eMail zu EU-Sektoruntersuchung ist kein Spam

Händler fragen beim BVOH nach, ob eMail von EU-Kommission Spam ist

Wie hier berichtet, versendet die EU-Kommission aktuell in ganz Europa Einladungen zu Online-Fragebögen.

Diese eMail ist also KEIN SPAM, wie Online-Händler bei uns nachfragen.

Online-Fragebogen zu Hindernissen im Onlinehandel

Von der Task Force Digital Single Market der EU-Kommission ausgesuchte Onlinehändler in ganz Europa erhalten einen Online-Fragebogen. Antworten zu acht verschiedenen Kapiteln werden abgefragt: Unternehmensdaten, Beschränkungen im Online Shop, auf Marktplätzen, bei Preissuchmaschinen, ferner Beschränkungen durch Hersteller, Internationaler Handel, Preisgestaltung, Geo-Blocking, Versand sowie Zahlungsarten.

eMail wird nicht als offizielle Anfrage der EU erkannt

Die EU-Kommission verschickt eMails mit folgendem Wortlaut:

Betreff: European Commission – Request for information – Case No COMP/HT.4607 – E-commerce Sector Inquiry – Sektorenuntersuchung Einzelhändler

Europäische Kommission – Auskunftsverlangen – SACHE COMP/HT.4607 – E-commerce Sector Inquiry – Fragebogen Sektorenuntersuchung Einzelhändler
(Nummer und Bezeichnung der Sache bitte in jedem Schreiben angeben)Sehr geehrte Damen und Herren,Am 6. Mai 2015 hat die Kommission auf Grundlage von Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates die Entscheidung (C(2015) 3026 final) getroffen, eine sektorspezifische Untersuchung im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce) einzuleiten.Dieses Schreiben ist ein förmliches Auskunftsverlangen nach Artikel 18 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates, wonach die Kommission von Unternehmen und Unternehmensvereinigungen verlangen kann, dass sie alle erforderlichen Auskünfte erteilen, unabhängig davon, ob sie eines Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln verdächtigt werden.

Nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates kann die Kommission gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, die auf dieses Auskunftsverlangen hin unrichtige oder irreführende Antworten erteilen, Sanktionen verhängen.

Gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates werden die im Rahmen der sektorspezifischen Untersuchung ermittelten Informationen nur für die mit der Untersuchung zusammenhängenden Zwecke verwendet.

Das an Ihr Unternehmen gerichtete förmliche Auskunftsverlangen können Sie in der Anwendung eQuestionnaire einsehen.

Ihre Antwort auf das Auskunftsverlangen muss spätestens am 09/09/2015 bei der Kommission eingehen.

Zugang zu Ihrem Fragebogen haben Sie nach Eingabe folgender Daten:
URL der Website: xxx
Benutzerkennung: yyy
Passwort: zzz

Die Anwendung eQuestionnaire bietet den Auskunftspersonen die Möglichkeit, ihre Antwort über eine moderne und sichere Web-Umgebung einfach und bequem der Kommission zu übermitteln. Um die Sicherheit der übertragenen Daten zu gewährleisten, verwendet die Website das HTTPS-Protokoll mit 256-Bit-SSL (Secure Socket Layer)-Verschlüsselungstechnologie.

Aus Sicherheitsgründen werden Sie bei der ersten Anmeldung aufgefordert, Ihr Passwort zu ändern. Für jeden Adressaten gibt es ein anderes Initialisierungspasswort. Das Passwort darf nur an Personen weitergegeben werden, die befugt sind, im Namen des Adressaten des Auskunftsverlangens eine förmliche Antwort auf das Auskunftsverlangen zu geben.

Beachten Sie bitte, dass die Übermittlung der Antworten auf den elektronischen Fragebogen unter Verwendung Ihrer Benutzerkennung und Ihres Passworts als formale Antwort auf das Auskunftsverlangen im Namen des Adressaten des Auskunftsverlangens gilt.

Falls Sie Fragen haben sollten oder technische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Online-Fragebogen auftreten, wenden Sie sich bitte per e-Mail an COMP-E-COMMERCE@ec.europa.eu<mailto:COMP-E-COMMERCE@ec.europa.eu>.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und für die sorgfältige Beantwortung des Fragebogens.

Mit freundlichen Grüßen
[signed] Thomas Kramler
Stellv. Referatsleiter

 

Der Bundesverband Onlinehandel unterstützt die Händler

Der BVOH hat die EU-Kommission von Anfang an tatkräftig unterstützt und steht im engen Kontakt mit dem Projektteam. Da die Fragen sehr komplex sind, steht der BVOH Onlinehändlern gern mit Rat und Tat zur Seite:

– auf Wunsch natürlich auch vertraulich –
Oliver Prothmann, Präsident BVOH
Telefon 030-
49876660
eMail gs@bvoh.de

Auch wenn Sie keine Fragen haben,
teilen Sie uns doch bitte mit, wenn Sie eine Aufforderung per eMail erhalten haben.

 

Händler ohne Einladung können Fragebogen anfordern

Auch wenn Sie keine Aufforderung bekommen haben, aber die Zukunft im Onlinehandel mitgestalten wollen, so können Sie sich bei der EU-Kommission melden und erhalten ebenfalls einen Zugang zum Fragebogen:

http://ec.europa.eu/competition/antitrust/sector_inquiries_e_commerce.html

Beschränkungen – Worum geht es?

Auch Internet-Marktplätze sind durch Hersteller-Beschränkungen benachteiligt, denn vielen Onlinehändlern wird der Verkauf dort von der Industrie untersagt. So bedrohen einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern. Durch dies Verbote werden Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abgeschnitten und ihnen damit die Möglichkeit genommen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Den Verbrauchern nimmt man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Onlinehandel profitieren.

Pressemitteilung: 150715 EU Sektoruntersuchung_final

 

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