ElektroG – erste Abmahnungen aus Österreich erreichen deutsche Onlinehändler

Deutscher Onlinehandel spürt mit aller Härte die Auswirkungen der europaweiten Registrierungs- und Rücknahmepflichten von Elektro- und Elektronikgeräten

Deutschen Onlinehändlern flattert in den letzten Tagen keine Urlaubspost aus dem Ferienland Österreich ins Haus, sondern vielmehr Abmahnungen des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb. Sie sind die ersten Auswirkungen der europaweit eingeführten Registrierungs- und Rücknahmepflichten bei Elektro- und Elektronikgeräten. Denn im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich das entsprechende Gesetz schon rechtsgültig. Dem „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ 303/15 (ElektroG2) fehlt allerdings nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck, dann kann das Gesetz verkündet werden und ist dann rechtskräftig. „Wer dachte, bis dahin Ruhe in Sachen Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten zu haben, der irrt. Zumindest, wenn er international tätig ist. Denn im Ausland sind entsprechende Gesetze bereits rechtskräftig und die Händler spüren sie in aller Härte“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH). So mahnt der Schutzverband aus Österreich bereits Händler auch in Deutschland ab: „Aus Mitgliederkreisen des Schutzverbands wird massiv Beschwerde geführt, dass Sie trotz Ihrer bekannt ständigen Lieferungen von Elektro- und Elektronikgeräten nach Österreich noch keinen Bevollmächtigten nach der Elektroaltgeräteverordnung (EAGVO) in Österreich bestellt haben, obwohl dies ausländischen Versandhändlern klar gesetzlich vorgeschrieben ist.“ Der Abmahnung ist noch keine Kostennote beigelegt, weil es eine dem § 12 Abs. 1 Satz 2 deutschen UWG vergleichbare Regelung in Österreich nicht gibt. „Freilich aber wird ein Gerichtsverfahren nach österreichischem Recht angedroht“, sagt BVOH-Rechtsexperte Wolfgang Wentzel.

Amazon sperrt Händler ohne Entsorger-Registrierung für internationalen Handel

Online-Marktplätze reagieren auch auf die Änderung der internationalen Rechtslage. Laut Berichten von Händlern soll Amazon etwa deutsche Händler zum Verkauf im Ausland nicht zulassen, wenn sie nicht ordnungsgemäß nach ElektroG in dem jeweiligen Land als Hersteller selber oder über einen Bevollmächtigten registriert sind. „Die Verwirrung ist groß, viele Händler stehen diesen Herausforderungen hilflos gegenüber. Aufgrund der vielen Nachfragen nicht nur unserer Mitglieder veranstalten wir deshalb einen ElektroG-Gipfel am 10. September 2015 in Berlin“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Was bedeutet das ElektroG für den Handel?

Durch das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird der gesamte Handel, stationär und online, dazu verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Jeder Händler mit einer Ladenfläche bzw. einem Lager von mindestens 400 m2 soll auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein.

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) verlangt von Onlinehändlern, dass sie umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe zurücknehmen. Dazu zählen etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren oder flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. „Das ist unverantwortlich, denn viele dieser Inhaltsstoffe dürfen eigentlich nur unter speziellen Auflagen versendet und vor allem gelagert werden. An den Onlinehändler zurückgesandte Pakete mit E-Schrott können sich als böses Überraschungsei herausstellen. Die Gefahr für den Händler und dessen Mitarbeiter, nicht ordnungsgemäß verpackten Elektroschrott zu öffnen, ohne zu wissen, was im Paket ist, ist nicht zu unterschätzen“, sagt Oliver Prothmann.

ElektroG-Gipfel soll Lösungen aufzeigen

Aktuell gibt es noch keine einsetzbaren Lösungen für den Online-Handel. Daher wird der BVOH am 10. September 2015 in Berlin den ElektroG-Gipfel (www.e-gipfel.de) durchführen und den stationären und Online-Händlern zusammen mit der Entsorgungsindustrie und Rechtsanwälten die Pflichten und möglichen Lösungen aufzeigen. Diese Veranstaltung wird voraussichtlich die Erste und Größte zum Thema Rücknahmepflicht von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Handel sein.

Pressemitteilung: 150806 PM ElektroG Austria_Final

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