2. Stellungnahme des BVOH
Sehr geehrter Herr Dr. Schulze,
@ Rechtlich ist das natürlich nicht erforderlich.
Danke! Erfahrungsgemäß wird von Käuferseite ausgiebig davon Gebrauch gemacht, den Widerruf gerade ohne Angabe von Gründen zu erklären oder einfach zurückzuschicken, um den Widerruf ohne Angabe von Gründen zu erklären.
@ ich gehe davon aus, dass grundsätzlich jeder Käufer einen Artikel in der Absicht kauft, diesen auch zu behalten
Textilkäufer kaufen um anzuprobieren, sehr viele auch um auszuprobieren, oder - auf Grund der Regelungen über den Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme - eBay als "Leihaus der Nation" zu missbrauchen
@ Ich sehe Ihren Punkt und wir werden dies schnellstmöglich anpassen.
Danke!
@ Hier übermittelt eBay eine fremde Willenserklärung
An diesem Punkt besteht noch Diskussionsbedarf: Macht es eBay genügend deutlich, dass es eine fremde Willenserklärung überbringt? Mir schien es mehr so, als würde es nach eigener Willenserklärung von eBay aussehen. Immerhin überlagert ja - zumindest aus Sicht der Käufer - der eBay-Rücknahmeprozess die gesetzlichen Regelungen.
@ übrigens ein Grund warum es für den Verkäufer wichtig wäre zu wissen, warum der Käufer den Widerruf erklärt hat)
Da sind wir ganz bei Ihnen! Das Problem ist, das der Käufer den Widerruf eben ohne Angabe von Gründen erklären kann und ich ihn durch nichts zwingen darf, den Widerruf als Widerruf kenntlich zu machen. Im Zweifel dürfte es auch in beiderlei Interesse sein, von einem Widerruf auszugehen: Der Kunde kauft einfach neu.
@ Für weitere Fragen/Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung.
Danke! Ich glaube, dass - nachdem die grundsätzlichen Positionen ausgetauscht wurden - die Zeit für ein gemeinsames Gespräch ist. Auch, um Missverständnisse und Aneinandervorbeireden auszuschließen. Der Vorstand des BVOH und ich würden gern nach Berlin kommen, um die Sache mit Ihnen persönlich zu erörtern. Über einen Terminvorschlag würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Wolfgang Wentzel
Rechtsanwalt
Für den BVOH