. im vergangenem Sommer ein Gespräch mit Ebay geführt hat.
Dabei ging es in der Hauptsache um 2 Tagesordnungspunkte, welche rechtliche und kaufmännische Risiken beleuchtet haben.
Ein Punkt war der neue Ebay Rücknahmeprozess ( Rückgabeprozess ). Hier wurde seitens Ebay eine Änderung zugesichert, die in diesem Jahr erfolgen wird.
Der zweite Punkt war die Ebay Zwangsmassnahme "Kostenloser Versand". Hier wurde seitens Ebay eine Überprüfung unserer Argumente zugesichert und eine Änderung in Aussicht gestellt.
Wir feuen uns, dass Ebay Heute eine Korrektur in userem Sinne veröffentlicht und die richtigen Konsequenzen aus den vorgetragenen Argumenten gezogen hat.
Zwar mögen die jetzt festgelegten Versandobergrenzen in den betroffenen Kategorien in Einzelfällen nicht immer vollständig kostendeckend sein, aber es ist zumindest eine Lösung, mit der die meisten Händler leben können.
Derzeit findet eine weiter Kommunikation mit Ebay zu neuen Problemfällen statt, über die wir in Kürze berichten werden.
Um weiterhin, im Sinne der Händler, Verbesserungen auf den unterschiedlichen Marktplätzen herbeiführen zu können, streben wir als Verband ein weiteres Wachstum an,um noch mehr an Gewicht in die Waagschale werfen zu können.
Wer diesen Weg unterstützen möchte, ist als Mitglied im BVOH herzlich willkommen.
Informationen zum Verband und Mitgliedsanträge finden Sie hier :
Dresden, den 1.2.2010
Ebay : Wichtige Informationen für Verkäufer zu Neuerungen in den kommenden Monaten
Ebay veröffentlich soeben die Neuerungen für den Marktplatz Deutschland.
Eine Analyse werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.
Alle Informationen finden Sie HIER .
Dresden, den 1.2.2010
Geldmarkt : BGH-Urteil über Angabe des Effektivzinssatzes bei unterjähriger Zahlung von Versicherungsprämien
Alle Versicherungsnehmer, die ihren Versicherungsbetrag nicht einmal im Jahr, sondern in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten zahlen, können unter Umständen von einem BGH-Anerkenntnisurteil profitieren. Betroffen sind grundsätzlich alle Versicherungsarten, wobei die private Krankenversicherung und Verträge zur betrieblichen Altersversorgung außen vor bleiben. Der Versicherungsbeitrag muss außerdem mindestens 200 Euro im Jahr ausmachen.
Der Fall kam bis zu dem BGH, weil das Landgericht Bamberg dem Kläger bestätigt hatte, dass eine unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien letztlich als Verbraucherkredit anzusehen ist und daher auch die Angabe des Effektivzinsatzes erforderlich wäre.
Die Regel bei Versicherungsprämien ist die Fälligkeit einer Jahresprämie zum Versicherungsbeginn. Diese Jahresprämie kann dann zum Beispiel in monatlichen Raten inklusive eines Ratenzuschlags bezahlt werden. Nach dem Anerkenntnisurteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 22/07 besteht die Pflicht zur Angabe des Effektivzinssatzes auch bei der ratenweisen Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzuschlägen.
Den vollständigen Artikel können Sie HIER bei finanztip.de nachlesen.
Dresden, den 1.2.2010
Ebay : Keine Einigung vor dem Bundesarbeitsgericht bezüglich des Stellenabbaues in Deutschland
Der Einigungsversuch zwischen dem Auktionshaus Ebay und em Betriebsrat ist am Freitag gescheitert. Der Versuch in Erfurt wurde ergebnislos beendet. Ebay beharrt weiterhin auf den 400 Kündigungen.
Für den 10. Februar ist eine neue Verhandlungsrunde mit dem Ebay-Betriebsrat in Berlin angesetzt, sagte Betriebsratschef Sascha Korschofski.
Korschowski meinte, dass ein Erhalt der Arbeitsplätze wohl kaum mehr möglich sei, nunmehr geht es um die Gestaltung eines Sozialplanes. Seitens des Betriebsrates werden, für die von der Kündigung bedrohten Beschäftigten, eine Abfindung und die Gründung einer Transfergesellschaft, in der die Mitarbeiter für neue Jobs trainiert werden sollen, gefordert.
Dresden, den 1.2.2010